3595/2017
Turnhalle Soldiner Straße in Köln-Lindweiler (AN/1656/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / V/56/562/5 Vorlagen-Nummer 3595/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 Turnhalle Soldiner Straße in Köln-Lindweiler (AN/1656/2017) Mit der Anfrage 1656/2017 vom 16.11.2017 stellt die SPD-Fraktion der BV 6 folgende Fragen zur Turnhalle in der Soldiner Straße in Köln-Lindweiler, die in der Vergangenheit als Notunterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt wurde: Die Turnhalle Soldiner Straße ist seit Mai 2017 frei und wird nicht genutzt. Der Sportclub Lindweiler kann die Halle nun seit Februar 2016 nicht nutzen. Er hat bereits 50 % seiner Mitglieder verloren und ihm droht nun die Auflösung des Vereins, wenn keine Hallennutzung möglich ist. Für Lindweiler wäre das fatal, da der Sportclub sich bisher und auch des Weiteren an der Integration der Flüchtlinge, die in den geplanten Unterkünfte am Erbacher Weg ziehen werden, beteiligt hat oder beteiligen wird. Ei- ne zügige Sanierung der Halle wäre nötig, um den Sportverein zu retten. Unsere Fragen: 1. Wie ist der Stand der Beauftragung zur Sanierung? 2. Ist es möglich, auf Grund der Dringlichkeit, die Sanierung der Turnhalle Soldiner Straße vorrangig zu planen und durchzuführen? Eine Sanierung wäre hier auch außerhalb der Ferien - also sofort - möglich, da die Halle ja nicht genutzt werden kann. Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. In der Turnhalle Soldiner Straße waren bis zum 21.04.2017 bis zu 160 Flüchtlinge untergebracht. Im Zuge des Rückbaus (Abtransport der Möbel, Abbau der Container etc.) wurde auch der zum Schutz des Hallenbodens verlegte PVC entfernt. Der darunterliegende Hallenboden wies altersbe- dingt bereits bei Bezug der Halle deutliche Abnutzungserscheinungen auf, die durch die intensive Nutzung während der Belegung weiter vorangetrieben wurden. Gegenwärtig besteht ein deutlich er- höhtes Unfallrisiko; die Nutzung der Turnhalle zu Sportzwecken ist ausgeschlossen. In Abstimmung mit Schule, Vereinen und städtischer Gebäudewirtschaft sowie nach externer fachli- cher Begutachtung besteht Einvernehmen, dass der Hallenboden der Erneuerung bedarf, da eine stellenweise Ausbesserung weder wirtschaftlich noch funktional nachhaltig wäre. Die Beauftragung erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen mit fachlicher Unterstützung durch die Gebäudewirtschaft. Seitens der Gebäudewirtschaft wurde im August ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, mit welchem mögliche Auftragnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Das Amt für Wohnungswesen hat mit den Fachfirmen im September Ortstermine zur Inaugenscheinnahme durchgeführt. Die Angebote gingen im Laufe des Oktobers ein und wurden von der Gebäudewirtschaft geprüft, so dass die Beauf- tragung Anfang November erfolgen konnte. 2 Der Auftragnehmer teilt als avisierten Leistungszeitraum das 1. Quartal 2018 mit. Ab 08.01.2018 wird der Bestandsboden aufgenommen und fachgerecht entsorgt. Voraussichtlich ab Mitte Januar kann mit den Bodenarbeiten begonnen werden, die Ende Februar/Anfang März 2018 abgeschlossen sein sollen. Im Anschluss daran findet eine fachliche Abnahme durch die Gebäudewirtschaft und das Amt für Wohnungswesen statt mit dem Ziel, die Halle wieder für den Schul- und Vereinssport freizugeben. Weitere Maßnahmen an der Halle - der eigentliche Rückbau sowie mehrere Reparaturen bzw. Mo- dernisierungsmaßnahmen u.a. an der Beleuchtung - wurden bereits abgeschlossen. 2. Die Maßnahme wird prioritär bearbeitet. Das Amt für Wohnungswesen setzt mehrere Mitarbeiter primär für den Rückbau der zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Turnhallen ein. Die städti- sche Gebäudewirtschaft unterstützt dabei durch unmittelbar für die einzelnen Standorte zuständige Mitarbeiter. Der Auftragnehmer ist in Kenntnis der Dringlichkeit; der oben genannte Leistungszeitraum ist der frü- heste Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer verfügbar ist. Der Vorlauf ist branchenüblich, zumal über Weihnachten und Jahreswechsel oftmals Betriebsferien liegen. Außer Frage steht, dass die Turnhalle für den örtlichen Vereinssport sowie für den schulischen Sport- unterricht von maßgeblicher Bedeutung ist. Bei der Sanierung des Bodens handelt es sich um eine nicht aufschiebbare Maßnahme, an deren Ende jedoch nicht nur eine wiederhergestellte, sondern substanziell verbesserte Sportstätte stehen wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3595/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.11.2017
- Erstellt
- 21.11.2017 08:48