1131/2019
Beschaffung von 9 Elektro-Schmalspur-Kippern für den Friedhofsbereich
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 1131/2019 Freigabedatum 18.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschaffung von 9 Elektro-Schmalspur-Kippern für den Friedhofsbereich mit Zuwendung aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI hier: Mittelfreigabe Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 519.000,- € im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019. Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 519.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 269.521,00 € 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 51.900,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 26.952,10 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Jahr 2016 wurden bereits kleinere Kipperfahrzeuge mit Elektromotoren für Bestattungen ange- schafft. Dies entspricht den intensiven Bemühungen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen auf schadstoff- und lärmreduzierte Maschinen und Fahrzeuge umzustellen. Die Elektrokipper haben sich bewährt. Sie sind sowohl in der Bestattung als auch in der Grünpflege der Friedhöfe ein- setzbar sind. Nun sollen weitere 9 leistungsstärkere Elektro-Schmalspur-Kipper mit höherer Nutzlast und großer Wendefähigkeit für den Friedhofsbereich beschafft werden. Die Elektro-Schmalspur-Kipper werden mit einer Anhängekupplung versehen, um Bahrwagen und leicht Anhänger zu ziehen. Außerdem soll ein Laubgitteraufsatz das Transportvolumen von leichten Gütern wie Laub und Heckenschnitt vergrößern. 9 Elektro-Schmalspur-Kipper mit Laubgitteraufsatz sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter Kapitel 5.2 Fahrzeuge für den Kolonnentransport Bestattung und Grünpflege enthalten, welches der Rat am 18.05.2017 beschlossen hat. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 13.03.2019 – RPA-Nr. 141/11/17/19 zugestimmt (Anlage 1). Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Inf- rastruktur (BMVI) wurden unter Federführung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen für diverse Fahrzeuge Zuwendungen aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ beantragt. Mit Bescheid vom 28.09.2018 wurden insgesamt 926.795,- € bewilligt. Es wurden als Geschäfte der laufenden Verwaltung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits 7 Elektro-Radlader für den Friedhofsbereich geliefert, weitere 2 Elektro-Kleinwagen für den Bereich Grün stehen vor der Auslieferung. Die 9 Elektro-Schmalspur-Kipper werden nach heutigem Kenntnisstand aus diesem 3 Programm mit 269.521,- € bezuschusst. Finanzierung: Die Kostenberechnungen für die Beschaffung der Schmalspur-Kipper belaufen sich aktuell auf 504.000,- €. Im Vergleich zu der Kostenermittlung für das Fahrzeug- und Maschinenkonzept auf der Basis der damaligen Marktsituation in Höhe von 267.347,- € hat sich der Elektromobilitätsmarkt stark dahingehend verändert, dass die Modelle aus dem Jahr 2016 teilweise nicht mehr erhältlich sind und der Markt einer Qualitäts- und einer Preissteigerung unterliegt. Hinzu kommen Beschaffungskosten in Höhe von ca. 15.000,- €, die an die AWB zu zahlen sind, so dass sich die Gesamtkosten auf 519.000,- € belaufen. Die Finanzierung der Fahrzeuge ist im Teilfinanzplan 1303 Friedhöfe und Krematorium bei Finanz- stelle 0000-1303-0-0002 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens (KFZ), Hpl. 2019 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen in Höhe von 51.900,- € im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2019 ff berücksichtigt. Die Abschreibungen werden zum Teil durch die ertragswirksame Auflö- sung von Sonderposten (Zuwendung aus dem Förderprogramm) in Höhe von 26.952,10 € refinan- ziert. Anlagen Anlage 1 – Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes
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14 (03.2019 141/1 I: Stadt Köln M | Eingang 1 8. März 67-Amtfürland bie und Grünfläc! = Lieferung von neun Elektro-Schmalspur-Kippern für die Grünpflege und die Bestat- tungen auf den Kölner Friedhöfen; voraussichtliche Auftragssumme 423.530 € netto zzgl. MwSt. = 504.000 € brutto hier: Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/17/19) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 27.02.2019, hier eingegangen am 12.03.2019, übersandten Sie mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zur Stellungnahme. Gegen den von Ihnen geltend gemachten Bedarf habe ich aus den nachfolgenden Gründen keine Einwendungen: Die Beschaffungen der neun Fahrzeuge sind im Investitionsplan des im Jahr 2017 beschlos- senen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes enthalten. Das Konzept enthält die Bedar- fe an Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen für die Jahre 2017 - 2025. Laut Konzept waren die Beschaffungen bereits im Jahr 2018 vorgesehen. In Ihrer Bedarfsbegründung führen Sie aus, dass die Kostenermittlung für das Konzept von damals erhältlichen Modellen ausging und zwischenzeitlich eine enorme Preissteigerung zu verzeichnen ist. Auch wenn sich der tatsächlich notwendige finanzielle Aufwand erst durch das Vergabever- fahren ergibt, bleibt festzuhalten, dass Sie anstatt des im Konzept dargestellten Aufwandes von 267.347 € brutto von einer Preissteigerung von rd. 90 % ausgehen. re Grüßen / | | "
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1131/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.04.2019
- Erstellt
- 25.03.2019 08:50