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0556/2022

Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2022

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Anlage 2 Kölner Kulturraummanagement Präsentation KUK

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 14.06.2022

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Anlage 3 Aktualisierter Beschlussvorschlag zur Vorlage Kulturraummanagement

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Anlage 1 Beantwortung Fragen Kulturausschuss 31.05.2022

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Anlage 2 Kölner Kulturraummanagement Präsentation KUK

6436 Zeichen

© Thomas Wolf, www.foto-tw.de
Kölner 
Kulturraummanagement
Köln, 31.05.2022
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 1

Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 2
Hamburg Kreativgesellschaft
(HKG)
Gesamtetat: 6,2 Mio. €
davon
Aktivitäten: 2,4 Mio. €
Personal: 2,2 Mio. €
Immobilien: 1,3 Mio. €
Administration: 400.000 €
Mitarbeitende: 30 VZÄ
Kompetenzteam 
Kreativwirtschaft München
Gesamtetat: 1.47 Mio. €
Aktivitäten: 200.000 €
Personal: 800.000 €
Immobilien: keine 
Aktivitäten
Administration: 470.000 €
Mitarbeitende: 10 VZÄ
Kölner Kulturraum-
management laut Studie PWC 
(drittes Jahr)
Gesamtetat: 2,85 Mio. €
Aktivitäten: 1 Mio. €
Personal: 1,6 Mio €
Immobilien: nicht berechnet
Administration: 250.000 €
Mitarbeitende: 20 VZÄ
Kölner Kulturraummanagement laut 
Ratsbeschluss 0556/2022
Gesamtetat: 1,823 Mio. €
davon bereits finanziert: 402.350 €
Aktivitäten: 360.000 €
Personal: 693.500 €
Immobilien: ~690.000 €
Administration: 80.000 €
Mitarbeitende: 8 VZÄ

Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 3
Stabsstelle Kulturraummanagement 2023 2024 2025 ff.
Kosten des Betriebs/der Geschäftsausstattung 180.000 € 80.000 € 80.000 €
Beteiligungsformate, Auf- und Ausbau Website, 
Aufbau/Pflege Datenbank, Gutachten und 
Organisationsberatung
360.000 € 310.000 € -
Bewirtschaftung Ateliers/Proberäume etc. 610.000 € 690.000 € 690.000 €
Gesamtsumme 1.150.000 € 1.080.000 € 770.000 €
Diese Position beinhaltet 
auch:
• Mietkosten
• Beiratsaufwendungen
• Ausstattungs- und 
Betriebskosten der 
Stabstelle
Hier befinden sich Kosten für
• Auf- und Ausbau eines Internetauftritts, 
• Datenbank, die Immobiliengesuche und Angebote 
abbilden kann. 
• Umsetzung Handlungskonzepts Kreativräume in der 
Stadtentwicklung (ca. 100.000 €)
• notwendige Rechts- und Wirtschaftsgutachten für die 
künftige Ausgestaltung des KRM   
Unter diese Position sind konsumtive Mittel für 
• Entwicklung neuer Kulturräume 
• zu erwartende Preissteigerungen 
Energieversorgung bestehender Standorte 
Zum  Vergleich: 
Die Anmietung der Delmenhorster Str. 20 kostet 
ohne Neben- oder Umbaukosten 351.000 € p.a.

Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 4
Stellen Zusätzliche Personalaufwendungen 
ab 2023 ff.
Aufgabe
Stabsstellenleitung Im Dezernat VII - Kunst und Kultur vorhandene Stelle
Baufachliche Unterstützung 92.500 €
Koordination Beratung
(ab 2024)
80.600 €
Sachbearbeitung Förderrecht 90.800 €
Assistenzkraft 26.750 €
SUMME                       294.350 €
Vorhandende Stellen aus dem Kulturamt, die übernommen werden:
Projektleitung großer und komplexer 
Bausonderprojekte
-
Leitung Gebäude-/ Atelierverwaltung 
und Fördermittelvergabe
-
Sachbearbeitung Gebäude-
/Atelierverwaltung
-
Sachbearbeitung Gebäude-
/Atelierverwaltung
-
Assistenzkraft -

Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 5
Hamburg Kreativgesellschaft:
Objekte in Zwischennutzung 
oder mit dauerhafter Nutzung
Objekte im Bestand: 12, 
davon 6 im Besitz der HH
Gesamtmietfläche der Objekte:     20.054 m²
Stadt Köln:
Objekte in Zwischennutzung oder mit 
dauerhafter Nutzung
Objekte im Bestand in eigener Verwaltung: 9
Gesamtmietfläche 
der Objekte in eigener Verwaltung: 6.547 m²
Objekte im Bestand unter Fremdverwaltung: 1
Gesamtmietfläche 
der Objekte in Fremdverwaltung: 3.900 m²
Objekte in Entwicklung: 3
Gesamtmietfläche 
der Objekte in Entwicklung: 7.180 m²
Gesamtfläche der Objekte: 17.627 m²
Beispiele des operativen Geschäfts

Beispiel Delmenhorster Str. 
• Sichtung der Liegenschaft und Koordination eines Interessenbekundungsprozesses
• Rechtliche Prüfung des Mietvertrages
• Prüfung der Finanzierung der Anmietung
• Erstellung und prozessuale Weiterentwicklung eines Raumbuches als Grundlage für die 
Kostenermittlung der Umbaukosten
• Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten der Umbaukosten (Investiv/Konsumtiv) in 
Abhängigkeit eines jeweiligen Betreibermodelles
• Erstellung einer Beschlussvorlage zur Anmietung der Liegenschaft, inkl. abgestimmtem 
Finanzierungsvorschlag sowie ggf. Darstellung eines Betreibermodells
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 6

Transformation des Statusberichts „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ 
in ein verbindliches Handlungskonzept
Auswahl der Aufgaben:
• Schaffung eines einheitlich strukturierten Portfolios von konkreten Gesuchen mit Fokus auf Bildung von 
Nutzergemeinschaften. 
• Konzeptionierung und Umsetzung eines Datenbanksystems, in dem sämtliche private und städtische 
Raumangebote vorliegen. 
• Erstellung einer Raumanalyse des Kölner Stadtgebietes hinsichtlich potenzieller Repräsentations-/Aufführungs- und 
Ausstellungsorte.
• Analyse der Bedarfe von Nutzer*innen in den einzelnen Stadtteilen.
• Ansprechpartner für die Meldung und Prüfung von Leerständen.
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 7
Beispiele des strategischen Geschäfts

 Koordination der Vermietung von kommunalen Liegenschaften für kulturelle Nutzungen.
 Entwicklung eines „Kölner Code of Conduct“ für Zwischennutzungen, in welchem sich Kulturschaffende, 
Verwaltung und Politik verpflichten nicht in vertraglich vereinbarte Zwischennutzungen einzugreifen. 
 Etablieren einer regelmäßig stattfindenden Netzwerkveranstaltung für private Immobilienbesitzer*innen und 
Kulturschaffende.
 Begleitung von Kulturschaffenden bei Genehmigungsprozessen.
 Fortschreibung des Clubkatasters und Ausweitung zum Kulturraumkataster.
• Herbeiführung politischer Grundsatzbeschlüsse zur Schaffung eines verbindlichen Modus für die Verwaltung zur 
Integration von Kultur auf städtischen Entwicklungsgebieten.
• Begleitung und Beratung, Dokumentation und Evaluation weiterer Ansätze, Kulturquartiere in 
Konzeptvergaben oder über das Erbbaurecht zu entwickeln.
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 8

Reallabor
• Stabsstelle als Vehikel für die Umsetzung eines offenen Prozesses
• Beteiligung der Szene
• Beteiligung der Verwaltung
• Aufbau eines verwaltungsinternen Fachgremiums 
• Beteiligung entscheidungsrelevanter Stellen statt Schaffung einer „Schattenverwaltung“
• Erkenntnisgewinn zu einer externen oder internen Umsetzung des Kulturraummanagements
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 9

