VK 3/2023
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022
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Sitzungsvorlage VK (VK Niederschrift_2022_11_18)
18507 Zeichen
Stand: 02. Dezember 2022
Bezirksregierung Köln
Verkehrskommission des
Regionalrates Köln
5. Sitzungsperiode
Drucksache Nr. VK 3/2023
Sitzungsvorlage
für die 6. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln
am 21.04.2023
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis
der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des
Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022
Rechtsgrundlage: §§ 21 Abs. 9 i.V.m. § 17 Geschäftsordnung des Regionalrates
(GeschO-RR)
Berichterstatter: Herr Plaszczyk, Dezernat 32, Tel.: 0221/ 147 – 2358
Inhalt: Niederschrift
Anlagen: 1. Sachstandsliste Jahresansätze in den UAIIa und UAIIr -Pro-
grammen für den Bereich Rhein-Berg
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 2
Stand: 02. Dezember 2022
Beschlussvorschlag:
Die Verkehrskommission des Regionalrates genehmigt die Niederschrift.
Niederschrift
über das wesentliche Ergebnis der
5. Sitzung der Verkehrskommission
des Regionalrates Köln am 18. November 2022
Sitzungsbeginn: 10:05 Uhr
Sitzungsende: 10:40 Uhr
Der Vorsitzende Herr Hebbel (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden
Mitglieder der Verkehrskommission des Regionalrates Köln sowie die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und
des NVR in der Bezirksregierung.
Er weist daraufhin, dass Aufnahmen in Bild und Ton nach der Geschäftsordnung nicht
gestattet sind und stellt fest, dass die Verkehrskommission frist -und formgerecht ein-
berufen wurde und die Beschlussfähigkeit vorliegt.
Sodann erfolgt der Einstieg in die Tagesordnung.
TOP 1 Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung gibt es keine Anmerkungen oder Ergänzungen.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 3
Stand: 02. Dezember 2022
TOP 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes zur Mitunterzeich-
nung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der Sitzung
der Verkehrskommission des Regionalrates 18.11.2022
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) be-
nannt.
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der
4. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regie-
rungsbezirkes Köln am 08.04.2022
Drucksache Nr. VK 9/2022
Zur Niederschrift gibt es keine Anmerkungen.
Beschluss:
Die Verkehrskommission genehmigt die Niederschrift einstimmig.
TOP 4 Priorisierung der Maßnahmen „Um - und Ausbau von Landesstra-
ßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten“ (UA II a) für 2023
Drucksache Nr. VK 10/2022
Herr Götz (CDU) merkt an, dass in der Unterkommission Rhein -Berg festgestellt
wurde, dass die Maßnahme auf Rang 5 als ohne Planungsbeginn gekennzeichnet sei,
obwohl es eine fertige Planung seitens der Kommune gebe, die auch bereits mit dem
Landesbetrieb abgestimmt sei. Dies müsse aktualisiert werden.
Dr. Peter Lorscheid (SPD) fragt, warum es die Sachstandsliste zur Umsetzung für die
Unterkommission Ville-Eifel und nicht für den Bereich Rhein-Berg gebe und ob es mög-
lich sei, eine entsprechende Liste auch für die Unterkommission Rhein -Berg vorzule-
gen.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 4
Stand: 02. Dezember 2022
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) erläutert, dass die Sachstandslisten die
regulären Vorlagen für die Unterkommissionssitzungen im Frühjahr seien. Die Nieder-
lassung Ville-Eifel habe diese Liste nur bereits jetzt schon für die Unterkommission
Ville-Eifel zur Verfügung gestellt. Herr Kolitz sagt zu, die Sachstandsliste auch für den
Bereich Rhein-Berg zur Verfügung zu stellen. (Anlage 1)
Beschluss:
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat einstimmig den regionalen
Vorschlag zur Priorisierung der Maßnahmen "Um- und Ausbau von Landes-
straßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten" (UA II a) für das Jahr 2023 zu beschließen.
TOP 5 Priorisierung der Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Lan-
desstraßen“ (UA II r) für 2023
Drucksache Nr. VK 11/2022
Frau Hane-Knoll (LINKE./Volt) merkt an, dass ihr nicht bekannt gewesen wäre,
dass bei fehlender Anwesenheit ihrer Person keine Beantwortung erfolgen würde. Es
wäre freundlich gewesen, sie nach der Sitzung der Unterkommission Rhein Berg da-
rauf hinzuweisen, dann hätte sie die Anfrage in der Verkehrskommission erneut ge-
stellt, um eine Antwort zu erlangen.
