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A-W/0007/2011

Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat der Stadt Münster

Antrag an die BV West 18.03.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.05.2011, TOP 7.4

Originalantrag

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Originalantrag

4491 Zeichen


	




	


	
	











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An die 
Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster – West 
Frau Elisabeth Westrup 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
         Münster,  18.03.2011 
 
 
 
Anregung der Bezirksvertretung Münster West an den Rat der Stadt Münster 
 
Rahmenbedingungen für Glücksspiel verändern; Jugend schützen! 
 
Der Rat der Stadt Münster wird gebeten, die Rahmenbedingungen für die Errichtung 
und den Betrieb von Spielhallen wie folgt zu verändern: 
 
• Baurecht  
o Ausschluss von Spielhallen durch Änderung der entsprechend en 
Bebauungspläne, bis an die äußerste Grenze der gesetzlichen 
Zulässigkeit. 
o Die Aufenthaltsqualität in den Spielhallen (Enterta inment-Center) wird 
durch bauliche Auflagen / Maßnahmen verringert.  
o Das gültige Baurecht wird mit dem Ziel einer Eindämm ung  der 
Spielhallenkonzessionen konsequent umgesetzt. 
 
• Erhöhung der Steuer für Glückspielgeräte auf den höchst möglichen 
„gerichtsfesten“ Satz (zurzeit in der Stadt Münster bei 15 %, Steinfurt, Ochtrup 
20 %, Emsdetten 19).  
 
• Spielgeräte und Aufstellungsorte sind intensiv auf di e   
o Einhaltung des Jugendschutzgesetzes 
o Einhaltung der Spielverordnung 
zu überprüfen. Das Ordnungsamt berichtet jährlich über durchgeführte 
Kontrollen und Maßnahmen. Festgestellte Zuwiderhandlungen insbesondere 
gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes werden scharf geahndet.  
 
• Mindestens der „Mehrwert“ der erhöhten Steuereinnah men aus dem 
Spielbetrieb wird für die Suchtprävention insbesondere für Jugendliche und für 
zusätzliche Kontrollen durch das Ordnungsamt in den Spielhallen verwandt.  
 
• Die Anzahl der Aufsichtspersonen in den Spielhallen wir d erhöht.

Begründung:  
Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem jeder Spieler darauf hofft, den eigenen Einsatz 
vermehrt um den Einsatz anderer Spieler oder Zahlungen  des Veranstalters 
zurückzuerhalten. Der Ausgang des Spiels ist dabei nicht (a usschließlich) von den 
Fähigkeiten und dem Können der Spieler sondern ganz od er teilweise vom Zufall, 
eben dem Glück abhängig. Daher endet Glücksspiel für die meisten Spieler mit dem 
Verlust des Einsatzes, nur die Veranstalter machen regelmäßig große Gewinne. 
 
Die Anzahl der Spielgeräte hat sich in der Stadt Münst er von 2008 auf 2010 um über 
18 % (553 – 654) erhöht.  
 
Ziel des Antrages ist es daher, mit den vorhandenen Mitt el des kommunalen 
Baurechts und mit kommunalen Ordnungsmaßnahmen einer Au sweitung der 
Spielhallen in Münster entgegenzuwirken und die Anzahl der Spielgeräte zu 
verringern.  
 
In Höhe des steuerlichen „Zugewinns“ aus den erhöhten St euererträge der Stadt 
Münster werden Suchtpräventionsmaßnahmen und Kontrolle n des Ordnungsamtes 
durchgeführt mit dem Ziel, insbesondere Jugendlichen ein en verantwortungsvollen 
und kontrollierten Umgang mit diesem vermeintlich harmlosen „Freizeitvergnügen“ zu 
vermitteln und die Spielhallenbetriebe durch die rege lmäßigen Kontrollen auf strikte 
Einhaltung der gesetzlichen Schutzvorschriften anzuhalten. 
 
Glückspiele sind für eine große Zahl von Menschen mit Spaß  und Entspannung 
verbunden und Teil ihrer Freizeitaktivitäten. Deshalb we rden Risiken häufig nicht 
erkannt oder unterschätzt. Das Risiko abhängig zu werden, i st unterschiedlich groß. 
Die Gründe für eine Glückspielsucht sind vielfältig. Um K inder und Jugendliche zu 
schützen, sind Glücksspiele erst ab 18 Jahren erlaubt. 
 
Die Zunahme der Spielsüchtigen betrifft insbesondere j unge Männer. Denn der 
Spielsüchtige ist überwiegend männlich und zwischen 18 und  25 Jahre alt.  Die 
Übergänge zur pathologischen Spielsucht sind fließend, nach Schätzungen bewegen 
sie die Zahlen der Spielsüchtigen in Münster zwischen 600 und 1.600 Personen. 
 
Da die Glücksspielsucht keine unmittelbaren körperlichen Auswirkungen hat, lässt 
sie sich leichter verbergen als andere Süchte. Die Ausw irkungen der pathologischen 
Spielsucht auf den Spielsüchtigen, Partner und die Fam ilie sind gravierend. Durch 
die Spielsucht können Partnerschaften leiden, Arbeitsplä tze und Wohnungen 
verloren gehen, eine riesiger Schuldenberg entstehen. D er volkswirtschaftliche 
Schaden liegt über den Steuereinnahmen aus der Vergnügungssteuer. 
 
gezeichnet: 
  
Wolfgarten, 
van der Meulen,  
Hißmann,  
Krekeler,  
Hinzmann,  
Hamann,  
Stähler,  
Westrup

Beratungsverlauf (1)

05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0007/2011
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37