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AN/0931/2022

Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier

Änderungsantrag BV5 (SPD) 28.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Anlage

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Änderungsantrag (SPD BV5)

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Anlage

354 Zeichen

Anlage zu Ö 9.2.5 
„Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier“ 
 
Mögliche Expert*innen zur Unterstützung des Begleitgremiums (Liste nicht abschließend): 
 
- Referat für strategische Steuerung  
- TH Köln Master Städtebau NRW 
- Wuppertalinstitut Forschungsbereich Stadtwandel 
- DIFU Büro Köln Gentrifizierungsfokus 
-

Änderungsantrag (SPD BV5)

4645 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.04.2022 
AN/0931/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Weiteres Vorgehen zum Projekt Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier 
- Änderungsantrag der SPD - 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt die ähnlich lautenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und 
Nippes betreffend Zielbildprozess für das Quartier zwischen Nippes und 
Ehrenfeld zur Kenntnis (Anlage 4 AN/0432/2021, Anlage 5 AN/0454/2021); 
2. nimmt das von der Verwaltung vorgeschlagene Prozessdesign zum Projekt 
Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier zur Kenntnis; 
3. stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zum Projekt 
Räumliches Entwicklungskonzept Liebigquartier unter der Beachtung der 
folgenden Voraussetzungen zu.  
4. Um eine Transformation Kölns auf Basis der Kölner Perspektiven 2030+ zu 
erreichen, sind insbesondere folgende Ziele bei der Umsetzung zu verfolgen: 
a) Das Quartier knüpft städtebaulich sinnvoll an die benachbarten Orte 
Bilderstöckchen, Nippes und Neuehrenfeld an

- 2 - 
b) Das Quartier bietet bezahlbaren Wohnraum für unterschiedliche Einkommen 
und für eine Mischung unterschiedlicher Milieus und Generationen. 
c) Das Quartier bietet Arbeitsorte, die den Arbeitnehmer*innen ein sicheres 
Einkommen ermöglichen und nachhaltig ausgerichtet sind. 
d) Das Quartier bietet Raum für gemeinwohlorientierte Unternehmen, Initiativen 
und Angebote mit denen sich Bewohner*innen, und Besucher*innen 
identifizieren können. 
e) Das Quartier bietet Jung und Alt grünen Freiraum für Spiel, Sport und 
Erholung  
f) Das Quartier erhält unter all den genannten Aspekten eine ökologische 
Ausrichtung nach den neuesten Standards. 
g) Die Möglichkeit zur Qualifizierung des Liebigquartiers als Modellquartier und 
damit verbundene Programme (z.B. Nationaler Städtebau) soll geprüft 
werden. 
h) Das Entwicklungskonzept soll Optionen für die prozessorientierte und 
experimentelle Entwicklung - auch unter Einbezug der Flächen städtischer 
Unternehmen – aufzeigen. 
5. Das Begleitgremium wird nach folgenden Regeln seine Arbeit aufnehmen: 
a) Das Begleitgremium wird unmittelbar nach der Sommerpause von den 
Bezirksvertretungen 4 und 5 zusammengestellt und nimmt unverzüglich 
seine Arbeit auf. 
b) Es besteht aus 18 Personen und soll je zur Hälfte aus Politik und örtlichen 
Akteuren bestehen. 
c) Die Beteiligten aus der Politik setzen sich zu je drei Mitgliedern aus den 
beteiligten Bezirksvertretungen und insgesamt drei Mitgliedern aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss sowie der Koordinationsstelle Klimapolitik 
zusammen.  
d) Die Beteiligten aus der Stadtgesellschaft sollen aus Vertreter*innen von 
Wirtschaft, Initiativen/Vereinen und Anwohner*innen bestehen.  
e) Neben den vorgenannten Mitgliedern soll das Begleitgremium Unterstützung 
durch externe Expert*innen erhalten. Eine Liste der Expert*innen, die hierfür 
beispielshaft in Frage kommen, ist diesem Antrag als Anlage beigefügt. Die 
Liste ist jedoch nicht abschließend.  
f) Das Gremium tagt öffentlich. 
g) Das Gremium soll über die Dauer des Zielbildprozesses hinaus bestellt 
werden.  
 
Begründung:  
 
Zur besonderen Bedeutung des zu entwickelnden „Liebigquartiers“ kann auf die 
Begründung des Antrags AN/0454/2021 verwiesen werden. Der Bereich hat eine 
herausgehobene Qualität als innenstadtnahes Entwicklungsgebiet. Zudem bietet 
das Gebiet die besten Voraussetzungen für eine zusammenhängende und soziale 
Quartiersentwicklung.

- 3 - 
Die Bezirksvertretung begrüßt ausdrücklich, dass die Verwaltung diese Chancen 
erkannt hat und die Entwicklung durch das entworfene Projekt zeitnah vorantreiben 
möchte. Die Bezirksvertretung sollte der schnellen Realisierung und einem 
schnellen Beginn des Projekts nicht entgegenstellen. Daher wird nicht an dem zuvor 
beschlossenen förmlichen Beirat festgehalten. 
 
Allerdings müssen bei der Umsetzung des Projekts zum einen die von den 
Bezirksvertretungen formulierten Ziele als verbindlich festgeschrieben werden. Zum 
anderen muss das Begleitgremium eine Zusammensetzung erhalten, die eine 
Beteiligung der lokalen Politik sowie der örtlichen, gesellschaftlichen Akteure, wie 
bspw. die lokalen Vereine, sicherstellt. Zudem muss dieses Gremium langfristig 
arbeiten können, damit sich in diesem Bereich tatsächlich ein soziales und 
lebendiges Quartier entwickeln kann. 
 
 
 
gez. Müller

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0931/2022
Typ
Änderungsantrag BV5 (SPD)
Datum
28.04.2022
Erstellt
28.04.2022 12:43