2217/2019
Städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen! - Nachfragen zu AN/0486/2019, AN/0668/2019 und AN/0690/2019
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
5262 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.09.2019 2217/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2019 Städtische Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen! - Nachfragen zu AN/0486/2019, AN/0668/2019 und AN/0690/2019 In den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Grün am 27.06.2019 und des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vom 13.05.2019 wurden zum Anschluss städtischer Gebäude an die Fernwärme beschlossen: „Bei Planung und Neubau städtischer Gebäude sowie bei Gebäuden der stadteigenen und stadtnahen Betriebe soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden, wenn eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. Bei Bestandsgebäuden soll der Anschluss an das Fernwärmenetz im Zuge von Sanierungsmaßnahmen und notwendigen Erneuerungen des Heizsystems schrittweise realisiert werden, soweit eine Fernwärmeleitung in der Nähe vorhanden ist. Um die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme darzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Rheinenergie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten über einen entsprechenden Kommunalrabatt durch eine Zusatzvereinbarung zum Fernwärme – Gestattungsvertrag zu verhandeln.“ In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 13.05.2019 erklärte RM Halberstadt-Kausch, SPD-Fraktion, dass der Beschluss die Arbeit der Verwaltung erleichtern soll. Die Problematik bestehe darin, dass die Energieleitlinien nach Möglichkeit zwar einen Anschluss an Fernwärme vorsehen, hierfür jedoch zunächst eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen sei. Dies bedeute eine notwendige Durchführung einer Vergleichsberechnung zwischen Fernwärme und einer eigenen Feuerstätte, was Kapazitäten in der Verwaltung binde. Sie bittet die Verwaltung, nach Möglichkeit mitzuteilen, wieviel Kapazitäten hierdurch gebunden werden und darzustellen, ob nach der Gemeindeordnung die Wirtschaftlichkeitsprüfung notwendigerweise in den Energieleitlinien enthalten sein muss. RM Brust erklärte, dass die Verwaltung bei der Heliosschule unnötigerweise bis ins Detail Alternativ- planungen durchgeführt habe und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob durch einen Anschluss an das Rücklaufnetz der Fernwärme mit der Rheinenergie generell oder in Einzelfällen ein günstigerer Preis ausgehandelt werden kann. Antwort der Verwaltung: Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung Soweit der Beschluss vorsieht, Anschlüsse an das Fernwärmenetz vollkommen unabhängig von deren Wirtschaftlichkeit zu realisieren, begegnet er Bedenken in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der Gemeindeordnung NRW. 2 Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft legt in § 2 Absatz 3 fest, dass sich die Aufgabenerfüllung der Gebäudewirtschaft unter anderem am Ziel wirtschaftlicher Versorgung der Fachdienststellen der Stadt mit Gebäuden sowie der Erhaltung und wirtschaftlichen Optimierung des städtischen Gebäudevermögens orientiert. Darüber hinaus formuliert § 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW als allgemeinen Haushaltsgrundsatz: Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen. Dies schließt jedoch selbstverständlich ein, zum Beispiel die Energieeffizienz im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angemessen zu berücksichtigen. So schreibt § 2 Absatz 3 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft auch die nachhaltige Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs als Ziel fest. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2019 im Zusammenhang mit dem Klimanot- stand die Verwaltung mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung von städtischen Immobilien zu beauftragt (Beschlussvorlage 2081/2019). Die Festlegungen dieses Entwicklungsplans sind in die Energieleitlinien der Gebäudewirtschaft umzusetzen. Zum Rücklauf Nach Auskunft der RheinEnergie ist ein Anschluss an den Rücklauf der Fernwärme nur in Ausnahme- fällen bei einem engmaschigen Netz möglich. Bisher wurde dies in Köln noch nicht realisiert, da ein derartiger Anschluss vor allem für den Kunden auch mit Nachteilen verbunden ist. Für einen solchen Anschluss wäre eine ständige Druckerhöhung im Leitungsnetz erforderlich, damit der Fernwärme- rücklauf wieder ins Netz gedrückt werden kann. Mit einer geringeren nutzbaren Temperaturspreizung von beispielsweise nur noch t = 20 K gegenüber aktuell t= 60 K ist ein erhöhter Volumenstrom (Faktor 3) verbunden, der dann auch ständigen Pumpstromverbrauch erfordert. Eventuelle Sonderkonditionen (Rücklaufvergütung) wird die RheinEnergie in einem derartigen Fall nicht anbieten, da ja die Wärme trotzdem aus dem Fernwärmenetz entnommen wird. Zusätzlich bereiten die Warmwasser-Erzeugung und die damit verbundene Legionellen-Bekämpfung wegen der geringeren Primärtemperaturen der Fernwärme Probleme. Es wird eine Nachheizung zum Beispiel mit elektrischen Heizpatronen notwendig, was wiederum zu einem erhöhten technischen und finanziellen Aufwand (Betrieb) führt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2217/2019
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.09.2019
- Erstellt
- 18.06.2019 15:07