Herr Müller (FDP) weist auf die Geschäftsordnung hin, dass es bei Abwesenheit der
anfragenden Fraktion keine Befassung mit derselben gäbe.
Frau Hane-Knoll fragt nach, ob es die einzige Möglichkeit wäre, die Anfrage in der
nächsten Unterkommission Rhein-Berg erneut zu stellen, was sie dann letztendlich
umsetzen würde. Dies wird bejaht.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 5
Stand: 02. Dezember 2022
Beschluss:
Die Verkehrskommission empfiehlt mit einer Gegenstimme der Fraktion DIE
LINKE./Volt dem Regionalrat den regionalen Vorschlag zur Priorisierung der
Maßnahmen „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (UA II r) für das
Jahr 2023 zu beschließen.
TOP 6. Personalgewinnung bei Straßen.NRW
Drucksache Nr. VK 12/2022
Laut Herrn Jakob (SPD) sei im Rahmen der Personalgewinnung beim Landesbe-
trieb Straßen.NRW unter anderem vorgesehen einige Stellen als Beamtenstellen
auszuschreiben. Die SPD-Fraktion würden die beamtenrechtlichen Voraussetzungen
für eine solche Ausschreibung interessieren.
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) sagt zu, die Frage beantworten zu las-
sen.
[Anmerkung der Geschäftsstelle: Die Frage wurde von Herr Jansen (Regionalleiter
Landesbetrieb Straßen.NRW) in einer E-Mail an Herrn Johanns (SPD) im Nachgang
der Sitzung folgendermaßen beantwortet:
„Sehr geehrter Herr Johanns,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage zum Thema Verbeamtung von Bauingenieuren.
Einem Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Laufbahngruppe 2, ers-
tes Einstiegsamt des technischen Dienstes kann dann entsprochen werden, wenn
die haushalts- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 6
Stand: 02. Dezember 2022
Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist gem. § 7 Abs. 1 Beam-
tenstatusgesetz (BeamtStG) die deutsche Staatsbürgerschaft. Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1
a) BeamtStG darf ebenfalls in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die
Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Weitere Voraussetzung für die Übernahme als Beamtin/Beamter besonderer Fach-
richtung ist gem. § 16 Abs. 5 Laufbahnverordnung (LVO) i. V. m. § 6 Nr. 3 b) Landes-
beamtengesetz (LBG NRW) das Abschlusszeugnis eines zu einem Bachelorgrad o-
der einer entsprechenden Qualifikation führenden geeigneten Studiums an einer
Fachhochschule, einer Universität, einer technischen Hochschule, einer Berufsaka-
demie oder einer gleichstehenden Hochschule sowie eine hauptberufliche Tätigkeit,
die der Vorbildung der Bewerberin entspricht und ihr die Eignung zur selbständigen
Wahrnehmung der Aufgaben ihrer Laufbahn vermittelt hat. Die Zeit der hauptberufli-
chen Tätigkeit beträgt gem. § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO zwei Jahre und sechs Monate.
Da die besondere Fachrichtung die Laufbahn der technischen Dienst mit dem
Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften ist, erfolgt eine Prüfung des Studiengangs, ob
ein ingenieurwissenschaftlicher Schwerpunkt zu erkennen ist.
• Gem. § 14 Abs. 3 LBG NRW darf die/der Beschäftigte in ein Beamtenverhält-
nis auf Probe nur berufen oder übernommen werden, wenn sie/er das 42. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
• Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe ist eine
amtsärztliche Untersuchung. Das Gutachten muss bescheinigen, dass die/der Be-
schäftigte zum Zeitpunkt der Ernennung für die Verleihung der Eigenschaft einer Be-
amtin/eines Beamten auf Probe sowie auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet ist.
• Ebenfalls ist ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, da das zur
Einstellung eingereichte Zeugnis mehr als 6 Monate alt ist.
• Nach Eingang des amtsärztlichen Gutachtens und des Führungszeugnisses
ist der Personalvertretung zu beteiligen. Wenn dieser einer Übernahme zustimmt,
kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen (Ernennung zur
Regierungsbauoberinspektorin/zum Regierungsbauoberinspektor unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Probe).
