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Nutzung von Leichtbauhallen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2097/2018 vom 22.08.2018

Stand: Am 13.09.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 22.08.2018 2097/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 Nutzung von Leichtbauhallen In der letzten Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung wurde von der Schulverwaltung mitgeteilt, dass die Leichtbauhallen am Hardtgenbuscher Kirchweg in Ostheim abgerissen werden sollen. Vor diesem Hintergrund bat die FDP Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sollen alle Hallen abgerissen werden oder ist nur ein Teilabriss geplant? Wann soll der Abriss erfolgen? 2. Welche Nutzung ist nach dem Abriss geplant? Soll es vorher schon eine Zwischennutzung geben? 3. Gibt es Planungen weitere Leichtbauhallen abzureißen? Wenn ja, welche Hallen? 4. Gibt es Pläne in Leichtbauhallen, die als Reserveplätze zur Flüchtlingsunterbringung vorgehal- ten werden, Zwischennutzungen zu ermöglichen? Falls dieses der Fall sein sollte, bitten wir um Mitteilung, welche Zwischennutzungen vorgesehen sind? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: zu 1. Die Leichtbauhallen befinden sich auf einem Areal, für das planungsrechtlich eine Schulnut- zung festgesetzt ist. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund – und eingedenk der bekann- ten und erheblichen Bedarfssituation im Schulbereich – eine standortbezogene Prüfung veran- lasst, ob durch die Beschaffung von Containereinheiten der Schulbaunotstand abgemildert werden kann (vgl. Mitteilung 1849/2018). Sofern die technische und baurechtliche Umsetzbar- keit bejaht wird, beabsichtigt die Verwaltung, die Reservehaltung von Plätzen zur Unterbrin- gung von Geflüchteten am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg aufzugeben und die beste- henden Aufbauten zurückzubauen. Der Umfang des Rückbaus und ein verbindlicher Termin hierfür kann aufgrund des aktuellen Planungsstadiums von der Verwaltung derzeit noch nicht benannt werden. Die Bezirksvertretung und die erforderlichen Ratsgremien werden im weite- ren Prozess beteiligt bzw. informiert. zu 2. Siehe Antwort zu 1. Eine weitere Zwischennutzung ist nicht geplant. Sofern die Leichtbauhal- len zu Gunsten einer schulischen Nutzung zurückgebaut werden, erfolgt dies im Kontext der o.g. Schulbaumaßnahmen. 2 zu 3. Neben dem Standort am Hardtgenbuscher Kirchweg sind an den Standorten Butzweiler- hofallee und Luzerner Weg Leichtbauhallen zur Unterbringung Geflüchteter errichtet worden. Ein geplanter Rückbau der Leichtbauhallen am Standort Butzweilerhofallee ergibt sich aus der mietvertraglichen Befristung zum 31.12.2019. Die Leichtbauhallen am Luzerner Weg befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Diese Hallen sollen im Rahmen des Ressourcenmanage- ments als Unterbringungsreserve erhalten bleiben. zu 4. Eine Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine andere Nutzung der Hallen als zum Zweck der Unterbringung Geflüchteter aufgrund rechtlicher Regelungen nicht möglich ist. Die Errichtung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist. Die Leichtbauhallen an allen drei Standorten dienen im Rahmen des Ressourcenmanage- ments als Unterbringungs-Reserve. Diese Reserve wird vorgehalten, für den Fall, dass es neuerlich zu einem Anstieg der Flüchtlingszahlen kommen sollte. gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 3.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
  2. 06.09.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 13.09.2018 zuletzt

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.10, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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