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V/0285/2006

Gewerbegebiet - südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp

Vorlage 12.04.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 30.05.2006, TOP 2.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3112 Zeichen

V/0285/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewerbegebiet - südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 494 " Wolbeck – südlich Wolbecker Windmüh-
le/östlich Hofkamp " ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche wird entsprechend dem Lageplan 
Reg. Nr. 9502 Blatt 1(1) vom 30.03.2006 ausgebaut. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten betragen ca. 100.000 €. 
Die geschätzten Beleuchtungskosten betragen ca. 11.600 €. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwar keine Baukosten für die Stadt Münster, aber Folge-
kosten in Höhe von ca. 800 Euro pro Jahr für Fahrbahn- und Gehwegerhalt und ca. 528,68 € pro 
Jahr an Betriebskosten für 3 Leuchten entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Voraussetzung für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 494 und des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages zum Vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 494 "Wolbeck – südlich Wolbecker Windmühle/östlich Hof-
kamp" mit dem Vorhabensträger. 
 
Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0285/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wächter 
Ruf: 
492 66 49 
E-Mail: 
WaechteC@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0285/2006 
Zur weiteren Erschließung des Gewerbegebietes südlich Wolbecker Windmühle/östlich Hofkamp 
ist der Ausbau von Straßen erforderlich. 
 
Grundlage für die Ausbauplanung ist der vom 02.01.2006 bis 02.02.2006 offengelegene Bebau-
ungsplanentwurf Nr. 494 " Wolbeck – südlich Wolbecker Windmühle/östlich Hofkamp ". Es sind 
keine Bedenken und Anregungen zum Entwurf eingegangen. 
 
Der Ausbau der Straße erfolgt in bituminöser Bauweise. Die Fahrbahn mit einer Breite zwischen 
4,00 m - 5,50 m wird beidseitig mit einer Hochbordanlage eingefasst. Auf der westlichen Seite ent-
steht ein mit Betonstein befestigter Schrammbord mit einer Breite von durchschnittlich 0,50 m. 
Auf der östlichen Seite wird ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m mit Gehwegplatten befestigt. 
Der Verlauf des Gehweges nimmt auf die erhaltenswerten Bäume, Sträucher und die vorhandene 
Wallhecke Rücksicht. Die Beleuchtung wird in Verlängerung der Straße Wolbecker Windmühle im 
Gehweg um 3 Leuchten ergänzt. 
 
Die öffentlichen Verkehrsflächen werden nach der Fertigstellung von der Stadt Münster kosten-
neutral übernommen. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt Münster zu schaffen, werden bei der Baumaßnahme die Interessen von Menschen mit 
Behinderungen soweit als irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahme wird durch die aktive Öffentlichkeit in den Medien und durch direkte Informati-
on der Anlieger unterstützt. 
 
Mit den Straßenbauarbeiten soll im Anschluss an die Kanalbauarbeiten vorrausichtlich in 2006 
begonnen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch

Beratungsverlauf (1)

30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wolbecker Windmühle
  • Hofkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0285/2006
Typ
Vorlage
Datum
12.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37