0605/2022
Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4163 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0605/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf hier:Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2021, TOP 9.2.2 „In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und dabei an bestimmten Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). Da der Aufwand sich im Wesentlichen auf das Aufstellen neuer Schilder beschränkt, bittet die Be- zirksvertretung Porz um Auskunft, wann der Beschluss umgesetzt wird oder ob möglicherweise ein- zelne Teile von Zündorf vorgezogen werden. Insbesondere bitten wir um Angabe, bis wann die Reduzierung ab dem Ortsausgang Zündorf auf der Ranzeler Straße umgesetzt wird. Dort wurde vor wenigen Wochen ein querender Radfahrer tödlich verletzt. Es sollte möglichst schnell alles dafür getan werden, um zumindest diese Stelle zu entschär- fen.“ Antwort der Verwaltung: Die Anordnung von Geschwindigkeiten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: Die Wohnquartiere abseits der Zündorfer Hauptverkehrsstraßen wurden ausnahmslos als Tempo 30- Zone, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße eingerichtet und so eine Absenkung der zuläs- sigen Höchstgeschwindigkeit vorgenommen. Auf den Hauptverkehrsstraßen Schmittgasse, Wahner Straße, Ranzeler Straße und Hauptstraße bzw. Loorweg jedoch, die im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln liegen und aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale eine wichtige Verkehrsbedeutung und -funktion für die Erschließung des Stadtteils und den öffentlichen Personennahverkehr haben, gilt die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Hier wurden lediglich punktuell, im Bereich schützenswerter Ein- richtungen wie beispielsweise der GGS Schmittgasse und des Altenheims St. Martin, Geschwindig- keitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet. Eine weitere Anordnung von Geschwindigkeitsbe- schränkungen auf 30 km/h oder Ausweitung auf alle Straßen des Stadtteils ist auf Grundlage der gel- tenden Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann jedoch in vie- len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestal- tungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwick- lung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Ge- schwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr – beigetreten. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen 2 dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher absehen. Ebenso wird die Verwaltung von der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf der Ranzeler Straße L82 (außerorts) absehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Landstraße wurde aufgrund des Straßenverlaufs bereits auf 70 km/h beschränkt. Der in dem Antrag als Begründung zitierte Unfall wurde durch die Unfallkommission Köln mit dem Ergebnis untersucht, dass bei der heutigen Festlegung die Sichtverhältnisse zum sicheren Überqueren der Straße gege- ben sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Ranzeler Straße
- Schmittgasse
- Loorweg
- Wahner Straße
- Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0605/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.02.2022
- Erstellt
- 18.02.2022 07:59