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VK 3/2023

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022

Sitzungsvorlage VK 21.04.2023

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 21.04.2023, TOP 3.

Sitzungsvorlage VK (VK Niederschrift_2022_11_18)

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Sitzungsvorlage VK (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022)

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Sitzungsvorlage VK (VK Niederschrift_2022_11_18)

18507 Zeichen

Stand: 02. Dezember 2022 
Bezirksregierung Köln 
Verkehrskommission des 
Regionalrates Köln 
5. Sitzungsperiode
Drucksache Nr. VK 3/2023 
Sitzungsvorlage 
für die 6. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln 
am 21.04.2023 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift  über das wesentliche Ergebnis 
der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des 
Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022 
Rechtsgrundlage: §§ 21 Abs. 9 i.V.m. § 17 Geschäftsordnung des Regionalrates
(GeschO-RR) 
Berichterstatter: Herr Plaszczyk, Dezernat 32, Tel.: 0221/ 147 – 2358 
Inhalt: Niederschrift 
Anlagen: 1. Sachstandsliste Jahresansätze in den UAIIa und UAIIr -Pro-
grammen für den Bereich Rhein-Berg

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 2 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
Beschlussvorschlag:  
  
Die Verkehrskommission des Regionalrates genehmigt die Niederschrift. 
 
 
 
 
Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
5. Sitzung der Verkehrskommission 
des Regionalrates Köln am 18. November 2022 
 
 
Sitzungsbeginn:   10:05 Uhr 
Sitzungsende:   10:40 Uhr 
 
 
Der Vorsitzende Herr Hebbel (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden 
Mitglieder der Verkehrskommission des Regionalrates Köln sowie die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und 
des NVR in der Bezirksregierung.  
 
Er weist daraufhin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nach der Geschäftsordnung nicht 
gestattet sind und stellt fest, dass die Verkehrskommission frist -und formgerecht ein-
berufen wurde und die Beschlussfähigkeit vorliegt. 
 
Sodann erfolgt der Einstieg in die Tagesordnung. 
 
TOP 1  Feststellung der Tagesordnung 
Zur Tagesordnung gibt es keine Anmerkungen oder Ergänzungen.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 3 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
TOP 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes zur Mitunterzeich-
nung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung 
der Verkehrskommission des Regionalrates 18.11.2022 
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) be-
nannt. 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 
4. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regie-
rungsbezirkes Köln am 08.04.2022 
 Drucksache Nr. VK 9/2022 
 
Zur Niederschrift gibt es keine Anmerkungen. 
 
Beschluss: 
Die Verkehrskommission genehmigt die Niederschrift einstimmig. 
 
 
TOP 4 Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstra-
ßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2023 
 Drucksache Nr. VK 10/2022 
 
Herr Götz (CDU)  merkt an, dass in der Unterkommission Rhein -Berg festgestellt 
wurde, dass die Maßnahme auf Rang 5 als ohne Planungsbeginn gekennzeichnet sei, 
obwohl es eine fertige Planung seitens der Kommune gebe, die auch bereits mit dem 
Landesbetrieb abgestimmt sei. Dies müsse aktualisiert werden. 
 
Dr. Peter Lorscheid (SPD) fragt, warum es die Sachstandsliste zur Umsetzung für die 
Unterkommission Ville-Eifel und nicht für den Bereich Rhein-Berg gebe und ob es mög-
lich sei, eine entsprechende Liste auch für die Unterkommission Rhein -Berg vorzule-
gen.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 4 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW)  erläutert, dass die Sachstandslisten die 
regulären Vorlagen für die Unterkommissionssitzungen im Frühjahr seien. Die Nieder-
lassung Ville-Eifel habe diese Liste nur bereits jetzt schon für die Unterkommission 
Ville-Eifel zur Verfügung gestellt. Herr Kolitz sagt zu, die Sachstandsliste auch für den 
Bereich Rhein-Berg zur Verfügung zu stellen. (Anlage 1) 
 
Beschluss: 
 
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat einstimmig den regionalen 
Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen "Um- und Ausbau von Landes-
straßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten" (UA II a) für das Jahr 2023 zu beschließen. 
 
