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1094/2021

Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt, Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und einer entsprechenden Ratsvorlage druch Ratsbeschluss vom 12.12.2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.1

Anlage 3, Auszug BV 1 vom 28.10.2021

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Ansehen

Anlage 2 - Aufwand der Verwaltung

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Anlage 1 - Neueinteilung Möglicher Entwurf der Verwaltung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3, Auszug BV 1 vom 28.10.2021

1917 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon:  (0221) 221-91709  
E-Mail:  Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 02.11.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung der 
Bezirksvertretu ng Innenstadt vom 28.10.2021  
öffentlich 
3.2 Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen 
Innenstadt  
Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und ei-
ner entsprechenden Ratsvorlage durch Ratsbeschluss vom 12.12.2019 
1094/2021 
Herr Leitner, CDU, bittet die Beschlussvorlage, wie dies in der Fraktionsvorsitzen-
denbesprechung besprochen wurde, zu vertagen. Er bittet Herrn Sterck, RM FDP, 
als Initiator zum Gespräch einzuladen und die Bürgerschaft zu beteiligen. Er bedau-
ert, dass gerade viele Jüngere keinen Bezug zu ihrem Veedel haben.  
 
Frau Cazier, Grüne, spricht sich dafür aus, heute einen Beschluss zu fassen und 
damit die Verwaltung zu beauftragen Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der 
Wahrnehmung der historischen Veedel zu prüfen und der Bezirksvertretung vorzule-
gen. 
 
Herrn Nüsser, FDP, überrascht die heute beabsichtigte Beschlussfassung und er 
bedauert sehr, dass vorher keine Gespräche geführt werden. 
 
Herr Fischer, Grüne, weist auf Anlage 2 der Beschlussvorlage hin. 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen 
Innenstadt (Anlage 1) zur Kenntnis. 
2. Die bisherige administrative Gliederung der Stadtteile in der linksrheinischen In-
nenstadt wird beibehalten. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der 
Wahrnehmung der historischen Veedel zu prüfen und für geeignete Maßnahmen 
eigenständige Beschlussvorlagen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne (7 Stimmen), Die Linke, SPD, Klimafreunde und 
die Partei gegen die Stimmen von CDU und FDP bei einer Enthaltung Grüne zuge-
stimmt.

Anlage 2 - Aufwand der Verwaltung

1374 Zeichen

Anlage 2 
 
Durch eine Neueinteilung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt zu-
sätzlich anfallende Aufwände der Verwaltung 
 
Bereich Aufwand 
Wahlamt Neuzuschnitt der Stimmbezirke  
Kataster und Geo-Basisdaten Änderung von Kartenwerken, Änderung Gesamtkonzept der 
Stadtteilkarten, Anpassung von Prozeduren in ALKIS wegen 
der Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung  
Integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung 
Vollständige Überarbeitung der bei IV/2 genutzten Daten, 
Anpassung aller Planungen (Kita-Planung, Schulentwick-
lungsplanung, Spielplatzplanung, Jugendförderplan) und Be-
richte (Bildungsmonitoring, Inklusionsmonitoring etc.), Neu-
bewertung von Entscheidungen auf Basis rationalisierter Da-
tenerhebungen (z.B. Sozialraumanalyse) 
Statistik und Informationsma-
nagement 
Änderung sämtlicher räumlicher Geometrien im Raumbe-
zugssystem, Beeinträchtigung von Informations- und Daten-
bereitstellung, Neuberechnung der Bevölkerungsprognose, 
verminderte Datenqualität für die Innenstadt 
Bauaufsicht Neuanlage der Stadtteile und Neuzuordnung zu Adressen in 
der Software sowie im Aktenbestand für jedes einzelne Ge-
nehmigungsverfahren und bauordnungsrechtliche Verfahren.  
Gesamte Verwaltung In der Summe erheblicher Aufwand durch kleinere und mitt-
lere Änderungsbedarfe sowie Einschränkungen an vielen 
Stellen der Verwaltung

Anlage 1 - Neueinteilung Möglicher Entwurf der Verwaltung

1684 Zeichen

/ 2 
15 22.10.20201 
153  
 
 
Anlage 1 
 
Vorschlag für eine Neueinteilung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt 
gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.12.2019 (AN/1607/2019) 
 
Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat auf der Basis des Beschlusses eine mögliche 
Neueinteilung der Innenstadt dargestellt.  
 
Grafik 1 - Stadtteileinteilung Innenstadt – aktueller Stand 
 
 
Historisch begründete und Viertel-bezogene Abgrenzungen können bei einer Neueinteilung 
teilweise realisiert werden. Die in der Bevölkerung bekannten, großen Viertel Agnesviertel, 
Belgisches Viertel, Severinsviertel und Südstadt können grundsätzlich als Stadtteile darge-
stellt werden. Andere Raumeinheiten, wie der im Ratsbeschluss genannte Eigelstein, ent-
sprechen jedoch nicht den Anforderungen an Stadtteile, zumeist allein aufgrund der zu gerin-
gen Einwohnerzahlen. Sie stellen deshalb eine Restmenge dar, die möglichst sinnvoll entwe-
der den großen Vierteln zugeschlagen wurde oder für die eigene Zusammenfassungen er-
stellt wurden.

