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0747/2019

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 06.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.03.2019, TOP 8.1

Mitteilung Ausschuss

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TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Ergebnismonitoring Januar 2019

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Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018

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Mitteilung Ausschuss

532 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  06.03.2019 
 0747/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Wunsch des Jobcenter Köln den 
folgenden Bericht vor. 
 
 
Anlagen: 
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage 1: Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018 
Anlage 2: Ergebnismonitoring Januar 2019 
 
Gez. Dr. Rau

TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln

14885 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
 
1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im 
Jobcenter Köln 
 
Mit Stand 21.02.2019 konnten bereits 168 Beschäftigungsverhältnisse über §16i SGB II 
gefördert werden. Incl. der im Antragsverfahren befindlichen Förderanfragen werden es 
zum 01.03.2019 knapp 200 geförderte Beschäftigungsverhältnisse sein. 
Um der großen Anzahl an konkreten aber auch bislang nur angedachten 
Beschäftigungsmöglichkeiten über §16i SGB II schnellstmöglich Rechnung tragen zu 
können, plant das Jobcenter Köln, das Team MitArbeit nach Karneval temporär zu 
verstärken. 
Insgesamt 7 IFK’s aus den Geschäftsbereichen sollen bei der Stellenbesetzung und der 
Antragsbearbeitung unterstützen. 
 
Das zweite Team zur Durchführung des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden 
Coachings hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen. Um alle freien Stellen für die 
beschäftigungsbegleitenden Coaches zu besetzen, finden derzeit noch interne und 
externe Auswahlrunden statt. Die Bestellung der Vergabemaßnahmen über den  
§45 SGB III wurde an gestoßen, nach erfolgtem Zuschlag ist ein Start der Maßnahmen 
ab dem 13.05.2019 geplant. 
 
Überblick über den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT): 
 
Der Grundgedanke des Passiv -Aktiv-Transfers ist, dass für passive Leistungen 
veranschlagte Mittel (also für Arbeitslosengeld II einschließlich der Kosten der Unterkunft 
und Heizung), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, nicht an 
den Gesamthaushalt zurückfließen, sondern zusätzlich zur Finanzierung der geförderten 
Beschäftigung herangezogen werden. 
 
Wenn ein Jobcenter eine Förderung nach § 16i SGB II bewilligt, kann das Jobcenter die 
durch diese konkrete Förderung eingesparten Bundesmittel für passive Leistungen 
zusätzlich zur Finanzierung dieser konkreten Förderung einsetzen (so genannter „PAT -
Anteil“). Dies entlastet – gegenüber einer Situation ohne die Möglichkeit, Mittel über einen 
Passiv-Aktiv-Transfer zu aktivieren – den Eingliederungstitel. Der PAT-Anteil kann nur bei 
der Bewilligung geltend gemacht werden, nachträglich ist dies nicht möglich.  
Der PAT -Anteil wird pauschaliert nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft 
veranschlagt. 
 
 
Anlage zur Mitteilung „Bericht des 
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und 
Senioren am 14.03.2019

2 
 
Pauschalen: 
• Bei Bedarfsgemeinschaften mit einem Erwachsenen ohne Kinder sind pauschal 500 
Euro monatlich über den Passiv-Aktiv-Transfer aktivierbar. 
• Bei Bedarfsgemeinschaften mit einem Erwachsenen und mindestens einem Kind sind 
pauschal 600 Euro monatlich über den Passiv-Aktiv-Transfer aktivierbar. 
• In allen anderen Fällen sind pauschal 700 Euro monatlich über den Passiv -Aktiv-
Transfer aktivierbar. 
 
Ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Erstbewilligung geringer ist als monatlich 1.000 
Euro, dann ist nur die halbe Pauschale zu verwenden. 
 
Das Jobcenter Köln hat sich zur Aufgabe gesetzt, in allen Förderfällen den PAT-Anteil zu 
nutzen, um somit weitere Fördermöglichkeiten über den §16i SGB II zu schaffen. In einer 
ersten bundesweiten Auswertung liegt das Jobcenter Köln hier auf einem Spitzenplatz. 
 
