0556/2022
Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur
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Anlage 2 Kölner Kulturraummanagement Präsentation KUK
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© Thomas Wolf, www.foto-tw.de Kölner Kulturraummanagement Köln, 31.05.2022 Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 1 Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 2 Hamburg Kreativgesellschaft (HKG) Gesamtetat: 6,2 Mio. € davon Aktivitäten: 2,4 Mio. € Personal: 2,2 Mio. € Immobilien: 1,3 Mio. € Administration: 400.000 € Mitarbeitende: 30 VZÄ Kompetenzteam Kreativwirtschaft München Gesamtetat: 1.47 Mio. € Aktivitäten: 200.000 € Personal: 800.000 € Immobilien: keine Aktivitäten Administration: 470.000 € Mitarbeitende: 10 VZÄ Kölner Kulturraum- management laut Studie PWC (drittes Jahr) Gesamtetat: 2,85 Mio. € Aktivitäten: 1 Mio. € Personal: 1,6 Mio € Immobilien: nicht berechnet Administration: 250.000 € Mitarbeitende: 20 VZÄ Kölner Kulturraummanagement laut Ratsbeschluss 0556/2022 Gesamtetat: 1,823 Mio. € davon bereits finanziert: 402.350 € Aktivitäten: 360.000 € Personal: 693.500 € Immobilien: ~690.000 € Administration: 80.000 € Mitarbeitende: 8 VZÄ Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 3 Stabsstelle Kulturraummanagement 2023 2024 2025 ff. Kosten des Betriebs/der Geschäftsausstattung 180.000 € 80.000 € 80.000 € Beteiligungsformate, Auf- und Ausbau Website, Aufbau/Pflege Datenbank, Gutachten und Organisationsberatung 360.000 € 310.000 € - Bewirtschaftung Ateliers/Proberäume etc. 610.000 € 690.000 € 690.000 € Gesamtsumme 1.150.000 € 1.080.000 € 770.000 € Diese Position beinhaltet auch: • Mietkosten • Beiratsaufwendungen • Ausstattungs- und Betriebskosten der Stabstelle Hier befinden sich Kosten für • Auf- und Ausbau eines Internetauftritts, • Datenbank, die Immobiliengesuche und Angebote abbilden kann. • Umsetzung Handlungskonzepts Kreativräume in der Stadtentwicklung (ca. 100.000 €) • notwendige Rechts- und Wirtschaftsgutachten für die künftige Ausgestaltung des KRM Unter diese Position sind konsumtive Mittel für • Entwicklung neuer Kulturräume • zu erwartende Preissteigerungen Energieversorgung bestehender Standorte Zum Vergleich: Die Anmietung der Delmenhorster Str. 20 kostet ohne Neben- oder Umbaukosten 351.000 € p.a. Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 4 Stellen Zusätzliche Personalaufwendungen ab 2023 ff. Aufgabe Stabsstellenleitung Im Dezernat VII - Kunst und Kultur vorhandene Stelle Baufachliche Unterstützung 92.500 € Koordination Beratung (ab 2024) 80.600 € Sachbearbeitung Förderrecht 90.800 € Assistenzkraft 26.750 € SUMME 294.350 € Vorhandende Stellen aus dem Kulturamt, die übernommen werden: Projektleitung großer und komplexer Bausonderprojekte - Leitung Gebäude-/ Atelierverwaltung und Fördermittelvergabe - Sachbearbeitung Gebäude- /Atelierverwaltung - Sachbearbeitung Gebäude- /Atelierverwaltung - Assistenzkraft - Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 5 Hamburg Kreativgesellschaft: Objekte in Zwischennutzung oder mit dauerhafter Nutzung Objekte im Bestand: 12, davon 6 im Besitz der HH Gesamtmietfläche der Objekte: 20.054 m² Stadt Köln: Objekte in Zwischennutzung oder mit dauerhafter Nutzung Objekte im Bestand in eigener Verwaltung: 9 Gesamtmietfläche der Objekte in eigener Verwaltung: 6.547 m² Objekte im Bestand unter Fremdverwaltung: 1 Gesamtmietfläche der Objekte in Fremdverwaltung: 3.900 m² Objekte in Entwicklung: 3 Gesamtmietfläche der Objekte in Entwicklung: 7.180 m² Gesamtfläche der Objekte: 17.627 m² Beispiele des operativen Geschäfts Beispiel Delmenhorster Str. • Sichtung der Liegenschaft und Koordination eines Interessenbekundungsprozesses • Rechtliche Prüfung des Mietvertrages • Prüfung der Finanzierung der Anmietung • Erstellung und prozessuale Weiterentwicklung eines Raumbuches als Grundlage für die Kostenermittlung der Umbaukosten • Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten der Umbaukosten (Investiv/Konsumtiv) in Abhängigkeit eines jeweiligen Betreibermodelles • Erstellung einer Beschlussvorlage zur Anmietung der Liegenschaft, inkl. abgestimmtem Finanzierungsvorschlag sowie ggf. Darstellung eines Betreibermodells Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 