- 2 - 
 
 
Grafik 2 - Stadtteileinteilung Innenstadt – mögliche Neueinteilung 
 
 
Grafik 3 - Tabellarische Darstellung 
 
Die grau unterlegten Gebiete sind nicht eindeutig bezüglich der bestehenden Stadtteile.  
 
 
Stadtteile (aktuelle 
Einteilung)
Mögliche 
Neueinteilung
Einwohner 
(12/2019)
101 / Altstadt/Süd Altstadt - City 8.828
Pantaleonsviertel 5.408
Severinsviertel 13.887
102 / Neustadt/Süd Belgisches Viertel 5.029
Rathenau-Viertel 11.037
Südstadt 16.426
Volksgarten 5.888
103 / Altstadt/Nord Altstadt - City 5.830
Gereonsviertel 6.246
Kunibertsviertel 6.167
104 / Neustadt/Nord Agnesviertel 16.701
Belgisches Viertel 6.353
Stadtgarten 5.470

Beschlussvorlage Rat

8049 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/153 
153 
Vorlagen-Nummer 
 1094/2021 
Freigabedatum 
27.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt  
Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und einer entsprechenden 
Ratsvorlage durch Ratsbeschluss vom 12.12.2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt (Anla-
ge 1) zur Kenntnis. 
2. Die bisherige administrative Gliederung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt wird bei-
behalten. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der Wahrnehmung 
der historischen Veedel zu prüfen und für geeignete Maßnahmen eigenständige Beschlussvorla-
gen vorzulegen.  
 
Alternative: 
1. Der Rat nimmt die Zusammenfassung der bei den Dezernaten abgefragten Auswirkungen auf das 
Verwaltungshandeln sowie Personal- und Finanzbedarf (Anlage 2) zur Kenntnis.  
2. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt (Anla-
ge 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Änderung der Hauptsat-
zung vorzubereiten. 
3. Gegebenenfalls ist zur Namensgebung der neuen Stadtteile eine Bürgerbeteiligung vorzusehen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit seinem Beschluss zum Antrag AN/1607/2019 hat der Rat in seiner Sitzung vom 12.12.2019 die 
Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung zu erstellen, mit dem 
Ziel, die bisherigen Stadtteile im Bezirk Innenstadt (Altstadt Nord / Altstadt Süd / Neustadt Nord / 
Neustadt Süd / Deutz) im Sinne der dort existierenden Veedel wie z. B. Agnesviertel, Altstadt, Belgi-
sches Viertel, Eigelstein, Severinsviertel, Südstadt usw. neu aufzuteilen und Vorschläge für eine Be-
nennung zu unterbreiten. 
Begründet wurde der Antrag damit, dass auch kleine Siedlungen wie z.B. Libur Stadtteile im Sinne 
der Hauptsatzung sind und „entsprechende Strukturen“ auch in der Innenstadt anzutreffen seien. Au-
ßerdem: „Begriffe wie Eigelstein, Griechenmarktviertel, Belgisches Viertel oder Südstadt sind in der 
Bevölkerung wesentlich stärker verankert als die formalen Bezeichnung der Stadtteile Altstadt-Nord, 
Altstadt-Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. So sollen z.B. die Bewohnerinnen und Bewohner des 
Kunibertsviertels künftig die gleiche Möglichkeit haben wie die Bewohnerinnen und Bewohner von 
Köln-Porz-Libur, ihren konkreten Wohnort auf dem Personalausweis eingetragen zu bekommen. In 
diesem Sinne ist unsere Initiative ein Beitrag für realitätsnäheres und bürgerfreundlicheres Handeln 
der Verwaltung im linksrheinischen Teil des Stadtbezirkes Innenstadt.“ 
In der zu erstellenden Beschlussvorlage für den Rat, „die der Bezirksvertretung Innenstadt und dem 
AVR zur Mitberatung vorzulegen ist, sind die Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln sowie der 
anfallende Personal- und Finanzaufwand und ihre Finanzierung darzustellen und Möglichkeiten auf-
zuzeigen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in eine mögliche Umbenennung einbezogen 
werden könnten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat einen Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt an-
gefertigt (Anlage 1). 
Der vorliegende Vorschlag zur Neueinteilung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt ist 
grundsätzlich durchführbar. Die für dieses Vorhaben erforderlichen personellen und finanziellen Auf-
wendungen der Verwaltung sind derzeit nicht abschließend darstellbar, weil dazu eine detaillierte Be-
trachtung der betroffenen Verfahren nötig wäre. Schon in der Zusammenschau der jetzt vorliegenden 
Stellungnahmen der Ämter (Anlage 2) zeigt sich, dass der Ressourceneinsatz für die Gesamtverwal-
tung erheblich wäre, z.B. durch den notwendigen Neuzuschnitt der Stimmbezirke und umfangreiche 
Änderungen in den Geo-Basisdaten. Weiterer Ressourcenverbrauch entstünde durch die zentrale 
Koordination, die zur Sicherstellung einer konsistenten Außenwirkung erforderlich ist. 
Darüber hinaus würde die Qualität wichtiger Planungsverfahren und der Bereitstellung wesentlicher 
statistischer Planungsgrundlagen Schaden nehmen, weil wichtige soziodemografische Daten, z.B. zu 
Arbeitslosigkeit und SGBII-Bezug für die Stadtteile der Innenstadt nicht mehr darstellbar wären. 
Im Übrigen wäre eine Betrachtung der durch die Neueinteilung entstehenden Aufwände anderer Be-
hörden, von Öffentlichkeit und Wirtschaft nötig. Es liegen der Verwaltung keine Informationen darüber 
vor, inwieweit die räumliche Gliederung der Stadt bei anderen Behörden oder in der Privatwirtschaft

