0563/2017
Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im Jahr 2016
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
7128 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 01.03.2017 0563/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im Jahr 2016 1. Ergebnisse Landesförderung 2016 Auch im vergangenen Jahr konnten wieder Förderzusagen für insgesamt 877 Wohnungen erteilt werden. Die Gesamtzahl der Förderungsbewilligungen setzt sich wie folgt zusammen: 785 Neubauwohnungen, davon 127 Wohnungen nach der Richtlinie zur Förderung von Wohn- raum für Flüchtlinge 90 Wohnungen mit Fördermitteln der Richtlinie BestandsInvest (für bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand) 2 Wohnungen mit Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen Für 871 Wohnungen besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 20 – 25 Jahre. Zur Umsetzung des Wohnungsbauprogramms 2016 wurde der Stadt Köln ein Globalbudget für die Wohnraumförderung in Höhe von 75.000.000 € zugewiesen. Die Zuweisung erfolgte auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt und dem Land zur Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 – 2017 (vgl. auch Mitteilung 2537/2014). Da das Globalbudget nicht zur Bewilligung aller Anträge ausreichte, hat das Land NRW weitere, zu- sätzliche Mittel in Höhe von 30.972.105 € zur Wohnraumförderung bereitgestellt. Insgesamt konnten somit Fördermittel des Landes in einem Gesamtvolumen von 105.972.105 € bewilligt werden. Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: Mietwohnungen Zur Förderung der Neubaus von Mietwohnungen, von Wohnraum für Flüchtlinge, für Ältere und Men- schen mit Behinderung (785 Wohnungen) wurden 99.709.205 € bewilligt. (Vergleich 2015: 834 Wohnungen mit rd. 89.500.000 €) Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen. 2 429 Wohnungen werden über einen Aufzug erschlossen. Auf ehemals städtischen Grundstücken werden 56 Wohnungen errichtet. Der GAG/Grubo wurden Fördermittel für insgesamt 492 Wohnungen bewilligt. In Verbindung mit den geförderten Wohnungen werden zusätzlich 530 freifinanzierte Wohnungen errichtet. 9 Anträge (165 Wohnungen) konnten leider nicht bewilligt werden, weil die Bauvorhaben entweder die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sich noch in einer Umplanung befinden oder noch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Bewilligung vorlagen. Die Verteilung der mit Mietpreis- und Belegungsbindung versehenen 871 Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke ergibt sich aus der Anlage 1, „Förderzusagen Mietwohnungsbau 2016“. 608 Wohnungen werden auf linksrheinischen Grundstücken, 263 Wohnungen rechtsrheinisch errichtet. In den Jahren 2003 bis 2016 konnten insgesamt 9.191 Mietwohnungen gefördert werden. Das ergibt einen Jahresdurchschnitt von 657 Wohnungen (Anlage 2). Eigentumsmaßnahmen Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen wurden nicht gesondert zugeteilt, sondern waren Bestandteil des Globalbudgetes. 2016 konnten 2 Eigentumsmaßnahmen gefördert werden (Vergleich 2015: 5 Maßnahmen). 1 Antrag wurde abgelehnt, 1 Antrag zurückgezogen. Für die geförderten 2 Eigentumsmaßnahmen wurden 215.600 € bewilligt. Wegen der anhaltend niedrigen Zinssätze und des geringen Unterschiedes zur Förderung werden Eigentumsmaßnahmen weiterhin überwiegend über „Komplettfinanzierungen“ der Banken abgewickelt. Darüberhinaus sind viele Bauträger wegen der großen Nachfrage bei Ersterwerb nicht mehr bereit, ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Zudem fällt es vielen Haushalten schwer, die für die Landesmittel erforderliche Mindesteigenleistung von 15% der Gesamtkosten aufzubringen. Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand Bewilligt wurden Fördermittel in Höhe von 6.047.300 € für 90 Wohnungen. 86 Wohnungen werden durch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen umgebaut und unterliegen dann der Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ der sozialen Wohnraumförderung. 