 
 
TOP 5 Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Lan-
desstraßen“ (UA II r) für 2023 
 Drucksache Nr. VK 11/2022 
 
Frau Hane-Knoll (LINKE./Volt) merkt an, dass ihr nicht bekannt gewesen wäre, 
dass bei fehlender Anwesenheit ihrer Person keine Beantwortung erfolgen würde. Es 
wäre freundlich gewesen, sie nach der Sitzung der Unterkommission Rhein Berg da-
rauf hinzuweisen, dann hätte sie die Anfrage in der Verkehrskommission erneut ge-
stellt, um eine Antwort zu erlangen. 
Herr Müller (FDP) weist auf die Geschäftsordnung hin, dass es bei Abwesenheit der 
anfragenden Fraktion keine Befassung mit derselben gäbe. 
Frau Hane-Knoll fragt nach, ob es die einzige Möglichkeit wäre, die Anfrage in der 
nächsten Unterkommission Rhein-Berg erneut zu stellen, was sie dann letztendlich 
umsetzen würde. Dies wird bejaht.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 5 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verkehrskommission empfiehlt mit einer Gegenstimme der Fraktion DIE 
LINKE./Volt dem Regionalrat den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der 
Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das 
Jahr 2023 zu beschließen. 
 
 
TOP 6. Personalgewinnung bei Straßen.NRW 
 Drucksache Nr. VK 12/2022 
 
Laut Herrn Jakob (SPD) sei im Rahmen der Personalgewinnung beim Landesbe-
trieb Straßen.NRW unter anderem vorgesehen einige Stellen als Beamtenstellen 
auszuschreiben. Die SPD-Fraktion würden die beamtenrechtlichen Voraussetzungen 
für eine solche Ausschreibung interessieren. 
 
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) sagt zu, die Frage beantworten zu las-
sen.  
[Anmerkung der Geschäftsstelle: Die Frage wurde von Herr Jansen (Regionalleiter 
Landesbetrieb Straßen.NRW) in einer E-Mail an Herrn Johanns (SPD) im Nachgang 
der Sitzung folgendermaßen beantwortet: 
 
„Sehr geehrter Herr Johanns, 
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage zum Thema Verbeamtung von Bauingenieuren.  
Einem Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Laufbahngruppe 2, ers-
tes Einstiegsamt des technischen Dienstes kann dann entsprochen werden, wenn 
die haushalts- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 6 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist gem. § 7 Abs. 1 Beam-
tenstatusgesetz (BeamtStG) die deutsche Staatsbürgerschaft. Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 
a) BeamtStG darf ebenfalls in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die 
Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.  
Weitere Voraussetzung für die Übernahme als Beamtin/Beamter besonderer Fach-
richtung ist gem. § 16 Abs. 5 Laufbahnverordnung (LVO) i. V. m. § 6 Nr. 3 b) Landes-
beamtengesetz (LBG NRW) das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad o-
der einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer 
Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsaka-
demie oder einer gleichstehenden Hochschule sowie eine hauptberufliche Tätigkeit, 
die der Vorbildung der Bewerberin entspricht und ihr die Eignung zur selbständigen 
Wahrnehmung der Aufgaben ihrer Laufbahn vermittelt hat. Die Zeit der hauptberufli-
chen Tätigkeit beträgt gem. § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO zwei Jahre und sechs Monate. 
Da die besondere Fachrichtung die Laufbahn der technischen Dienst mit dem 
Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften ist, erfolgt eine Prüfung des Studiengangs, ob 
ein ingenieurwissenschaftlicher Schwerpunkt zu erkennen ist. 
 
• Gem. § 14 Abs. 3 LBG NRW darf die/der Beschäftigte in ein Beamtenverhält-
nis auf Probe nur berufen oder übernommen werden, wenn sie/er das 42. Lebensjahr 
noch nicht vollendet hat. 
• Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ist eine 
amtsärztliche Untersuchung. Das Gutachten muss bescheinigen, dass die/der Be-
schäftigte zum Zeitpunkt der Ernennung für die Verleihung der Eigenschaft einer Be-
amtin/eines Beamten auf Probe sowie auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist. 
• Ebenfalls ist ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, da das zur 
Einstellung eingereichte Zeugnis mehr als 6 Monate alt ist. 
• Nach Eingang des amtsärztlichen Gutachtens und des Führungszeugnisses 
ist der Personalvertretung zu beteiligen. Wenn dieser einer Übernahme zustimmt, 
kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen (Ernennung zur 
Regierungsbauoberinspektorin/zum Regierungsbauoberinspektor unter Berufung in 
das Beamtenverhältnis auf Probe).

