0530/2025
Pilotprojekt Wiederinbetriebnahme Geschwindigkeitsüberwachung Zoobrücke
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 17.03.2025 0530/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 24.03.2025 Pilotprojekt Wiederinbetriebnahme Geschwindigkeitsüberwachung Zoobrücke Ausgangslage: Der Rat der Stadt Köln hat mit Sitzung vom 14.12.2006 (Vorlagen-Nr. 1755/006) den Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung auf der B55a mit 5 stationären Überwa- chungsanlagen sowie 2 Messeinrichtungen beginnend ab dem Autobahnkreuz Köln-Ost bis zur Amsterdamer Straße in Fahrtrichtung linksrheinisch beschlossen. Zwei Jahre später wurde mit Sitzung vom 13.11.2008 (Vorlagen-Nr. 2181/2008) ebenfalls der Aufbau einer kaskadierten Geschwindigkeitsüberwachung mit 5 stationären Überwachungsan- lagen sowie 2 Messeinrichtungen für die Gegenrichtung beschlossen. Im Jahre 2014 mussten die beiden Anlagen auf der Zoobrücke - Mitte aufgrund erheblicher Störanfälligkeit der im Straßenbelag verbauten Messfühler (Schwingungsrisse durch den Schwerlastverkehr) dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Mitte 2023 mussten auch die beiden verbliebenen Messanlagen auf der Zoobrücke aufgrund der Störanfälligkeit der Sensorik außer Betrieb gesetzt werden. Bei den im Bereich der Zoobrücke installierten Messanlagen handelt es sich um eine über- holte Messtechnik, deren Reparatur unwirtschaftlich ist. Die veraltete Messtechnik soll durch moderne laserbasierte Messsysteme ersetzt werden. Zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung gab es nur laserbasierte stationäre Messsysteme mit Feststromanschluss am Markt. Die Verwaltung prüfte daher in den Jahren 2023 und 2024 intensiv die Möglichkeiten einer Feststromversorgung für die geplanten laserbasierten Messsysteme auf der Zoobrücke. Die im Bereich der Zoobrücke vorhandene Stromverkabelung ist ausschließlich für den Be- trieb der Brückenbeleuchtung ausgelegt und kann für den Betrieb von Messanlagen nicht ver- wendet werden. Die Prüfung einer Neuverkabelung hat sich als langwierig und zeitintensiv er- wiesen und zum Ergebnis geführt, dass diese gegenwärtig wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Eine Neuverkabelung soll mittel- bis langfristig im Rahmen der anstehenden Brückenkomplett- sanierung geplant werden. Daher können derzeit nur batteriebetriebene Messsysteme zum Einsatz kommen. 2 Seit der Temporeduzierung von 80 km/h auf 50 km/h (Oktober 2023) überwacht die Verwal- tung das Verkehrsgeschehen auf der Zoobrücke mit insgesamt 4 Seitenradarmessgeräten (je- weils 2 pro Fahrtrichtung). Das SDR-Seitenradarmesssystem (Side Detecting Radar) ist ein berührungslos messendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der Verkehrserhebung. Das SDR erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen, Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil der jeweiligen Fahrzeug- klassen. Die Ergebnisse (Stand 24.02.2025) zeigen, dass rund 15% der Autofahrenden schneller als 60 km/h an den Messpunkten unterwegs waren. Die Zoobrücke gilt in Teilen weiterhin als Unfallhäufungsstelle, was hauptsächlich auf Spur- wechselfehler zurückzuführen ist. Auch hier richtet sich die Unfallschwere nach der gefahre- nen Geschwindigkeit. Die Unfallkommission Köln (Polizei Köln, Bezirksregierung Köln, verschiedene Ämter der Ver- waltung) hat in der 3. Unfallkommissionssitzung 2024 vom 07.08.2024 den weiteren Betrieb von Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Zoobrücke zur Reduzierung von Unfallgefahren und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit befürwortet. Die Verwaltung sieht daher im Rahmen der Verkehrssicherheit weiterhin die Notwendigkeit einer modernen Geschwindigkeitsüberwachung. Weiteres Vorgehen: Zwischenzeitlich hat ein Anbieter ein stationäres laserbasiertes und mittels Brennstoffzelle be- triebenes Geschwindigkeitsmesssystem im Portfolio, welches seit dem 10.03.2025 über die notwendige Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) verfügt. Die PTB ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen Messsysteme in Deutschland nicht betrieben werden. Da es sich um ein neuartiges Produkt handelt und die Verwaltung mit dem Anbieter bisher noch nicht in Geschäftskontakt stand, beabsichtigt die Verwaltung dieses System an zwei Standorten auf der Zoobrücke über einen Zeitraum von 6 Monaten zu testen. Der Anbieter wird der Verwaltung zwei Geschwindigkeitsmesssysteme betriebsbereit aufbauen. Im Rah- men der Teststellung können alle gemachten Bilder gerichtsfest zur weiteren Ahndung (Ord- nungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren) genutzt werden. Für die 6-monatige Teststellung von zwei betriebsbereiten und geeichten Messsystemen fal- len Kosten in Höhe von 91.800 EUR netto (109.242 EUR brutto) an. In diesen Kosten sind sämtliche anfallenden Aufwendungen incl. Reparaturen und Vandalismuskosten enthalten. Die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung werden berücksichtigt. Nach positivem Verlauf der Teststellung kann die Verwaltung die Messsysteme mieten oder zum Restkaufwert erwerben. Aufgrund der verwaltungsinternen Vorlaufzeit und den Lieferfristen wird mit einer Aufnahme des Testbetriebes zum Ende des III. Quartals 2025 gerechnet. Über den Ablauf der Teststellung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit die Gremien infor- mieren. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0530/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.03.2025
- Erstellt
- 17.02.2025 15:42