2632/2019
Altlastenuntersuchungen und Ergebnisse zur Altlast 50503 (Simonskaul)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 2632/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 Altlastenuntersuchungen und Ergebnisse zur Altlast 50503 (Simonskaul) Mit Anfrage AN/0899/2019 stellt die SPD-Fraktion in der BV5 einige Fragen zu der Altlast 50503 (Si- monskaul) und den seit 2007 durchgeführten Untersuchungen. Bei der in der Anfrage erwähnten Altlast 50503 handelt es sich um eine teilweise von der Stadt Köln verfüllte Ablagerung. Die Altlast wurde 2007 nach den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung untersucht. Hierbei wurden Boden- Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen vorgenommen. Die Gefährdungsab- schätzung wurde für die gesamte Ablagerung durchgeführt und erstreckte sich über die beiden bis ca. 1959 vorhandenen Baggerseen. Die Gefährdungsabschätzung kam zu dem Ergebnis, dass von der Altlast bei Einhaltung der pla- nungsrechtlich zulässigen Nutzung keine Gefährdung ausgeht. Wegen der realen Nutzung auf der Altlast wurden seit 2007 regelmäßig Raumluft-Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Ziel am südlichen Rand der Altablagerung eine Wohnbebauung zu realisieren hat das Büro HPC AG 2017 im Auftrag des Investors weitere Boden- und Bodenluftuntersuchungen durchgeführt, die sich an der geplanten Nutzung orientiert haben. Die daraus entnommene Anlage 1 der Anfrage beschreibt die festgestellten Auffüllungsmächtigkeiten (siehe Legende der Anlage1). Dies vorrausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen der SPD-Fraktion in der BV5 wie folgt: 1. Warum ist das Gebiet 50503 nach Osten hin nur zur Hälfte ausgewiesen, obwohl die Bepro- bungen belegen, dass hier Altlasten ebenso im Teil bis zur Neusser Straße vorliegen können? Die Altablagerung 50503 wurde im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung 2007 durch das Büro GFM untersucht und auf die in der Altlastenkarte dargestellte Fläche eingegrenzt. Die historischen Luftbilder und Karten zeigen deutlich, dass die Gruben nicht bis an die Neusser Str. heranreichten. Die von der HPC AG durchgeführten Untersuchungen belegen, dass östlich der Altablagerung ge- wachsener / natürlicher Boden ansteht und südlich geringmächtige, für das Kölner Stadtgebiet übliche siedlungsbedingte Auffüllungen vorhanden sind. Diese geogenen Böden sowie geringmächtigen Auf- füllungsböden sind gem. dem vorliegenden Gutachten der HPC AG als unbedenklich einzustufen. 2 Abbildung 1 zeigt die Lage der Altlast 50503 und das Luftbild von 1959. 2. Inwiefern kann man von ausreichenden Untersuchungsergebnissen ausgehen, wenn die Probebohrungen nur bis zu 5 m Tiefe vorgenommen wurden, obwohl die Kiesgruben, die mit Lasten verfüllt wurden, mehr als 9 m tief waren, das Untersuchungsgebiet nach Norden plötzlich endet, und es nordwestlich davon laut Karte über Kiesgruben einen zweiten Baggersee gab? Die Karte über die Kiesgruben in Weidenpesch ist angefügt. Die Gefährdungsabschätzung der Altablagerung 50503 im Jahr 2007 erfolgte gemäß den Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung wirkungspfadbezogen. Zur Bewertung der Wirkungspfade Bo- den – (Bodenluft) – Mensch müssen die Auffüllungen nicht zwingend durchteuft werden. Die Bewer- tung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser erfolgte über die Untersuchung des Grundwassers im An- und Abstrom der Altablagerung anhand von 5 Grundwassermessstellen. Die von der HPC AG 2017 planungsbezogen durchgeführten Bohrungen erreichten überwiegend den gewachsenen Boden, beschränken sich aber auf den für eine Bebauung vorgesehenen Bereich. 