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 7
Stand: 02. Dezember 2022
Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 10 (Eingangsamt Laufbahn-
gruppe 2, erstes Einstiegsamt des technischen Dienstes). Hierfür muss eine freie und
besetzbare Planstelle im Haushaltsplan vorhanden sein.
Exemplarisch bestehen Verbeamtungsmöglichkeiten in folgenden ingenieurwissen-
schaftlichen Bereichen, wobei die nachfolgende Übersicht nicht als abschließend zu
bewerten ist:
• Bauingenieurwesen/Ingenieurbau
• Maschinenbau/-wesen
• Verkehrsingenieurwesen
• Elektrotechnik/Elektronik
• Architektur
• Raumplanung
• Wirtschaftsingenieurwesen mit ingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“]
Die Verkehrskommission nimmt den Bericht von Straßen.NRW zur Kenntnis.
TOP 7 Erhöhung der Obergrenze von 3 Mio. € im UA II a Bauprogramm
Drucksache Nr. VK 14/2022
Herr Borning (CDU) erläutert kurz die Gründe für den Beschlussvorschlag. Die
Obergrenze sei inzwischen überholt, da der Bauindex in letzter Zeit merklich ange-
stiegen sei. Aus diesem Grund sei eine Erhöhung der Obergrenze notwendig.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 8
Stand: 02. Dezember 2022
Herr Müller (FDP) stimmt dem zu und bekräftigt, dass diese Summe bei größeren
Projekten bei weitem nicht ausreiche und es generell bei diesem Programm eine Un-
terfinanzierung gebe.
Herr Jakob (SPD) sagt im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Unterstützung zu.
Er appelliert zudem an die Landtagsabgeordneten in Regionalrat und Verkehrskom-
mission für diesen Antrag dann auch später im Landtag zu werben.
Herr Beu (GRÜNE) drückt seine Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag aus und
verweist auf die im Zuge der Inflation gestiegenen Baupreise. Gleiches müsse dann
aber auch für das UA II r Programm (Radwegebau) gelten. Zudem schlägt er vor, in
Form eines Briefes an das Ministerium für dieses Vorhaben zu werben.
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) merkt an, dass beim UA II r Programm
im Haushaltsplan keine Obergrenze festgesetzt sei. Aus diesem Grund bestehe aus
seiner Sicht dort kein Handlungsbedarf.
Beschluss:
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat einstimmig den Antrag für
eine Erhöhung der Obergrenze von 3 Mio. € im UA II a Bauprogramm zu stellen.
TOP 8. Anträge
TOP 8.1. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, DIE GRÜNEN und
FDP vom 27.10.2022
Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen Kfz- und Radver-
kehr an Kreuzungen und Einmündungen
Drucksache Nr. VK 13/2022
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 9
Stand: 02. Dezember 2022
Frau Hane-Knoll (LINKE./ Volt) stellt eine Verständnisfrage hinsichtlich Punkt zwei.
Sie möchte wissen, warum es erforderlich sei, dem geradeaus fahrenden Fahrrad-
verkehr eine Vorfahrtsberechtigung zu geben. Dies sei doch genauso zu handhaben,
wie beim geradeaus fahrenden Autoverkehr, der ohnehin vorfahrtsberechtigt sei. Es
wird geantwortet, dass es immer noch Schilder gäbe, die die Vorfahrtsberechtigung
dem rechts abbiegenden Autoverkehr gäben, obwohl dieser dem geradeaus fahren-
den Fahrradverkehr zustände.
Beschluss:
Die Verkehrskommission empfiehlt dem Regionalrat Köln einstimmig folgen-
den Beschluss zu fassen:
1. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg
und Ville-Eifel werden gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Ver besse-
rung der Verkehrssicherheit zwischen Kraftfahrzeug und Radverkehr an Kreu-
zungen und Einmündungen auf Landesstraßen machbar sind – Radverkehrs-
wege hier beispielsweise mit roter Farbe zu markieren.
2. Die Regionalniederlassungen des Landesbetriebs Straßen.NRW Rhein-Berg
und Ville-Eifel werden weiterhin gebeten in Zusammenarbeit mit den Straßen-
verkehrsbehörden zu prüfen, ob an bestimmten Einmündungen oder Kreuzun-
gen die Vorfahrtssituation so geändert werden kann, dass auch der geradeaus
fahrende Fahrradverkehr vorfahrtsberechtigt wird und abbiegende Kraftfahr-
zeuge Vorfahrt gewähren müssen.
