3002/2018
Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion AN/1214/2018: Weitere Planung für die Grundschule Bocklemünd
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2231 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/21 Vorlagen-Nummer 3002/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion AN/1214/2018: Weitere Planung für die Grundschule Bocklemünd Wie stellen sich die weiteren Planungen in Bezug auf die Grundschule für Bocklemünd dar? 1. Wie weit ist die Planung in Bezug auf die Renovierung/Instandsetzung des Schulbaus am al- ten Standort in Bocklemünd gediehen? 2. Wurde mit den Baumaßnahmen im Schulgebäude Görlinger Zentrum 45, 50829 Köln bereits begonnen? 3. Wann ist mit der Bezugsfertigkeit des Schulbaus am alten Standort, Görlinger Zentrum 45 in 50829 Köln - Bocklemünd zu rechnen? 4. Wie lange wird die Schule am Kolkrabenweg in Vogelsang verbleiben? 5. Gibt es Pläne für die weitere Nutzung des jetzigen Standortes in der Grundschule für Bock- lemünd? Antwort der Verwaltung: 1. Die Machbarkeitsstudie aus November 2015 hat ergeben, dass eine Sanierung der überwie- genden Gebäudeteile der Grundschule unwirtschaftlich ist. Derzeit laufen die Bedarfsplanun- gen für den Standort Görlinger Zentrum. Im Rahmen eines separaten Neubaus für die Ge- meinschaftsgrundschule Kunterbunt (3-zügig) und eines Erweiterungsbaus für die Max-Ernst- Gesamtschule soll die gesamte Grundstücksfläche optimal genutzt werden. Gemeinsam mit den Schulen wird ein für alle Beteiligten optimales Bau- und Raumkonzept erarbeitet. Die ge- planten Workshops sollen im Oktober/November 2018 durchgeführt werden. Auf Grundlage der zusammengestellten Bedarfe soll beim Rat der Stadt Köln ein Planungsbeschluss erwirkt werden, damit die Gebäudewirtschaft mit der Umsetzung des Vorhabens beauftragt werden kann. 2. Nein, zurzeit wird der Bedarf mit den Schulen abtgestimmt und anschließend ein Planungsbe- schuss eingeholt. 3. Die Bezugsfertigkeit des Schulneubaus kann derzeit noch nicht bestimmt werden. 4. Die Schule wird bis zur Bezugsfertigkeit des Schulneubaus am Standort Kolkrabenweg ver- bleiben. 5. Für die Nutzung der Räumlichkeiten im Kolkrabenweg nach dem Auszug der Grundschule gibt es momentan noch keine Planungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kolkrabenweg
- Görlinger-Zentrum 45
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Details
- Aktenzeichen
- 3002/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.09.2018
- Erstellt
- 10.09.2018 15:39