6 Transformation des Statusberichts „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ in ein verbindliches Handlungskonzept Auswahl der Aufgaben: • Schaffung eines einheitlich strukturierten Portfolios von konkreten Gesuchen mit Fokus auf Bildung von Nutzergemeinschaften. • Konzeptionierung und Umsetzung eines Datenbanksystems, in dem sämtliche private und städtische Raumangebote vorliegen. • Erstellung einer Raumanalyse des Kölner Stadtgebietes hinsichtlich potenzieller Repräsentations-/Aufführungs- und Ausstellungsorte. • Analyse der Bedarfe von Nutzer*innen in den einzelnen Stadtteilen. • Ansprechpartner für die Meldung und Prüfung von Leerständen. Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 7 Beispiele des strategischen Geschäfts Koordination der Vermietung von kommunalen Liegenschaften für kulturelle Nutzungen. Entwicklung eines „Kölner Code of Conduct“ für Zwischennutzungen, in welchem sich Kulturschaffende, Verwaltung und Politik verpflichten nicht in vertraglich vereinbarte Zwischennutzungen einzugreifen. Etablieren einer regelmäßig stattfindenden Netzwerkveranstaltung für private Immobilienbesitzer*innen und Kulturschaffende. Begleitung von Kulturschaffenden bei Genehmigungsprozessen. Fortschreibung des Clubkatasters und Ausweitung zum Kulturraumkataster. • Herbeiführung politischer Grundsatzbeschlüsse zur Schaffung eines verbindlichen Modus für die Verwaltung zur Integration von Kultur auf städtischen Entwicklungsgebieten. • Begleitung und Beratung, Dokumentation und Evaluation weiterer Ansätze, Kulturquartiere in Konzeptvergaben oder über das Erbbaurecht zu entwickeln. Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 8 Reallabor • Stabsstelle als Vehikel für die Umsetzung eines offenen Prozesses • Beteiligung der Szene • Beteiligung der Verwaltung • Aufbau eines verwaltungsinternen Fachgremiums • Beteiligung entscheidungsrelevanter Stellen statt Schaffung einer „Schattenverwaltung“ • Erkenntnisgewinn zu einer externen oder internen Umsetzung des Kulturraummanagements Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 9 Einnahmen/Finanzierung • Erzielung erster Einnahmen in 2024 zwischen 270.000 € und 350.000 €. • Entwicklung und Erprobung von Modellen zur Finanzierung/Quersubventionierung von Kulturräumen. • Aktives Einwerben von Fördermitteln zur Entwicklung neuer Kulturräume. Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dezernat VII – Kunst und Kultur Folie 11
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/25 Vorlagen-Nummer 0556/2022 Freigabedatum 09.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einführung eines Kulturraummanagements und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023/2024 mit der Einrichtung einer Stabs- stelle „Kulturraummanagement“ (KRM) im Dezernat Kunst und Kultur. Die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteili- gungsformate und die Bewirtschaftung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 werden über den Teilergebnisplan 0416- Kulturförderung bereitgestellt. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 2. Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an: a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD. Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbe- wertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellenmehrbedarfe steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM-spezifischen Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle übertragen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 10.05.2022 Liegenschaftsausschuss 16.05.2022 Ausschuss Kunst und Kultur 31.05.2022 Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 48.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen 2023 306.250 € b) Personalaufwendungen 2024 ff. 386.850 € c) Sachaufwendungen 2023 . 1.150.000 € d) Sachaufwendungen 2024 1.080.000 € e) Sachaufwendungen 2025 ff. 770.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 270.