V/0125/2021
Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017 „Speckbrett als Teil der Münsterschen Sportlandschaft verankern“ der Fraktionen SPD und DIE LINKE. sowie der Ratsgruppe Piraten-ÖDP
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V_0125_2021_Anlage 3_Ratsantrag_A_R_0025_2017
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Anlage 3 V/0125/2021 Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017 \ DIELINKE, & Ratsfraktion Münster Ratsantrag Münster, den 9. März 2017 Speckbrett als Teil der Münsterschen Sportlandschaft verankern Der Rat möge beschließen: 1. Speckbrett ist ein wichtiger Teil der Münsteraner Sportlandschaft. Es ist das Ziel, den niedrigschwelligen Zugang im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen und zu fördern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterhaltungskonzept für die vorhandenen und zukünftig zu bauenden Speckbrettplätze zu erarbeiten und dem Sportausschuss darüber Bericht zu erstatten. 3. Mittelfristig soll in allen Bezirken der kostenlose, wohnortnahe Zugang zu Speckbrettplätzen gegeben sein. Dies wird bei der weiteren Planung von Sportanlagen bzw. deren Sanierung vorrangig berücksichtigt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, ob an der Sportanlage Sentruper Höhe die Umwandlung eines Asphaltplatzes in einen Tennenplatz sinnvoll ist. Ebenso soll über die Vergabe der vorhandenen und möglicher zukünftiger Tennen- Speckbrettplätze über einen Nutzungsvertrag an den Speckbrettverein Sentruper Höhe e.V. (SVSH) berichtet werden. Begründung: zu 1. Der Breitensport hat in Münster einen hohen Stellenwert. Ihn im Sinne einer Gesundheitsvorsorge aller Bevölkerungsschichten zu fördern, sollte ein wichtiges Ziel von Politik und Verwaltung sein. Der Speckbrettsport ist ein für Münster typischer Freizeitsport, der mittlerweile fast ausschließlich in Münster gepflegt wird. Durch das Angebot an öffentlichen und kostenfreien Plätzen wird für viele Bürger die Möglichkeit einer niedrigschwelligen sportlichen Betätigung geschaffen. In.der Praxis findet eine Parallelnutzung ebenso durch Tennisspieler statt. Damit dient Speckbrett als Einstiegssportart für sämtliche Rückschlagsportarten. zu 2. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit dem Zustand der öffentlichen Speckbrettanlagen. Dies wurde im.Gespräch mit der Verwaltung am 12.Mai 2015 durch die Ratsgruppe Piraten/ÖDP angesprochen und von der Verwaltung bestätigt. Hier muss langfristig ein Zustand erreicht werden, der für alle Nutzer gute Bedingungen garantiert und die Verkehrssicherheit durchgehend gewährleistet. zu 3. Die Antwort der Verwaltung in der Vorlage V/0754/2016 (Anlage 1) ist in diesem Punkt nicht befriedigend. Die Karte in Anlage 2 gibt eine Übersicht zu den vorhandenen Speckbrettplätzen im Stadtgebiet. In zwei Stadtbezirken ist derzeit kein freier Zugang zu Speckbrettplätzen gegeben, und zwar in Hiltrup (vereinseigene Anlage des TuS Hiltrup) und in Münster-Ost (vereinseigene Anlage des SV 91). Darüber hinaus ist die Nutzung der Anlage in Kinderhaus ausweislich des dort befindlichen Schildes nur am Donnerstag von 18 bis 21 Uhr möglich. Ein darüber hinaus möglicher Zugang für Speckbrettspieler ist nicht ersichtlich und insbesondere niedrigschwellig nicht möglich, sondern allenfalls über Voranmeldung und Umrüstung des Platzes durch den Hausmeister. Diese sehr unbefriedigende Gesamtsituation ist dringend zu verbessern. Die Ausweisung neuer Baugebiete und die Sanierung/ Modernisierung diverser Sportanlagen in den nächsten Jahren (beispielhaft TSV Handorf für den Stadtbezirk Ost).bieten hier gute Möglichkeiten einer zeitnahen Planung und Umsetzung. zu 4. Der SVSH weist