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 7 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 10 (Eingangsamt Laufbahn-
gruppe 2, erstes Einstiegsamt des technischen Dienstes). Hierfür muss eine freie und 
besetzbare Planstelle im Haushaltsplan vorhanden sein. 
Exemplarisch bestehen Verbeamtungsmöglichkeiten in folgenden ingenieurwissen-
schaftlichen Bereichen, wobei die nachfolgende Übersicht nicht als abschließend zu 
bewerten ist: 
 
• Bauingenieurwesen/Ingenieurbau  
• Maschinenbau/-wesen 
• Verkehrsingenieurwesen 
• Elektrotechnik/Elektronik 
• Architektur 
• Raumplanung 
• Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt 
 
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“] 
 
 
 
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht von Straßen.NRW zur Kenntnis. 
 
 
 
TOP 7  Erhöhung der Obergrenze von 3 Mio. € im UA II a Bauprogramm 
  Drucksache Nr. VK 14/2022 
 
Herr Borning (CDU) erläutert kurz die Gründe für den Beschlussvorschlag. Die 
Obergrenze sei inzwischen überholt, da der Bauindex in letzter Zeit merklich ange-
stiegen sei. Aus diesem Grund sei eine Erhöhung der Obergrenze notwendig.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 8 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
Herr Müller (FDP) stimmt dem zu und bekräftigt, dass diese Summe bei größeren 
Projekten bei weitem nicht ausreiche und es generell bei diesem Programm eine Un-
terfinanzierung gebe. 
 
Herr Jakob (SPD) sagt im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Unterstützung zu. 
Er appelliert zudem an die Landtagsabgeordneten in Regionalrat und Verkehrskom-
mission für diesen Antrag dann auch später im Landtag zu werben. 
 
Herr Beu (GRÜNE) drückt seine Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag aus und 
verweist auf die im Zuge der Inflation gestiegenen Baupreise. Gleiches müsse dann 
aber auch für das UA II r Programm (Radwegebau) gelten. Zudem schlägt er vor, in 
Form eines Briefes an das Ministerium für dieses Vorhaben zu werben. 
 
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) merkt an, dass beim UA II r Programm 
im Haushaltsplan keine Obergrenze festgesetzt sei. Aus diesem Grund bestehe aus 
seiner Sicht dort kein Handlungsbedarf. 
 
Beschluss: 
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat einstimmig den Antrag für 
eine Erhöhung der Obergrenze von 3 Mio. € im UA II a Bauprogramm zu stellen. 
 
 
TOP 8. Anträge 
TOP 8.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN und 
FDP vom 27.10.2022 
Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen Kfz- und Radver-
kehr an Kreuzungen und Einmündungen 
 Drucksache Nr. VK 13/2022

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 9 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
Frau Hane-Knoll (LINKE./ Volt) stellt eine Verständnisfrage hinsichtlich Punkt zwei. 
Sie möchte wissen, warum es erforderlich sei, dem geradeaus fahrenden Fahrrad-
verkehr eine Vorfahrtsberechtigung zu geben. Dies sei doch genauso zu handhaben, 
wie beim geradeaus fahrenden Autoverkehr, der ohnehin vorfahrtsberechtigt sei. Es 
wird geantwortet, dass es immer noch Schilder gäbe, die die Vorfahrtsberechtigung 
dem rechts abbiegenden Autoverkehr gäben, obwohl dieser dem geradeaus fahren-
den Fahrradverkehr zustände. 
 
Beschluss: 
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat Köln einstimmig folgen-
den Beschluss zu fassen: 
1. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg 
und Ville-Eifel werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Ver besse-
rung der Verkehrssicherheit zwischen Kraftfahrzeug und Radverkehr an Kreu-
zungen und Einmündungen auf Landesstraßen machbar sind – Radverkehrs-
wege hier beispielsweise mit roter Farbe zu markieren. 
2. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg 
und Ville-Eifel werden weiterhin gebeten in Zusammenarbeit mit den Straßen-
verkehrsbehörden zu prüfen, ob an bestimmten Einmündungen oder Kreuzun-
gen die Vorfahrtssituation so geändert werden kann, dass auch der geradeaus 
fahrende Fahrradverkehr vorfahrtsberechtigt wird und abbiegende Kraftfahr-
zeuge Vorfahrt gewähren müssen. 
3. Die Regionalniederlassungen werden gebeten diese Maßnahmen kurzfristig 
umzusetzen.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 10 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
TOP 9  Anfragen 
TOP 9.1  Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 02.11.2022 (Eingang 
08.11.2022) 
Investition in Leitplanken auf der B8 zwischen Leverkusen und 
Köln- Flittard und weiterhin Radwegeschäden auf diesem Stre-
ckenabschnitt 
Drucksache Nr. VK 16/2022 
 
