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AN/1167/2021

Sachstand Instandsetzung der Abgrenzung des Bachbetts in der Abshofstraße in Köln-Merheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 28.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.2.2

Anfrage CDU AN-1167-2021

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Anfrage CDU AN-1167-2021

2125 Zeichen

Konto: Sparkasse KölnBonn   IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) 
 
Gleichlautend 
 
 
       
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.05.2021 
 
AN/1167/2021 
 
Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021, TOP 9.2.2 
 
Sachstand Instandsetzung der Abgrenzung des Bachbetts in der Abshofstraße in 
Köln-Merheim 
Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.05.2021 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
seit Mitte 2010 steht in der Abshofstraße in Köln-Merheim entlang des Faulbachs ein 
"provisorisches" zwei Meter hohes Gitter, weil die Mauer des Baches defekt war und 
immer noch ist, so dass ein Abrutschen der Randzone möglich ist. Seit Jahren wird den 
Anwohnern und Anwohnerinnen und allen, die diese Straße nutzen, der Blick auf eben 
dieses wenig ansehnliche Gitter, Wildwuchs und sich darin sammelndem Unrat zugemu-
tet.  
Zudem ist den Anwohnern und Anwohnerinnen das Abstellen ihrer Fahrzeuge seit elf 
Jahren nicht mehr möglich. 
 
Deshalb bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Instandsetzung der Bachgrenzmauer in der 
Abshofstraße in Köln-Merheim? 
 
2. Ist der Verwaltung die wachsende Unansehnlichkeit der gesamten Straße durch 
Ansammlung von Unrat und damit ein abnehmender Gesamteindruck des Quar-
tiers bewusst? 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S 
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln 
Telefon (0221) 221 98303 
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE

- 2 - 
 
 
 
3. Ist für den aufgestellten Zaun Miete oder ähnliches von Seiten der Stadt an 
den/die Eigentümer*in zu entrichten und wenn ja, auf welche Summe beläuft sich 
der Gesamtbetrag der vergangenen elf Jahre? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 gez. Daniela Topp-Burghardt 
 
Gero Fürstenberg Daniela Topp-Burghardt 
CDU-Fraktionsvorsitzender Stellv. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Abshofstraße
  • Kalker Hauptstraße 247

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Details

Aktenzeichen
AN/1167/2021
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
28.05.2021
Erstellt
28.05.2021 08:11