 
2. Haushalt 2019 
 
Mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 wurden am 10.12.2018 die zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel für das Jobcenter Köln bekannt gegeben. Demnach stehen 
dem Jobcenter Köln 2019 erheblich mehr Haushaltsmittel als im Vorjahr zur Verfügung. 
 
Die Zuteilung von Eingliederungsleistungen beträgt rund 95,73 Mio. EUR. Dies sind 16,76 
Mio. EUR mehr als 2018. 
 
Für das Verwaltungskostenbudget wurden rund 99,01 Mio. EUR zugeteilt. Dies sind 11,9 
Mio. EUR mehr als 2018. 
 
Im ersten Planungsstand beträgt der Umschichtungsbetrag aus dem 
Verwaltungskostenbudget ca. 13,45 Mio. EUR und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 
rund 5,4 Mio. EUR gesenkt werden. 
 
Aufgrund der höheren Zuteilung und Reduzierung der Umschichtung steigt der 
Eingliederungstitel 2019 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 21,92 Mio. EUR auf 83,53 Mio. 
EUR. 
 
Das Verwaltungskostenbudget 2019 des Jobcenter Köln beträgt im ersten Planungsstand 
133,1 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies rund 6,7 Mio. EUR mehr. 
 
 
3. Einrichtung eines Qualitäts- und Risikomanagements im Jobcenter Köln 
 
Für das Jobcenter Köln als einem Unternehmen der Daseinsvorsorge ist die Qualität der 
zentrale Erfolgsfaktor. Denn die Qualität der Prozesse und der internen und externen 
Dienstleistungen wirkt sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar auf die Ergebnisse und 
die Kostenstruktur aus.  
 
Um Synergieeffekte entstehen zu lassen sowie die Prozesse effektiver und effizienter zu 
gestalten, wurden die bisher separaten Bereiche Fachunterstützung (aus der Abteilung 
Zentrale Dienste), Datenqualitätsmanagement (aus der Abteilung Finanzen und 
Controlling) und Kundenreaktionsmanagem ent (aus dem Büro der Geschäftsführung)

3 
 
zum Qualitäts- und Risikomanagement (QRM) zusammengefügt. Für ein ganzheitliches, 
wirkungsvolles und logisch miteinander verknüpftes QRM wurden spezielle QRM-Stellen 
ergänzt. Somit kann das Jobcenter Köln dem Anspruc h aller Beteiligten, eine qualitativ 
hochwertige Bearbeitung der Vorgänge unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, 
gerecht werden. 
 
Zum Ende des Jahres 2019 soll eine Evaluation des Qualitäts- und Risikomanagements 
erfolgen, anhand dessen die Erfahrun gswerte ausgewertet und für eine weitere 
Optimierung genutzt werden. Langfristig soll sich ein lernendes System etablieren, aus 
dem heraus Risiken frühzeitig erkannt, bewertet, priorisiert und bestenfalls schon im 
Vorfeld minimiert werden können, was sich insgesamt positiv auf den Umfang und die 
Häufigkeit dafür erforderlicher Prüfungen auswirken soll. Zudem sollen jobcenterweite 
Optimierungen ein- und durchgeführt, die Nachhaltigkeit von Prozessen gestärkt sowie 
das Wissensmanagement weiter professionalisiert werden.  
Ziel ist dabei immer ein Höchstmaß an qualitativ hochwertiger Arbeit unter Beachtung 
des gesetzlichen Rahmens. 
 