Einnahmen/Finanzierung 
• Erzielung erster Einnahmen in 2024 zwischen 270.000 € und 350.000 €.
• Entwicklung und Erprobung von Modellen zur Finanzierung/Quersubventionierung von Kulturräumen.
• Aktives Einwerben von Fördermitteln zur Entwicklung neuer Kulturräume.
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 10

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Aufmerksamkeit
Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 11

Beschlussvorlage Rat

13031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/25 
 
Vorlagen-Nummer 
 0556/2022 
Freigabedatum 
09.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beschließt die Einführung eines Kulturraummanagements und beauftragt die Verwaltung, 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 mit der Einrichtung einer Stabs-
stelle „Kulturraummanagement“ (KRM) im Dezernat Kunst und Kultur. 
 
Die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteili-
gungsformate und die Bewirtschaftung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 
2023, 1,08 Mio. € in 2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 werden über den Teilergebnisplan 0416-
Kulturförderung bereitgestellt. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in den jeweiligen 
Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen.   
 
2. Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an: 
 
a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD 
b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD  
c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD  
d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW  
e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD. 
 
Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbe-
wertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellenmehrbedarfe steht unter 
Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM-spezifischen 
Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle übertragen. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 
Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  48.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen 2023       306.250 € 
b) Personalaufwendungen 2024 ff.      386.850 € 
c) Sachaufwendungen 2023 .       1.150.000 €   
d) Sachaufwendungen 2024       1.080.000 € 
e) Sachaufwendungen 2025 ff.       770.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge    270.000  € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
 
Kunst- und Kulturräume sind in Köln zunehmend durch Verdrängungsprozesse in ihrer Existenz be-
droht. Daher akzentuiert die Kulturentwicklungsplanung explizit die Bedeutung von Räumen in unter-
schiedlichster Ausprägung für die Entwicklung von Kunst und Kultur. 
Zu den zentralen Forderungen zählen hier die Entwicklung eines integrativen Stadtentwicklungskon-
zeptes, die Sicherung bestehender Kulturräume, der Ausbau der themenbezogen ämterübergreifen-
den Kommunikation sowie die Etablierung eines Kulturraummanagements (KRM). 
Das Kulturraummanagement ist eines der drei Pilotprojekte der Kulturentwicklungsplanung (KEP). Mit 
dem Ratsbeschluss 0240/2019 „Kulturentwicklungsplanung“ wurde die Verwaltung aufgefordert, ein 
solches zentrales Kulturraummanagement zu installieren, um die Schaffung und den Erhalt von Räu-
men, die für kulturelle Nutzungen geeignet sind, sicherzustellen. 
Um eine solide Informationsbasis zu schaffen, hat die Verwaltung dezernatsübergreifend zunächst