3 Wohnungen werden barrierearm umgebaut; 1 Wohnung wird denkmalgerecht erneuert. 2. Ergebnisse städtische Förderung 2016 Da die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes ausreichten, um alle vorliegenden Förderan- träge zu bewilligen, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (Ratsbeschluss vom 15.05.2012) nicht in Anspruch genommen werden. Zuschussmittel zum Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden nicht beantragt. Eine Bewilligung von Zuschussmitteln aus dem Förderatlas ist im Jahre 2016 nicht erfolgt. Es liegen allerdings noch 2 Anträge für 44 Wohnungen über 314.184 € vor, die nach entsprechender Mittelüber- tragung in diesem Jahr bewilligt werden sollen. Aus der städtischen Förderung nach dem Ratsbeschluss vom 17.12.2013 (Investitionskostenzu- 3 schuss) konnten im Jahr 2016 vier Bauvorhaben mit 107 Wohnungen in Höhe von 1.038.855 € sub- ventioniert werden. Die städtischen Förderangebote nach den Ratsbeschlüssen vom 15.05.2012 und 17.12.2013 (Kom- munales Wohnungsbauförderungsprogramm) waren bis zum Ablauf des Jahres 2016 befristet. Eine erfolgte Evaluierung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen bestätigt jedoch die Ziel- setzung, ein städtisches Förderangebot auch für die Zukunft bereitzuhalten, um dem weiterhin stei- genden Bedarf an preiswertem Wohnraum gerecht zu werden. Die für eine Fortsetzung des Pro- gramms erforderliche Ratsvorlage ist noch in der verwaltungsinternen Vorbereitung. Hintergründe zur Bewilligung im Jahre 2016 Es gibt in Köln nach wie vor genügend Investoren, die bereit sind, in den geförderten Wohnungsbau zu investieren. Trotz der in diesem Jahr erreichten Zahl von 877 geförderten Wohnungen bleibt die Verknappung baureifer Flächen in der Hand der Investoren, die in den geförderten Wohnungsbau investieren wollen, weiterhin problematisch. Es ist noch schwieriger geworden, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreiserwartungen und Kaufpreisforderungen der Eigentümer der Flächen für den Wohnungsbau in Anbetracht der hohen Nachfrage erheblich gestiegen sind. Aufgrund der Beibehaltung des im Oktober 2015 auf 25% deutlich erhöhten Tilgungsnachlasses bei den Landesmitteln und der in 2016 eingeräumten zusätzlichen Möglichkeit seiner teilweisen Anrechnung als Eigenleistung gelang es auch weiterhin Investoren für eine Förderung zu gewinnen. Dazu trug auch das neu aufgelegte Programm des Landes zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber bei. Die günstigen Rahmenbedingungen der Landesförderung sowie die erwarteten ersten Förderanträge aus dem „Kooperativen Baulandmodell Köln“ sollten zukünftig wieder die Zielzahl von 1.000 geförderten Mietwohnungen erreichen lassen. Anlagen Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2016 - Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003 – 2016 (Anlage 2) Gez. Dr. Rau
Anlage 1-Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2016
515 Zeichen
Förderung Mietwohnungsbau Stand 17.02.2017 0 85 113 190 61 0 119 78 44 0 0 14 36 0 0 0 0 4 0 25 10 47 27 0 0 7 11 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Anzahl Stadtbezirke (blau = Typ A, rot = Typ B, gelb = Flüchtlingswohnungen, lila = Wohnheimplätze) Gesamt: 871 WE Förderzusagen Mietwohnungen (mit Mietpreis- und Belegungsbindungen) 2016 Verteilung auf die Stadtbezirke Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim
Anlage 2-Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003-2016
271 Zeichen
395 518 607 802 857 471 993 642 663 210 537 609 1016 871 0 200 400 600 800 1000 1200 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Geförderte Mietwohnungen inklusive Heimplätze für Menschen mit Behinderungen und Studenten 2003 - 2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0563/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27