Mandari Insight

2217/2019

Städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen! - Nachfragen zu AN/0486/2019, AN/0668/2019 und AN/0690/2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.09.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 16.09.2019, TOP 6.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5262 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  16.09.2019 
 2217/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 
 
Städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen! - Nachfragen zu AN/0486/2019, 
AN/0668/2019 und AN/0690/2019 
In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.06.2019 und des  
Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 13.05.2019 wurden zum Anschluss 
städtischer Gebäude an die Fernwärme beschlossen: 
 
„Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und  
stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine  
Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. 
Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von  
Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert  
werden, soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. 
Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der  
Rheinenergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen entsprechenden Kommunalrabatt 
durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme – Gestattungsvertrag zu verhandeln.“ 
 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 erklärte  
RM Halberstadt-Kausch, SPD-Fraktion, dass der Beschluss die Arbeit der Verwaltung erleichtern soll. 
Die Problematik bestehe darin, dass die Energieleitlinien nach Möglichkeit zwar einen Anschluss an 
Fernwärme vorsehen, hierfür jedoch zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen sei.  
Dies bedeute eine notwendige Durchführung einer Vergleichsberechnung zwischen Fernwärme und 
einer eigenen Feuerstätte, was Kapazitäten in der Verwaltung binde. Sie bittet die Verwaltung, nach 
Möglichkeit mitzuteilen, wieviel Kapazitäten hierdurch gebunden werden und darzustellen, ob nach 
der Gemeindeordnung die Wirtschaftlichkeitsprüfung notwendigerweise in den Energieleitlinien  
enthalten sein muss. 
 
RM Brust erklärte, dass die Verwaltung bei der Heliosschule unnötigerweise bis ins Detail Alternativ-
planungen durchgeführt habe und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob durch einen Anschluss an das 
Rücklaufnetz der Fernwärme mit der Rheinenergie generell oder in Einzelfällen ein günstigerer Preis 
ausgehandelt werden kann.  
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung 
Soweit der Beschluss vorsieht, Anschlüsse an das Fernwärmenetz vollkommen unabhängig von  
deren Wirtschaftlichkeit zu realisieren, begegnet er Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den 
Vorgaben der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der Gemeindeordnung 
NRW.

2 
 
Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft legt in § 2 Absatz 3 
fest, dass sich die Aufgabenerfüllung der Gebäudewirtschaft unter anderem am Ziel wirtschaftlicher 
Versorgung der Fachdienststellen der Stadt mit Gebäuden sowie der Erhaltung und wirtschaftlichen 
Optimierung des städtischen Gebäudevermögens orientiert.  
 
Darüber hinaus formuliert § 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW als allgemeinen  
Haushaltsgrundsatz: Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.  
 
Dies schließt jedoch selbstverständlich ein, zum Beispiel die Energieeffizienz im Rahmen der  
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angemessen zu berücksichtigen. So schreibt § 2 Absatz 3 der  
Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft auch die nachhaltige Reduzierung des Energie- und  
Ressourcenverbrauchs als Ziel fest.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 im Zusammenhang mit dem Klimanot-
stand die Verwaltung mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen 
Energienutzung von städtischen Immobilien zu beauftragt (Beschlussvorlage 2081/2019).  
Die Festlegungen dieses Entwicklungsplans sind in die Energieleitlinien der Gebäudewirtschaft  
umzusetzen.  
 
 
Zum Rücklauf  
Nach Auskunft der RheinEnergie ist ein Anschluss an den Rücklauf der Fernwärme nur in Ausnahme-
fällen bei einem engmaschigen Netz möglich. Bisher wurde dies in Köln noch nicht realisiert, da ein 
derartiger Anschluss vor allem für den Kunden auch mit Nachteilen verbunden ist. Für einen solchen 
Anschluss wäre eine ständige Druckerhöhung im Leitungsnetz erforderlich, damit der Fernwärme-
rücklauf wieder ins Netz gedrückt werden kann. Mit einer geringeren nutzbaren Temperaturspreizung 
von beispielsweise nur noch t = 20 K gegenüber aktuell t= 60 K ist ein erhöhter Volumenstrom (Faktor 
3) verbunden, der dann auch ständigen Pumpstromverbrauch erfordert.  
Eventuelle Sonderkonditionen (Rücklaufvergütung) wird die RheinEnergie in einem derartigen Fall 
nicht anbieten, da ja die Wärme trotzdem aus dem Fernwärmenetz entnommen wird. 
 
Zusätzlich bereiten die Warmwasser-Erzeugung und die damit verbundene Legionellen-Bekämpfung 
wegen der geringeren Primärtemperaturen der Fernwärme Probleme. Es wird eine Nachheizung zum 
Beispiel mit elektrischen Heizpatronen notwendig, was wiederum zu einem erhöhten technischen und 
finanziellen Aufwand (Betrieb) führt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

16.09.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2217/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.09.2019
Erstellt
18.06.2019 15:07