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangslage Kunst- und Kulturräume sind in Köln zunehmend durch Verdrängungsprozesse in ihrer Existenz be- droht. Daher akzentuiert die Kulturentwicklungsplanung explizit die Bedeutung von Räumen in unter- schiedlichster Ausprägung für die Entwicklung von Kunst und Kultur. Zu den zentralen Forderungen zählen hier die Entwicklung eines integrativen Stadtentwicklungskon- zeptes, die Sicherung bestehender Kulturräume, der Ausbau der themenbezogen ämterübergreifen- den Kommunikation sowie die Etablierung eines Kulturraummanagements (KRM). Das Kulturraummanagement ist eines der drei Pilotprojekte der Kulturentwicklungsplanung (KEP). Mit dem Ratsbeschluss 0240/2019 „Kulturentwicklungsplanung“ wurde die Verwaltung aufgefordert, ein solches zentrales Kulturraummanagement zu installieren, um die Schaffung und den Erhalt von Räu- men, die für kulturelle Nutzungen geeignet sind, sicherzustellen. Um eine solide Informationsbasis zu schaffen, hat die Verwaltung dezernatsübergreifend zunächst 3 einen Statusbericht „Kreativräume in der Stadtentwicklung“ erstellt. Der Statusbericht ist in Zusam- menarbeit mit PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) entstanden. Aufbauend auf den Ergebnissen des Statusberichts beauftragte die Kulturverwaltung PwC mit der Erstellung einer Perspektiv- und Vergleichsstudie zum Thema „Kulturraummanagement der Stadt Köln“. Die Ergebnisse dieser Studie speisen sich aus Informationen über Strukturen aus anderen Kommu- nen vergleichbarer Größe sowie eigenen Untersuchungen zu möglichen Ausgestaltungen einer ana- logen Organisation in Köln. Die Erkenntnisse der Perspektivstudie stellen eine mögliche finale Ausge- staltung eines Kölner Kulturraummanagements dar. Die Studie beleuchtet für Köln drei Varianten der organisatorischen Zuordnung: als Teil der Verwaltung, in Nähe zur Verwaltung oder in Distanz zur Verwaltung. Die sich stetig verschlechternde Situation bezüglich Kunst- und Kulturräumen in der Stadt verlangt ein rasches Handeln mit spürbaren Effekten. Daher verfolgt die Verwaltung einen stufenweisen Aufbau des Kölner Kulturraummanagements. 2. Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst und Kultur Die Verwaltung schlägt vor, zunächst eine „agile“ Stabsstelle im Dezernat Kunst und Kultur zu instal- lieren, auf deren Basis Erkenntnisse über die zukünftige Organisations- und Rechtsform des KRM gewonnen werden können. Strategische Aufgaben: Auf strategischer Ebene soll die Stabsstelle „Kulturraummanagement“ die Transformation des Status- berichts zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung zu einem verbindlichen Hand- lungskonzept – ein Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ – fortführen und die darin formulierten Maßnahmen umsetzen. So findet ebenfalls der Auftrag aus dem Ratsbeschluss AN/0149/2018 Berücksichtigung. Dies bedeutet in einem ersten Schritt die Gründung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, die Analyse verfügbarer städtischer Liegenschaften und Räume hinsichtlich kultureller Nutzung, die Aus- weitung des Clubkatasters zu einem Kulturraumkataster, die Formulierung eines „Cologne Code of Conduct“ für Zwischennutzungen sowie den Aufbau und die Betreuung eines Beirates zur Begleitung der weiteren Aktivitäten der Stabsstelle „Kulturraummanagement“. Die Stabsstelle soll Ansprechpartnerin für die Meldung von Leerständen werden und die aktive Re- cherche nach Räumen für kulturelle Nutzung ausbauen. Hinzu kommen die Analyse und Zusammen- führung der Raumbedarfe aller Sparten, der Aufbau und die Pflege einer Datenbank zur Erfassung von Angeboten und Gesuchen sowie die Konzeption und Umsetzung eines umfassenden Beratungs- angebotes für Kulturschaffende. Perspektivisch sollen auch der Aufbau eines Ideeninkubators in Zusammenarbeit mit Künstler*innen und Investoren zur pro-aktiven Umsetzung von kulturellen Vorhaben in privaten Entwicklungsgebieten sowie die Analyse struktureller Voraussetzungen für eine städtische Eigenentwicklung von Kulturräu- men vorangetrieben werden. Operative Aufgaben: Zu den operativen Aufgaben des KRM gehören insbesondere die Akquise und Entwicklung neuer Atelierstandorte und anderer Produktionsorte. Dies bezieht sich auf die Umsetzung bereits bestehen- der Entwicklungsvorhaben (z. B. Entwicklung eines Objektes am Volkhovener Weg), die Aktivierung der im Haushalt der Stadt Köln zur Verfügung stehenden Atelier- und Proberaum-Fördermittel für nicht städtische Liegenschaften