3 
einen Statusbericht „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ erstellt. Der Statusbericht ist in Zusam-
menarbeit mit PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) entstanden. 
Aufbauend auf den Ergebnissen des Statusberichts beauftragte die Kulturverwaltung PwC mit der 
Erstellung einer Perspektiv- und Vergleichsstudie zum Thema „Kulturraummanagement der Stadt 
Köln“. 
Die Ergebnisse dieser Studie speisen sich aus Informationen über Strukturen aus anderen Kommu-
nen vergleichbarer Größe sowie eigenen Untersuchungen zu möglichen Ausgestaltungen einer ana-
logen Organisation in Köln. Die Erkenntnisse der Perspektivstudie stellen eine mögliche finale Ausge-
staltung eines Kölner Kulturraummanagements dar. Die Studie beleuchtet für Köln drei Varianten der 
organisatorischen Zuordnung: als Teil der Verwaltung, in Nähe zur Verwaltung oder in Distanz zur 
Verwaltung. 
Die sich stetig verschlechternde Situation bezüglich Kunst- und Kulturräumen in der Stadt verlangt ein 
rasches Handeln mit spürbaren Effekten. Daher verfolgt die Verwaltung einen stufenweisen Aufbau 
des Kölner Kulturraummanagements. 
2. Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst und Kultur 
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst eine „agile“ Stabsstelle im Dezernat Kunst und Kultur zu instal-
lieren, auf deren Basis Erkenntnisse über die zukünftige Organisations- und Rechtsform des KRM 
gewonnen werden können. 
Strategische Aufgaben: 
Auf strategischer Ebene soll die Stabsstelle „Kulturraummanagement“ die Transformation des Status-
berichts zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung zu einem verbindlichen Hand-
lungskonzept – ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ – fortführen und 
die darin formulierten Maßnahmen umsetzen. So findet ebenfalls der Auftrag aus dem Ratsbeschluss 
AN/0149/2018 Berücksichtigung. 
Dies bedeutet in einem ersten Schritt die Gründung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, die 
Analyse verfügbarer städtischer Liegenschaften und Räume hinsichtlich kultureller Nutzung, die Aus-
weitung des Clubkatasters zu einem Kulturraumkataster, die Formulierung eines „Cologne Code of 
Conduct“ für Zwischennutzungen sowie den Aufbau und die Betreuung eines Beirates zur Begleitung 
der weiteren Aktivitäten der Stabsstelle „Kulturraummanagement“. 
Die Stabsstelle soll Ansprechpartnerin für die Meldung von Leerständen werden und die aktive Re-
cherche nach Räumen für kulturelle Nutzung ausbauen. Hinzu kommen die Analyse und Zusammen-
führung der Raumbedarfe aller Sparten, der Aufbau und die Pflege einer Datenbank zur Erfassung 
von Angeboten und Gesuchen sowie die Konzeption und Umsetzung eines umfassenden Beratungs-
angebotes für Kulturschaffende. 
Perspektivisch sollen auch der Aufbau eines Ideeninkubators in Zusammenarbeit mit Künstler*innen 
und Investoren zur pro-aktiven Umsetzung von kulturellen Vorhaben in privaten Entwicklungsgebieten 
sowie die Analyse struktureller Voraussetzungen für eine städtische Eigenentwicklung von Kulturräu-
men vorangetrieben werden. 
Operative Aufgaben: 
Zu den operativen Aufgaben des KRM gehören insbesondere die Akquise und Entwicklung neuer 
Atelierstandorte und anderer Produktionsorte. Dies bezieht sich auf die Umsetzung bereits bestehen-
der Entwicklungsvorhaben (z. B. Entwicklung eines Objektes am Volkhovener Weg), die Aktivierung 
der im Haushalt der Stadt Köln zur Verfügung stehenden Atelier- und Proberaum-Fördermittel für 
nicht städtische Liegenschaften sowie auf die Aufsetzung neuer Vorhaben (z. B. Betreuung der Ent-
wicklung Delmenhorster Straße 20 zu einem Atelier- und Proberaumzentrum). Überdies sollen Struk-
turen für die dauerhafte Verwaltung und Weitervermietung von Räumen an Kulturschaffende bzw. 
Zwischennutzung von Räumen geschaffen werden. Des Weiteren übernimmt das KRM alle Bereiche 
der Atelierförderung; Entwicklung, Betrieb und Förderung von Räumen und baulichen Maßnahmen 
der freien Kulturszene sind ergänzend Teil des Aufgabenportfolios des KRM. 
Auf diese Weise bündelt die neue Organisationseinheit alle von der Kulturverwaltung zu bearbeiten-
den Angelegenheiten, die mit der Entwicklung respektive Förderung von Kulturräumen in Verbindung 
stehen. Diese Bündelung von Ressourcen und Expertise (insbesondere aus dem Bereich Raumak-

4 
quise und Baumanagement) schafft die Basis für eine zeitnahe, effiziente und flexible Umsetzung 
erster Maßnahmen. 
Mit den Mitteln eines Reallabors soll ein bedarfsorientiertes Wachstum vollzogen, dennoch bereits in 
der Initialisierungsphase des KRM ein nennenswerter Output generiert und der enge Austausch zwi-
schen verschiedenen Dezernaten, Politik und Kulturszene koordiniert werden. 
 