seit einigen Jahren ein sehr starkes Mitgliederwachstum aus: 2012 77 Mitglieder 2013 91 Mitglieder 2014 104 Mitglieder 2015 120 Mitglieder 2016138 Mitglieder. Zusätzlich findet eine Nutzung durch den Betriebssport (45 Aktive) und den Hochschulsport (16 Teilnehmer, neues Angebot mit steigender Nachfrage) statt, so dass insgesamt etwa 200 Nutzer für die 3 Plätze vorhanden sind. Als Vergleichsgröße kann hier die Planung im Bereich Tennis heran gezogen werden. Dort wird von Engpässen ausgegangen, sobald 50 Nutzer pro Platz vorhanden sind. Durch den Bau eines vierten Tennenplatzes würde zumindest diese Relation hergestellt und die größten Probleme (Wartezeiten etc.) abgemildert werden. Gleichzeitig ist die Versorgung mit Asphaltplätzen an der Sentruper Höhe auch mit einem Platz weniger immer noch befriedigend. Anlage 1: \V/0754/2016 Anlage 2: Übersicht zu den vorhandenen Speckbrettplätzen im Stadtgebiet
Anlage A
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Anlage A zur V/0125/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird herausgestellt, dass Speckbrett ein wichtiger Bestandteil der Münsteraner Sportlandschaft ist und gefördert werden soll. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Sportart Speckbrett in deren Bestand und Weiterent- wicklung zu erhalten und zu fördern. Durch die Einzigartigkeit der Sportart Speckbrett hat diese in Teilen sogar Marketingpotenzial für die Stadt Münster. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
V_0125_2021_Anlage 1_Übersicht_Speckbrettplätze
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Anlage 1 V/0125/2021 Speckbrettplätze in Münster Standort Stadtteil (statistische Bezirke) Eigentümer/in Anzahl Bauart Hohe Geist 7 Albachten Stadt Münster 3 Asphalt Dyckburgstraße 468 Gelmer-Dyckburg SV Münster 91 4 Tenne Arnheimweg 40 Gievenbeck Stadt Münster 3 Asphalt Am Hohen Ufer 111 Gremmendorf-Ost Stadt Münster 1 Asphalt Krögerweg 5 Gremmendorf-West Stadt Münster 1 Asphalt Mauritz-Lindenweg 93 Herz-Jesu Stadt Münster 2 Asphalt Osttor 85 Hiltrup-Ost TuS Hiltrup 4 Tenne Große Wiese 30 Kinderhaus-West Stadt Münster 1 Tartan Egelshove 1 Mecklenbeck Stadt Münster 1 Asphalt Am Pastorenbusch Nienberge Stadt Münster 1 Asphalt Tilbecker Straße 34 Roxel Stadt Münster 2 Asphalt Dahlweg 5 Schützenhof Stadt Münster 4 Asphalt Sentruper Straße 155 Sentrup Stadt Münster 12 8 x Asphalt 4 x Tenne
V_0125_2021_Anlage 2_Pflegehinweis_Speckbrettplätze
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Anlage 2 V/0125/2021
Pflegehinweis für Speckbrettplätze
Damit in Zukunft die Speckbrettplätze in Münster weiterhin in einem guten spielbaren
Zustand bleiben, sind folgende Benutzungshinweise zu beachten:
Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen für Tennenplätze betreten werden.
Nach Beendigung eines Spieles ist der Platz für die nachfolgenden Spiele
herzurichten in dem der Platz (nicht nur die Spielfläche) mit dem
entsprechenden Gerät abzuziehen ist.
Die Spielfeldlinien sind ggf. mit dem Linienbesen zu fegen.
Bei trockenem Wetter ist der Platz nach dem Fegen der Linien unbedingt
gleichmäßig zu wässern.
Bei herabgelassenem Netz darf der Platz nicht benutzt werden.
Die Speckbrett-Sportanlage und die Geräte sind pfleglich zu behandeln.
Beschädigungen sind umgehend den Mitarbeitern vor Ort oder dem Verein zu
melden.
Die aufgestellten Abfallbehälter sind zu nutzen.
Jeder Spieler hat darauf zu achten, dass die Anlage sauber verlassen wird
und keine Abfälle achtlos liegen gelassen oder weggeworfen werden.
Die Platzordnung ist von jeder Person, die die Speckbrett-Sportanlage betritt,
in allen Punkten zu befolgen. Missachtungen können mit Platzverweis
geahndet werden.
Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0125/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017 „Speckbrett als Teil der Münsterschen Sportlandschaft verankern„ der Fraktionen SPD und DIE LINKE. sowie der Ratsgruppe Piraten-ÖDP Beratungsfolge 29.04.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beschließt, dass Speckbrett weiterhin als wichtiger Bestandteil der münster- schen Sportlandschaft gefördert werden soll und den Nutzern ein niedrigschwelliger Zugang im gesamten Stadtgebiet ermöglicht wird. 2. Der Sportausschuss nimmt die Bestandsaufnahme der Speckbrettplätze zur Kenntnis (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, bei der Entwicklung neuer Sportangebote auf Basis der kommen- den Sportentwicklungsplanung den wohnortnahen Zugang zu Speckbrettplätzen zu berücksichti- gen. 3. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, im Z uge der geplanten Erstellung eines Master- plans für die Sportanlage Sentruper Höhe die gewünschte Umwandlung eines Asphaltplatzes in einen Tennenplatz zu prüfen. 4. Der Sportausschuss nimmt die Pflegehinweise für Speckbrettplätze (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf deren Einhaltung hinzuwirken. 5. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017 (Anlage 3) ist hiermit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen für den aktuellen Haushalt entstehen nicht. Sportamt 31.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußwolder Telefon: 492-5213 Busswolder@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Begründung: Der als Anlage 3 beigefügte Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017 wurde vom Rat an den Sportaus- schuss verwiesen. Zu Ziffer 1: Speckbrett ist eine typische münstersche Sportart, deren Bestand und Weiterentwicklung aus Sicht der Verwaltung zu erhalten und zu fördern ist. Durch die Einzigartigkeit der Sportart Speckbrett hat diese in Teilen sogar Marketingpotential für die Stadt Münster. Die Anfänge liegen im Jahr 1929. Jugendliche der Schwimmvereinigung Münster von 1891 fuhren in ein Clubhaus zum Titisee. Dort spannten sie ein Tennisnetz über einen Sandplatz und spielten mit Küchenbrettern, auf denen normalerweise Speck geschnitten wurde, und einem alten Tennisball. Aus diesen Anfängen heraus hat sich das heutige Speckbrettspiel entwickelt und ist in Münster zu einer beliebten Sportart geworden. Speckbrett hat drei große Vorteile: Der Einstieg ist einfach, die Ausrüstung ist günstig und Erfolge sind schnell zu erreichen. Dadurch ist die Hemmschwelle, den Sport auszuüben, enorm niedrig und so treffen sich beim Speck- brett Sporttreibende aus allen sozialen Gruppen und Altersklassen. Heute wird mit handgefertigten Holzschlägern in Brettform gespielt, die Schlagfläche ist mit kreisrun- den Luftlöchern versehen, der Griff ist länger als bei einem Küchen brett. Nicht zuletzt, weil der Speckbrettschläger nicht ständig neu besaitet werden muss, ist die münstersche Sportart ein ver- gleichsweise preisgünstiges Vergnügen. Gespielt wird mit einem Tennisball, weitgehend nach Tennisregeln - mit Ausnahme der Zählwei se und der Aufschlagregel - und etwas langsamer. Das Spielfeld ist 20 Meter lang und acht Meter breit, also etwas kleiner als beim Tennis. In Münster werden seit 1968 offene Stadtmeisterschaften im Speckbrettspiel ausgetragen - und wer Stadtmeister/in wird , darf sich eigentlich auch Weltmeister/in nennen - denn eine Speckbrett - Meisterschaft gibt es nur in Münster. Die über die letzten Jahre steigende Zahl der Vereinsmitglieder (2014 – 104; 2016 – 138, 2021 – 200) zeigt, dass sich die Sportart großer Belieb theit erfreut. Darüber hinaus geht eine Vielzahl von ver- einsungebundenen Hobbyspieler/innen diesem Sport nach. Die in der Vergangenheit problematischen Parallelnutzungen auf Speckbrettplätzen durch Tennis- spieler/innen sollen zukünftig mit der Beschilderung „Speckbrettspielen geht vor Tennisspielen“ gere- gelt werden. Zu Ziffer 2: Die Verwaltung wird die Entwicklung der Sportart Speckbrett weiterhin positiv begleiten und voran- treiben. Bei größeren Sportstättensanierungen und Neuplanungen wird der Bedarf für Speckbrettplät- ze durch die Verwaltung geprüft. Anträge von Vereinen und der Bürgerschaft fließen in die Prüfung der Maßnahmen ein. Auch im Zuge der weiteren Sportentwicklungsplanung wird ein Augenmerk auf die Trendsportart Speckbrett gelegt, um bedarfsgerechte und öffentlich zugängliche Angebote gesamtstädtisch auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, möglichst in jedem Stadtbezirk frei zugängliche Speckbrettplätze anbieten zu können, die kostenfrei und unbürokratisch genutzt werden können. Im Hinblick auf die ganzjährige Nutzungsmöglichkeit liegt dabei das Augenmerk verstärkt auf Plätzen mit einem Asphaltbelag. Diese können auch bei schwierigen Witterungsbedingungen gut bespielt werden. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Zu Ziffer 3: Auf der Sportanlage Sentruper Höhe sind aktuell acht Asphalt -Speckbrettplätze vorhanden. Diese sind frei zugänglich und werden von einer Vielzahl von Sportlerinnen und Sportlern genutzt. Je- der/jedem Sporttreibenden wird hier die Möglichkeit eröffnet, ihren/seinen Sport ohne vertragliche und zeitliche Einschränkungen durchführen zu können. Weiterhin gibt es vier Asche -Speckbrettplätze, die sogenannten Tennenplätze. Drei davon liegen ne- beneinander in der südlichen Ecke des Sportparks. Der vierte Platz wurde im Jahr 2016 auf Grund der gestiegenen Bedarfe durch die Umwandlung eines der im nördlichen Teil der Anlage vorhande- nen Tennisplätze geschaffen. Auf diesen vier Tennenplätzen sind Zeiten für den Speckbrettverein Sentruper Höhe e.V., den Betriebssport -Verband Münster e.V. und den Hochschulsport reserviert. Außerhalb dieser Zeiten können auch nicht vereinsgebundene Sportler/innen diese Plätze nach vor- heriger Buchung belegen. Im Rahmen der Erstellung des Masterplans für den Sportpark wird unter anderem dem A ntrag fol- gend geprüft werden, ob einer der vorhandenen Asphalt -Speckbrettplätze in einen Tennenplatz umgebaut werden kann. Sollte sich der Trend einer verstärkten Nachfrage im vereinsgebundenen Speckbrettsport verstetigen, wird das jetzige Angebot nicht me hr ausreichend sein. Im Nachgang dieser Untersuchung könnten Gespräche zur Übertragung einer gewissen Anzahl von Tennenplätzen an den Speckbrettverein Sentruper Höhe e.V. begonnen werden. Zu Ziffer 4: Mit steigender Beliebtheit und damit auch Nutzung der öffentlichen Speckbrettplätze hat sich deren Zustand erheblich verbessert. Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden die Plätze häufiger auf ihre Funktionalität hin kontrolliert und regelmäßig Instandhaltungs- und Pflegearbeiten durchgeführt. Dazu wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die „Pfle- gehinweise für Speckbrettplätze“ entwickelt. Diese Hinweise (siehe Anlage 2) sind die Grundlage da- für, dass alle Ascheplätze auf die gleiche Art und Weise gepflegt und in eine m guten Zustand gehal- ten werden können. Gleichzeitig legen sie fest, was erlaubt und was verboten ist. Die städtischen Standards können so gewahrt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit überprüfen fortlaufend die bestehenden kommunalen Speckbrettplätze und führen zeitnah Arbeiten wie Laub entfernen, Entwässerungsrinnen säubern oder defekte Netze instand setzen aus. Umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen werden in das jährlich e Sanierungsprogramm aufgenommen und ent- sprechend abgearbeitet. Die Pflegearbeiten auf übertragenen beziehungsweise vereinseigenen Anla- gen werden von den jeweiligen Sportvereinen durchgeführt. Zu Ziffer 5: Die Sportverwaltung wird regelmäßig zur Thematik Speckbrett berichten, um über den Fortgang der dargestellten Maßnahmen zu informieren. Die Sportart Speckbrett ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Stadt Münster und sollte aus Sicht der Verwaltung dementsprechend gefördert werden! In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der Speckbrettplätze in Münster Anlage 2 - Pflegehinweis für Speckbrettplätze Anlage 3 - Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Am Hohen Ufer 111
- Mauritz-Lindenweg 93
- Tilbecker Straße 34
- Sentruper Straße 155
- Sentruper Höhe
- Dyckburgstraße 468
- Am Pastorenbusch
- Große Wiese 30
- Hohe Geist 7
- Arnheimweg 40
- Krögerweg 5
- Kinderhaus
- Egelshove 1
- Asche
- Osttor 85
- Dahlweg 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0125/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 11:30