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V/0273/2025

Neubau einer Liegestelle am Hafenkai durch das WSA

Vorlagen 29.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 03.06.2025, TOP 4.4

V_0273_2025_Anlage_1_Kostenuebernahmeerklaerung

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0273_2025_Anlage_1_Kostenuebernahmeerklaerung

1013 Zeichen

Anlage 1 zur V/0273/2025 
Kostenübernahmeerklärung
- Textbaustein für die Kostenübernahmeerklärung der Stadt Münster – 
Vorschlag: Textbaustein für die Kostenübernahmeerklärung  
Betreff: Kostenübernahmeerklärung  
Mehrkosten für gestalterische Anpassungen beim Neubau der Liegestelle am Hafenkai 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
anbei erhalten Sie von der Stadt Münster die vereinbarte Kostenübernahmeerklärung für den 
Neubau der Liegestelle am Hafenkai. Diese Erklärung bezieht sich auf die Übernahme der 
zusätzlichen Material- und Herstellungskosten für den Einbau der vereinbarten 
Pflasteroberfläche sowie der Beleuchtung. 
Sollte aufgrund geänderter politischer Vorgaben die grundsätzliche 
Kostenübernahmeerklärung nicht mehr vorliegen, übernimmt die Stadt Münster weiterhin die 
zusätzlichen Material- und Herstellungskosten für den Einbau der Pflasteroberfläche und 
Beleuchtung sowie gegebenenfalls auch die Planungskosten für notwendige Anpassungen 
der Planung. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag

Anlage A

1522 Zeichen

Anlage A zur V/0273/2025 
Kurzüberblick 
Im Zuge der Erweiterung des Kanalquerschnitts im Stadtgebiet errichtet die WSA eine Liegestelle 
für Containerschiffe im angrenzenden Bereich der Hafenspitze am südlichen Hafenkai 
Stadthafen 1. Die WSA sieht eine funktionelle Befestigung des Dienstweges entlang der Liege-
stelle mit grauen Betonsteinpflaster vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele: 
Ein harmonisches und ästhetisch ansprechendes Gesamtbild entlang der Promenade zu erlan-
gen. 
Zielerreichung: 
Ausbau des Dienstweges mit dem gleichen Oberflächenbefestigungsmaterial wie vom Ausbau 
der Hafenkante Süd.  
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad – in der Regel „überwiegend pflichtig“, selten auch mal „überwiegend 
freiwillig“ 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

10418 Zeichen

V/0273/2025 
V/0273/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau einer Liegestelle am Hafenkai durch das WSA 
- Anpassung der Gestaltung an Anlehnung an die Hafenkante Süd 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird dem Vorschlag zugestimmt, die Pflasterung entsprechend der Hafenkante Südals gestal-
terische Ausstattungselemente beim Ausbau der Liegestelle zu übernehmen (s. Abbildungen in 
der Begründung).  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 90.000 € ent-
stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2026 90.000 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Teigelmeister 
Telefon: 492-6671 
Teigelmeister@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0273/2025 
Abbildung 1: Position der Liegestelle. -----  |  Bereich der Hafenkante Süd. -----  |  Bereich der Hafenspitze ----- 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung 
 
Anlass 
Das Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt (WSA) plant den Neubau einer Liegestelle für Container-
schiffe im Bereich der Hafenspitze am südlichen Hafen Kai. Der genaue Standort befindet sich auf 
der Kanalwestseite und erstreckt sich zwischen dem Albersloher Weg sowie dem Stadthafen I . Die 
Baumaßnahme steht im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008 (P -
143.3/157), wonach das gesamte Kanalprofil ( Querschnittserweiterung) des Dortmund -Ems-Kanals 
auf der Stadttrecke Münster (Los 11 und 12) ausgebaut werden soll.

- 3 - 
V/0273/2025 
Abbildung 2: Technische Darstellung der Liegestelle. 
Sachverhalt und Herleitung  
Der Neubau der Liegestelle befindet sich auf der Westseite des Kanals am südlichen Hafen Kai und 
nimmt eine zentrale sowie bedeutende Position innerhalb des Hafengebiets ein, denn das gesamte 
Areal befindet sich derzeit in einem  dynamischen Wandel und einer zukunftsorientierten Entwick-
lungsphase. 
 
Aktuell liegt die zukünftige Liegestelle in einem wenig ansprechenden, eher kargen Bereich des Ge-
werbegebiets. Weder die Aussicht noch die umgebenden Strukturen wirken einladend. 
 
 
Abbildung 3: Blick entlang der Hafenkante. 
 
