Mandari Insight

1131/2019

Beschaffung von 9 Elektro-Schmalspur-Kippern für den Friedhofsbereich

Beschlussvorlage Ausschuss 18.04.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 20.05.2019, TOP 7.8

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4648 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1131/2019 
Freigabedatum 
18.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschaffung von 9 Elektro-Schmalspur-Kippern für den Friedhofsbereich 
mit Zuwendung aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" im Rahmen der 
Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI 
hier: Mittelfreigabe 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe 
von 519.000,- € im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, Zeile 9 Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. 
Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   519.000,00  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 269.521,00 € 
 0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme       € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   51.900,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   26.952,10 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Jahr 2016 wurden bereits kleinere Kipperfahrzeuge mit Elektromotoren für Bestattungen ange-
schafft. Dies entspricht den intensiven Bemühungen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen auf schadstoff- und lärmreduzierte Maschinen und Fahrzeuge umzustellen. Die Elektrokipper 
haben sich bewährt. Sie sind sowohl in der Bestattung als auch in der Grünpflege der Friedhöfe ein-
setzbar sind. 
Nun sollen weitere 9 leistungsstärkere Elektro-Schmalspur-Kipper mit höherer Nutzlast und großer 
Wendefähigkeit für den Friedhofsbereich beschafft werden.  
Die Elektro-Schmalspur-Kipper werden mit einer Anhängekupplung versehen, um Bahrwagen und 
leicht Anhänger zu ziehen. Außerdem soll ein Laubgitteraufsatz das Transportvolumen von leichten 
Gütern wie Laub und Heckenschnitt vergrößern. 
9 Elektro-Schmalspur-Kipper mit Laubgitteraufsatz sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept 
unter Kapitel 5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und Grünpflege enthalten, 
welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 13.03.2019 – RPA-Nr. 
141/11/17/19 zugestimmt (Anlage 1). 
 
Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Inf-
rastruktur (BMVI) wurden unter Federführung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen für 
diverse Fahrzeuge Zuwendungen aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ beantragt. 
Mit Bescheid vom 28.09.2018 wurden insgesamt 926.795,- € bewilligt. Es wurden als Geschäfte der 
laufenden Verwaltung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits 7 Elektro-Radlader 
für den Friedhofsbereich geliefert, weitere 2 Elektro-Kleinwagen für den Bereich Grün stehen vor der 
Auslieferung. Die 9 Elektro-Schmalspur-Kipper werden nach heutigem Kenntnisstand aus diesem

3 
Programm mit 269.521,- € bezuschusst. 
 
Finanzierung: 
 
Die Kostenberechnungen für die Beschaffung der Schmalspur-Kipper belaufen sich aktuell auf 
504.000,- €. Im Vergleich zu der Kostenermittlung für das Fahrzeug- und Maschinenkonzept auf der 
Basis der damaligen Marktsituation in Höhe von 267.347,- € hat sich der Elektromobilitätsmarkt stark 
dahingehend verändert, dass die Modelle aus dem Jahr 2016 teilweise nicht mehr erhältlich sind und 
der Markt einer Qualitäts- und einer Preissteigerung unterliegt. 
Hinzu kommen Beschaffungskosten in Höhe von ca. 15.000,- €, die an die AWB zu zahlen sind, so 
dass sich die Gesamtkosten auf 519.000,- € belaufen. 
 
Die Finanzierung der Fahrzeuge ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium bei Finanz-
stelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019 gesichert. Ebenso 
sind die Abschreibungsaufwendungen in Höhe von 51.900,- € im gleichnamigen Teilergebnisplan, 
Hpl. 2019 ff berücksichtigt. Die Abschreibungen werden zum Teil durch die ertragswirksame Auflö-
sung von Sonderposten (Zuwendung aus dem Förderprogramm) in Höhe von 26.952,10 € refinan-
ziert. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes

1382 Zeichen

14 (03.2019

141/1
I: Stadt Köln M |

Eingang 1 8. März
67-Amtfürland bie
und Grünfläc! =

Lieferung von neun Elektro-Schmalspur-Kippern für die Grünpflege und die Bestat-
tungen auf den Kölner Friedhöfen; voraussichtliche Auftragssumme 423.530 € netto
zzgl. MwSt. = 504.000 € brutto

hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/17/19)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 27.02.2019, hier eingegangen am 12.03.2019, übersandten Sie mir das
Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnahme.

Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen
keine Einwendungen:

Die Beschaffungen der neun Fahrzeuge sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 beschlos-
senen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes enthalten. Das Konzept enthält die Bedar-
fe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Laut Konzept waren die
Beschaffungen bereits im Jahr 2018 vorgesehen.

In Ihrer Bedarfsbegründung führen Sie aus, dass die Kostenermittlung für das Konzept von
damals erhältlichen Modellen ausging und zwischenzeitlich eine enorme Preissteigerung zu
verzeichnen ist.

Auch wenn sich der tatsächlich notwendige finanzielle Aufwand erst durch das Vergabever-

fahren ergibt, bleibt festzuhalten, dass Sie anstatt des im Konzept dargestellten Aufwandes
von 267.347 € brutto von einer Preissteigerung von rd. 90 % ausgehen.

re Grüßen
/ | | "

Beratungsverlauf (2)

09.05.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1131/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.04.2019
Erstellt
25.03.2019 08:50