3 
genutzt wird. Eine entsprechende Erhebung wäre mit sehr hohem Aufwand verbunden. Es ist jedoch 
augenfällig, dass der Aufwand, der für eine Neueinteilung betrieben werden müsste, nicht nur bei der 
Stadtverwaltung läge. Ein Beispiel dafür ist die notwendig werdende Änderung der Finanzamtszu-
ständigkeitsordnung NRW, einhergehend mit einer Neuaufteilung der Zuständigkeitsgebiete der in-
nerstädtischen Finanzämter. 
Der Verwaltung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit die Neueinteilung tatsächlich höhe-
re Realitätsnähe und Bürgerfreundlichkeit des Verwaltungshandelns bewirkt. 
 
Siedlungsgeographische Aspekte 
 In der Vergangenheit wurden Stadtteilgrenzen dann geändert, wenn erhebliche Änderungen der 
Siedlungsstruktur vorlagen. In den letzten 30 Jahren war dies bei Neu-Brück und Finkenberg der 
Fall, wo jeweils große und sich von der Umgebung deutlich unterscheidende Neubaugebiete als 
eigene Stadtteile abgegrenzt wurden. Dies ist in der Innenstadt nicht der Fall. 
 Die Innenstadt-typische funktionale Spezialisierung erschwert eine kleinteiligere Stadtteilstruktur, 
da Stadtteile aus siedlungsgeographischer Sicht eine gewisse Eigenständigkeit bezüglich der Da-
seinsgrundfunktionen aufweisen sollen. Außerdem soll ein Stadtteil einen oder mehrere erkenn-
bare Identifikationspunkte haben. 
 Als Richtwert für eine ausreichend große Raumeinheit wird vom Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik eine Einwohnerzahl von mindestens 5.000 angenommen. Die Existenz einiger deutlich 
kleinerer Stadtteile ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Stadtteil-Einteilung der Stadt 
Porz mit deren Eingemeindung übernommen wurde. Ein weiterer Grund kann die abgelegene All-
einlage einer geschlossenen dörflichen Siedlung sein. 
 Bei einer möglichen Neueinteilung müssen die bestehenden statistischen Grenzen (Statistische 
Quartiere) eingehalten werden. Andernfalls wäre eine statistische Beobachtung der Innenstadt in 
Bezug auf wesentliche soziodemographische Merkmale (z.B. Arbeitslosigkeit, SGBII-Bezug) nur 
für den Stadtbezirk insgesamt möglich, nicht aber für die Stadtteile. Damit gingen wesentliche 
Planungsgrundlagen verloren. Dies ist bei dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt.  
 Die derzeitige Einteilung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt ist zwar schematisch, hat 
jedoch einen großmaßstäbigen historischen Bezug. Sie grenzt die Neustadt als historisch und 
stadtgenetisch besonders zu betrachtenden Ergänzungsraum der Innenstadt außerhalb der Ringe 
ab.  
 Den praktischen Anforderungen von Verwaltung und Öffentlichkeit steht die bestehende Eintei-
lung nicht entgegen. Funktionale Schwerpunkte von Altstadt-Süd und -Nord werden hinreichend 
differenziert. Die Stadtteile sind bekannt (Größe und Lage) und deshalb geeignet, um städtische 
Themen räumlich einzuordnen und zu kommunizieren.  
 
Anlagen 
Anlage 1: Möglicher Entwurf der Verwaltung 
Anlage 2: Aufwand der Verwaltung

Beratungsverlauf (4)

28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1094/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2021
Erstellt
22.03.2021 12:13