1094/2021
Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt, Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und einer entsprechenden Ratsvorlage druch Ratsbeschluss vom 12.12.2019
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Anlage 3, Auszug BV 1 vom 28.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 02.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung der Bezirksvertretu ng Innenstadt vom 28.10.2021 öffentlich 3.2 Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und ei- ner entsprechenden Ratsvorlage durch Ratsbeschluss vom 12.12.2019 1094/2021 Herr Leitner, CDU, bittet die Beschlussvorlage, wie dies in der Fraktionsvorsitzen- denbesprechung besprochen wurde, zu vertagen. Er bittet Herrn Sterck, RM FDP, als Initiator zum Gespräch einzuladen und die Bürgerschaft zu beteiligen. Er bedau- ert, dass gerade viele Jüngere keinen Bezug zu ihrem Veedel haben. Frau Cazier, Grüne, spricht sich dafür aus, heute einen Beschluss zu fassen und damit die Verwaltung zu beauftragen Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der Wahrnehmung der historischen Veedel zu prüfen und der Bezirksvertretung vorzule- gen. Herrn Nüsser, FDP, überrascht die heute beabsichtigte Beschlussfassung und er bedauert sehr, dass vorher keine Gespräche geführt werden. Herr Fischer, Grüne, weist auf Anlage 2 der Beschlussvorlage hin. Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die bisherige administrative Gliederung der Stadtteile in der linksrheinischen In- nenstadt wird beibehalten. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der Wahrnehmung der historischen Veedel zu prüfen und für geeignete Maßnahmen eigenständige Beschlussvorlagen vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne (7 Stimmen), Die Linke, SPD, Klimafreunde und die Partei gegen die Stimmen von CDU und FDP bei einer Enthaltung Grüne zuge- stimmt.
Anlage 2 - Aufwand der Verwaltung
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Anlage 2 Durch eine Neueinteilung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt zu- sätzlich anfallende Aufwände der Verwaltung Bereich Aufwand Wahlamt Neuzuschnitt der Stimmbezirke Kataster und Geo-Basisdaten Änderung von Kartenwerken, Änderung Gesamtkonzept der Stadtteilkarten, Anpassung von Prozeduren in ALKIS wegen der Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Vollständige Überarbeitung der bei IV/2 genutzten Daten, Anpassung aller Planungen (Kita-Planung, Schulentwick- lungsplanung, Spielplatzplanung, Jugendförderplan) und Be- richte (Bildungsmonitoring, Inklusionsmonitoring etc.), Neu- bewertung von Entscheidungen auf Basis rationalisierter Da- tenerhebungen (z.B. Sozialraumanalyse) Statistik und Informationsma- nagement Änderung sämtlicher räumlicher Geometrien im Raumbe- zugssystem, Beeinträchtigung von Informations- und Daten- bereitstellung, Neuberechnung der Bevölkerungsprognose, verminderte Datenqualität für die Innenstadt Bauaufsicht Neuanlage der Stadtteile und Neuzuordnung zu Adressen in der Software sowie im Aktenbestand für jedes einzelne Ge- nehmigungsverfahren und bauordnungsrechtliche Verfahren. Gesamte Verwaltung In der Summe erheblicher Aufwand durch kleinere und mitt- lere Änderungsbedarfe sowie Einschränkungen an vielen Stellen der Verwaltung
Anlage 1 - Neueinteilung Möglicher Entwurf der Verwaltung
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/ 2 15 22.10.20201 153 Anlage 1 Vorschlag für eine Neueinteilung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.12.2019 (AN/1607/2019) Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat auf der Basis des Beschlusses eine mögliche Neueinteilung der Innenstadt dargestellt. Grafik 1 - Stadtteileinteilung Innenstadt – aktueller Stand Historisch begründete und Viertel-bezogene Abgrenzungen können bei einer Neueinteilung teilweise realisiert werden. Die in der Bevölkerung bekannten, großen Viertel Agnesviertel, Belgisches Viertel, Severinsviertel und Südstadt können grundsätzlich als Stadtteile darge- stellt werden. Andere Raumeinheiten, wie der im Ratsbeschluss genannte Eigelstein, ent- sprechen jedoch nicht den Anforderungen an Stadtteile, zumeist allein aufgrund der zu gerin- gen Einwohnerzahlen. Sie