In Zukunft hingegen wird dieser Standort von attraktiven Orten, Gebäuden und Einrichtungen umge-
ben sein. Wichtige Projekte, die diesen Wandel prägen, sind unter anderem der Neubau des Stadt-
hauses 4, das Bauvorhaben „Die drei Schwestern“, die Quartiersentwi cklung „MMQ 3 – Theodor-
Scheiwe-Straße“ sowie der Bebauungsplan Nr. 541. Letzterer umfasst große Teile des Hafenareals 
und setzt entscheidende Impulse für die weitere Entwicklung des Gebiets.

- 4 - 
V/0273/2025 
 
Abbildung 4: Zukunftsvision: Auszug aus  1 
Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Kontext der Neugestaltung der Hafenpromenade an der 
Hafenkante Süd zu. Sie gilt gegenwärtig als das zentrale und stadtbildprägende Projekt im Bereich 
des Stadthafens I und übernimmt daher eine Schlüsselrolle für die zukünftige Gestaltung der gesam-
ten Hafenkante. Aufgrund dieser Relevanz und der exponierten Lage am Wasser wurde in die Gestal-
tung der Hafenkante Süd ein erheblicher gestalterischer Aufwand investiert. 
 
 
  
Abbildung 4: Perspektive auf die Promenade und Beispiel für die hochwertige Entwicklung der Hafenkante Süd. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die unmittelbare Nähe der Hafenpromenade zur Liegestelle, denn an 
der Hafenspitze gehen beide Bereiche nahtlos ineinander über. Aus Sicht der Verwaltung erscheint 
eine sorgfältige Abstimmung notwendig, um langfristig ein harmonisches und ästhetisch ansprechen-
des Gesamtbild entlang der Promenade zu gewährleisten.

- 5 - 
V/0273/2025 
 
Die bisherige Planung des WSA sieht einen standardisierten und primär funktionalen Ausbau der Lie-
gestelle vor, welcher im starken Kontrast zu den hohen gestalterischen Anforderungen der Stadt 
Münster für die Hafenkante Süd steht. Diese o ptische Ungleichheit wäre insbesondere an der 
Schnittstelle deutlich erkennbar und würde zugleich das Erscheinungsbild der gesamten Promenade 
langfristig prägen. 
 
Ausbauplanung WSA Ausbau Hafenkante Süd 
Betonstein, grau Betonstein, quarzitgrau gemasert 
 
  
  
Planungsabsicht  
In Anbetracht der Gesamtentwicklung soll sich die Hafenkante künftig zu einem attraktiven Treffpunkt 
für Bewohner und Besucher der Stadt entwickeln, die entlang der Hafenpromenade flanieren oder 
sich an der Hafenkante aufhalten. Um der besonderen Bedeutung dieses Ortes zukünftig gerecht zu 
werden, schlägt die Verwaltung vor, die Liegestelle - in Zusammenarbeit mit dem WSA - zumindest 
teilweise so zu gestalten, dass ein weitestgehend harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild 
entsteht. Ungeachtet dessen bliebe die originäre Funktion der Liegestelle unangetastet und damit 
erhalten.  
 
Die Verwaltung verfolgt die Absicht , die Gestaltung der Liegestelle so anzupassen, dass der Über-
gang zur Promenade der Hafenkante Süd harmonisch verläuft. Konkret sollen die Pflasterung der 
Liegestelle an den hochwertigen Gestaltungsstandard der Promenade angeglichen werden. Dies be-
deutet die Verwendung des  gleichen Pflastersteins wie auf der Promenade der Hafenkante Süd. 
Durch diese Maßnahmen soll vermieden werden, dass der Bereich der Liegestelle wie ein rein funkti-
onaler Betriebsweg wirkt, der sich optisch negativ auf das Gesamtbild des Hafens bzw. der Promena-
de auswirken könnte.  
 
Planungsziel 
Die Verwaltung betont die städtebauliche Bedeutung der Hafenspitze als zukünftiger Treffpunkt und 
damit die Rolle der Liegestelle, die sie in der Gesamtentwicklung des Hafengebiets spielt. Im Sinne 
einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Bereich des Hafens plädiert die Verwaltung daher für ein wei-
testgehend einheitliches Erscheinungsbild, das der besonderen Bedeutung dieses Ortes gerecht wird. 
Eine harmonische Gestaltung der Liegestelle in Anlehnung an den Gestaltungsduktus der Hafenpro-
menade wird zur Förderung der Aufenthaltsqualität beitragen und die Hafenspitze in Summe als at-
traktiven und einladenden Ort ausbilden, der sowohl den funktiona len Anforderungen des WSA als 
auch den ästhetischen Ansprüchen der Stadt Münster gerecht wird. Durch die Aufwertung der Liege-
stelle und damit der Hafenpromenade in Summe, wird erwartet, weitere positive Impulse für die städ-
tebauliche Entwicklung des gesamten Hafengebiets zu setzen. 
 
