Mandari Insight

AN/1747/2019

Integrationsratswahlen 2020

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 20.12.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 14.01.2020, TOP 6.2

Antrag zu Integrationsratswahlen 2020

· application/pdf

Ansehen

Antrag zu Integrationsratswahlen 2020

3715 Zeichen

Tayfun Keltek          19.12.2019 
Antonella Giurano 
Figen Maleki 
Eli Abeke 
Stefan Mitu 
Eugen Litvinov 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 14.01.2019 
 
 
Integrationsratswahlen 2020 – AN/1747/2019 
 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen.  
 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen:  
Beschluss: 
1. Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die 
Kommunalwahlen; d.h. in jedem Wahllokal (bzw. Wahlraum) soll auch eine Wahlurne für 
die Integrationsratswahlen aufgestellt werden. 
2. Es soll eine zentrale Auszählung der Stimmen für die Integrationsratswahlen am Folge-
tag der Wahlen erfolgen, um in kleineren Wahlbezirken das Wahlgeheimnis zu wahren. 
3. Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswah-
len auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integra-
tionsratswahl ihre Stimme abzugeben. 
4. Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrati-
onsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integ-
rationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen. 
5. Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen 
Papier gedruckt werden als die für die Kommunalwahl.  
6. Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll einen Wahlaufruf in einfacher 
Sprache beigelegt werden. 
 
Begründung: 
Die Erhöhung der Wahlbeteiligung ist dem Integrationsrat Köln nicht nur im Hinblick auf die 
Integrationsratswahlen, sondern auch auf die Kommunalwahlen ein wichtiges Anliegen. Bei-
de Wahlen finden am 13. September 2020 statt. Es gilt, das Interesse der eingebürgerten

Migrantinnen und Migranten und der hier lebenden EU-Bürger/innen stärker als bisher auf 
die Wahlen zu lenken. 
Die urgewählten Integrationsräte der Kommunen stellen für viele Migrant*innen Nordrhein-
Westfalens die einzige Möglichkeit der politischen Teilhabe dar. Umso bedeutender ist es, 
dass möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund von ihrem aktiven und/oder passi-
ven Wahlrecht Gebrauch machen. Denn nur durch eine hohe Wahlbeteiligung gelingt es die 
politische Arbeit der Migrantenvertreter*innen auf eine starke demokratische Basis und Ak-
zeptanz herzustellen. 
Die Begleitung der Integrationsratswahlen 2020 ist mit der Herausforderung verbunden, die 
stark angewachsene Anzahl der Wahlberechtigten zu erreichen und sie zu mobilisieren. Seit 
dem Jahr 2015 haben viele Migrant*innen – EU-Bürger*innen wie auch Menschen mit 
Fluchterfahrung – in Nordrhein-Westfalen einen neuen Lebensmittelpunkt gefunden. Hinzu 
kommt, dass durch die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW der Zugang zur 
Wahl durch die Aufnahme der Eingebürgerten ins Wählerverzeichnis von Amtswegen weiter 
vereinfacht wurde.  
Für die Mobilisierung aller Wahlberechtigten NRWs ergeben sich hier Möglichkeiten, Syner-
gieeffekte zu nutzen. Durch die Integrationsratswahlen können Wahlberechtigte für die 
Kommunalwahlen mobilisiert werden. Diejenigen Wahlberechtigten, die an der Kommunal-
wahl teilnehmen, können umgekehrt für die Integrationsratswahlen gewonnen werden. So 
kann eine wechselseitige Erhöhung der Wahlbeteiligung erreicht und somit die Demokratie 
gestärkt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Tayfun Keltek, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu, Eugen Litvinov

Beratungsverlauf (1)

14.01.2020 Integrationsrat
TOP 6.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1747/2019
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
20.12.2019
Erstellt
20.12.2019 10:12