 
4. Sachstand Kölner Bildungsmodell (Evaluation) 
Die Idee für das Kölner Bildungsmodell wurde 2012 im Kommunalen Bündnis für Arbeit 
entwickelt und wird seit 2014 operativ umgesetzt. Das Modell wird fortlaufend 
weiterentwickelt und stellt mittlerweile einen festen Bestandteil im Produktportfolio des 
Jobcenter Köln dar. Bildungsträger wie die Handwerkskammer zu Köln, das Kolping 
Bildungswerk sowie das Zentrum für Bildung und Beruf bieten Zielberufe als 
Hochbaufacharbeiter/in Metallbauer/ -in, Tischler/ -in, Koch/ Köchin, Fachkraft im 
Gastgewerbe, Verkäufer/-in, Fachlagerist/-in sowie Maschinen- und Anlagenführer/in an. 
Zielgruppe sind SGB II sowie SGB III Empfänger/ -innen zwischen 25 und 35 Jahren. 
Voraussetzungen zur Aufnahme in das Kölner Bildungsmodell sind mindestens ein 
Hauptschulabschluss sowie spürbare Motivation, einen Berufsabschluss zu erlangen. In 
folgenden Schritten führt das Kölner Bildungsmodell zum Berufsabschluss: Die 
Qualifizierung beginnt mit einem zweiwöchigen Profiling sowie einer anschließenden 
vierwöchigen Eignungsfeststellung im Zielberuf , die durch Aktivierungs- und 
Vermittlungsgutscheinen (AVGS) gefördert werden. Im Anschluss folgen die modularen 
Qualifizierungsbausteine und durch eine Externenprüfung kann der Abschluss erlangt 
werden. Über alle Phasen hinweg findet ein begleitendes Coac hing der zu 
Qualifizierenden statt. 
Seit Umsetzung des Kölner Bildungsmodell haben 102 Kundinnen und Kunden einen 
Berufsabschluss erlangt (Stand 18.01.2019) 
 
Besetzung 2018 und Planung 2019: 
In 2018 sind insgesamt 202 Menschen in die AVGS geförderte Potent ialanalyse und 
Eignungsfeststellung eingemündet. In ein Qualifizierungsmodul sind 320 Kundinnen und 
Kunden in 2018 eingemündet. 
 
Eintritte 
2018 Potentialanalyse Eignungsfeststellung FBW 
HWK 106 22 90 
Diakonie   68 131 
Kolping   6 99 
Gesamt 106 96 320

4 
 
 
Geplant sind für 2019 insgesamt zehn Starttermine für die Potentialanalyse bei der 
Handwerkskammer, 156 Aktivierungs - und Vermittlungsgutscheine für Eintritte in die 
Profilingphase sowie 170 Bildungsgutscheine für Eintritte in die Qualifizierungsphase. 
 
Neuzertifizierung: 
Die Bildungsträger Kolping Bildungswerk und Diakonie Michaelshoven haben im Jahr 
2018 ihre Qualifizierungsangebote für das Kölner Bildungsmodells neu zertifiziert. Das 
begleitende Coaching konnte im Rahmen der Neuzertifizierung bei allen  
Qualifizierungsbausteinen der beiden Bildungsträger in den FbW Kostensatz mit 
eingepreist werden. Eine parallele Förderung des Coachings über 16f SGB II ist bei den 
Bildungsträgern Kolping und Diakonie fortan nicht mehr notwendig. 
 
Evaluation: 
Die im Janu ar 2017 in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung initialisierte und 
von Interval durchgeführte Evaluation den Kölner Bildungsmodells ist abgeschlossen. 
Am 04.02.2019 fand im Rathaus der Stadt Köln die Abschlussveranstaltung dazu statt.  
 
