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AN/1729/2023

Änderungsantrag zu Top 4.2 (2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar

Grüne Änderungsantrag nach § 13 26.09.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.09.2023

Grüne Änderungsantrag nach § 13

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Grüne Änderungsantrag nach § 13

2918 Zeichen

www.gruenekoeln.de  
 
FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rathaus Spanischer Bau, 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
 
Tel: +49 (221) 221-25919  
Fax: +49 (221) 221-24555  
gruene -fraktion@stadt-koeln.de  
An den Vorsitzenden 
des Sportausschusses 
Oliver Seeck 
 
An  
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.09.2023 
AN/1729/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 28.09.2023 
 
Änderungsantrag zu Top 4.2 (2184/2023): Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes Arbeitstitel: Brück-Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Seeck, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 4.2 auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Sportausschusses am 28.09.2023. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Sportausschuss beschließt folgende Änderungen: 
 
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens ist gemäß des Betrachtungsrau-
mes (Anlage 2) zu erweitern. 
 
2. Eine Wohnbebauung soll ausschließlich im Innenbereich ermöglicht werden. Im er-
weiterten Geltungsbereich entspricht dies den durch den Umzug des Sportplatzes 
freigewordenen Flächen (Potentialfläche innerstädtische Entwicklung).

- 2 - 
 
3. Die Verwaltung soll mit den Eigentümer*innen der Grundstücke südlich der Rösrather 
Straße Verkaufsgespräche führen, um diese Flächen für den Gemeinbedarf zu erwer-
ben. 
 
4. Für die Flächen nördlich der Fläche 8-808-006 (= nördlicher Teil des Betrachtungs-
raums) soll der Bebauungsplan den Erhalt der Freifläche festschreiben. 
 
 
 
Begründung: 
 
Angesichts des auslaufenden Pachtvertrages soll der RSV Rath/Heumar zeitnah Planungssi-
cherheit durch Modernisierung des Bestandsplatzes als Interim und auch durch die Entwick-
lung eines neuen Sportplatzes im Außenbereich erhalten. Auch der im neuen Schulentwick-
lungsplan vorgemerkten weiterführenden Schule soll im Plangebiet Rechnung getragen wer-
den.  
 
Ferner ist es von stadträumlicher Relevanz, den Grünzug und damit die Kaltluftschneise ins-
besondere zwischen Rösrather Straße und Rather See von einer Bebauung freizuhalten. 
Dem Bereich wird eine hohe Bedeutung für das Stadtklima beigemessen. Die vorgesehene 
Wohnbebauung wird auf den durch die Verlagerung der Sportplätze freiwerdenden Flächen 
realisiert. Rath/Heumar gewinnt damit ein attraktives neues Stadtteilzentrum. Das Vorhaben 
verfolgt auf diesem Weg den durch das Baugesetzbuch festgelegten Vorrang der Innen- vor 
der Außenentwicklung (§1, Abs. 5 BauGB). Der dahingehende stadtplanerische Umbau ent-
spricht dem in der Stadtstrategie 2030+ festgelegten Leitbild der kompakten, nutzungsge-
mischten Stadt und kann als Gelegenheit für eine qualitätsvolle Verdichtung begriffen wer-
den.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Sportausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1729/2023
Typ
Grüne Änderungsantrag nach § 13
Datum
26.09.2023
Erstellt
26.09.2023 14:22