1941/2021
Überbrückende Unterstützung für Träger mit interkulturellen Angeboten der Jugendhilfe während der Coronazeit
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2814 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 25.05.2021 1941/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Überbrückende Unterstützung für Träger mit interkulturellen Angeboten der Jugendhilfe während der Coronazeit Für Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen wurden in der Vergangenheit aus Integ- rationsmitteln verschiedene spezifische Projekte geschaffen und mit Stellenanteilen versehen, damit den jungen Leuten ein offenes Ohr, einen fachkundigen Rat oder eine dringend benötigte Unterstüt- zung geboten werden konnte. Unter den vielfältigen Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, müssen auch diese erfolgreichen interkulturellen Angebote derzeit ihre Arbeit stark zurückfahren. Sie können ihre jeweili- ge Zielgruppe nicht mehr oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen und sorgen sich zusätzlich um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Die SPD fragt hierzu: 1. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, um interkulturelle Projekte in der Jugendhilfe zu erhalten und deren Arbeit auch unter Corona-bedingten Einschränkungen zu unterstützen? 2. Wie wird das Überleben dieser Vereine gesichert, damit diese nach dem Ende der Pandemie ihr Angebot aufrecht halten können? 3. Wie hoch ist der mittelfristige finanzielle Zuschussbedarf für interkulturelle Projekte in der Jugend- hilfe, wenn man davon ausgeht, dass Überbrückungshilfen zur Aufrechterhaltung der Angebote erforderlich sind? Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. und 2: Im Rahmen der Förderungen „Integrationsmittel“ und „Gender Fair Play kommunal“ haben die Träger der freien Jugendhilfe seit 2015 die Möglichkeit, Anträge für interkulturelle Projekte und Angebote mit Fokus auf der Zielgruppe der zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu stellen. Pandemie-bedingt hatten die Träger 2020 die Option, Ihre bewilligten Projekte methodisch umzuge- stalten, sowie den Durchführungszeitraum zu verschieben. In 2021 wurden trotz anhaltender Pandemie-Situation alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Zusätzlich können auch in diesem Jahr methodische und zeitliche Anpassungen vorgenommen werden. Weiterhin erhalten alle antragstellenden Träger jährlich einen kommunalen Zuschuss im Rahmen einer Strukturförderung oder weiteren Projektförderungen. Durch die Corona-Pandemie hat sich hier keine Veränderung ergeben. Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Fachamt und den Trägern der freien Jugendhilfe ist sicher- gestellt. 2 Zu 3: In 2021 wurden alle fachlich positiv beurteilten Projekte und Angebote bewilligt. Somit besteht keine Notwendigkeit für Überbrückungshilfen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1941/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 14:15