AN/1747/2019
Integrationsratswahlen 2020
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Antrag zu Integrationsratswahlen 2020
3715 Zeichen
Tayfun Keltek 19.12.2019 Antonella Giurano Figen Maleki Eli Abeke Stefan Mitu Eugen Litvinov An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 14.01.2019 Integrationsratswahlen 2020 – AN/1747/2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, es wird gebeten den nachfolgenden Antrag im Integrationsrat zur Abstimmung vorzulegen. Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: Beschluss: 1. Die Wahlen für den Integrationsrat sollen in denselben Wahllokalen stattfinden wie die Kommunalwahlen; d.h. in jedem Wahllokal (bzw. Wahlraum) soll auch eine Wahlurne für die Integrationsratswahlen aufgestellt werden. 2. Es soll eine zentrale Auszählung der Stimmen für die Integrationsratswahlen am Folge- tag der Wahlen erfolgen, um in kleineren Wahlbezirken das Wahlgeheimnis zu wahren. 3. Der Wahlvorstand soll Wahlberechtigte für die Kommunal- und die Integrationsratswah- len auf die Möglichkeit hinweisen, sowohl für die Kommunalwahl als auch für die Integra- tionsratswahl ihre Stimme abzugeben. 4. Mit der Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl soll ein Hinweis auf die Integrati- onsratswahlen versandt werden. Umgekehrt soll die Wahlbenachrichtigung für den Integ- rationsrat auch auf die Kommunalwahl aufmerksam machen. 5. Die Wahlbenachrichtigung für die Integrationsratswahlen soll auf einem andersfarbigen Papier gedruckt werden als die für die Kommunalwahl. 6. Den Wahlunterlagen für die Integrationsratswahlen soll einen Wahlaufruf in einfacher Sprache beigelegt werden. Begründung: Die Erhöhung der Wahlbeteiligung ist dem Integrationsrat Köln nicht nur im Hinblick auf die Integrationsratswahlen, sondern auch auf die Kommunalwahlen ein wichtiges Anliegen. Bei- de Wahlen finden am 13. September 2020 statt. Es gilt, das Interesse der eingebürgerten Migrantinnen und Migranten und der hier lebenden EU-Bürger/innen stärker als bisher auf die Wahlen zu lenken. Die urgewählten Integrationsräte der Kommunen stellen für viele Migrant*innen Nordrhein- Westfalens die einzige Möglichkeit der politischen Teilhabe dar. Umso bedeutender ist es, dass möglichst viele Menschen mit Migrationshintergrund von ihrem aktiven und/oder passi- ven Wahlrecht Gebrauch machen. Denn nur durch eine hohe Wahlbeteiligung gelingt es die politische Arbeit der Migrantenvertreter*innen auf eine starke demokratische Basis und Ak- zeptanz herzustellen. Die Begleitung der Integrationsratswahlen 2020 ist mit der Herausforderung verbunden, die stark angewachsene Anzahl der Wahlberechtigten zu erreichen und sie zu mobilisieren. Seit dem Jahr 2015 haben viele Migrant*innen – EU-Bürger*innen wie auch Menschen mit Fluchterfahrung – in Nordrhein-Westfalen einen neuen Lebensmittelpunkt gefunden. Hinzu kommt, dass durch die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW der Zugang zur Wahl durch die Aufnahme der Eingebürgerten ins Wählerverzeichnis von Amtswegen weiter vereinfacht wurde. Für die Mobilisierung aller Wahlberechtigten NRWs ergeben sich hier Möglichkeiten, Syner- gieeffekte zu nutzen. Durch die Integrationsratswahlen können Wahlberechtigte für die Kommunalwahlen mobilisiert werden. Diejenigen Wahlberechtigten, die an der Kommunal- wahl teilnehmen, können umgekehrt für die Integrationsratswahlen gewonnen werden. So kann eine wechselseitige Erhöhung der Wahlbeteiligung erreicht und somit die Demokratie gestärkt werden. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu, Eugen Litvinov
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1747/2019
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 20.12.2019
- Erstellt
- 20.12.2019 10:12