3. Die Regionalniederlassungen werden gebeten diese Maßnahmen kurzfristig
umzusetzen.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 10
Stand: 02. Dezember 2022
TOP 9 Anfragen
TOP 9.1 Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 02.11.2022 (Eingang
08.11.2022)
Investition in Leitplanken auf der B8 zwischen Leverkusen und
Köln- Flittard und weiterhin Radwegeschäden auf diesem Stre-
ckenabschnitt
Drucksache Nr. VK 16/2022
Herr Kolitz (Landesbetrieb Straßen.NRW) weist daraufhin, dass sehr detaillierte
fachliche Fragen zukünftig auch direkt an die jeweilige Niederlassung vom Landesbe-
trieb Straßen.NRW gerichtet werden können, da eine Beantwortung auf diesem
Wege schneller erfolgen könne, als wenn über die Bezirksregierung Köln eine An-
frage an den Landesbetrieb gestellt werde.
Die Verkehrskommission nimmt die Antwort zur Kenntnis.
TOP 10 Mitteilungen
TOP 10.1. Mitteilung der Bezirksregierung
Förderprogramm Nahmobilität 2022, Teil 2
Drucksache Nr. VK 15/2022
Herr Elsiepen (BR Köln) erläutert kurz das Förderprogramm. Es handele sich dabei
um zusätzliche Maßnahmen, das eigentliche Förderprogramm wurde der Verkehrs-
kommission im letzten Jahr vorgelegt. Der Vorschlag für das Programm im Jahr 2023
könne erst in der Regionalratssitzung präsentiert werden.
Drucksache Nr. x/2022
TOP 3 Seite
Niederschrift der 5. Sitzung 11
Stand: 02. Dezember 2022
Die Verkehrskommission nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
TOP 10.2. Mitteilung des Vorsitzenden
Herr Hebbel (Vorsitzender) hat keine Mitteilungen, bedankt sich für die Teilnahme
und schließt die Sitzung um 10:40 Uhr.
Verkehrskommission Verkehrskommission
des Regionalrates des des Regionalrates des
Regierungsbezirkes Köln Regierungsbezirkes Köln
gez. Paul Hebbel gez. Beate Hane-Knoll
(Vorsitzender) (Fraktion DIE LINKE./Volt)
Aufgestellt:
Bezirksregierung Köln
gez. Fabian Esser
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Multiprojektmanagement
Maßnahmen im Bezirk des Regionalrates Köln - Unterkommission Rhein-Berg
Stand: Okt. 2022
Kosten Ausg. Ausg. Ansatz Ansatz Rest
Prio RNL Bezeichnung der Maßnahme Kennung gesamt Vorjahr e 2021 2022 2023 ff Stand Beginn Ende Bemerkungen
[Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €]
RB L 324 Morsbach/Oberzielenbach, Umbau Knoten L 324/L 94 als KVP 45-2931 1,706 1,100 0,134 BAU 2021 2022 Erhaltu ngsanteil ca. 0,500 Mio. €
Summe kleinereRestabwicklungen, vorb. GE, etc. 0,051 0,020 0,100
1 RB L 143 / L121 OD St.Aug./Niederpleis, Umbau 45-1856 1, 278 0,150 1,278 VF1 2023
Bau Knoten L 143/L 121 durch Stadt (Investor) vorab ,
Baureife wird für 2023 angestrebt
2 RB L 333 /L 16, KVP Kreishaus 45-2300 0,500 VP 2024
3 RB L 73 Wasserwerkstr. Köln, Ausbau mit Anlage Gehweg 4 5-5000 1,500 VP
4 RB L 409 OD Preyersmühle, Umbau Knoten L 408/L 409 45-9 806 1,900 VP
5 RB L 331 Kantering/Falkensteiner Gässchen in Ittenbach 45-1917 1,600 OP
6 RB L 284 Wipperfürth, Umbau im Bereich Busbahnhof 45-60 06 0,500 VE
7 RB L 294 Leichlingen, Umbau Knoten L 294/Stadtstraße Trompete 45-0120 0,450 OP
8 RB L 352 Hennef Allner bis Hennef-Happerschoß, Abschnitt 2 45-0872 1,500 OP
9 RB L 79 Leichlingen, Umbau der Kreuzung L 79/Brückenstraße 45-9804 0,750 OP
10 RB L 331 /A 3 KVP AS Siebengebirge FR Köln 45-0486 0,200 OP