3. Stellenbedarf/Sachaufwand KRM 
 
3.1 Stellenbedarf: 
 
Stellen Personalaufwendungen 
Stellenumfang/-bewertung Aufgabe 2022 2023 2024 ff. 
1,0 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 14, Fg. 1 TVöD* 
Stabsstellenleitung 48.000 € 
(Realisierung 
ab 07/2022) 
96.200 € 96.200 € 
1,0 Ingenieur/in 
EG 12, Fg. 1 TVöD 
Baufachliche Unterstüt-
zung 
- 92.500 € 92.500 € 
1,0 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 11 TVöD 
Koordination Beratung - - 80.600 € 
1,0 Stadtamtmann/-frau 
BGr. A11 LBesG NRW 
Sachbearbeitung Förder-
recht 
- 90.800 € 90.800 € 
0,5 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 7 TVöD 
Assistenzkraft - 26.750 € 26.750 € 
SUMME 48.000 € 306.250 € 386.850 € 
Vorhandende Stellen aus dem Kulturamt 
1,0 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 14 TVöD 
Projektleitung großer und 
komplexer Bausonderpro-
jekte 
- - - 
1,0 Stadtamtsrat/-rätin 
BGr. A12 LBesG NRW 
Leitung Gebäude-/ Ate-
lierverwaltung und För-
dermittelvergabe 
- - - 
0,5 Stadtoberinspektor/in 
BGr. A10 LBesG NRW 
Sachbearbeitung Gebäu-
de-/Atelierverwaltung 
- - - 
0,5 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 9c TVöD 
Sachbearbeitung Gebäu-
de-/Atelierverwaltung 
- - - 
0,5 Verwaltungsbeschäftig-
te/r EG 7 TVöD 
Assistenzkraft - - - 
0,34 Reinigungskraft 
EG 2 TVöD NRW 
Reinigung der Gastateli-
ers 
- - - 
 
Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewer-
tungen werden im Nachgang festgelegt. Für die Personalkostenermittlung werden die durchschnittli-
chen jährlichen Personalkosten anhand der derzeitigen Bewertungseinschätzungen herangezogen. 
* Die Position wird nachrichtlich aufgeführt. Die Zusetzung dieser Kapazität erfolgt im Rahmen der 
laufenden Bewirtschaftung (Nutzung einer finanzierten Vakanz aus dem bestehenden Stellenkontin-
gent des Dezernates Kunst und Kultur).

5 
 
 
3.2 Sachaufwand: 
Kostenplanung 
Stabsstelle Kulturraummanagement 2023 2024 2025 ff. 
Kosten des Betriebs/der Geschäftsausstattung 180.000 €  80.000 €  80.000 €  
Beteiligungsformate, Auf- und Ausbau Website, 
Aufbau/Pflege Datenbank, Gutachten und Orga-
nisationsberatung 
360.000 €  310.000 €  - 
Bewirtschaftung Ateliers/Proberäume etc. 610.000 €  690.000 €  690.000 €  
Gesamtsumme 1.150.000 €  1.080.000 €  770.000 €  
 
Ab 2024 wird mit ersten Erlösen aus der Vermietung von Ateliers/Proberäumen etc. in Höhe von ca. 
270.000 € p. a. gerechnet. 
 
 
4. Finanzierung 
 
Die Stellenmehrbedarfe finden, sofern nicht aus dem bestehenden Stellenkontingent des Dezernats 
Kunst und Kultur zu kompensieren, im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023/2024 Berücksichti-
gung. Sie stehen unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.   
 
Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ sowie für 
die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements belaufen sich auf voraus-
sicht-lich 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 und 0,77 Mio. € in 2025 ff.. Diese werden im jewei-
ligen Haushaltsjahr über den Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen sowie Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen fi-
nanziert. 
 
Ab 2024 wird mit Erlösen aus der Vermietung von Ateliers/Proberäumen etc. in Höhe von ca. 270.000 
€ p.a. gerechnet. Dies führt ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, 
Teilplanzeile 05 – Privatrechtliche Leistungsentgelte zu jährlichen Erträgen in entsprechender Höhe. 
 
Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge wird das Dezernat Kunst und Kultur im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens war eine Vielzahl interner Abstimmungsprozesse notwen-
dig. Diese haben zur Verzögerung der Einbringung der Vorlage geführt. Sollte die Vorlage in der 
Ratssitzung im Juni nicht beschlossen werde, kann ein Beschluss erst in der Septembersitzung des 
Rates gefasst werden. Die hätte zur Folge, dass dringende Vorhaben des Kulturraummanagements 
wie beispielsweise die Umsetzung des Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung, 
die Initialisierung einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit zum Thema Kulturräume sowie die 
Schaffung neuer Kulturräume nicht in 2022 umgesetzt werden können.

Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 14.06.2022

2231 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Herr Weis 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE 
Datum: 15.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur vom 14.06.2022 
öffentlich 
4.1 Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat 
Kunst und Kultur 
0556/2022 
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
 
Geänderter Beschluss  mit der mündlichen Ergänzung der  Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen: 
 
1.  Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Kulturraumanagements und be-
grüßt die Einrichtung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst 
und Kultur.  
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der  
Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteiligungsformate und die Bewirtschaf-
tung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 
2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 über den Teilergebnisplan 0416 -Kulturförderung be-
reitgestellt werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in 
den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtung, vorsehen. 
 
2.  Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an:  
a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD  
b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD  
c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD  
d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW  
e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD.  
 
Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung 
dar; die Stellenbewertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung 
der Stellen -mehrbedarfe steht unter Haushalts - und Finanzierungsvorbeh alt. 
3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM -spezifischen Aufgaben vom Kultur-
amt in die Stabsstelle übertragen.

Mit der Ergänzung: 
 
3.  Zum Aufgabenbereich der Stabsstelle gehört auch die Umsetzung der Rats-
beschlüsse zur Sicherung und zur Entwicklung neu er Kulturräume 
(AN/0149/2018 und AN 0828/2020). 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Aktualisierter Beschlussvorschlag zur Vorlage Kulturraummanagement

2136 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0556/2022  
 
I. Aktualisierter Beschlussvorschlag  
1. Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Kulturraumanagements und  
begrüßt die Einrichtung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst 
und Kultur. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der 
Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteiligungsformate und die Bewirtschaf-
tung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 
2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 über den Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung be-
reitgestellt werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in 
den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtung, vorsehen.   
 
2. Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an: 
a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD 
b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD  
c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD  
d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW  
e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD. 
 
Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die 
Stellenbewertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellen-
mehrbedarfe steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 3,8 weitere Stellen 
werden mit ihren KRM-spezifischen Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle über-
tragen. 
 
II. Erläuterung des aktualisierten Beschlussvorschlages  
Der Beschlussvorschlag unter 1. wird konkretisiert:  
 Die Einführung des Kulturraummanagements bedarf gemäß der Ratsentschei-
dung zur Kulturentwicklungsplanung vom 04.04.2019 (Vorlage 0240/2019) eines 
gesonderten Ratsbeschlusses.  
 Die Einrichtung der Stabsstelle erfolgt im Rahmen der Organisationsbefugnis der 
Oberbürgermeisterin (§ 61 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW).  
 Die Ausführungen zur Bereitstellung der benötigten Finanzmittel beziehen sich 
auf den verwaltungsinternen Haushaltsplanaufstellungsprozess. 
 
Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist unverändert.

