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Bedarfsfeststellung für die öffentliche Ausschreibung der Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern*innen

Beschlussvorlage Ausschuss 2838/2017 vom 14.11.2017

Stand: Am 11.12.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001 Vorlagen-Nummer 2838/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für die öffentliche Ausschreibung der Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern*innen Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der AVR/Vergabe/Internationales stimmt der Durchführung einer nationalen öffentlichen Ausschrei- bung zur Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern*innen zu. Er verzichtet darauf, einen Vergabevorbehalt auszusprechen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 197.950 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit dem Haushaltsjahr 2015 stehen im Rahmen des Integrationsbudgets jährlich städtische Mittel in Höhe von 200.000 € (im Jahr 2015 anteilig) zur Finanzierung eines Sprach - und Integrationsmittler- pools zur Unterstützung städtischer Dienststellen, sowie städtischer Kitas und Kölner Schulen zur Verfügung. Das entsprechende Konzept sieht vor, dass bei komplexen oder besonders kultursensiblen Angele- genheiten ausgebildete und zertifizierte Sprach- und Integrationsmittler*innen eingesetzt werden. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konflikt- reichen und/oder besonders (kultur)sensiblen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprach- kenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Seit 2016 hat die Firma bikup gGmbH Clearing und Einsatz der Sprach- und Integrationsmittler*innen den Verweis an niedrig schwelligere Angebote wie das Kölner Integrationslotsenprojekt übernommen. Im Haushalt 2018 ff stehen über das Integrationsbudget weiterhin 200.000 € für diese Leistungen, inkl. Werbungskosten für Flyer etc. bereit. Dotierung, Zusammensetzung und Zweckbestimmung des Integrationsbudgets gehen auf eine Initiative des Integrationsrates zurück und sind durch Beschluss- fassung des Rates über Vorlage 3686/2017 am 20.12.2016 mit Vorberatung in allen Fachausschüs- sen inkl. Integrationsrat, sowie der entsprechenden fortgesetzten Veranschlagung im Hpl.-Entwurf 2018ff. bestätigt. Der Vertrag mit der Firma Bikup läuft am 31.12.2017 aus. Die Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern*innen ist neu auszuschreiben. Dem vorstehenden Bedarf hat 14 am 28.09.2017 unter AZ 141/33/05/17 zugestimmt. Siehe Anlage: Bedarfsfeststellung RPA
  • Bedarfsfeststellung 141-33-05-17

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    14 E.8.2017 14113 5001 Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern/-innen hier: Bedarfsprüfung 5001/1 vom 13.09.2017, voraussichtlicher Auftragswert 185.000 € netto / 197.950 € brutto (RPA-Nr. 141/33/05/17) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 18.09.2017 machen Sie den weiteren Bedarf für die Vermittlung von Sprach- und Integrationsmittlern/-innen geltend. Der Rat der Stadt Köln hatte bereits am 20.12.2016 das Diversity Konzept „2020: Köln I(iJebt Vielfalt“ beschlossen. Gemäß diesem Beschluss ist die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen, zu denen auch der Ein- satz von professionellen Sprach- und Integrationsmittler/-innen zählt, im Haushalt 2018 und Folgejahren entsprechend einzubringen. Der Vertrag mit dem derzeitigen Dienstleister endet am 31.12.2017. Sie beabsichtigen da- her, die Maßnahme national neu auszuschreiben und noch einen Bedarfsfeststellungsbe- schluss im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabel/lnternationales am 06.11.2017 herbeizuführen. Ich erkenne den Bedarf für die oben genannte Maßnahme an. ndlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2017

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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