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation: 
Das Kölner Bildungsmodell zeigt, dass auch langzeitarbeitslose Personen mit geringen 
schulischen Basisqualifikationen mit Qualifizierungsmodulen beruflich qualifiziert und in 
sehr vielen Fällen sogar bis zum vollständigen Berufsabschluss geführt werden können. 
Die Teilnehmenden profitieren von der besonderen Unterstützung der Anleitenden und 
Coaches, der längeren Lernzeit sowie den begleiteten betrieblichen Praxisphasen. Als 
hilfreich erweisen sich die Kompetenzfeststellungen nach  den einzelnen 
Qualifizierungsmodulen, da durch sie Prüfungsängste abgebaut und 
Misserfolgserfahrungen überschrieben werden können.  
Die im Vergleich zu anderen FbW -Maßnahmen längere Lernzeit ist für nahezu 100 
Prozent der Teilnehmenden unerlässlich, da sie systematisches Lernen nicht (mehr) 
gewohnt sind und die Maßnahme oftmals die erste berufliche Ausbildung darstellt.  
Das Kölner Bildungsmodell kann – wenn gewisse  Voraussetzungen und 
Rahmenbedingungen erfüllt sind – anderen Regionen zur Skalierung empfohlen werden, 
jedoch nur dann, wenn unverkürzte Maßnahmen angeboten werden können. 
An die Bundesagentur für Arbeit wird die Empfehlung ausgesprochen, die Eignung ihrer 
Konstruktionsprinzipien für Qualifizierungsmodule im Hinblick auf die Verkürzungspflicht 
(§ 180 Abs. 4 Satz 1 SGB III) für den Kundenkreis des SGB II zu prüfen.  
 
Eine weitere Empfehlung ist eine Anpassung der Bundes-Durchschnittskostensätze (B-
DKS) für Maßnahmen, in denen ein begleitendes Coaching erforderlich ist. 
Somit würde eine erfolgreiche Implementierung von modularen 
Nachqualifizierungssystemen wie dem Kölner Bildungsmodell deutlich erleichtert 
werden. 
 
 
5. Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements (KRM) des Jobcenter 
Köln 2018 
 
Im vergangenen Jahr wurden im Kundenreaktionsmanagement insgesamt 2.163 
Anliegen thematisiert. Das Aufkommen hat sich damit gegenüber 2017 (2.270) 
geringfügig verringert.

5 
 
Kundinnen und Kunden haben sich mit 1.297 Anliegen unmittelbar- sowie in 866 Fällen 
über Dritte an das Kundenreaktionsmanagement gewandt. Bei diesen Dritten handelt es 
sich zu einem überwiegenden Teil um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 
Beratungsstellen, Betreuungsbüros, Sozialdiensten und Einrichtunge n des Betreuten 
Wohnens. Auch Verwandte und Bekannte, Behörden, Rechtsanwälte und 
Rechtsanwältinnen wenden sich im Auftrag von Kundinnen und Kunden an das 
Kundenreaktionsmanagement. Der Anteil der Anfragen durch Dritte ist im Vergleich zu 
2017 mit 40 % unverändert. Für ehrenamtlich Tätige und Willkommensinitiativen als auch 
für professionelle Stellen wie Beratungsstellen, das Auszugsmanagement der Stadt Köln 
und Wohnheimleitungen war das Kundenreaktionsmanagement ein wichtiger 
Ansprechpartner. 
 
Die Anliegen der Kundinnen und Kunden beinhalteten weiterhin zu einem überwiegenden 
Anteil (56 %) leistungsrechtliche Themen. Bei Integrationsthemen betrug der Anteil 9,8 
%. In beiden Themenbereichen waren hauptsächlich lange Bearbeitungszeiten sowie die 
Ablehnung einer Leistung und die Verständlichkeit von Bescheiden der Grund für die 
Anfragen. 
 
Mitarbeiterbezogene Beschwerden betrafen als unfreundlich oder unhöflich 
wahrgenommenes Verhalten sowie eine unzureichende Beratung.  
 
Neben der Klärung organisatorischer Frag estellungen wie Erreichbarkeit und 
Terminvergabe hat das Kundenreaktionsmanagement Auskünfte über Verfahren und 
rechtliche Zusammenhänge sowie datenschutzrechtliche Aspekte gegeben und 
Beratungen durchgeführt. Dadurch ermöglichte die Tätigkeit des 
Kundenreaktionsmanagements den Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln unter 
anderem auch eine Klärung ihrer Anliegen, ohne dass diese aufwendige Widerspruchs - 
oder Klageverfahren betreiben mussten.  
 
Der überwiegende Anteil der 2.163 Anliegen wurde durch Vermittl ung, Auskünfte, 
Moderation und Beratung erledigt. 327 Beschwerden waren unbegründet und wurden 
zurückgewiesen. 
 