sowie auf die Aufsetzung neuer Vorhaben (z. B. Betreuung der Ent- wicklung Delmenhorster Straße 20 zu einem Atelier- und Proberaumzentrum). Überdies sollen Struk- turen für die dauerhafte Verwaltung und Weitervermietung von Räumen an Kulturschaffende bzw. Zwischennutzung von Räumen geschaffen werden. Des Weiteren übernimmt das KRM alle Bereiche der Atelierförderung; Entwicklung, Betrieb und Förderung von Räumen und baulichen Maßnahmen der freien Kulturszene sind ergänzend Teil des Aufgabenportfolios des KRM. Auf diese Weise bündelt die neue Organisationseinheit alle von der Kulturverwaltung zu bearbeiten- den Angelegenheiten, die mit der Entwicklung respektive Förderung von Kulturräumen in Verbindung stehen. Diese Bündelung von Ressourcen und Expertise (insbesondere aus dem Bereich Raumak- 4 quise und Baumanagement) schafft die Basis für eine zeitnahe, effiziente und flexible Umsetzung erster Maßnahmen. Mit den Mitteln eines Reallabors soll ein bedarfsorientiertes Wachstum vollzogen, dennoch bereits in der Initialisierungsphase des KRM ein nennenswerter Output generiert und der enge Austausch zwi- schen verschiedenen Dezernaten, Politik und Kulturszene koordiniert werden. 3. Stellenbedarf/Sachaufwand KRM 3.1 Stellenbedarf: Stellen Personalaufwendungen Stellenumfang/-bewertung Aufgabe 2022 2023 2024 ff. 1,0 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 14, Fg. 1 TVöD* Stabsstellenleitung 48.000 € (Realisierung ab 07/2022) 96.200 € 96.200 € 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD Baufachliche Unterstüt- zung - 92.500 € 92.500 € 1,0 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 11 TVöD Koordination Beratung - - 80.600 € 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW Sachbearbeitung Förder- recht - 90.800 € 90.800 € 0,5 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 7 TVöD Assistenzkraft - 26.750 € 26.750 € SUMME 48.000 € 306.250 € 386.850 € Vorhandende Stellen aus dem Kulturamt 1,0 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 14 TVöD Projektleitung großer und komplexer Bausonderpro- jekte - - - 1,0 Stadtamtsrat/-rätin BGr. A12 LBesG NRW Leitung Gebäude-/ Ate- lierverwaltung und För- dermittelvergabe - - - 0,5 Stadtoberinspektor/in BGr. A10 LBesG NRW Sachbearbeitung Gebäu- de-/Atelierverwaltung - - - 0,5 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 9c TVöD Sachbearbeitung Gebäu- de-/Atelierverwaltung - - - 0,5 Verwaltungsbeschäftig- te/r EG 7 TVöD Assistenzkraft - - - 0,34 Reinigungskraft EG 2 TVöD NRW Reinigung der Gastateli- ers - - - Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewer- tungen werden im Nachgang festgelegt. Für die Personalkostenermittlung werden die durchschnittli- chen jährlichen Personalkosten anhand der derzeitigen Bewertungseinschätzungen herangezogen. * Die Position wird nachrichtlich aufgeführt. Die Zusetzung dieser Kapazität erfolgt im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung (Nutzung einer finanzierten Vakanz aus dem bestehenden Stellenkontin- gent des Dezernates Kunst und Kultur). 5 3.2 Sachaufwand: Kostenplanung Stabsstelle Kulturraummanagement 2023 2024 2025 ff. Kosten des Betriebs/der Geschäftsausstattung 180.000 € 80.000 € 80.000 € Beteiligungsformate, Auf- und Ausbau Website, Aufbau/Pflege Datenbank, Gutachten und Orga- nisationsberatung 360.000 € 310.000 € - Bewirtschaftung Ateliers/Proberäume etc. 610.000 € 690.000 € 690.000 € Gesamtsumme 1.150.000 € 1.080.000 € 770.000 € Ab 2024 wird mit ersten Erlösen aus der Vermietung von Ateliers/Proberäumen etc. in Höhe von ca. 270.000 € p. a. gerechnet. 4. Finanzierung Die Stellenmehrbedarfe finden, sofern nicht aus dem bestehenden Stellenkontingent des Dezernats Kunst und Kultur zu kompensieren, im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023/2024 Berücksichti- gung. Sie stehen unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ sowie für die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements belaufen sich auf voraus- sicht-lich 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 und 0,77 Mio. € in 2025 ff.. Diese werden im jewei- ligen Haushaltsjahr über den Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen sowie Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen fi- nanziert. Ab 2024 wird mit Erlösen aus der Vermietung von Ateliers/Proberäumen etc. in Höhe von ca. 270.000 € p.a. gerechnet. Dies führt ab dem Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 05 – Privatrechtliche Leistungsentgelte zu jährlichen Erträgen in entsprechender Höhe. Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge wird das Dezernat Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Komplexität des Vorhabens war eine Vielzahl interner Abstimmungsprozesse notwen- dig. Diese haben zur Verzögerung der Einbringung der Vorlage geführt. Sollte die Vorlage in der Ratssitzung im Juni nicht beschlossen werde, kann ein Beschluss erst in der Septembersitzung des Rates gefasst werden. Die hätte zur Folge, dass dringende Vorhaben des Kulturraummanagements wie beispielsweise die Umsetzung des Handlungskonzeptes Kreativräume in der Stadtentwicklung, die Initialisierung einer ämterübergreifenden Zusammenarbeit zum Thema Kulturräume sowie die Schaffung neuer Kulturräume nicht in 2022 umgesetzt werden können.
Anlage 4, Auszug aus dem Beschlussprotokoll Ausschuss Kunst und Kultur 14.06.2022
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Herr Weis Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Manuel.Weis@STADT-KOELN.DE Datum: 15.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 14.06.2022 öffentlich 4.1 Einrichtung einer Stabsstelle "Kulturraummanagement" im Dezernat Kunst und Kultur 0556/2022 Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Geänderter Beschluss mit der mündlichen Ergänzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 1. Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Kulturraumanagements und be- grüßt die Einrichtung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst und Kultur. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteiligungsformate und die Bewirtschaf- tung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 über den Teilergebnisplan 0416 -Kulturförderung be- reitgestellt werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 2. Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an: a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD. Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellen -mehrbedarfe steht unter Haushalts - und Finanzierungsvorbeh alt. 3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM -spezifischen Aufgaben vom Kultur- amt in die Stabsstelle übertragen. Mit der Ergänzung: 3. Zum Aufgabenbereich der Stabsstelle gehört auch die Umsetzung der Rats- beschlüsse zur Sicherung und zur Entwicklung neu er Kulturräume (AN/0149/2018 und AN 0828/2020). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Aktualisierter Beschlussvorschlag zur Vorlage Kulturraummanagement
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0556/2022 I. Aktualisierter Beschlussvorschlag 1. Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Kulturraumanagements und begrüßt die Einrichtung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst und Kultur. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteiligungsformate und die Bewirtschaf- tung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 über den Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung be- reitgestellt werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 2. Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an: a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD. Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellen- mehrbedarfe steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM-spezifischen Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle über- tragen. II. Erläuterung des aktualisierten Beschlussvorschlages Der Beschlussvorschlag unter 1. wird konkretisiert: Die Einführung des Kulturraummanagements bedarf gemäß der Ratsentschei- dung zur Kulturentwicklungsplanung vom 04.04.2019 (Vorlage 0240/2019) eines gesonderten Ratsbeschlusses. Die Einrichtung der Stabsstelle erfolgt im Rahmen der Organisationsbefugnis der Oberbürgermeisterin (§ 61 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW). Die Ausführungen zur Bereitstellung der benötigten Finanzmittel beziehen sich auf den verwaltungsinternen Haushaltsplanaufstellungsprozess. Ziffer 2 des Beschlussvorschlages ist unverändert.