Anlage 1 Beantwortung Fragen Kulturausschuss 31.05.2022

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Beantwortung von offenen Fragen aus dem Ausschuss für Kunst und Kultur am 31.5.: 
1. Auf welche Weise und wie plant die Verwaltung die Ratsbeschlüsse AN/0149/2018 und AN 
0828/2020 bzw. den Beschluss 0240/2019 umzusetzen?  
Antwort der Verwaltung: 
Die angesprochenen Ratsbeschlüsse sind essenzielle Bestandteile der Umsetzung des 
Kulturraummanagements und bilden dessen Basis.  
Der Ratsbeschluss AN/0149/2018 sowie der Beschluss der Kulturentwicklungsplanung (AN/240/2019) 
zur Entwicklung eines Raummanagements können hier sozusagen als „Initialzündung“ für das 
Vorhaben angesehen werden.   
Die hier beschlossenen Leitideen der Entwicklung eines integrativen Stadtentwicklungskonzeptes und 
der Entwicklung eines Konzepts dezernatsübergreifender Zusammenarbeit zur Sicherung und zur 
Entwicklung von Kulturräumen sind originäre Bestandteile des Konzeptes für die Einrichtung einer 
Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM).  
 
Als strategisches Arbeitsprogramm für das KRM gilt der ämterübergreifend unter Federführung des 
Kulturamtes erarbeitete Statusbericht zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung, 
welcher den Fraktionen im Herbst 2021 vorgestellt wurde.  
Dieser folgt an zentralen Stellen den Forderungen der Ratsbeschlüsse AN/0149/2018 sowie 
AN/0828/2020 und bildet die erste gewichtige Etappe auf dem Weg zu einem Handlungskonzept zur 
Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtentwicklung für Köln. 
Das Arbeitsprogramm des Statusberichts umfasst dezidiert auch... 
a.) die Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren,  
b.) die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Instrumenten bei Nutzungskonflikten im 
Bestand, 
c.) die Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen bei der städtebaulichen Planung 
neuer Stadtquartiere sowie die Sicherung von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. 
anderweitigen Kreativnutzungen,  
d.) die Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen in 
altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen,  
e.) die Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis anderer Großstädte (siehe auch 
die Studie 2019 Integrierung Kulturräume Stadtplanung), 
f.) die Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch 
Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats, sowie  
g.) die Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zur 
Unterstützung dieser Zielsetzungen. 
 
2. Wie wird die Verwaltung mit dem Kulturraummanagement dem Anliegen des 
Kulturraumschutzes Rechnung tragen, der Sicherung sowie der Entwicklung neuer 
Kulturräume in Bezug auf Neubauprojekte?  
Antwort der Verwaltung:

Der zuvor erwähnte Statusbericht zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung, 
welcher den Fraktionen im Herbst 2021 vorgestellt wurde, enthält hierzu dezidierte Aussagen. Diese 
beziehen sich sowohl auf städtische als auch auf private Entwicklungsgebiete. Lösungsansätze sind 
hier abhängig von der politischen Willensbekundung, könnten sich aber beispielsweise auf die 
Einflussnahme über Festsetzungen im B-Plan und Festsetzung im städtebaulichen Vertrag erstrecken. 
Ebenfalls enthält der Statusbericht Maßnahmen zur Sicherung solcher Gebiete, welche sich 
beispielsweise auf die Gebietsausweisung sowie die Berücksichtigung der Daten des 
Clubkatasters/Kulturraumkatasters in der Stadtplanung beziehen könnten.  
Die oben aufgeführten Bereiche stellen daher einen Teil der Maßnahmen des Arbeitsprogramms für 
die Stabsstelle Kulturraumanagement dar, mit dessen Gründung die Rahmenbedingungen für die 
Transformation des Statusberichts in ein abgestimmtes Handlungskonzept Kreativräume 
gewährleistet werden sollen.  
Das Kulturraummanagement plant noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss auf den Weg zu bringen 
über die weiteren Schritte und deren Priorisierung zur Ausarbeitung des Handlungskonzeptes zur 
Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtentwicklung auf Grundlage 
des Statusberichts. 
 