11 RB L 136 Berg.-Gladbach, Umbau Knoten L 136/L 195/AS M oitzfeld 45-9817 0,750 OP
12 RB L 294 Umbau Knoten L 294/L 288n 45-9809 0,270 OP
0,051 1,120 0,384
Sachstand zur Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms
UA IIa "Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. €" (Titel 777 12)
Restabwicklungen ( Maßnahmen im Bau / Fertig im HHJ )
Priorisierte Maßnahmen
Summe R.-Bezirk im Jahr
Sachstand UAII_a_r UK RB.xlsx Titel 77712 RR K - UK RB Druck: 30.11.2022
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Multiprojektmanagement
Maßnahmen im Regierungsbezirk Köln - Unterkommission Rhein-Berg
Stand: Okt. 2022
Kosten Ausg. Ausg. Ansatz Ansatz Rest
Prio RNL Bezeichnung der Maßnahme Kennung gesamt Vorjahr e 2021 2022 2023 ff Stand Beginn Ende Bemerkungen
[Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €]
RB L 302 Wipperfürth/Dohrgaul-Friedrichsthal, Neubau Radweg bis Knoten L 302 45-7798 1,381 0,046 0,400 0,144 BAU 2022 2023
RW-Anteil ca. 0,590 Mio. Euro
Erh.-Anteil ca. 0,790 Mio. Euro
Summe Bürgerradwege, kleinere Restabwicklungen, vorb. GE, etc. 0,019 0,010 0,100
1 RB L 289 BG-Herkenrath/Kürten-Spitze Neubau Rad/Gehweg , 2. BA Sieferweg 45-2903 0,703 0,400 0,303 VE 2023 2024
2 RB L 289 Kürten/Spitze-Schanze Ausbau mit Neubau Radgehweg 45-2982 1,330 0,200 1,130 VP 2023
3 RB L 284 Rad-/ Gehweg von Stadtgrenze Overath bis Hoffnungstal 45-9832 0,450 0,450 VE
4 RB L 247 BadHonnef/Rottbitze, RGW, Höheweg-K030 42-1890 0,900 0,900 VP
5 RB L 284 Rad-/ Gehweg von Overath bis Bilstein bis Obersteg 45-9833 0,750 0,750 VE
6 RB L 284 Rad-/ Gehweg Knoten L 136 / L 284 bis Stadtgrenze Rösrath 45-2260 0,380 0,380 VE
7 RB L 359 Leichlingen, Neubau RGW zw. Herscheid und Oberbüscherhof 45-9992 0,300 0,300 OP
8 RB L 490 Königsw./Vinxel - K025, RGW 42-0252 0,060 0,060 O P
9 RB L 73 Rad/Gehweg Dünnwalder Mauspfad, "Im Weidenbruch" bis "Am Wildpark" 46-2044 0,151 0,151 OP
10 RB L 337 GM/Dümmlingh.-Lantenbach Neubau RGW, 1.BA Dümmlingh.-Aggertalsperre 45-2949 0,650 0,650 OP
11 RB L 333 Eitorf - /Harmonie, RGW 42-1872 0,717 0,717 OP
12 RB L 333 Rad-Gehweg Dondorf, Netzschluss Sieggtalradweg 45-0620 0,150 0,150 OP
0,065 0,410 0,844
Sachstand zur Umsetzung des Landesstraßenbauprogramms
UA IIr "Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" (Titel 777 14)
Restabwicklungen ( Maßnahmen im Bau / Fertig im HHJ )
Priorisierte Maßnahmen
Summe Regierungsbezirk im Jahr
Sachstand UAII_a_r UK RB.xlsx Titel 77714 BR K - UK RB Druck: 30.11.2022
Sitzungsvorlage VK (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022)
682 Zeichen
Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 3/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Plaszczyk Telefon 0221-147-2358 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 06.04.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 21.04.2023 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 5. Sitzung der Verkehrs- kommission des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 18.11.2022 Vorschlag: Die Verkehrskommission des Regionalrates genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. VK Niederschrift_2022_11_18
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 3/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 09:19