0343/2022
Neubau des Abwasserdükers zwischen Köln Niehl und Stammheim durch die Stadtentwässerungsbetriebe AöR (StEB)
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Anlage 8: Stellungnahme Naturschutzvereinigungen NRW
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Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz NABU Köln Luxemburger Str. 295 50939 Köln NABU-Geschäftsstelle Telefon: 0221 / 790 28 89 E-Mail: info@NABU-Koeln.de Homepage: www.NABU-Koeln.de Köln, den 17.01.2022 An die Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Untere Naturschutzbehörde Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Per E-Mail erwin.quinders@stadt-koeln.de info@lb-naturschutz-nrw.de Neubau des Rheindükers zwischen Köln Niehl und Stammheim, Entfernung von Teilen einer gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW geschützten Allee öst lich der Straße Niehler Damm hier: Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen vor der Erteilung von Befreiungen von Verboten zum Schutz gesetzlich geschützter Alleen auf der Grundla ge der Mitwirkungspflichten nach § 66 LNatSchG Schreiben der Stadt Köln, Zeichen: 571-1 Qu, Datum: 14.12.2021 Sehr geehrter Herr Quinders, die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) der Stadt Köln planen den Neubau eines Abwasser dükers unter dem Rhein zwischen den Stadtteilen Niehl und Stammheim. Der jetzige Düker wurde im Jahre 1928 errichtet und hat seine prognostizierte Lebensdauer inzwischen um mehr als 20 Jahre überschritten. Um das Abwasser aus den linksrheinischen Kölner Stadtteilen sicher zum Zentralklärwerk nach Stammheim leiten zu können, ist eine neue Abwasserleitung zwingend erforderlich. Zur Vorbereitung der Maßnahme müssen im Bereich des neuen Schachtbauwerkes am Niehler Damm die dort im Erdreich befindlichen Rohrleitungen umgelegt werden. Davon betroffen ist insbesondere eine Hochdruck-Gasleitung für die Versorgung eines Heizkraftwerkes, die in einer vorgezogenen Arbeit im Sommer 2022 verlegt werden soll, da nur in dieser Zeit die Gasversorgung des Heizkraftwerkes unterbrochen werden kann. Vorstand Vorsitzender Dr. Horst Bertram 2. Vorsitzende Claudia Trunk Schatzmeisterin Angela Wuzik Schriftführer Dr. Volker Unterladstetter Referent Bastian Rixen Referentin Marion Gremse Spendenkonto IBAN: DE45 3705 0198 0005 2426 49 BIC: COLSDE33 Sparkasse KölnBonn NABU Anerkannter Natur- schutzverband nach § 63 Bundes- naturschutzgesetz Für das Schachtbauwerk muss eine Fläche der Baumallee östlich vom Niehler Damm in Anspruch genommen werden, so dass dort 15 Bäume gefällt werden müssen. Nur für diesen Arbeitsschritt ist der Antrag auf Befreiungen von Verboten zum Schutz gesetzlich geschützter Alleen gestellt. Die Artenschutzrechtliche Untersuchung des Büros naturgutachten oliver tillmanns hat ergeben, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 BNatSchG bei dem Vorhaben nicht eintreten. Der Landschaftspflegerischen Begleitplan der Fa.Rietmann vom 2021_09_17 beinhaltet, dass nach der Fertigstellung des Dükers für alle Bäume eine Ersatzpflanzung am gleichen Ort vorgenommen wird. Aus den Planungsunterlagen kann nicht eindeutig geschlossen werden, dass der jetzige Alleenbereich auch nach der Fertigstellung des Dükeroberhaupts und der Verlegung der Leitungen für die Bepflanzung mit Alleebäumen geeignet ist, da sich das unterirdische Bauwerk bis in den Alleenbereich erstreckt. Um wieder eine geschlossene Allee zu ermöglichen, sind Bodenverhältnisse zu schaffen, die als Standort für großkronige Bäume geeignet sind. Es bestehen keine weiteren Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von Verboten zum gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW gesetzlich geschützter Alleen bei den vorbereitenden Arbeiten für den Rheindüker im Bereich östlich der Straße Niehler Damm. i.A. Horst Bertram im Namen und in Vollmacht des NABU Landesverbandes NRW für den Bereich der Stadt Köln (euler-bertram@t-online.de)
