Mitnahmeverbot für E-Scooter bei der KVB AG
Mitteilung Ausschuss 1745/2017 vom 12.06.2017
Stand: Am 06.07.2017 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 12.06.2017 1745/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 Mitnahmeverbot für E-Scooter bei der KVB AG Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik hat auf ihrer Sitzung am 16.05.2017 einstimmig fol- genden Beschluss gefasst: „Die Kölner Verkehrsbetriebe werden aufgefordert, das Mitnahmeverbot für Elektro-Scooter in ihren Stadtbahnen umgehend aufzuheben.“ In der Begründung ihres Antrags argumentieren die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik: „Der Erlass des NRW-Verkehrsministeriums zur Beförderungspflicht von E-Scootern in Linien- bussen vom 15.03.2017 ist inzwischen von allen 16 Bundesländern übernommen worden und hat bundesweite Gültigkeit. Dieser enthält allerdings technische Anforderungen, die von heuti- gen Elektro-Scootern nicht erfüllt werden. Für die sichere Mitnahme von E-Scootern in Stadtbahnen sind laut STUVA-Gutachten vom 11.11.2015 diese einschränkenden Anforderungen nicht notwendig. Insbesondere die Län- genbeschränkung auf 1,20 m ist nicht erforderlich. (Seite 7: „Eine Längenbeschränkung für zu befördernde Elektromobile lässt sich aufgrund von Sicherheitsaspekten nicht ableiten.“) Auch die haftungsrechtlichen Bedenken der KVB konnten in dem juristischen Gutachten vom 09.09.2016 ausgeräumt werden. Infolge dessen wird die KVB aufgefordert, das seit Dezember 2014 bestehende Mitnahmever- bot für E-Scooter in Stadtbahnen umgehend aufzuheben. Der „Arbeitskreis barrierefreies Köln“ ist gerne bereit, die Vorgehensweise mit den Kölner Verkehrsbetrieben zu besprechen.“ gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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22.06.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
06.07.2017 zuletzt
TOP 17.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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