Die positiven Rückmeldungen betrafen hauptsächlich die Beratungsqualität.  
 
Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen dar. 
Kundinnen und Kunden haben sich mit ihren Anliegen an die Petitionsausschüsse, 
Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
gewandt. Zudem erhielt das Kundenreaktionsmanagement Hinweise von Dritten a uf 
Leistungsmissbrauch oder Unterstützungsbedarfe von Kundinnen und Kunden.  
 
Detaillierte Angaben können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.  
 
Das Kundenreaktionsmanagement gehört zu den Stabsstellen der Geschäftsführung. 
Durch einen regelmäßigen Jour Fixe mit der Geschäftsführung wird sichergestellt, dass 
fortlaufend zu den Beschwerdegründen berichtet und Lösungen erarbeitet werden. Diese 
betreffen sowohl organisatorische Fragestellungen als auch Themen der Beratung und 
der finanziellen Unterstützung.  
 
Ergänzend zur Klärung von Anliegen im Einzelfall organisierte das 
Kundenreaktionsmanagement den Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und

6 
 
Vertretern der SGB II -Beratungsstellen. Dieser findet zweimal jährlich statt und 
ermöglicht Gespräche über grundsätzliche Fragestellungen.  
 
Weiterhin ist das Kundenreaktionsmanagement im Rahmen mehrerer Veranstaltungen 
mit den Mitarbeitenden des Jobcenter s in einen Austausch zu den Themen 
Beschwerdebearbeitung und Qualitätssicherung im Jobcenter Köln getreten. 
 
 
6. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Januar 2019 
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Januar 2019 
(Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln 
vereinbarten Ziele für das Jahr 2019 ein. 
 
 
 
gez. Jung 
 
 
Anlagen: 
1. Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018 
2. Ergebnismonitoring Januar 2019

Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Ergebnismonitoring Januar 2019

12154 Zeichen

Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 14.03.2019
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2019
Ergebnismonitoring
Januar 2019
N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2019\07_Monitoring\2019-01\2019-01 Monitoring.xlsx

ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                25.550         25.420         -130 -0,5%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2019 25.549,7        51.959,6        78.627,8        105.313,3      132.137,2      158.746,7      185.274,0      211.581,0      237.633,0      263.684,1      289.677,4      315.608,8      
Ist 2019 25.419,9        -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2018 26.513,4        53.049,4        79.650,4        106.164,4      132.558,4      158.953,7      185.253,7      211.441,7      237.487,9      263.373,5      288.960,9      313.726,4      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Januar 2019
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2019
 Ist 2018
 Soll 2019
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 1,0% 0,9% -0,09%-Pkte -8,6%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2019 1,0% 2,5% 4,3% 6,3% 8,1% 10,3% 12,4% 14,7% 17,8% 20,3% 22,3% 24,7%
Ist 2019 0,9%
Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 16,1% 19,1% 21,4% 23,2% 24,3%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2019 735                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2018 1.433              3.014              4.652              6.268              7.902              9.461              11.173            13.372            15.861            17.798            19.205            20.021            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Januar 2019
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationsquote
Ist 2019
 Ist 2018
 Soll 2019
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                57.942         58.049 107 0,2%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2019 57.942           58.397           58.614           58.730           58.891           58.994           59.067           59.109           59.152           59.223           59.314           59.408           
Ist 2019 58.049           -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2018 57.101           57.177           57.207           57.228           57.291           57.357           57.420           57.454           57.511           57.579           57.649           57.678           
Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 55.500
 56.000
 56.500
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2019
 Ist 2018
 Soll 2019
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 29.343,53       29.659,47 315,9            1,1%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2019 29.343,5         58.444,1         88.470,0         118.858,0       149.015,2       179.730,0       209.968,1       240.213,1       270.101,1       300.699,4       331.543,8       361.983,5       
Ist 2019 29.659,5         -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2018 28.346,5         56.458,3         85.464,0         114.819,6       143.952,2       173.623,3       202.834,1       232.051,4       260.923,9       290.482,6       320.279,0       349.684,4       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Januar 2019
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2019
 Ist 2018
 Soll 2019
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2019 -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2018 161                 355                 554                 774                 971                 1.173              1.384              1.589              1.845              2.079              2.287              2.444              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Januar 2019
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2019
 Ist 2018
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
35                   24                   11 -                -31,4%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2019 35                   83                   128                 167                 204                 237                 279                 338                 388                 431                 468                 492                 
Ist 2019 24                   -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2018 34                   82                   126                 164                 201                 233                 275                 333                 382                 424                 461                 484                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration schwerbehinderter Menschen Januar 2019
Integration von schwerbehinderten Menschen
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integration von schwerbehinderten Menschen
Ist 2019
 Ist 2018
 Soll 2019
Datenquelle: S2S - Cockpit
Seite 7