Anlage 1 Beantwortung Fragen Kulturausschuss 31.05.2022
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Beantwortung von offenen Fragen aus dem Ausschuss für Kunst und Kultur am 31.5.: 1. Auf welche Weise und wie plant die Verwaltung die Ratsbeschlüsse AN/0149/2018 und AN 0828/2020 bzw. den Beschluss 0240/2019 umzusetzen? Antwort der Verwaltung: Die angesprochenen Ratsbeschlüsse sind essenzielle Bestandteile der Umsetzung des Kulturraummanagements und bilden dessen Basis. Der Ratsbeschluss AN/0149/2018 sowie der Beschluss der Kulturentwicklungsplanung (AN/240/2019) zur Entwicklung eines Raummanagements können hier sozusagen als „Initialzündung“ für das Vorhaben angesehen werden. Die hier beschlossenen Leitideen der Entwicklung eines integrativen Stadtentwicklungskonzeptes und der Entwicklung eines Konzepts dezernatsübergreifender Zusammenarbeit zur Sicherung und zur Entwicklung von Kulturräumen sind originäre Bestandteile des Konzeptes für die Einrichtung einer Stabsstelle Kulturraummanagement (KRM). Als strategisches Arbeitsprogramm für das KRM gilt der ämterübergreifend unter Federführung des Kulturamtes erarbeitete Statusbericht zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung, welcher den Fraktionen im Herbst 2021 vorgestellt wurde. Dieser folgt an zentralen Stellen den Forderungen der Ratsbeschlüsse AN/0149/2018 sowie AN/0828/2020 und bildet die erste gewichtige Etappe auf dem Weg zu einem Handlungskonzept zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtentwicklung für Köln. Das Arbeitsprogramm des Statusberichts umfasst dezidiert auch... a.) die Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren, b.) die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Instrumenten bei Nutzungskonflikten im Bestand, c.) die Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen bei der städtebaulichen Planung neuer Stadtquartiere sowie die Sicherung von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. anderweitigen Kreativnutzungen, d.) die Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen in altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen, e.) die Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis anderer Großstädte (siehe auch die Studie 2019 Integrierung Kulturräume Stadtplanung), f.) die Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats, sowie g.) die Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zur Unterstützung dieser Zielsetzungen. 2. Wie wird die Verwaltung mit dem Kulturraummanagement dem Anliegen des Kulturraumschutzes Rechnung tragen, der Sicherung sowie der Entwicklung neuer Kulturräume in Bezug auf Neubauprojekte? Antwort der Verwaltung: Der zuvor erwähnte Statusbericht zur Integration von Kreativräumen in die Stadtentwicklung, welcher den Fraktionen im Herbst 2021 vorgestellt wurde, enthält hierzu dezidierte Aussagen. Diese beziehen sich sowohl auf städtische als auch auf private Entwicklungsgebiete. Lösungsansätze sind hier abhängig von der politischen Willensbekundung, könnten sich aber beispielsweise auf die Einflussnahme über Festsetzungen im B-Plan und Festsetzung im städtebaulichen Vertrag erstrecken. Ebenfalls enthält der Statusbericht Maßnahmen zur Sicherung solcher Gebiete, welche sich beispielsweise auf die Gebietsausweisung sowie die Berücksichtigung der Daten des Clubkatasters/Kulturraumkatasters in der Stadtplanung beziehen könnten. Die oben aufgeführten Bereiche stellen daher einen Teil der Maßnahmen des Arbeitsprogramms für die Stabsstelle Kulturraumanagement dar, mit dessen Gründung die Rahmenbedingungen für die Transformation des Statusberichts in ein abgestimmtes Handlungskonzept Kreativräume gewährleistet werden sollen. Das Kulturraummanagement plant noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss auf den Weg zu bringen über die weiteren Schritte und deren Priorisierung zur Ausarbeitung des Handlungskonzeptes zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtentwicklung auf Grundlage des Statusberichts. 