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0563/2017

Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im Jahr 2016

Mitteilung Ausschuss 01.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 17.8

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1-Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2016

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Anlage 2-Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003-2016

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Mitteilung Ausschuss

7128 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/561/1 
Vorlagen-Nummer  01.03.2017 
 0563/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 
 
Förderung von Wohnungen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln im 
Jahr 2016 
1. Ergebnisse Landesförderung 2016 
 
Auch im vergangenen Jahr konnten wieder Förderzusagen für insgesamt 877 Wohnungen erteilt 
werden. 
 
Die Gesamtzahl der Förderungsbewilligungen setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 785 Neubauwohnungen, davon 127 Wohnungen nach der Richtlinie zur Förderung von Wohn-
raum für Flüchtlinge 
 90 Wohnungen mit Fördermitteln der Richtlinie BestandsInvest (für bauliche Maßnahmen zur 
Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand) 
 2 Wohnungen mit Fördermitteln für Eigentumsmaßnahmen 
 
Für 871 Wohnungen besteht eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 20 – 25 Jahre. 
 
Zur Umsetzung des Wohnungsbauprogramms 2016 wurde der Stadt Köln ein Globalbudget für die 
Wohnraumförderung in Höhe von 75.000.000 € zugewiesen. 
Die Zuweisung erfolgte auf der Grundlage der Zielvereinbarung zwischen der Stadt und dem Land zur 
Umsetzung des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 – 2017 (vgl. auch Mitteilung 
2537/2014). 
Da das Globalbudget nicht zur Bewilligung aller Anträge ausreichte, hat das Land NRW weitere, zu-
sätzliche Mittel in Höhe von 30.972.105 € zur Wohnraumförderung bereitgestellt. 
 
Insgesamt konnten somit Fördermittel des Landes in einem Gesamtvolumen von  
 
105.972.105 € bewilligt werden. 
 
 
Diese Mittel wurden wie folgt verwendet: 
 
Mietwohnungen 
 
Zur Förderung der Neubaus von Mietwohnungen, von Wohnraum für Flüchtlinge, für Ältere und Men-
schen mit Behinderung (785 Wohnungen) wurden 99.709.205 € bewilligt. 
(Vergleich 2015: 834 Wohnungen mit rd. 89.500.000 €) 
 
Alle Wohnungen sind barrierefrei im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen.

2 
 
429 Wohnungen werden über einen Aufzug erschlossen. Auf ehemals städtischen Grundstücken 
werden 56 Wohnungen errichtet. 
 
Der GAG/Grubo wurden Fördermittel für insgesamt 492 Wohnungen bewilligt. In Verbindung mit den 
geförderten Wohnungen werden zusätzlich 530 freifinanzierte Wohnungen errichtet. 
 
9 Anträge (165 Wohnungen) konnten leider nicht bewilligt werden, weil die Bauvorhaben entweder die 
baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sich noch in einer Umplanung befinden oder noch 
nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Bewilligung vorlagen. 
 
Die Verteilung der mit Mietpreis- und Belegungsbindung versehenen 871 Wohnungen auf die Kölner 
Stadtbezirke ergibt sich aus der Anlage 1, „Förderzusagen Mietwohnungsbau 2016“. 608 Wohnungen 
werden auf linksrheinischen Grundstücken, 263 Wohnungen rechtsrheinisch errichtet. 
 
In den Jahren 2003 bis 2016 konnten insgesamt 9.191 Mietwohnungen gefördert werden. Das ergibt 
einen Jahresdurchschnitt von 657 Wohnungen (Anlage 2). 
 
 
Eigentumsmaßnahmen 
 
Die Fördermittel für Eigentumsmaßnahmen wurden nicht gesondert zugeteilt, sondern waren 
Bestandteil des Globalbudgetes. 
 
2016 konnten 2 Eigentumsmaßnahmen gefördert werden (Vergleich 2015: 5 Maßnahmen). 
1 Antrag wurde abgelehnt, 1 Antrag zurückgezogen. 
 
Für die geförderten 2 Eigentumsmaßnahmen wurden 215.600 € bewilligt. 
 
Wegen der anhaltend niedrigen Zinssätze und des geringen Unterschiedes zur Förderung werden 
Eigentumsmaßnahmen weiterhin überwiegend über „Komplettfinanzierungen“ der Banken 
abgewickelt. Darüberhinaus sind viele Bauträger wegen der großen Nachfrage bei Ersterwerb nicht 
mehr bereit, ein Rücktrittsrecht einzuräumen. Zudem fällt es vielen Haushalten schwer, die für die 
Landesmittel erforderliche Mindesteigenleistung von 15% der Gesamtkosten aufzubringen. 
 
