2009/0046
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 -
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2009/0046
3407 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.02.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0046 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 - Vorlage vom: 29. 1.2009 Beschlussvorschlag: Die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Januar 2009 „Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 –„ sowie die Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen. Anlagen: Genehmigung des RP vom 20.01.2009 zum NTG-Wiplan 2008 des EAD und EB IDA Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.01.2009 Mit Verfügung vom 20.01.2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die aufsichtsbehördliche Ge- nehmigung für den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie für den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Ei- genbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2008 erteilt. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die bereits bei der Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile - der Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt - des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA und - des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2008 vom 21.07.2008 verfügten Auflagen unverändert weiter. Zu den unter Ziffer III. der Begleitverfügung getroffenen Feststellungen bezüglich des Beschlusses über den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 ist Folgen- des festzustellen: Der Gesamtbetrag der im Wirtschaftsjahr 2008 aufzunehmenden Kredite beläuft sich auf 4.174.950 Euro. Hierin ist ein Darlehen aus dem hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1.090.000 Euro ent- halten. Die entsprechende Korrektur wurde im 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 vollzogen. Die weiteren Hinweise bezüglich der Finanzplanung werden bei künftigen Wirtschaftsplänen beachtet. Darmstadt, den 29.01.2009 Wolfgang Glenz Bürgermeister
anlage 1
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Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5 I Wlsse~aftsst;dtöarmsta~l64283 DarmstadtDer Magistrat
Eing.: 26. JAN. 2009
-
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HESSEN
2.45
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20. Januar2009
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessi
schen Gemeindeordnung (HGO);
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
der Stadt Darmstadt (EAD)" für das Wirtschaftsjahr 2008 -
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissen
schaftsstadt Darmstadt (IDA)" für das Wirtschaftsjahr 2008 -
Beigefügt übersende ich die Genehmigungen zu den genehmigungspflichtigen Teile der
Beschlüsse zum jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD und des Ei·
genbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008. Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenver
sammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeigneter Weise mitzuteilen.
I.
Aufsichtsbehördliche Auflagen zur Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt
gelten die bereits bei Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile
• der Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt sowie
• des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA und
• des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD
für das für das Haushalt- bzw. Wirtschaftsjahr 2008 vom 21. Juli 2008, Az.: 116 - 33 f 02·11 -,
verfügten Auflagen unverändert weiter. Diese sollen die verantwortlichen politischen Gre
mien der Stadt im Rahmen der Haushaltssicherung unterstützen, um in eigener Verantwor
tung und unter Beachtung von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu
treffen, die mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft im Sinne von
§ 92 HGO in Einklang stehen.
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11.
Feststellungen zum Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008
Nach § 1 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) sind wirtschaftliche Unternehmen der Ge
meinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, als Eigenbetriebe nach dem EigBGes zu führen.
Gemäß § 1 Absatz 2 EigBGes wird für Tatbestände, die nicht im Eigenbetriebsrecht geregelt
sind, auf die Vorschriften der HGO verwiesen. Der sechste Teil der HGO (Haushaltswirtschaft)
findet mit seinen Übergangs- und Durchführungsvorschriften Anwendung. In diesem Zu
sammenhang ist insbesondere auf die Rechtsvorschriften der Gemeindehaushaltsverord
nung- Doppik (GemHVO-Doppik) hinzuweisen.
In Anwendung von § 15 EigBGes tritt an Stelle eines Haushaltsplanes ein Wirtschaftsplan.
Anstatt einer Nachtragssatzung wird ein Beschluss zum Nachtragswirtschaftsplan gefasst.
Der vorliegende Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs EADfür das Wirtschaftsjahr
2008 und die beigefügten Anlagen enthalten nach meiner Einschätzung keine formalen
Mängel.
Im Zusammenhang mit der Personalermächtigung des Eigenbetriebs EAD bitte ich mitzutei
len, inwieweit der beschlossene Stellenplan jegliches in diesem Bewirtschaftungsbereich
eingesetztes unbefristet beschäftigtes Personal widerspiegelt.
111.
Feststellungen zum Beschlussüber den ersten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008
Nach § 1 Absatz 2 EigBGes in Verbindung mit § 114a Absatz 2 Nr. 1c HGO enthält der Wirt
schaftsplandie Festsetzung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung). Der Gesetzgeber
stellt dadurch sicher, dass die Vertretungskörperschaft letztendlich verantwortet, in welcher
Höhe eine Bewirtschaftungseinheit Kredite im laufenden Wirtschaftsjahr aufnehmen kann.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigung beinhaltet hierbei alle Kreditaufnahmen. Dies bedeu
tet, dass Kredite jedweder Herkunft, d. h. auch einschließlich der Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds, zu einem Gesamtbetrag summiert werden, welcher dann im Beschluss
über den Wirtschaftsplan festzusetzen ist.
