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2009/0046

Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - - Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 -

Magistratsvorlage 29.01.2009

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2009/0046

3407 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0046 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der 
Hessischen Gemeindeordnung (HGO); 
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und  
  Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - 
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der    
  Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 - 
 
Vorlage vom: 29. 1.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 20. Januar 2009 
 
„Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der 
Hessischen Gemeindeordnung (HGO); 
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und 
  Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) für das Wirtschaftsjahr 2008 - 
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der  
  Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) für das Wirtschaftsjahr 2008 –„ 
 
sowie die Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise werden zur Kenntnis genommen.         
 
 
Anlagen: Genehmigung des RP vom 20.01.2009 zum NTG-Wiplan 2008 des EAD und EB IDA 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.01.2009 
 
 
 
 
Mit Verfügung vom 20.01.2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt die aufsichtsbehördliche Ge-
nehmigung für den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
der Stadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie für den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Ei-
genbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ für das Wirtschaftsjahr 2008 
erteilt. 
 
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die 
bereits bei der Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile  
 
- der Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt 
- des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA und 
- des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD 
 
für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2008 vom 21.07.2008 verfügten Auflagen unverändert weiter. 
 
Zu den unter Ziffer III. der Begleitverfügung getroffenen Feststellungen bezüglich des Beschlusses 
über den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 ist Folgen-
des festzustellen: 
 
Der Gesamtbetrag der im Wirtschaftsjahr 2008 aufzunehmenden Kredite beläuft sich auf 4.174.950 
Euro. Hierin ist ein Darlehen aus dem hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1.090.000 Euro ent-
halten. Die entsprechende Korrektur wurde im 2. Nachtragswirtschaftsplan 2008 vollzogen. 
 
Die weiteren Hinweise bezüglich der Finanzplanung werden bei künftigen Wirtschaftsplänen beachtet. 
 
Darmstadt, den 29.01.2009 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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11387 Zeichen

Regierungspräsidium Darmstadt . 64278 Darmstadt
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5 I Wlsse~aftsst;dtöarmsta~l64283 DarmstadtDer Magistrat
Eing.: 26. JAN. 2009
-
Telefon:
Fax:
E-Mail:
HESSEN
2.45
06151/12 - 5309
06151/12 - 4610
joe rg.nehrbass@rpda.hessen.de
20. Januar2009
Kommunal- und Finanzaufsicht über die Stadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessi­
schen Gemeindeordnung (HGO);
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
der Stadt Darmstadt (EAD)" für das Wirtschaftsjahr 2008 -
- Erster Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissen­
schaftsstadt Darmstadt (IDA)" für das Wirtschaftsjahr 2008 -
Beigefügt übersende ich die Genehmigungen zu den genehmigungspflichtigen Teile der
Beschlüsse zum jeweils ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD und des Ei·
genbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008. Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenver­
sammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeigneter Weise mitzuteilen.
I.
Aufsichtsbehördliche Auflagen zur Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation der Wissenschaftsstadt Darmstadt
gelten die bereits bei Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile
• der Haushaltssatzung der Stadt Darmstadt sowie
• des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA und
• des Beschlusses über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs EAD
für das für das Haushalt- bzw. Wirtschaftsjahr 2008 vom 21. Juli 2008, Az.: 116 - 33 f 02·11 -,
verfügten Auflagen unverändert weiter. Diese sollen die verantwortlichen politischen Gre­
mien der Stadt im Rahmen der Haushaltssicherung unterstützen, um in eigener Verantwor­
tung und unter Beachtung von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu
treffen, die mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft im Sinne von
§ 92 HGO in Einklang stehen.
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2
11.
Feststellungen zum Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008
Nach § 1 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) sind wirtschaftliche Unternehmen der Ge­
meinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, als Eigenbetriebe nach dem EigBGes zu führen.
Gemäß § 1 Absatz 2 EigBGes wird für Tatbestände, die nicht im Eigenbetriebsrecht geregelt
sind, auf die Vorschriften der HGO verwiesen. Der sechste Teil der HGO (Haushaltswirtschaft)
findet mit seinen Übergangs- und Durchführungsvorschriften Anwendung. In diesem Zu­
sammenhang ist insbesondere auf die Rechtsvorschriften der Gemeindehaushaltsverord­
nung- Doppik (GemHVO-Doppik) hinzuweisen.
In Anwendung von § 15 EigBGes tritt an Stelle eines Haushaltsplanes ein Wirtschaftsplan.
Anstatt einer Nachtragssatzung wird ein Beschluss zum Nachtragswirtschaftsplan gefasst.
Der vorliegende Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs EADfür das Wirtschaftsjahr
2008 und die beigefügten Anlagen enthalten nach meiner Einschätzung keine formalen
Mängel.
Im Zusammenhang mit der Personalermächtigung des Eigenbetriebs EAD bitte ich mitzutei­
len, inwieweit der beschlossene Stellenplan jegliches in diesem Bewirtschaftungsbereich
eingesetztes unbefristet beschäftigtes Personal widerspiegelt.
111.
Feststellungen zum Beschlussüber den ersten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008
Nach § 1 Absatz 2 EigBGes in Verbindung mit § 114a Absatz 2 Nr. 1c HGO enthält der Wirt­
schaftsplandie Festsetzung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung). Der Gesetzgeber
stellt dadurch sicher, dass die Vertretungskörperschaft letztendlich verantwortet, in welcher
Höhe eine Bewirtschaftungseinheit Kredite im laufenden Wirtschaftsjahr aufnehmen kann.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigung beinhaltet hierbei alle Kreditaufnahmen. Dies bedeu­
tet, dass Kredite jedweder Herkunft, d. h. auch einschließlich der Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds, zu einem Gesamtbetrag summiert werden, welcher dann im Beschluss
über den Wirtschaftsplan festzusetzen ist.
Bei der Prüfung des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan 2008 des Eigen­
betriebs IDA istfestzustellen, dass ein Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 4.174.950 €
veranschlagt wurde. Dieser ist jedoch widersprüchlich zu der Angabe im Vermögensplan
festgesetzt, wonach zusätzlich zu den Krediten vom Kapitalmarkt in Höhe von 4.174.950 €,
noch die Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 1.090.000 € veran­
schlagt werden. Das Volumen des Vermögensplans wird dadurch auch im Beschluss über
den ersten Nachtragswirtschaftsplan nicht korrekt ausgewiesen.
Bereits in meiner Verfügung vom 17. März 2008, Az.: 116 - 33 f 02 -11-, hatte ich auf den ent-