stellen deshalb eine Restmenge dar, die möglichst sinnvoll entwe- der den großen Vierteln zugeschlagen wurde oder für die eigene Zusammenfassungen er- stellt wurden. - 2 - Grafik 2 - Stadtteileinteilung Innenstadt – mögliche Neueinteilung Grafik 3 - Tabellarische Darstellung Die grau unterlegten Gebiete sind nicht eindeutig bezüglich der bestehenden Stadtteile. Stadtteile (aktuelle Einteilung) Mögliche Neueinteilung Einwohner (12/2019) 101 / Altstadt/Süd Altstadt - City 8.828 Pantaleonsviertel 5.408 Severinsviertel 13.887 102 / Neustadt/Süd Belgisches Viertel 5.029 Rathenau-Viertel 11.037 Südstadt 16.426 Volksgarten 5.888 103 / Altstadt/Nord Altstadt - City 5.830 Gereonsviertel 6.246 Kunibertsviertel 6.167 104 / Neustadt/Nord Agnesviertel 16.701 Belgisches Viertel 6.353 Stadtgarten 5.470
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/153 153 Vorlagen-Nummer 1094/2021 Freigabedatum 27.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung eines Vorschlags und einer entsprechenden Ratsvorlage durch Ratsbeschluss vom 12.12.2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt (Anla- ge 1) zur Kenntnis. 2. Die bisherige administrative Gliederung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt wird bei- behalten. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der Wahrnehmung der historischen Veedel zu prüfen und für geeignete Maßnahmen eigenständige Beschlussvorla- gen vorzulegen. Alternative: 1. Der Rat nimmt die Zusammenfassung der bei den Dezernaten abgefragten Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln sowie Personal- und Finanzbedarf (Anlage 2) zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt den Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt (Anla- ge 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Änderung der Hauptsat- zung vorzubereiten. 3. Gegebenenfalls ist zur Namensgebung der neuen Stadtteile eine Bürgerbeteiligung vorzusehen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Mit seinem Beschluss zum Antrag AN/1607/2019 hat der Rat in seiner Sitzung vom 12.12.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung zu erstellen, mit dem Ziel, die bisherigen Stadtteile im Bezirk Innenstadt (Altstadt Nord / Altstadt Süd / Neustadt Nord / Neustadt Süd / Deutz) im Sinne der dort existierenden Veedel wie z. B. Agnesviertel, Altstadt, Belgi- sches Viertel, Eigelstein, Severinsviertel, Südstadt usw. neu aufzuteilen und Vorschläge für eine Be- nennung zu unterbreiten. Begründet wurde der Antrag damit, dass auch kleine Siedlungen wie z.B. Libur Stadtteile im Sinne der Hauptsatzung sind und „entsprechende Strukturen“ auch in der Innenstadt anzutreffen seien. Au- ßerdem: „Begriffe wie Eigelstein, Griechenmarktviertel, Belgisches Viertel oder Südstadt sind in der Bevölkerung wesentlich stärker verankert als die formalen Bezeichnung der Stadtteile Altstadt-Nord, Altstadt-Süd, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. So sollen z.B. die Bewohnerinnen und Bewohner des Kunibertsviertels künftig die gleiche Möglichkeit haben wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Köln-Porz-Libur, ihren konkreten Wohnort auf dem Personalausweis eingetragen zu bekommen. In diesem Sinne ist unsere Initiative ein Beitrag für realitätsnäheres und bürgerfreundlicheres Handeln der Verwaltung im linksrheinischen Teil des Stadtbezirkes Innenstadt.“ In der zu erstellenden Beschlussvorlage für den Rat, „die der Bezirksvertretung Innenstadt und dem AVR zur Mitberatung vorzulegen ist, sind die Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln sowie der anfallende Personal- und Finanzaufwand und ihre Finanzierung darzustellen und Möglichkeiten auf- zuzeigen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in eine mögliche Umbenennung einbezogen werden könnten.