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) weist daraufhin, dass sehr detaillierte 
fachliche Fragen zukünftig auch direkt an die jeweilige Niederlassung vom Landesbe-
trieb Straßen.NRW gerichtet werden können, da eine Beantwortung auf diesem 
Wege schneller erfolgen könne, als wenn über die Bezirksregierung Köln eine An-
frage an den Landesbetrieb gestellt werde. 
 
 
Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
TOP 10  Mitteilungen 
TOP 10.1. Mitteilung der Bezirksregierung  
Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2 
Drucksache Nr. VK 15/2022 
 
Herr Elsiepen (BR Köln) erläutert kurz das Förderprogramm. Es handele sich dabei 
um zusätzliche Maßnahmen, das eigentliche Förderprogramm wurde der Verkehrs-
kommission im letzten Jahr vorgelegt. Der Vorschlag für das Programm im Jahr 2023 
könne erst in der Regionalratssitzung präsentiert werden.

Drucksache Nr. x/2022 
TOP 3 Seite 
Niederschrift der 5. Sitzung 11 
 
 
 
Stand: 02. Dezember 2022 
 
 
 
 
Die Verkehrskommission nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.  
 
TOP 10.2.  Mitteilung des Vorsitzenden 
Herr Hebbel (Vorsitzender) hat keine Mitteilungen, bedankt sich für die Teilnahme 
und schließt die Sitzung um 10:40 Uhr. 
      
 Verkehrskommission    Verkehrskommission 
 des Regionalrates des    des Regionalrates des  
 Regierungsbezirkes Köln    Regierungsbezirkes Köln 
 gez. Paul Hebbel                                           gez. Beate Hane-Knoll 
 (Vorsitzender)     (Fraktion DIE LINKE./Volt) 
 
Aufgestellt: 
Bezirksregierung Köln 
gez. Fabian Esser

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
Multiprojektmanagement 
Maßnahmen im Bezirk des Regionalrates Köln - Unterkommission Rhein-Berg 
Stand: Okt. 2022 
Kosten Ausg. Ausg. Ansatz Ansatz Rest 
Prio RNL Bezeichnung der Maßnahme Kennung gesamt Vorjahr e 2021 2022 2023 ff Stand Beginn Ende Bemerkungen 
[Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] 
RB L 324 Morsbach/Oberzielenbach, Umbau Knoten L 324/L  94 als KVP 45-2931 1,706 1,100 0,134 BAU 2021 2022 Erhaltu ngsanteil ca. 0,500 Mio. €
Summe kleinereRestabwicklungen, vorb. GE, etc. 0,051 0,020 0,100 
1 RB L 143 / L121 OD St.Aug./Niederpleis, Umbau 45-1856 1, 278 0,150 1,278 VF1 2023 
Bau Knoten L 143/L 121 durch Stadt (Investor) vorab , 
Baureife wird für 2023 angestrebt 
2 RB L 333 /L 16, KVP Kreishaus 45-2300 0,500 VP 2024 
3 RB L 73 Wasserwerkstr. Köln, Ausbau mit Anlage Gehweg 4 5-5000 1,500 VP 
4 RB L 409 OD Preyersmühle, Umbau Knoten L 408/L 409 45-9 806 1,900 VP 
5 RB L 331  Kantering/Falkensteiner Gässchen in Ittenbach 45-1917 1,600 OP 
6 RB L 284 Wipperfürth, Umbau im Bereich Busbahnhof 45-60 06 0,500 VE 
7 RB L 294 Leichlingen, Umbau Knoten L 294/Stadtstraße Trompete 45-0120 0,450 OP 
8 RB L 352 Hennef Allner bis Hennef-Happerschoß, Abschnitt 2 45-0872 1,500 OP 
9 RB L 79 Leichlingen, Umbau der Kreuzung L 79/Brückenstraße 45-9804 0,750 OP 
10 RB L 331 /A 3 KVP AS Siebengebirge FR Köln 45-0486 0,200 OP 
11 RB L 136 Berg.-Gladbach, Umbau Knoten L 136/L 195/AS M oitzfeld 45-9817 0,750 OP 
12 RB L 294 Umbau Knoten L 294/L 288n 45-9809 0,270 OP 
0,051 1,120 0,384 
Sachstand zur Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms 
UA IIa "Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. €" (Titel 777 12) 
Restabwicklungen ( Maßnahmen im Bau / Fertig im HHJ ) 
Priorisierte Maßnahmen 
Summe R.-Bezirk im Jahr 
Sachstand UAII_a_r  UK RB.xlsx Titel   77712 RR K - UK RB      Druck:  30.11.2022