 
Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand 
 
Bewilligt wurden Fördermittel in Höhe von 6.047.300 € für 90 Wohnungen. 
86 Wohnungen werden durch bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in 
Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen umgebaut und unterliegen dann der Mietpreis- und 
Belegungsbindung für Haushalte der Einkommensgruppe „A“ der sozialen Wohnraumförderung.  
3 Wohnungen werden barrierearm umgebaut; 1 Wohnung wird denkmalgerecht erneuert. 
 
 
 
2. Ergebnisse städtische Förderung 2016 
 
Da die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes ausreichten, um alle vorliegenden Förderan-
träge zu bewilligen, mussten Mittel aus der ergänzenden kommunalen Förderung (Ratsbeschluss 
vom 15.05.2012) nicht in Anspruch genommen werden. 
 
Zuschussmittel zum Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden nicht beantragt. 
 
Eine Bewilligung von Zuschussmitteln aus dem Förderatlas ist im Jahre 2016 nicht erfolgt. Es liegen 
allerdings noch 2 Anträge für 44 Wohnungen über 314.184 € vor, die nach entsprechender Mittelüber-
tragung in diesem Jahr bewilligt werden sollen. 
 
Aus der städtischen Förderung nach dem Ratsbeschluss vom 17.12.2013 (Investitionskostenzu-

3 
 
schuss) konnten im Jahr 2016 vier Bauvorhaben mit 107 Wohnungen in Höhe von 1.038.855 € sub-
ventioniert werden. 
 
Die städtischen Förderangebote nach den Ratsbeschlüssen vom 15.05.2012 und 17.12.2013 (Kom-
munales Wohnungsbauförderungsprogramm) waren bis zum Ablauf des Jahres 2016 befristet. Eine 
erfolgte Evaluierung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen bestätigt jedoch die Ziel-
setzung, ein städtisches Förderangebot auch für die Zukunft bereitzuhalten, um dem weiterhin stei-
genden Bedarf an preiswertem Wohnraum gerecht zu werden. Die für eine Fortsetzung des Pro-
gramms erforderliche Ratsvorlage ist noch in der verwaltungsinternen Vorbereitung. 
 
 
Hintergründe zur Bewilligung im Jahre 2016 
Es gibt in Köln nach wie vor genügend Investoren, die bereit sind, in den geförderten Wohnungsbau 
zu investieren. 
 
Trotz der in diesem Jahr erreichten Zahl von 877 geförderten Wohnungen bleibt die Verknappung 
baureifer Flächen in der Hand der Investoren, die in den geförderten Wohnungsbau investieren 
wollen, weiterhin problematisch. Es ist noch schwieriger geworden, entsprechende Grundstücke am 
freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreiserwartungen und Kaufpreisforderungen der Eigentümer der 
Flächen für den Wohnungsbau in Anbetracht der hohen Nachfrage erheblich gestiegen sind.  
 
Aufgrund der Beibehaltung des im Oktober 2015 auf 25% deutlich erhöhten Tilgungsnachlasses bei 
den Landesmitteln und der in 2016 eingeräumten zusätzlichen Möglichkeit seiner teilweisen 
Anrechnung als Eigenleistung gelang es auch weiterhin Investoren für eine Förderung zu gewinnen. 
Dazu trug auch das neu aufgelegte Programm des Landes zur Förderung von Wohnraum für 
Flüchtlinge und Asylbewerber bei. 
 
Die günstigen Rahmenbedingungen der Landesförderung sowie die erwarteten ersten Förderanträge 
aus dem „Kooperativen Baulandmodell Köln“ sollten zukünftig wieder die Zielzahl von 1.000 
geförderten Mietwohnungen erreichen lassen. 
 
 
 
Anlagen 
 
Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2016 - Verteilung auf die Stadtbezirke (Anlage 1) 
Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003 – 2016 (Anlage 2) 
 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1-Übersicht Förderzusagen Mietwohnungen 2016

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Förderung Mietwohnungsbau Stand 17.02.2017
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Anzahl 
Stadtbezirke  
(blau = Typ A, rot = Typ B, gelb = Flüchtlingswohnungen, lila = Wohnheimplätze) 
Gesamt: 871 WE 
Förderzusagen Mietwohnungen (mit Mietpreis- und 
Belegungsbindungen) 2016  
Verteilung auf die Stadtbezirke 
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim

Anlage 2-Übersicht über geförderte Mietwohnungen 2003-2016

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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Geförderte Mietwohnungen inklusive Heimplätze für Menschen 
mit Behinderungen und Studenten 2003 - 2016

Beratungsverlauf (2)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0563/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27