Anlage 10: LBP Maßnahmenplan
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 0343/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau des Abwasserdükers zwischen Köln Niehl und Stammheim durch die Stadtentwässerungsbetriebe AöR (StEB) Verlegung der in der Straße Niehler Damm bestehenden Gashochdruckleitung und weiterer Leitungen als vorbereitende Maßnahmen für den Neubau des Dükers (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3572 teilweise), Bezirk 5 Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten des § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW zum Schutz der Allee am Niehler Damm gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der Befreiung von den Verboten des § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW zum Schutz der Allee am Niehler Damm gemäß § 67 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022 2 Begründung für die Dringlichkeit der Beschlussvorlage: Das vorliegende Befreiungsverfahren ist ein Teil der Gesamtmaßnahme, die mit einem neuen Ab- wasserdüker zwischen Niehl und Stammheim enden soll. Das Verfahren bildet den Startpunkt dieser baulichen Maßnahme, weil es im linksrheinischen den Startpunkt hierfür darstellt. Als Vorbereitung für die Errichtung des Dükeroberhauptes müssen zahlreiche Leitungen im Bereich der Niehler Straße in den Grünstreifen vor der Rheinufermauer verlegt werden. Darunter befindet sich die für den Betrieb des Kraftwerks in Niehl essentielle Gashochdruckleitung mit 400 mm Innendurchmesser (DN 400). Die Verlegung der Gashochdruckleitung im Niehler Damm ist die entscheidende Voraussetzung um mit den Bauarbeiten am Düker beginnen zu können. Diese kann nur während heizarmer Zeiten durchgeführt werden. Das nächste Zeitfenster hierzu befindet sich im Frühsommer 2022 (Angabe der Rheinenergie). Bei Überschreitung dessen müsste wiederum ein Jahr gewartet werden. Gleichzeitig ist es beabsichtigt, die unvermeidbare Entfernung der Linden am Niehler Damm so früh- zeitig wie möglich durchzuführen um Konflikte mit dem Artenschutzrecht zu vermeiden. Ein Beschluss in der nächsten ordentlichen Beiratssitzung (25.04.2022) würde insbesondere das re- levante Zeitfenster der Rheinenergie nicht mehr erreichen. Wesentliche Unterlagen und Prüfergebnisse liegen der UNB erst seit der zweiten Januarhälfte vor: Die Stellungnahme der anerkannten Naturschutzvereinigungen ging am 17.01.2022 per Mail ein (Frist bis 20.01.2022). Die Anpassung der Pläne zum Landschaftspflegerischen Begleitplan – LBP (s. Anlagen in die- ser Vorlage) erfolgte bis zum 10.01.2022. Prüfergebnisse aus der technischen Planung gingen am 25.01.2022 bei der UNB ein. Insgesamt ist damit für diese Beschlussvorlage die Dringlichkeit begründet. Sachverhalt: Vorbemerkung Die vorstehende Beschlussvorlage nimmt Bezug auf die Mitteilung 0176/2022. Diese ist bereits mit gleichem Titel (inkl. der Anlagen 1 bis 7) unter Tagesordnungspunkt (TOP) 6.5 in die Sitzung einge- stellt. Die Mitteilung diente der Information zum Stand der Planung und angemessenen Vorbereitung der Mitglieder des Naturschutzbeirats. Um eine durchgängige Lesbarkeit und ein Verständnis im Zusammenhang zu gewährleisten, enthält diese Beschlussvorlage