ASO/0001/2023
Beleuchtung des Weges zwischen Höftestraße und Birkenheide in Angelmodde (ursprünglich A-S/0001/2019)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme vom Amt 23 v. 13.01.2023
4366 Zeichen
Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Südost
23.23.0001
Jürgen Kemper
09.01.2023
492 2330
13, Jan. 2023
An die
Bezirksverwaltung Münster-Südost
Antrag Ifd. Nr. A-S/0001/2019 der Bezirksvertretung Münster-Südost
hier: „Beleuchtung des Weges zwischen Höftestraße und Birkenheide in Angelmodde*
Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob der in der Karte abgebildete-Wegeabschnitt (Anla-
ge) zwischen den Straßen Höftestraße und Birkenheide durch eine angemessene Beleuchtung
sicherer gemacht werden kann. Der Weg wird It. Antrag u.a. von Kirchgängern und als Schulweg
genutzt.
Bei der Prüfung des Antrages waren das Amt für Immobilienmanagemernt, das Amt für Schule und
Weiterbildung, das Amt für Mobilität und Tiefbau und das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit beteiligt. Die Prüfung erfolgte auch unter Berücksichtigung der aktuellen Umbau- und
Erweiterungsplanungen für die Schule und durch Ortsbegehungen der Fachämter zu entsprechen-
den Tageszeiten (bei Dunkelheit).
Die Prüfung der Fachämter führte zu folgenden Ergebnissen:
e Amt für Mobilität und Tiefbau (zuständig für alle Straßenbeleuchtungen im öffentli-
chen Raum):
Bei dem Weg handelt es sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche. Die Voraussetzung
für den Bau und Betrieb einer öffentlichen Beleuchtungsanlage durch das Amt für Mobilität
und Tiefbau ist die Widmung des Weges als öffentliche Verkehrsfläche sowie die Baulast.
Der besagte Weg erfüllt nicht die üblichen Voraussetzungen für eine öffentliche Verkehrs-
fläche sowie eine Widmung. Im Übrigen bestehen beleuchtete öffentliche Verkehrswege als
Alternative.
«e Amt für Schule und Weiterbildung / Schule:
Auch wenn davon ausgegangen wird, dass der Weg evil. von Schülern und Schülerinnen
genutzt wird, handelt es sich nicht um eine Haupterschließung z.B. zum Schulhof oder zur
Fahrradabstellanlage.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der Weg bereits teilweise über eine Beleuchtung
(siehe Markierung im Plan) verfügt. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen an der Annette-
schule Angelmodde werden auf der Seite des Gebäudes weitere Beleuchtungen des zwei-
ten Rettungsweges installiert (dies wird sich ggf. indirekt punktuell auf die Wegefläche aus-
wirken).
Darüber hinaus wird aus Sicht des Amtes für Schule und Weiterbildung derzeit keine Not-
wendigkeit für eine zusätzliche Beleuchtung des Weges entlang der Annetteschule Angel-
modde gesehen. Auch seitens der Schulleitung der Annetteschule Angelmodde wurde im
Rahmen der Erweiterungsplanungen kein Bedarf für eine weitere Beleuchtung in diesem
Bereich angemeldet.
e Amt für Grünflächen, Umwelt 'und Nachhaltigkeit:
Der Weg führt ausgehend von der Straße Birkenheide ca. 35 m über eine Spielplatzfläche,
die sich in Zuständigkeit des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit befindet.
Spielplatzflächen zählen zu den Grünflächen der Stadt, die als Naturräume bewusst nicht
beleuchtet werden sollen. Mit Hinweis auf diesen Grundsatz und auf die bestehende Be-
leuchtung im Nahbereich des Spielplatzes wird auch seitens des Amtes für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit keine Notwendigkeit einer weiteren Beleuchtung gesehen.
e © Amt für Immobilienmanagement:
Eine über die Rettungswege hinausgehende Beleuchtung am Objekt (siehe oben) hätte
nach Prüfung keine Auswirkung auf die beantragten Wegeflächen.
Im Ergebnis wird über die bereits vorhandene hinaus keine zusätzliche Beleuchtung des Weges
als notwendig angesehen und ist insbesondere im Wegebereich am Spielplatz auch ausdrücklich
nicht gewollt. Am Schulgebäude werden zukünftig 2 Notbeleuchtungen angebracht, die sich ggf.
indirekt in diesem Bereich auch auf die Wegefläche auswirken. Ausgehend von der Höftestraße
befindet sich der Weg hälftig im Eigentum der Kirche. Hier wäre somit die Kirche Ansprechpartner
für eine verbesserte Ausleuchtung der in diesem Bereich befindlichen Parkplätze / Wegeverbin-
dung. j
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
/
s
Andreas Niepfaber
02:91 'ZZOZZU'SI Bu
I, 4
Appr@quewauL am
ramun apuazıeag
S6eygeusgeg
ru
Dumanıp apunder
{os nu
Zumuenumoy
(ae u
1 HmuaUnoy
a aUUapenG | Bunuaueng
a = mung
ua
apuabe]
away
Arpnsuejdsßunnegag
AUPNSSPMSInL
Alpnsssaany
j “PN yasbeuewuagowuug
x -+4 7@ 1 uy
BEREITET
"unfjoegdgeäpss]1491899°-(1ISSASAHAGÄyd’xapuy,soueyygstägamyapuegsuanungpeis graustz//:sciny yausı? - eure
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Höftestraße
- Birkenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- ASO/0001/2023
- Typ
- Anregung BV Südost an die Verwaltung
- Datum
- 13.01.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 12:17