Voraussetzungen für die Umsetzung

- 6 - 
V/0273/2025 
Da die Liegestelle im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des WSA liegt, ist dessen Zustimmung 
sowie eine enge Abstimmung erforderlich. In dem Kontext hat es bereits erste Gespräche gegeben, 
wobei von Seiten des WSA signalisiert wurde , grundsätzlich zur Zusammenarbeit und für gestalteri-
sche Anpassungen bereit zu sein. Damit diese jedoch tatsächlich umgesetzt werden können, sind aus 
dessen Sicht folgende Punkte zu beachten: 
 
1. Technische Anforderungen:  
Der Betrieb der Liegestelle muss weiterhin uneingeschränkt gewährleistet sein. Die ausgewählten 
Materialien müssen daher den technischen und funktionalen Anforderungen des WSA entspre-
chen. Potenzielle Materialien werden folglich dahingehend überpr üft und deren Einsatz bzw. 
Übernahme final vom WSA bestätigt. 
 
2. Kostenübernahme:  
Die Mehrkosten, die durch die Anpassung (Material und Herstellung) der Pflasterung gegenüber 
der vom WSA ursprünglich geplanten Ausführung  entstehen, müssen von der Stadt Münster 
übernommen werden. 
 
 
Reduktionsvariante: 
Die Auswahl der Produkte, die beim Neubau der Liegestelle von der Hafenkante Süd übernommen 
werden sollen und dadurch Mehrkosten für die Stadt Münster verursachen, wurde seitens der Verwal-
tung auf ein notwendiges Minimum begrenzt. Die Pflasteroberfläche zeichnen sich durch einen hohen 
Wiedererkennungswert aus. Sie vermittelt den Eindruck einer harmonisch gestalteten Hafenprome-
nade und trägt wesentlich zur städtebaulichen Aufwertung des gesamten Hafenareals bei. Eine weite-
re Kostenreduzierung wäre nur durch den Verzicht des genannten Produktes möglich, was im We-
sentlichen auf eine Beibehaltung der bisherigen Ausbauplanung des WSA hinausliefe. 
Als weitere Überlegung stand die Übernahme einer optisch höherwertigen Beleuchtung im Rahmen 
des Ausbaus der Hafensüdseite anstelle der von der WSA vorgesehenen Kippmasten im Raum. Die 
Kostenschätzung durch die Verwaltung belief sich auf rund 500.000 €. Aufgrund dieser erheblichen 
Mehrkosten wurde von einer Anpassung der Beleuchtung an der Hafensüdseite abgesehen. 
 
 
Ausschreibung und Baubeginn:  
Seit dem 18.04.2024 liegt die Baugenehmigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 
(GDWS) für den Neubau der Liegestelle vor. Ursprünglich waren die Veröffentlichung der Ausschrei-
bung und das Vergabeverfahren für Ende 2024 bzw. Anfang 2025 vorgesehen. Aufgrund der vorge-
zogenen Bundestagswahl befindet sich das WSA als Bundesbehörde jedoch in vorläufiger Haushalts-
führung. Das bedeutet, dass bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts grundsätzlich keine neuen 
Aufträge vergeben werden dürfen. Daher wurde die Ausschreibung und Auftragsvergabe auf einen 
Zeitpunkt nach der Bundestagswahl und Verabschiedung des neuen Bundeshaushalts verschoben. 
Die Durchführung der Ausschr eibung und der Baumaßnahme liegen vollständig im Verantwortungs-
bereich des WSA. Im Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit konnten die erforderlichen Inhalte und 
Angaben für das Leistungsverzeichnis bereits abgestimmt und konkretisiert werden, sodass die Aus-
schreibung und Umsetzung inklusive der hier vorgesehenen Produkte möglich wären. Voraussetzung 
hierfür ist der politische Beschluss sowie, dass dem WSA bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung 
die beigefügte Kostenübernahmeerklärung vorliegt. 
Nach aktuellem Stand ist der Beginn der Ausschreibung im 2. oder 3. Quartal 2025 geplant. Der Bau-
beginn soll ebenfalls noch im Jahr 2025 erfolgen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 24 Monate.  
 
 
 
i.V. 
 
gez.

- 7 - 
V/0273/2025 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Albersloher Weg
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0273/2025
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2025
Erstellt
29.04.2025 08:09