3
sprechenden Mangel im Wirtschaftsplan 2008 hingewiesen und mit meiner Haushaltsverfü­
gung vom 21. Juli 2008 zur Vermeidung einer Nettoneuverschuldung lediglich die Aufnah­
me eines Teilbetrages der Kredite in Höhe der diesjährigen Tilgung in Höhe von 4.174.950 €
genehmigt. Hierin waren die Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von
1.090.000 € bereits berücksichtigt.
Des Weiteren ist dem Wirtschaftsplan eines Eigenbetriebs gemäß § 19 EigBGes ein fünf jäh­
riger Finanzplan beizufügen. Dieser besteht üblicherweise aus einer Übersicht über die Ent­
wicklung der Auszahlungen und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der
hierfür vorgeschriebenen Ordnung, nach Jahren gegliedert, sowie einer Übersicht über die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebs, die sich auf die Finanzpla­
nung für den Haushalt der Stadt auswirken.
In der genannten Verfügung vom 17. März 2008 hatte ich auf den fehlerhaften Finanzplan
hingewiesen. Dieser wurde dem ursprünglichen Wirtschaftsplan lediglich in Teilsegmenten
beigefügt. Ein mittelfristiges Investitionsprogramm war als Anlage zum Wirtschaftsplan über­
haupt nicht vorhanden, wurde jedoch nachgereicht.
Der Finanzplan des Eigenbetriebs IDA weist im ersten Nachtragswirtschaftsplan die Entwick­
lung der Deckungsmittel und der Mittelverwendung für fünf Jahre aus. Eine genaue Aufstel­
lung der Mittelherkunft und der Mittelverwendung wird jedoch nur für das aktuelle Wirt­
schaftsjahr vorgenommen. Eine weitere detaillierte Auflistung der Mittelverwendung in den
Folgejahren ergibt sich nicht. Diese notwendigen Informationen bitte ich in künftigen Wirt­
schaftsjahren aufzuzeigen.
Trotz der zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA aufgezeigten Mängel
erteile ich im Hinblick auf das bereits abgelaufene Wirtschaftsjahr 2008 die Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile. Im Zusammenhang mit einer rechtlichen Gleichbehand­
lung der meiner Zuständigkeit unterstehenden Gebietkörperschaften und deren Sonderver­
mögen hab ich als Rechtsaufsicht auch für die kommunalen Bewirtschaftungseinheiten der
Stadt Darmstadt einwandfreie Haushaltsbeschlüsse und -unterlagen sicherzustellen.
Bitte beachten Sie daher bei künftigen Haushalts- bzw. Wirtschaftsplänen die rechtlichen
Notwendigkeiten.
ptuttrag ,
Anlagen

116 - 33 f 02 (2) - 11 -
HESSEN
Genehmigung
der genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" (EAD)
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des
Eigenbetriebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.500.000.-- €
(i. W.: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2HGO unter dem Vor­
behalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung
nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf;
2. zu den unter Ziffer 4 des Beschlusses zum ersten Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs EAD für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von
1.000.000.-- €
(i. W.: "Eine Million Euro")
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festlegung im Beschluss zum Wirtschaftsplan 2008 nicht verändert wurden, gemäß
§ 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO verbunden mit
der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in An?pruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
Diehl
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R· .. 'd' D1Maeis1rat der Stadt Oarm('·tadt I H ESS E N
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116 - 33 f 02 (3f) - 11 - I R·: ._~ __ .Qarmladt. den 20. Januar 2009
Genehmigung
der, genehmigungspflichtigen Teile des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" (IDA)
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 2 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschafts­
plan des Eigenbetriebs IDA für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe
von
4.174.950.-- €
(i. W.: IIVier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig EurolI),
die durch den ersten Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 gegenüber
der Festsetzung im Beitrittsbeschluss vom 19. August 2008 zum Wirtschaftsplan 2008
nicht verändert wurden, gemäß § 115 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 in Verbindung mit
§ 1l4j Absatz 2 HGO unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei­
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf.
2. zu den unter Ziffer 3 des Beschlusses über den ersten Nachtragswirtschaftsplan des Ei­
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gen in Höhe von
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Vorlagen-Nr.
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Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.01.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00