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2097/2018

Nutzung von Leichtbauhallen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 13.09.2018, TOP 10.2.10

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3504 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 22.08.2018 
 2097/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 
 
Nutzung von Leichtbauhallen 
In der letzten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung wurde von der Schulverwaltung 
mitgeteilt, dass die Leichtbauhallen am Hardtgenbuscher Kirchweg in Ostheim abgerissen werden 
sollen.  
 
Vor diesem Hintergrund bat die FDP Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Sollen alle Hallen abgerissen werden oder ist nur ein Teilabriss geplant? Wann soll der Abriss 
erfolgen? 
 
2. Welche Nutzung ist nach dem Abriss geplant? Soll es vorher schon eine Zwischennutzung 
geben?  
 
3. Gibt es Planungen weitere Leichtbauhallen abzureißen? Wenn ja, welche Hallen? 
 
4. Gibt es Pläne in Leichtbauhallen, die als Reserveplätze zur Flüchtlingsunterbringung vorgehal-
ten werden, Zwischennutzungen zu ermöglichen? Falls dieses der Fall sein sollte, bitten wir 
um Mitteilung, welche Zwischennutzungen vorgesehen sind? 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
zu 1. Die Leichtbauhallen befinden sich auf einem Areal, für das planungsrechtlich eine Schulnut-
zung festgesetzt ist. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund – und eingedenk der bekann-
ten und erheblichen Bedarfssituation im Schulbereich – eine standortbezogene Prüfung veran-
lasst, ob durch die Beschaffung von Containereinheiten der Schulbaunotstand abgemildert 
werden kann (vgl. Mitteilung 1849/2018). Sofern die technische und baurechtliche Umsetzbar-
keit bejaht wird, beabsichtigt die Verwaltung, die Reservehaltung von Plätzen zur Unterbrin-
gung von Geflüchteten am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg aufzugeben und die beste-
henden Aufbauten zurückzubauen. Der Umfang des Rückbaus und ein verbindlicher Termin 
hierfür kann aufgrund des aktuellen Planungsstadiums von der Verwaltung derzeit noch nicht 
benannt werden. Die Bezirksvertretung und die erforderlichen Ratsgremien werden im weite-
ren Prozess beteiligt bzw. informiert. 
 
zu 2. Siehe Antwort zu 1. Eine weitere Zwischennutzung ist nicht geplant. Sofern die Leichtbauhal-
len zu Gunsten einer schulischen Nutzung zurückgebaut werden, erfolgt dies im Kontext der 
o.g. Schulbaumaßnahmen.

2 
 
 
zu 3. Neben dem Standort am Hardtgenbuscher Kirchweg sind an den Standorten Butzweiler-
hofallee und Luzerner Weg Leichtbauhallen zur Unterbringung Geflüchteter errichtet worden.  
Ein geplanter Rückbau der Leichtbauhallen am Standort Butzweilerhofallee ergibt sich aus der 
mietvertraglichen Befristung zum 31.12.2019. Die Leichtbauhallen am Luzerner Weg befinden 
sich im Eigentum der Stadt Köln. Diese Hallen sollen im Rahmen des Ressourcenmanage-
ments als Unterbringungsreserve erhalten bleiben. 
 
zu 4. Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Hallen als zum 
Zweck der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Die 
Errichtung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen 
Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist. 
 
 Die Leichtbauhallen an allen drei Standorten dienen im Rahmen des Ressourcenmanage-
ments als Unterbringungs-Reserve. Diese Reserve wird vorgehalten, für den Fall, dass es 
neuerlich zu einem Anstieg der Flüchtlingszahlen kommen sollte. 
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2097/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.08.2018
Erstellt
18.06.2018 15:52