Bei der Prüfung des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigen
betriebs IDA istfestzustellen, dass ein Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.174.950 €
veranschlagt wurde. Dieser ist jedoch widersprüchlich zu der Angabe im Vermögensplan
festgesetzt, wonach zusätzlich zu den Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 4.174.950 €,
noch die Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1.090.000 € veran
schlagt werden. Das Volumen des Vermögensplans wird dadurch auch im Beschluss über
den ersten Nachtragswirtschaftsplan nicht korrekt ausgewiesen.
Bereits in meiner Verfügung vom 17. März 2008, Az.: 116 - 33 f 02 -11-, hatte ich auf den ent-
3
sprechenden Mangel im Wirtschaftsplan 2008 hingewiesen und mit meiner Haushaltsverfü
gung vom 21. Juli 2008 zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung lediglich die Aufnah
me eines Teilbetrages der Kredite in Höhe der diesjährigen Tilgung in Höhe von 4.174.950 €
genehmigt. Hierin waren die Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von
1.090.000 € bereits berücksichtigt.
Des Weiteren ist dem Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebs gemäß § 19 EigBGes ein fünf jäh
riger Finanzplan beizufügen. Dieser besteht üblicherweise aus einer Übersicht über die Ent
wicklung der Auszahlungen und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der
hierfür vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie einer Übersicht über die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs, die sich auf die Finanzpla
nung für den Haushalt der Stadt auswirken.
In der genannten Verfügung vom 17. März 2008 hatte ich auf den fehlerhaften Finanzplan
hingewiesen. Dieser wurde dem ursprünglichen Wirtschaftsplan lediglich in Teilsegmenten
beigefügt. Ein mittelfristiges Investitionsprogramm war als Anlage zum Wirtschaftsplan über
haupt nicht vorhanden, wurde jedoch nachgereicht.
Der Finanzplan des Eigenbetriebs IDA weist im ersten Nachtragswirtschaftsplan die Entwick
lung der Deckungsmittel und der Mittelverwendung für fünf Jahre aus. Eine genaue Aufstel
lung der Mittelherkunft und der Mittelverwendung wird jedoch nur für das aktuelle Wirt
schaftsjahr vorgenommen. Eine weitere detaillierte Auflistung der Mittelverwendung in den
Folgejahren ergibt sich nicht. Diese notwendigen Informationen bitte ich in künftigen Wirt
schaftsjahren aufzuzeigen.
Trotz der zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA aufgezeigten Mängel
erteile ich im Hinblick auf das bereits abgelaufene Wirtschaftsjahr 2008 die Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile. Im Zusammenhang mit einer rechtlichen Gleichbehand
lung der meiner Zuständigkeit unterstehenden Gebietkörperschaften und deren Sonderver
mögen hab ich als Rechtsaufsicht auch für die kommunalen Bewirtschaftungseinheiten der
Stadt Darmstadt einwandfreie Haushaltsbeschlüsse und -unterlagen sicherzustellen.
Bitte beachten Sie daher bei künftigen Haushalts- bzw. Wirtschaftsplänen die rechtlichen
Notwendigkeiten.
ptuttrag ,
Anlagen
116 - 33 f 02 (2) - 11 -
HESSEN
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" (EAD)
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.500.000.-- €
(i. W.: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2HGO unter dem Vor
behalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung
nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;
2. zu den unter Ziffer 4 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe
triebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von
1.000.000.-- €
(i. W.: "Eine Million Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festlegung im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit
der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs
bescheides des Bundes oder Landes
in An?pruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Diehl
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116 - 33 f 02 (3f) - 11 - I R·: ._~ __ .Qarmladt. den 20. Januar 2009
Genehmigung
der, genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (IDA)
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts
plan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe
von
4.174.950.-- €
(i. W.: IIVier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig EurolI),
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung im Beitrittsbeschluss vom 19. August 2008 zum Wirtschaftsplan 2008
nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
§ 1l4j Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi
gung) bedarf.
2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Ei
genbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigun
gen in Höhe von
23.119.000.-- €
(i. W.: IIDreiundzwanzig Millionen einhundertneunzehntausend EurolI),
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0046
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00