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V/0644/2023

Jahresabschlüsse der AWM

Vorlagen 24.10.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 23.11.2023, TOP 10

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2894 Zeichen

V/0644/2023 
V/0644/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschlüsse der AWM 
- Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022 
- Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Betriebsleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Ent-
lastung erteilt. 
 
2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2023 und der Lagebe-
richt 2023 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Dornbach GmbH, Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Straße 1, 56070 Koblenz zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
zu 1.: Keine. 
 
zu 2.: Ist im Erfolgsplan enthalten. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: Der Jahresabschluss der AWM für das Geschäftsjahr 2022 wurde vom Rat in seiner Sitzung 
am 20.09.2023 (Vorlage V/0280/2023) gemäß § 26 EigVO beraten und festgestellt. 
 
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus-
schuss. 
 
zu 2.: Am 1. Januar 2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weite-
rer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft 
getreten, wodurch sich u. a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
07.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Westerhoff  
Telefon: 6052-162 
Westerhoff @aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0644/2023 
Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben.  
 
Die Beauftragung und Durc hführung der Jahresabschlussprüfung erfolgte für Jahresabschlüsse bis 
zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des § 106 Abs . 2 GO NW. Mit Wegfall des § 106 GO NRW 
verliert die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) als gesetzliche Jahresabschlussprüferin ihre hoheit-
liche Zuständigkeit und Jahresabschlussprüfungen für Wirtschaftsjahre seit dem 01. Januar 2021 
erfolgen ohne Einbindung der gpaNRW. 
 
Die Neuregelung erfolgt über § 103 (Fn 10) Abs. 2 Satz 1 GO NRW, wonach die Betriebsleitung mit 
der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebs-
ausschuss direkt beauftragen kann. 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dornbach GmbH, 56070 Koblenz hat bereits die fachlich kompe-
tente Prüfung der letzten vier Jahresabschlüsse vorgenommen, sodass es sachlich geboten ist, die 
Prüfungsgesellschaft auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu betrauen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

1203 Zeichen

Anlage A zur V/0644/2023 
Kurzüberblick 
 
zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
jahr 2022. 
 
zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2023. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus-
schuss. 
 
zu 2.: Gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW kann die Betriebsleitung mit der Durchführung der 
Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die 
Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss be-
auftragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0644/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2023
Erstellt
24.10.2023 11:50