den Inhalt der Mitteilung und ist um entscheidungsrelevante Teile ergänzt. Die Anlagen 1-7 der Mitteilung sind jedoch nicht erneut beigefügt. Vielmehr wurden in dieser Be- schlussvorlage weitere 4 Anlagen eingefügt, die fortlaufend beginnend mit der Ziffer 8 nummeriert sind. Beschreibung der Maßnahme Die Stadtentwässerungsbetriebe AÖR (StEB) planen den Neubau eines Abwasserdükers zwischen den Stadtteilen Niehl und Stammheim. Der Düker wird mit Fertigstellung die linksrheinische Seite mit dem Großklärwerk (GKW) in Köln Stammheim verbinden. Das Abwasser der linksrheinischen Seite wird unter dem Rhein hindurch der Klärung zugeführt (s. Anlage 3: Lageplan Rheindüker und Anlage 1: Übersichtsplan Standort). Bisher wird das Abwasser von den linksrheinischen Stadtteilen über den im Jahre 1928 gebauten Düker (2 Röhren mit 1,85 m bzw. 1,25 m Durchmesser) ins GKW transportiert. Dieses Bauwerk ist veraltet und hat seine ausgelegte Nutzungsdauer inzwischen mehr als 20 Jahre überschritten (FWT 2021: Erläuterungsbericht und Entwurfsplanung). So ist der Düker durch stetig auftretende Ablage- rungen in seiner Funktion beeinträchtigt. Zudem weisen die Rohre nur geringe Überdeckung zur Rheinsohle auf. Bei einem Schaden insbesondere einer Leckage würde das Abwasser von rd. einer 3 halben Million Einwohner in den Rhein gelangen mit entsprechend massiven Auswirkungen für das Gewässer, die Unterlieger und die Umwelt. Die Planung des neuen Dükers sieht vor, 2 Stahlbetonrohre unter dem Rhein mit einem Außen- durchmesser von 4,0 m bzw. 2,7 m neu zu errichten (s. Anlage 6: Dükerrohre Schnitt). Das Dü- keroberhaupt soll als senkrechtes Schachtbauwerk 13 m südlich des alten Oberhauptes am Niehler Damm errichtet werden (s. Anlage 7: Lageplan Versorgungsleitungen). Das neue Dükerunterhaupt wird nördlich des GKW Stammheim im Abstand weniger Meter zur Klärwerksanlage angeordnet. Zwi- schen beiden Schächten wird ein Inspektionsschacht im Deichvorland rd. 120 m vom Rheinufer ent- fernt errichtet werden. Die Errichtung der Betonrohre erfolgt im Tunnelbohrverfahren. Das Dükerober- haupt auf der linksrheinischen Seite ist Zielbauwerk für den Tunnelbau, wird für die Bergung der Tun- nelbohrmaschinen genutzt werden und weiterhin einen Teil der Infrastruktur für den Betrieb des Dü- kers aufnehmen. Der Standort des Schachtes für das Dükeroberhaupt, die notwendigen Nebenanlagen zur Steuerung der geplanten Abwasserkanäle sowie die erforderlichen Arbeits-, Baustelleneinrichtungs- und Lager- flächen betreffen das Gelände der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse (Hausnr. 25), einen rd. 130 m langen Abschnitt der Straße Niehler Damm und den Grünstreifen inkl. mittig verlaufendem Fuß- und Radweg bis hin zur Rheinufermauer. Das im Süden direkt angrenzende Kirchengrundstück (Halfengasse 27) mit der Kirche Alt St. Katharina (bezeichnet auch als Niehler Dömchen) ist hiervon nicht betroffen. Der geplante Schacht wird beinahe unmittelbar neben dem bestehenden Schulgebäude errichtet werden. Hierdurch ist die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes nicht möglich, eine Interimslösung wurde bereits vorbereitet. Der Beirat war im Verfahren hierzu beteiligt. Im Bereich der Verkehrsfläche des Niehler Damms unterhalb der Asphaltflächen, der Bürgersteige, des Fuß- und Radweges sowie der Grünflächen (Rasenbankett) verlaufen – parallel zur Straße aus- gerichtet – insgesamt 35 verschiedene Leitungen (Strom, Telefon/Internet, Gas, Wasser/Abwasser). Darunter befindet sich auch die Gashochdruckleitung DN 400 der Rheinenergie AG, die der