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0605/2022

Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4163 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0605/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 
 
Vereinheitlichung der Geschwindigkeiten in Zündorf 
hier:Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.09.2021, 
TOP 9.2.2 
„In der Sitzung am 04.03.2021 hat die Bezirksvertretung auf Antrag der SPD mit deutlicher Mehrheit 
beschlossen, die Geschwindigkeiten in Porz-Zündorf zu vereinheitlichen und dabei an bestimmten 
Gefahrenstellen zu reduzieren (Vorlage AN/0321/2021). 
 
Da der Aufwand sich im Wesentlichen auf das Aufstellen neuer Schilder beschränkt, bittet die Be-
zirksvertretung Porz um Auskunft, wann der Beschluss umgesetzt wird oder ob möglicherweise ein-
zelne Teile von Zündorf vorgezogen werden. 
 
Insbesondere bitten wir um Angabe, bis wann die Reduzierung ab dem Ortsausgang Zündorf auf der 
Ranzeler Straße umgesetzt wird. Dort wurde vor wenigen Wochen ein querender Radfahrer tödlich 
verletzt. Es sollte möglichst schnell alles dafür getan werden, um zumindest diese Stelle zu entschär-
fen.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Geschwindigkeiten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 
Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat Folgendes ergeben: 
Die Wohnquartiere abseits der Zündorfer Hauptverkehrsstraßen wurden ausnahmslos als Tempo 30-
Zone, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße eingerichtet und so eine Absenkung der zuläs-
sigen Höchstgeschwindigkeit vorgenommen. Auf den Hauptverkehrsstraßen Schmittgasse, Wahner 
Straße, Ranzeler Straße und Hauptstraße bzw. Loorweg jedoch, die im Vorbehaltsnetz der Stadt Köln 
liegen und aufgrund ihrer verkehrlichen Merkmale eine wichtige Verkehrsbedeutung und -funktion für 
die Erschließung des Stadtteils und den öffentlichen Personennahverkehr haben, gilt die innerörtliche 
Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Hier wurden lediglich punktuell, im Bereich schützenswerter Ein-
richtungen wie beispielsweise der GGS Schmittgasse und des Altenheims St. Martin, Geschwindig-
keitsbeschränkungen auf 30 km/h angeordnet. Eine weitere Anordnung von Geschwindigkeitsbe-
schränkungen auf 30 km/h oder Ausweitung auf alle Straßen des Stadtteils ist auf Grundlage der gel-
tenden Straßenverkehrs-Ordnung unzulässig.  
 
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann jedoch in vie-
len Fällen helfen, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit 
sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen. Grundsätzlich sollte den Kommunen mehr Gestal-
tungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegeben werden, um eine Entwick-
lung in Richtung mehr Lebendigkeit, mehr Lebensqualität und mehr Nachhaltigkeit zu eröffnen. Aus 
diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Ge-
schwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr – beigetreten. Die 
Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen

2 
 
dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten 
Straßen anordnen können, soweit sie es für notwendig halten. Zurzeit ist die Verwaltung allerdings 
dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
 
Von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation muss die Verwaltung daher absehen. 
 
Ebenso wird die Verwaltung von der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h 
auf der Ranzeler Straße L82 (außerorts) absehen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser 
Landstraße wurde aufgrund des Straßenverlaufs bereits auf 70 km/h beschränkt. Der in dem Antrag 
als Begründung zitierte Unfall wurde durch die Unfallkommission Köln mit dem Ergebnis untersucht, 
dass bei der heutigen Festlegung die Sichtverhältnisse zum sicheren Überqueren der Straße gege-
ben sind.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ranzeler Straße
  • Schmittgasse
  • Loorweg
  • Wahner Straße
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
0605/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.02.2022
Erstellt
18.02.2022 07:59