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat einen Entwurf für die Änderung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt an- gefertigt (Anlage 1). Der vorliegende Vorschlag zur Neueinteilung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt ist grundsätzlich durchführbar. Die für dieses Vorhaben erforderlichen personellen und finanziellen Auf- wendungen der Verwaltung sind derzeit nicht abschließend darstellbar, weil dazu eine detaillierte Be- trachtung der betroffenen Verfahren nötig wäre. Schon in der Zusammenschau der jetzt vorliegenden Stellungnahmen der Ämter (Anlage 2) zeigt sich, dass der Ressourceneinsatz für die Gesamtverwal- tung erheblich wäre, z.B. durch den notwendigen Neuzuschnitt der Stimmbezirke und umfangreiche Änderungen in den Geo-Basisdaten. Weiterer Ressourcenverbrauch entstünde durch die zentrale Koordination, die zur Sicherstellung einer konsistenten Außenwirkung erforderlich ist. Darüber hinaus würde die Qualität wichtiger Planungsverfahren und der Bereitstellung wesentlicher statistischer Planungsgrundlagen Schaden nehmen, weil wichtige soziodemografische Daten, z.B. zu Arbeitslosigkeit und SGBII-Bezug für die Stadtteile der Innenstadt nicht mehr darstellbar wären. Im Übrigen wäre eine Betrachtung der durch die Neueinteilung entstehenden Aufwände anderer Be- hörden, von Öffentlichkeit und Wirtschaft nötig. Es liegen der Verwaltung keine Informationen darüber vor, inwieweit die räumliche Gliederung der Stadt bei anderen Behörden oder in der Privatwirtschaft 3 genutzt wird. Eine entsprechende Erhebung wäre mit sehr hohem Aufwand verbunden. Es ist jedoch augenfällig, dass der Aufwand, der für eine Neueinteilung betrieben werden müsste, nicht nur bei der Stadtverwaltung läge. Ein Beispiel dafür ist die notwendig werdende Änderung der Finanzamtszu- ständigkeitsordnung NRW, einhergehend mit einer Neuaufteilung der Zuständigkeitsgebiete der in- nerstädtischen Finanzämter. Der Verwaltung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit die Neueinteilung tatsächlich höhe- re Realitätsnähe und Bürgerfreundlichkeit des Verwaltungshandelns bewirkt. Siedlungsgeographische Aspekte In der Vergangenheit wurden Stadtteilgrenzen dann geändert, wenn erhebliche Änderungen der Siedlungsstruktur vorlagen. In den letzten 30 Jahren war dies bei Neu-Brück und Finkenberg der Fall, wo jeweils große und sich von der Umgebung deutlich unterscheidende Neubaugebiete als eigene Stadtteile abgegrenzt wurden. Dies ist in der Innenstadt nicht der Fall. Die Innenstadt-typische funktionale Spezialisierung erschwert eine kleinteiligere Stadtteilstruktur, da Stadtteile aus siedlungsgeographischer Sicht eine gewisse Eigenständigkeit bezüglich der Da- seinsgrundfunktionen aufweisen sollen. Außerdem soll ein Stadtteil einen oder mehrere erkenn- bare Identifikationspunkte haben. Als Richtwert für eine ausreichend große Raumeinheit wird vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik eine Einwohnerzahl von mindestens 5.000 angenommen. Die Existenz einiger deutlich kleinerer Stadtteile ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Stadtteil-Einteilung der Stadt Porz mit deren Eingemeindung übernommen wurde. Ein weiterer Grund kann die abgelegene All- einlage einer geschlossenen dörflichen Siedlung sein. Bei einer möglichen Neueinteilung müssen die bestehenden statistischen Grenzen (Statistische Quartiere) eingehalten werden. Andernfalls wäre eine statistische Beobachtung der Innenstadt in Bezug auf wesentliche soziodemographische Merkmale (z.B. Arbeitslosigkeit, SGBII-Bezug) nur für den Stadtbezirk insgesamt möglich, nicht aber für die Stadtteile. Damit gingen wesentliche Planungsgrundlagen verloren. Dies ist bei dem Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt. Die derzeitige Einteilung der Stadtteile der linksrheinischen Innenstadt ist zwar schematisch, hat jedoch einen großmaßstäbigen historischen Bezug. Sie grenzt die Neustadt als historisch und stadtgenetisch besonders zu betrachtenden Ergänzungsraum der Innenstadt außerhalb der Ringe ab. Den praktischen Anforderungen von Verwaltung und Öffentlichkeit steht die bestehende Eintei- lung nicht entgegen. Funktionale Schwerpunkte von Altstadt-Süd und -Nord werden hinreichend differenziert. Die Stadtteile sind bekannt (Größe und Lage) und deshalb geeignet, um städtische Themen räumlich einzuordnen und zu kommunizieren. Anlagen Anlage 1: Möglicher Entwurf der Verwaltung Anlage 2: Aufwand der Verwaltung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1094/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 22.03.2021 12:13