Versor- gung des Gas- und Heizkraftwerkes in Köln Niehl dient. Bevor das Schachtbauwerk niedergebracht werden kann müssen alle Leitungen (mit Ausnahme bereits stillgelegter) verlegt werden. Zielort ist ein Leitungsgraben unterhalb des jetzigen Fuß- und Radweges. Die Leitungen werden dabei einen Ab- stand von 4,0 m zur Rheinufermauer einhalten, so dass die Schutzzone I gem. Deichschutzverord- nung (DSchVO) vom 19.11.2001 nicht betroffen ist. Zumindest potenziell die größten Auswirkungen sind mit der Verlegung der Gashochdruckleitung ver- bunden. Da der Betrieb des Kraftwerks in Niehl von dieser Leitung abhängig ist, kann die Verlegung nur während geringer Auslastung, d. h. zu heizarmen Zeiten erfolgen. Das hierfür mögliche Zeitfens- ter wird von der Rheinenergie mit Frühsommer 2022 angegeben und entsprechend in deren Planung eingestellt. Bauliche Alternativen beispielsweise die Anordnung des Dükeroberhauptes auf dem Schulgrundstück stehen nicht zur Verfügung, da: das Schachtbauwerk mit der notwendigen Schieber- und Regeltechnik nicht zwischen dem bestehenden Dükeroberhaupt und dem verzweigenden Kanalsystem einzuordnen ist, die Baustelleneinrichtung, die auf dem Schulgrundstück vorgesehen ist, nicht an anderer Stel- le errichtet werden kann, die geplanten neuen Dükerrohre unterhalb von bestehenden Gebäuden geführt werden müss- ten, der im Bereich des Anschlusspunktes zum alten Kanalsystem erforderliche Bypass für die Bauzeit nicht errichtet werden kann. Zum besseren Verständnis der geplanten Arbeiten auf der linksrheinischen Seite sei auf den Ablauf anhand der verschiedenen Bauphasen verwiesen. Bauphase 1.1 (nach dem technischen Erläuterungsbericht FWT 2021): 4 Verlegung der Kabelschutzrohre und Leerrohre in den Bereich des Grünstreifens östlich vom Niehler Damm. Errichtung der neuen Rohrverbindung für die Gashochdruckleitung. Die Verkehrsverbindung Niehler Damm wird einspurig (mit Ampelanlage) an der Westseite der Verkehrsfläche geführt. Der Fuß- und Radweg wird auf der zweiten (östlichen) Richtungsfahrbahn des Niehler Damms geführt. Bauphase 1.2 Verlegung der Leitungen in die zuvor erstellten Leerrohre. Umschalten der Gashochdrucklei- tung auf die neue Verbindung. Die Straße Niehler Damm wird einspurig über den bisherigen Grünstreifen geführt. Der Fuß- und Radweg verläuft nunmehr direkt neben der Hochwasserschutzmauer. Rückbau der toten Leitungen und Kanäle im Bereich des Bauwerks für das zukünftige Dü- keroberhaupt. Bauphase 2 (s. Anlage 11) Vollsperrung des Niehler Damms zwischen dem Kreisverkehr und Hausnummer 231 bis zur Fertigstellung des Dükers. Der Fuß- und Radweg soll während der Bauzeit durchgängig in seiner Lage direkt an der Rheinufermauer erhalten bleiben. Baustelleneinrichtung und Beginn der Arbeiten für das Schachtbauwerk zum neuen Dü- keroberhaupt. Für alle drei Bauabschnitte werden insgesamt 28 Linden der geschützten Allee beansprucht. Verfahren Die Standorte der Bauwerke linksrheinisch und die während der Bauzeit benötigten Teilflächen befin- den sich zum größten Teil im Siedlungsbereich, der als baulicher Innenbereich im Sinne des BauGB aufzufassen ist. Lediglich die östlichen Teilflächen mit der dort bestehenden Baumdoppelreihe sind dem baulichen Außenbereich zuzuordnen. Als Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich wurde für die zum Bau des Dükers erforderlichen Genehmigungsverfahren (in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde) der östliche Rand der Versiegelung der Straße Niehler Damm festge- legt. Für die Verlegung der Gashochdruckleitung (und der übrigen Leitungen) ist