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Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier

Änderungsantrag BV5 (SPD) AN/0931/2022 vom 28.04.2022

Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) endgültig abgelehnt.

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    Anlage zu Ö 9.2.5 „Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier“ Mögliche Expert*innen zur Unterstützung des Begleitgremiums (Liste nicht abschließend): - Referat für strategische Steuerung - TH Köln Master Städtebau NRW - Wuppertalinstitut Forschungsbereich Stadtwandel - DIFU Büro Köln Gentrifizierungsfokus -
  • Änderungsantrag (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.04.2022 AN/0931/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier - Änderungsantrag der SPD - Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die ähnlich lautenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Nippes betreffend Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und Ehrenfeld zur Kenntnis (Anlage 4 AN/0432/2021, Anlage 5 AN/0454/2021); 2. nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Prozessdesign zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier zur Kenntnis; 3. stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier unter der Beachtung der folgenden Voraussetzungen zu. 4. Um eine Transformation Kölns auf Basis der Kölner Perspektiven 2030+ zu erreichen, sind insbesondere folgende Ziele bei der Umsetzung zu verfolgen: a) Das Quartier knüpft städtebaulich sinnvoll an die benachbarten Orte Bilderstöckchen, Nippes und Neuehrenfeld an - 2 - b) Das Quartier bietet bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommen und für eine Mischung unterschiedlicher Milieus und Generationen. c) Das Quartier bietet Arbeitsorte, die den Arbeitnehmer*innen ein sicheres Einkommen ermöglichen und nachhaltig ausgerichtet sind. d) Das Quartier bietet Raum für gemeinwohlorientierte Unternehmen, Initiativen und Angebote mit denen sich Bewohner*innen, und Besucher*innen identifizieren können. e) Das Quartier bietet Jung und Alt grünen Freiraum für Spiel, Sport und Erholung f) Das Quartier erhält unter all den genannten Aspekten eine ökologische Ausrichtung nach den neuesten Standards. g) Die Möglichkeit zur Qualifizierung des Liebigquartiers als Modellquartier und damit verbundene Programme (z.B. Nationaler Städtebau) soll geprüft werden. h) Das Entwicklungskonzept soll Optionen für die prozessorientierte und experimentelle Entwicklung - auch unter Einbezug der Flächen städtischer Unternehmen – aufzeigen. 5. Das Begleitgremium wird nach folgenden Regeln seine Arbeit aufnehmen: a) Das Begleitgremium wird unmittelbar nach der Sommerpause von den Bezirksvertretungen 4 und 5 zusammengestellt und nimmt unverzüglich seine Arbeit auf. b) Es besteht aus 18 Personen und soll je zur Hälfte aus Politik und örtlichen Akteuren bestehen. c) Die Beteiligten aus der Politik setzen sich zu je drei Mitgliedern aus den beteiligten Bezirksvertretungen und insgesamt drei Mitgliedern aus dem Stadtentwicklungsausschuss sowie der Koordinationsstelle Klimapolitik zusammen. d) Die Beteiligten aus der Stadtgesellschaft sollen aus Vertreter*innen von Wirtschaft, Initiativen/Vereinen und Anwohner*innen bestehen. e) Neben den vorgenannten Mitgliedern soll das Begleitgremium Unterstützung durch externe Expert*innen erhalten. Eine Liste der Expert*innen, die hierfür beispielshaft in Frage kommen, ist diesem Antrag als Anlage beigefügt. Die Liste ist jedoch nicht abschließend. f) Das Gremium tagt öffentlich. g) Das Gremium soll über die Dauer des Zielbildprozesses hinaus bestellt werden. Begründung: Zur besonderen Bedeutung des zu entwickelnden „Liebigquartiers“ kann auf die Begründung des Antrags AN/0454/2021 verwiesen werden. Der Bereich hat eine herausgehobene Qualität als innenstadtnahes Entwicklungsgebiet. Zudem bietet das Gebiet die besten Voraussetzungen für eine zusammenhängende und soziale Quartiersentwicklung. - 3 - Die Bezirksvertretung begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung diese Chancen erkannt hat und die Entwicklung durch das entworfene Projekt zeitnah vorantreiben möchte. Die Bezirksvertretung sollte der schnellen Realisierung und einem schnellen Beginn des Projekts nicht entgegenstellen. Daher wird nicht an dem zuvor beschlossenen förmlichen Beirat festgehalten. Allerdings müssen bei der Umsetzung des Projekts zum einen die von den Bezirksvertretungen formulierten Ziele als verbindlich festgeschrieben werden. Zum anderen muss das Begleitgremium eine Zusammensetzung erhalten, die eine Beteiligung der lokalen Politik sowie der örtlichen, gesellschaftlichen Akteure, wie bspw. die lokalen Vereine, sicherstellt. Zudem muss dieses Gremium langfristig arbeiten können, damit sich in diesem Bereich tatsächlich ein soziales und lebendiges Quartier entwickeln kann. gez. Müller

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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