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 
Multiprojektmanagement 
Maßnahmen im Regierungsbezirk Köln - Unterkommission Rhein-Berg 
Stand: Okt. 2022 
Kosten Ausg. Ausg. Ansatz Ansatz Rest 
Prio RNL Bezeichnung der Maßnahme Kennung gesamt Vorjahr e 2021 2022 2023 ff Stand Beginn Ende Bemerkungen 
[Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] 
RB L 302 Wipperfürth/Dohrgaul-Friedrichsthal, Neubau Radweg bis Knoten L 302 45-7798 1,381 0,046 0,400 0,144 BAU 2022 2023 
RW-Anteil ca. 0,590 Mio. Euro 
Erh.-Anteil ca. 0,790 Mio. Euro 
Summe Bürgerradwege, kleinere Restabwicklungen, vorb. GE, etc. 0,019 0,010 0,100 
1 RB L 289 BG-Herkenrath/Kürten-Spitze Neubau Rad/Gehweg , 2. BA Sieferweg 45-2903 0,703 0,400 0,303 VE 2023 2024 
2 RB L 289 Kürten/Spitze-Schanze Ausbau mit Neubau Radgehweg 45-2982 1,330 0,200 1,130 VP 2023 
3 RB L 284 Rad-/ Gehweg von Stadtgrenze Overath bis Hoffnungstal 45-9832 0,450 0,450 VE 
4 RB L 247 BadHonnef/Rottbitze, RGW, Höheweg-K030 42-1890 0,900 0,900 VP 
5 RB L 284 Rad-/ Gehweg von Overath bis Bilstein bis Obersteg 45-9833 0,750 0,750 VE 
6 RB L 284 Rad-/ Gehweg Knoten L 136 / L 284 bis Stadtgrenze Rösrath 45-2260 0,380 0,380 VE 
7 RB L 359 Leichlingen, Neubau RGW zw. Herscheid und Oberbüscherhof 45-9992 0,300 0,300 OP 
8 RB L 490 Königsw./Vinxel - K025, RGW 42-0252 0,060 0,060 O P 
9 RB L 73 Rad/Gehweg Dünnwalder Mauspfad, "Im Weidenbruch" bis "Am Wildpark" 46-2044 0,151 0,151 OP 
10 RB L 337 GM/Dümmlingh.-Lantenbach Neubau RGW, 1.BA Dümmlingh.-Aggertalsperre 45-2949 0,650 0,650 OP 
11 RB L 333 Eitorf - /Harmonie, RGW 42-1872 0,717 0,717 OP 
12 RB L 333 Rad-Gehweg Dondorf, Netzschluss Sieggtalradweg 45-0620 0,150 0,150 OP 
0,065 0,410 0,844 
Sachstand zur Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms 
UA IIr "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" (Titel 777 14) 
Restabwicklungen ( Maßnahmen im Bau / Fertig im HHJ ) 
Priorisierte Maßnahmen 
Summe Regierungsbezirk im Jahr 
Sachstand UAII_a_r  UK RB.xlsx Titel   77714 BR K - UK RB      Druck:  30.11.2022

Sitzungsvorlage VK (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022)

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Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 3/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Plaszczyk 
Telefon 0221-147-2358 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 06.04.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 21.04.2023 3. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrs-
kommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022 
 
Vorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates genehmigt die Niederschrift. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. VK Niederschrift_2022_11_18

Beratungsverlauf (1)

21.04.2023 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
VK 3/2023
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
21.04.2023
Erstellt
06.04.2023 09:19