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2496/2025

Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Umsetzung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots

Mitteilung Hauptausschuss 08.08.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025, TOP 2.1.8

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

2136 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 08.08.2025 
 2496/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Öffentliche Bekanntmachung zum Auswahlverfahren für die Umsetzung eines 
temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger Straße 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales der 
Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 19.05.2025 beschlossen, dass die Verwaltung zur 
Entlastung des Brüsseler Platzes eine Alternativfläche in Form eines gastronomischen 
Pop-up-Angebots an vier aufeinander folgenden Wochenenden einrichtet. Dafür ist die 
Fläche auf einem Teilstück der „Vogelsanger Straße“ im Bereich des Grüngürtels vor-
gesehen. Dieser Bereich soll zu den Veranstaltungszeiten für den motorisierten Indivi-
dualverkehr gesperrt werden. Im Rahmen des gastronomischen Angebots müssen für 
Besucher*innen Speisen und Getränke angeboten werden. Neben dem gastronomi-
schen Angebot muss für Besucher*innen auch die Möglichkeit bestehen, eigene Spei-
sen und Getränke mitzubringen. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin am 30.07.2025 das Auswahlverfahren für die Umset-
zung eines temporären gastronomischen Pop-up-Angebots auf der Vogelsanger 
Straße im Zeitraum September bis Oktober 2025 öffentlich bekannt gemacht. Auf-
grund von Rückfragen eines Interessenten wurde am 01.08.2025 ein Nachtrag zur Öf-
fentlichen Bekanntmachung zur Beantwortung der Fragestellungen veröffentlicht. 
 
Am 13.08.2025 endet die Frist zur Einreichung von Bewerbungsunterlagen. Im An-
schluss werden die eingegangenen Bewerbungen gesichtet und hinsichtlich der be-
kannt gemachten Mindestanforderungen geprüft. Sofern nur eine Bewerbung die Min-
destanforderung erfüllt, ist dieser der Zuschlag für die Durchführung des Pop-up-An-
gebots zu erteilen. Erfüllen mehrere Bewerbungen die Mindestanforderungen ent-
scheidet das Los. 
 
Der Beginn des Pop-up-Angebots ist frühestens ab dem ersten Wochenende im Sep-
tember an vier aufeinander folgenden Wochenenden möglich. Der konkrete Zeitraum 
ist zudem abhängig von dem Konzept der ausgewählten Bewerbung. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 2.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2496/2025
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
08.08.2025
Erstellt
08.08.2025 11:21