A-W/0007/2011
Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
4491 Zeichen
!"
#
$"
%%%$!"
#
$"
An die
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West
Frau Elisabeth Westrup
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, 18.03.2011
Anregung der Bezirksvertretung Münster West an den Rat der Stadt Münster
Rahmenbedingungen für Glücksspiel verändern; Jugend schützen!
Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die Errichtung
und den Betrieb von Spielhallen wie folgt zu verändern:
• Baurecht
o Ausschluss von Spielhallen durch Änderung der entsprechend en
Bebauungspläne, bis an die äußerste Grenze der gesetzlichen
Zulässigkeit.
o Die Aufenthaltsqualität in den Spielhallen (Enterta inment-Center) wird
durch bauliche Auflagen / Maßnahmen verringert.
o Das gültige Baurecht wird mit dem Ziel einer Eindämm ung der
Spielhallenkonzessionen konsequent umgesetzt.
• Erhöhung der Steuer für Glückspielgeräte auf den höchst möglichen
„gerichtsfesten“ Satz (zurzeit in der Stadt Münster bei 15 %, Steinfurt, Ochtrup
20 %, Emsdetten 19).
• Spielgeräte und Aufstellungsorte sind intensiv auf di e
o Einhaltung des Jugendschutzgesetzes
o Einhaltung der Spielverordnung
zu überprüfen. Das Ordnungsamt berichtet jährlich über durchgeführte
Kontrollen und Maßnahmen. Festgestellte Zuwiderhandlungen insbesondere
gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes werden scharf geahndet.
• Mindestens der „Mehrwert“ der erhöhten Steuereinnah men aus dem
Spielbetrieb wird für die Suchtprävention insbesondere für Jugendliche und für
zusätzliche Kontrollen durch das Ordnungsamt in den Spielhallen verwandt.
• Die Anzahl der Aufsichtspersonen in den Spielhallen wir d erhöht.
Begründung:
Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem jeder Spieler darauf hofft, den eigenen Einsatz
vermehrt um den Einsatz anderer Spieler oder Zahlungen des Veranstalters
zurückzuerhalten. Der Ausgang des Spiels ist dabei nicht (a usschließlich) von den
Fähigkeiten und dem Können der Spieler sondern ganz od er teilweise vom Zufall,
eben dem Glück abhängig. Daher endet Glücksspiel für die meisten Spieler mit dem
Verlust des Einsatzes, nur die Veranstalter machen regelmäßig große Gewinne.
Die Anzahl der Spielgeräte hat sich in der Stadt Münst er von 2008 auf 2010 um über
18 % (553 – 654) erhöht.
Ziel des Antrages ist es daher, mit den vorhandenen Mitt el des kommunalen
Baurechts und mit kommunalen Ordnungsmaßnahmen einer Au sweitung der
Spielhallen in Münster entgegenzuwirken und die Anzahl der Spielgeräte zu
verringern.
In Höhe des steuerlichen „Zugewinns“ aus den erhöhten St euererträge der Stadt
Münster werden Suchtpräventionsmaßnahmen und Kontrolle n des Ordnungsamtes
durchgeführt mit dem Ziel, insbesondere Jugendlichen ein en verantwortungsvollen
und kontrollierten Umgang mit diesem vermeintlich harmlosen „Freizeitvergnügen“ zu
vermitteln und die Spielhallenbetriebe durch die rege lmäßigen Kontrollen auf strikte
Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften anzuhalten.
Glückspiele sind für eine große Zahl von Menschen mit Spaß und Entspannung
verbunden und Teil ihrer Freizeitaktivitäten. Deshalb we rden Risiken häufig nicht
erkannt oder unterschätzt. Das Risiko abhängig zu werden, i st unterschiedlich groß.
Die Gründe für eine Glückspielsucht sind vielfältig. Um K inder und Jugendliche zu
schützen, sind Glücksspiele erst ab 18 Jahren erlaubt.
Die Zunahme der Spielsüchtigen betrifft insbesondere j unge Männer. Denn der
Spielsüchtige ist überwiegend männlich und zwischen 18 und 25 Jahre alt. Die
Übergänge zur pathologischen Spielsucht sind fließend, nach Schätzungen bewegen
sie die Zahlen der Spielsüchtigen in Münster zwischen 600 und 1.600 Personen.
Da die Glücksspielsucht keine unmittelbaren körperlichen Auswirkungen hat, lässt
sie sich leichter verbergen als andere Süchte. Die Ausw irkungen der pathologischen
Spielsucht auf den Spielsüchtigen, Partner und die Fam ilie sind gravierend. Durch
die Spielsucht können Partnerschaften leiden, Arbeitsplä tze und Wohnungen
verloren gehen, eine riesiger Schuldenberg entstehen. D er volkswirtschaftliche
Schaden liegt über den Steuereinnahmen aus der Vergnügungssteuer.
gezeichnet:
Wolfgarten,
van der Meulen,
Hißmann,
Krekeler,
Hinzmann,
Hamann,
Stähler,
Westrup
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0007/2011
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 18.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37