3. Wie wird gewährleistet, dass die Stabsstelle auch mit Fachkräften mit Expertise aus den Bereichen Kultur, Stadtentwicklung und -planung und Kreativwirtschaft besetzt sein wird? Antwort der Verwaltung: Die Integration von Expertise aus den Bereichen Kultur, Stadtentwicklung und -planung ist selbstverständlich essenzieller Bestandteil der Planungen zur Einrichtung einer Stabsstelle. Sie vollzieht sich auf mehreren Ebenen: Zum einen ist, wie beschrieben, der Aufbau einer interdisziplinären, dezernatsübergreifenden stadtinternen Arbeitsgruppe geplant, so dass auf die in der Stadtverwaltung existierende Expertise in den jeweiligen Fachämtern zurückgegriffen werden kann. Dies gewährleistet, dass dort auf Fachwissen zurückgegriffen wird, wo auch die Beschlussvorlagen für die späteren politischen Entscheidungen erstellt und die entsprechenden Umsetzungen, z. B. die Aufstellung von Bebauungsplanverfahren, Konzeptvergaben oder Baugenehmigungen, erfolgen werden. Es soll so bewusst vermieden werden, dass Parallelstrukturen in der Verwaltung etabliert werden, die gegebenenfalls Entscheidungs-und Umsetzungsprozesse verlangsamen respektive blockieren würden. Darunter ist insbesondere auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kulturamt vorgesehen mit dessen Fachexpertise in künstlerischen und kulturellen Fragen. Zudem ist geplant als Teil des Reallabors, externe Expert*innen aus oben genannten Fachbereichen an der strategischen Weiterentwicklung zu beteiligen. Hierzu sind Mittel in der Finanzplanung vorgesehen (siehe 3.2) Das Reallabor bietet so auch die Möglichkeit, Erkenntnisse über den zukünftigen Bedarf und Umfang an Fachkräften zu gewinnen. Die Kulturverwaltung vertritt die Auffassung, dass es einer Basis an erfahrenen Mitarbeiter*innen Bedarf, um externen Fachkräften den Einstieg in den Kontext öffentlicher Verwaltungsstrukturen zu ermöglichen. 4. Der Ausschuss stellt fest, dass das Kulturraummanagement beim Dezernat für Kunst und Kultur angesiedelt werden soll und damit nicht mehr Teil des Kulturamtes ist. Gleichzeitig wird im Kulturausschuss regelmäßig auf die Personalproblematik des Kulturamtes hingewiesen. a. Inwiefern wird durch die geplante Personalverlagerung das Kulturamt geschwächt? b. Was bedeutet das für die Aufgaben, die diese Leute bisher abgedeckt haben? Antwort der Verwaltung: Zwischen dem Stellen abgebenden Kulturamt und dem Kulturdezernat ist die Migration der in der Vorlage aufgelisteten Stellen eng abgestimmt. Das Kulturraummanagement wird wichtige Aufgaben übernehmen, die für ein Gelingen der Arbeit des Kulturamtes für die Freie Szene sehr zentral sind. Mit den Stellen migrieren - wie in der Vorlage beschrieben - selbstverständlich auch die jeweiligen Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle. Für die Erfüllung von weiteren, den abwandernden Stellen bisher ebenfalls zugeordneten Aufgaben, die weiter dem Fördermittelmanagement des Kulturamtes zuzuordnen sind, wird das Kulturdezernat für das Kulturamt eine zusätzliche Stelle im Stellenplanverfahren 2023 anmelden.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0556/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2022
- Erstellt
- 15.02.2022 11:56