3. Wie wird gewährleistet, dass die Stabsstelle auch mit Fachkräften mit Expertise aus 
den Bereichen Kultur, Stadtentwicklung und -planung und Kreativwirtschaft besetzt 
sein wird?  
Antwort der Verwaltung:  
Die Integration von Expertise aus den Bereichen Kultur, Stadtentwicklung und -planung ist 
selbstverständlich essenzieller Bestandteil der Planungen zur Einrichtung einer Stabsstelle. Sie 
vollzieht sich auf mehreren Ebenen: 
Zum einen ist, wie beschrieben, der Aufbau einer interdisziplinären, dezernatsübergreifenden 
stadtinternen Arbeitsgruppe geplant, so dass auf die in der Stadtverwaltung existierende Expertise in 
den jeweiligen Fachämtern zurückgegriffen werden kann. Dies gewährleistet, dass dort auf 
Fachwissen zurückgegriffen wird, wo auch die Beschlussvorlagen für die späteren politischen 
Entscheidungen erstellt und die entsprechenden Umsetzungen, z. B. die Aufstellung von 
Bebauungsplanverfahren, Konzeptvergaben oder Baugenehmigungen, erfolgen werden. Es soll so 
bewusst vermieden werden, dass Parallelstrukturen in der Verwaltung etabliert werden, die 
gegebenenfalls Entscheidungs-und Umsetzungsprozesse verlangsamen respektive blockieren 
würden. Darunter ist insbesondere auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kulturamt vorgesehen 
mit dessen Fachexpertise in künstlerischen und kulturellen Fragen. 
Zudem ist geplant als Teil des Reallabors, externe Expert*innen aus oben genannten Fachbereichen 
an der strategischen Weiterentwicklung zu beteiligen. Hierzu sind Mittel in der Finanzplanung 
vorgesehen (siehe 3.2) Das Reallabor bietet so auch die Möglichkeit, Erkenntnisse über den 
zukünftigen Bedarf und Umfang an Fachkräften zu gewinnen. Die Kulturverwaltung vertritt die 
Auffassung, dass es einer Basis an erfahrenen Mitarbeiter*innen Bedarf, um externen Fachkräften 
den Einstieg in den Kontext öffentlicher Verwaltungsstrukturen zu ermöglichen.

4. Der Ausschuss stellt fest, dass das Kulturraummanagement beim Dezernat für 
Kunst und Kultur angesiedelt werden soll und damit nicht mehr Teil des 
Kulturamtes ist. Gleichzeitig wird im Kulturausschuss regelmäßig auf die 
Personalproblematik des Kulturamtes hingewiesen. 
a. Inwiefern wird durch die geplante Personalverlagerung das Kulturamt 
geschwächt? 
b. Was bedeutet das für die Aufgaben, die diese Leute bisher abgedeckt 
haben? 
Antwort der Verwaltung:  
Zwischen dem Stellen abgebenden Kulturamt und dem Kulturdezernat ist die Migration der in der 
Vorlage aufgelisteten Stellen eng abgestimmt. Das Kulturraummanagement wird wichtige Aufgaben 
übernehmen, die für ein Gelingen der Arbeit des Kulturamtes für die Freie Szene sehr zentral sind. 
Mit den Stellen migrieren - wie in der Vorlage beschrieben - selbstverständlich auch die jeweiligen 
Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle. Für die Erfüllung von weiteren, den abwandernden 
Stellen bisher ebenfalls zugeordneten Aufgaben, die weiter dem Fördermittelmanagement des 
Kulturamtes zuzuordnen sind, wird das Kulturdezernat für das Kulturamt eine zusätzliche Stelle im 
Stellenplanverfahren 2023 anmelden.

Beratungsverlauf (6)

10.05.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.06.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0556/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2022
Erstellt
15.02.2022 11:56