eine Genehmigung nach der DSchVO erforderlich. Gleiches gilt für die Entfernung von Bäumen innerhalb der Schutzzone I (im Abstand von 4 m zur Rheinufermauer). Zuständig hierfür ist Dezernat 54 der Bezirksregierung (BR) Köln. Weiterhin muss die Verlegung der Gashochdruckleitung durch die Rheinenergie AG als Leitungsbe- treiberin dem Dezernat 25 bei der Bezirksregierung Köln angezeigt werden. Die Eingriffsregelung, die für den baulichen Außenbereich (der Grünstreifen zwischen Niehler Damm und Rheinufermauer) abzuarbeiten ist, muss nach § 17 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in das Verfahren nach DSchVO eingestellt werden. Das hierfür zuständige Dezernat 54 der BR (Hö- here Wasserbehörde) beteiligt dazu die Höhere Naturschutzbehörde (HNB). Gleiches gilt für die Prü- fung des Artenschutzrechts nach § 44 BNatSchG. Im Innenbereich (das Schulgrundstück Halfengasse 25 und die angrenzenden Siedlungsflächen) ist die Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Köln zu beachten. Der notwendige Fällantrag ist beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits eingereicht worden. Bestand Auf dem 10,5 m breiten Streifen zwischen dem Niehler Damm und der Rheinufermauer findet sich eine Doppelreihe aus Winterlinden. Dazwischen verläuft ein 3 m breiter mit Pflaster befestigter Fuß- und Radweg (HY 1; Biotoptypencode nach Ludwig 1991). Die Winterlinden weisen geringes bis mitt- leres Baumholz (BF 31, BF 32) auf. Die offenen Flächen sind mit entsprechenden Grasfluren (HH 7) bedeckt (s. Anlage 2: Luftbild des Standortes). 5 Das Schulgrundstück wird vor allem geprägt durch das Gebäude und die befestigten Schulflächen. Zwischen dem Schulgebäude und dem alten Dükeroberhaupt, im Randbereich zur Hermesgasse fin- den sich einige Laubbäume. Etwa 25 m südwestlich des Schulgebäudes ist der Standort einer Plata- ne mit einem Stammdurchmesser von 1,6 m, die als Naturdenkmal festgesetzt ist (s. Naturdenkmal- verordnung für den baulichen Innenbereich – NDI-VO). Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes, des Landschaftsplans und der Naturdenkmalverord- nung Die für die Baumaßnahme erforderlichen Flächen betreffen kein Schutzgebiet gemäß Landschafts- plan. Das Landschaftsschutzgebiet L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Ro- denkirchen“ endet an der Rheinufermauer. Südwestlich des Schulgebäudes befindet sich in einem separaten Beet eine Platane die als Natur- denkmal geschützt ist (s. NDI-VO). Dieser Baum ist von der Baumaßnahme nicht betroffen. Dezidier- te Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie eine Umweltbaubegleitung werden den Erhalt gewähr- leisten. Die Doppelreihe der Linden im Grünstreifen zwischen Niehler Damm und Rheinufermauer ist nach § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW als Allee geschützt. Sie bildet mit Unterbrechungen im Bereich des Niehler Rheinbogens und der Innenstadt eine durchgängige Landschaftsstruktur bis nach Rodenkirchen. Verboten sind die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädi- gung oder nachteiligen Veränderung führen können. Die Entfernung von insgesamt 28 Linden aus dem Bestand der Allee ist zumindest als nachteilige Veränderung aufzufassen. Von diesem gesetzli- chen Verbot kann auf der Grundlage des § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen wür- de und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Eingriffsregelung: In Bezug auf die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 13-18 BNatSchG wurde durch das Büro Rietmann Beratende Ingenieure im Auftrag der StEB ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet. Dieser wurde auf den linksrheinischen Teil angepasst und zusammen mit dem Antrag ge- mäß DSchVO der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Der LBP liegt der UNB vor. Der Bestands- und Konfliktplan sowie der Maßnahmenplan sind in den Anlagen 9 und 10 enthalten. Nach Aussage des LBP müssen insgesamt 28 Bäume der Lindenallee entfernt werden. Es ist beabsichtigt nach Ende der Baumaßnahmen die Allee durch Baumneupflanzungen in ihrem heutigen Umfang wiederherzustellen. Defizite in der Bilanz werden in das umfangreichere Verfahren für die rechtsrheinische Seite eingestellt werden. Die HNB hat mit Datum vom 20.01.2022 gegenüber der antragstellenden Seite, dem Dezernat 54 (Höhere Wasserbehörde) und der UNB bestätigt, dass die Wiederherstellung der Lindenallee an gleicher Stelle in die erste Priorität einzustufen sei. Artenschutz: Zusammen mit dem LBP wurde durch das Büro Rietmann auch eine Artenschutzprüfung erstellt, die analog zum LBP Dezernat 54 der BR vorgelegt wurde. Nach Aussage der Artenschutzprüfung wird ein Eintritt der Verbote des § 44 BNatSchG durch eine Regelung der Fällzeiten und eine Umweltbau- begleitung ausgeschlossen. Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen: Nach § 66 LNatSchG NRW sind vor der Erteilung von Befreiungen, die gesetzlich geschützte Alleen betreffen, die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten. 6 Diese Beteiligung wurde im Dezember 2021 durchgeführt, die hierfür vorgegebene Frist (s. § 67 LNatSchG) endete am 20.01.2022. Die UNB Köln hat d ie Stellungnahme am 17.01.2022 direkt vom NABU Köln erhalten, eine Durchschrift hat das koordinierende Landesbüro der Naturschutzverbände NRW in Oberhausen erhalten. Die Stellungnahme (vollständig in Anlage 8) erhebt keine grundsätzlichen Einwände gegen di e Be- freiung, verweist aber darauf, dass für die geplanten Neupflanzung von Bäumen zur Wiederherstel- lung der Allee geeignete Bodenverhältnisse zu schaffen sind. Befreiung Der alte Bestandsdüker ist funktional eingeschränkt und wird zukünftige Abwassermengen nicht be- wältigen können. Der Neubau ist folglich alternativlos. Gleichzeitig ist auch der Standort des Dü- keroberhauptes nicht an anderer Stelle zu verwirklichen. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen muss daher in den Bestand von 28 Bäumen der geschützten Allee am Niehler Damm eingegriffen werden. Vermeidungsmaßnahmen sind in dieser Hinsicht soweit möglich ausgereizt. Die Entsorgung des Abwassers von rd. einer halben Million Einwohnern von Köln ist gesetzlich defi- nierte Aufgabe für die antragstellenden StEB. Schon hierdurch ist das hohe öffentliche Interesse an dem Vorhaben belegt. Die Abwasserentsorgung hat gleichzeitig eine essenzielle Bedeutung für den Natur- und Umweltschutz. Das öffentliche Interesse überwiegt damit eindeutig dem Interesse am Erhalt der betroffenen Linden am Niehler Damm, dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Neupflanzung zur mittelfristigen Wie- derherstellung der Lindenallee geplant ist und von der HNB als erste Priorität in die Eingriffsregelung eingestellt wird. Anlagen Anlage 8: Stellungnahme Naturschutzvereinigungen NRW Anlage 9: LBP Bestand- und Konfliktplan Anlage 10: LBP Maßnahmenplan Anlage 11: Lageplan Bauphase 2
Anlage 11: Lageplan Bauphase 2
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Anlage 9: LBP Bestands- und Konfliktplan
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0343/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.01.2022
- Erstellt
- 27.01.2022 16:55