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Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots

Mitteilung Hauptausschuss 2496/2025 vom 08.08.2025

Stand: Am 11.08.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 08.08.2025 2496/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 beschlossen, dass die Verwaltung zur Entlastung des Brüsseler Platzes eine Alternativfläche in Form eines gastronomischen Pop-up-Angebots an vier aufeinander folgenden Wochenenden einrichtet. Dafür ist die Fläche auf einem Teilstück der „Vogelsanger Straße“ im Bereich des Grüngürtels vor- gesehen. Dieser Bereich soll zu den Veranstaltungszeiten für den motorisierten Indivi- dualverkehr gesperrt werden. Im Rahmen des gastronomischen Angebots müssen für Besucher*innen Speisen und Getränke angeboten werden. Neben dem gastronomi- schen Angebot muss für Besucher*innen auch die Möglichkeit bestehen, eigene Spei- sen und Getränke mitzubringen. Die Verwaltung hat daraufhin am 30.07.2025 das Auswahlverfahren für die Umset- zung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße im Zeitraum September bis Oktober 2025 öffentlich bekannt gemacht. Auf- grund von Rückfragen eines Interessenten wurde am 01.08.2025 ein Nachtrag zur Öf- fentlichen Bekanntmachung zur Beantwortung der Fragestellungen veröffentlicht. Am 13.08.2025 endet die Frist zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen. Im An- schluss werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und hinsichtlich der be- kannt gemachten Mindestanforderungen geprüft. Sofern nur eine Bewerbung die Min- destanforderung erfüllt, ist dieser der Zuschlag für die Durchführung des Pop-up-An- gebots zu erteilen. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Mindestanforderungen ent- scheidet das Los. Der Beginn des Pop-up-Angebots ist frühestens ab dem ersten Wochenende im Sep- tember an vier aufeinander folgenden Wochenenden möglich. Der konkrete Zeitraum ist zudem abhängig von dem Konzept der ausgewählten Bewerbung. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 11.08.2025

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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