3. Die Bohrungen RKS22, RKS12, RKS14, RKS17, RKS18, RKS19 weisen Gasaustritt auf. Im Protokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, TOP 102, zu 9, wird darauf hingewiesen, dass das Gelände, in dem die Probebohrungen vorgenommen wurden, als schadstofffrei/ unbelastet sind. In wie weit weisen die Gasaustritte auf unbelasteten Untergrund hin? Die erhöhten Deponiegasgehalte in den RKS 12,14,17,18,19,und 22 wurden im Rahmen der Gefähr- dungsabschätzung 2007 im Bereich der Altablagerung nördlich des Planungsgebietes festgestellt. Die Bohrung der HPC im Bereich der geplanten Wohnbebauung wiesen keine bzw. nur geringmächtige Auffüllungen aus. Die im StEA (28.06.2018) getätigte Aussage bzgl. Schadstofffreiheit (TOP 10.2, zu 9) bezieht sich auf die Grundstücke außerhalb der Altablagerung, für die geogener Boden (östlich) bzw. geringmächtige unbedenkliche Auffüllungen (südlich). anstehen 3 Abbildung 2 zeigt die Altlast und die Untersuchungsflächen 2007 (Büro GFM) und 2017 (Büro HPC) 4. In wie weit ist die Karte in den Unterlagen des StEA mit der Karte über die Beprobungen durch die HPC AG deckungsgleich? Der Bereich des dem StEA mit Vorlage 1204/2018 vorgelegten Vorkonzeptes ist annähernd mit dem Untersuchungsgebiet der HPC AG deckungsgleich. Die Untersuchungen der HPC AG haben gezeigt, dass sich die Auffüllungen im Süden um einige Me- ter weiter erstrecken als in der StEA-Vorlage abgebildet. Im weiteren Verfahren und insbesondere bei den durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden diese neuen Erkenntnisse berücksichtigt. 5. Wann und durch wen wurde das Feld mit den Bohrungen RKS22, RKS12, RKS14, RKS17, RKS18, RKS19 letztmalig beprobt? Das Feld mit den Bohrungen RKS22, RKS12, RKS14, RKS17, RKS18, RKS19 befindet sich im Be- reich der Altablagerung 50503. Entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsabschätzung von 2007 (keine Gefahr bei planungsrechtlicher Nutzung) wurde der zentrale Bereich der Altablagerung nach den Untersuchungen nicht weiter beprobt. Im Bereich der Gebäude am südlichen Rand der Alt- ablagerung wurden seitdem regelmäßig Raumluftuntersuchungen vorgenommen.
Anlage1 Auffüllungen 2017
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RKS/DPH 06 @©A BT = RKSIDPH 19 0,8m M 11.000 ® RKS 24 ® RKS 23 1 DPH 23 ® DPH 03 DPH 03 8 8 ° 8,8m Projekt: Mächtigkeit Auffüllung: . Auffüllung 6-7 m Zeichenerklärung Untersuchungsbereich Ansatzpunkt der Rammkernsondierung, HPC AG, März 2017 Ansatzpunkt der Rammkernsondierung mit temporärem Ausbau zu Bodenluftmessstelle, HPC AG, März 2017 Ansatzpunkt der schweren Rammsondierung, HPC AG, März 2017 Ansatzpunkt der Rammkernsondierung, (Altuntersuchung, Althoff & Lang GbR, Juli 2016) ‚Ansatzpunkt der schweren Rammsondierung, (Altuntersuchung, Althoff & Lang GbR, Juli 2016) Grundwassermessstelle Abgrabungsbereich 1951 erbohrte Aüffüllungsmächtigkeit Auffüllung > 9m Auffüllung 8-9 m Auffüllung 7-8m Auffüllung 5-6 m Auffüllung 4-5 m Auffüllung 3-4 m Auffüllung 2-3 m Auffüllung 1-2 m Auffüllung < 1m BV Simonskaul in Köln-Weidenpesch -Baugrunduntersuchungen- Darstellung: Fi == Maßstab: 1:1.000 Isolinienplan Zeichnungs-Nr.:| 2170260b.dwg Layout: Layout! Stand: 05.04.2017 09:46:04 Auffüllungsmächtigkeiten Gesmeihen: To6.042017 00018 Zeichner: jene geprüft: Bonava Deutschland GmbH ME eK 7 ‚Am Nordstern 1 HPC AG 15517 Fürstenwalde Planverfasser: DAS INGENIEURUNTERNEHMEN Neumarkt 7-11, 47119 Duisburg Telefon 0203/80 99 5-0, Fax 0203/80 99 595 I\SEKIPROJEKTEWO1712170260 Banava,_Weidenpesch\CAD\D1_Pläne\2170260b.dwg Druckdatum: 06.04.2017 09:52:27
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Neusser Straße
- Simonskaul
- Neumarkt 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2632/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 15.08.2019
- Erstellt
- 31.07.2019 11:14