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Zielmonitoring Jobcenter  Köln Hinweise zu Integration schwerbehinderter Menschen Januar 2019
Ziele des Jobcenter Köln - Integration schwerbehinderter Menschen
Hier: Änderung der Messgröße
Stand 12.02.2019
Seit dem Jahr 2017 ist die Integration schwerbehinderter Menschen jährlicher Bestandteil der Zielvereinbarung des Jobcenter Köln mit seinen Trägern.
Änderung der Messgröße in 2019
Bei diesen Integrationen handelt es sich nach der bisherigen Messung um 
- Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) und 
- Integrationen in Selbstständigkeit.
Für das Jahr 2019 steht eine verbesserte Messung zur Verfügung. Damit können nicht nur die og. Integrationen abgebildet werden, sondern zusätzlich auch die Integrationen in voll qualifizierende 
berufliche Ausbildung. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen leider nicht möglich.
Das Jobcenter Köln wird die geänderte Messgröße ab dem Jahr 2019 in allen relevanten Berichten berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass dadurch keine unmittelbare Vergleichbarkeit mehr 
mit bisherigen Berichtsexemplaren aus Vorjahren vorhanden ist. Die Ergebnisse / Zeitreihen aus den Vorjahren werden aber in den kommenden Berichten auf die neue Messlogik angepasst.
Auswirkungen der Änderung am Beispiel 2018
Bisherige Darstellung:
Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit 318
Darstellung ab 2019:
Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, in Selbstständigkeit und in voll qualifizierende berufliche Ausbildung 484
Seite 8

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2019 59.786         
Ist 2018 60.977         60.941            60.967         60.876         60.788           60.647              60.474           60.230           60.021           59.837           59.579             59.554             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2019
Ist 2018 120.697       120.780          120.820       120.664       120.536         120.417            120.135         119.624         119.234         118.982         
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2019 114.951       
Ist 2018 116.771       116.819          116.909       116.726       116.620         116.548            116.202         115.583         115.246         114.975         114.549           114.609           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2019 81.913         
Ist 2018 83.287         83.303            83.456         83.341         83.250           83.152              82.932           82.430           82.094           81.799           81.453             81.482             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2019
Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,0% 12,9% 12,9%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2019 32.398         
Ist 2018 34.786         34.552            34.092         34.119         33.738           33.382              33.076           33.372           32.228           31.559           31.985             31.648             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2019 29.659,47      -                   -                 -                 -                   -                      -                   -                   -                   -                   -                     -                     
Ist 2018 28.346,52      56.458,31         85.464,04      114.819,58    143.952,16      173.623,30         202.834,08      232.051,39      260.923,91      290.482,59      320.279,01        349.684,42        
Ist / Ist-Vergleich 4,6% - - - - - - - - - - -
Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 9

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
Seite 10

Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018

4427 Zeichen

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.03.2019
Standorte 1.763 Bundesagentur für Arbeit 
Nürnberg 40 Kundinnen/Kunden 1.297
Leistungsteams 1.279 Regionaldirektion der 
Bundesagentur in NRW 11 Beratungsstellen/Ambul.
Betreuung/Sozialdienste 292
Integrationsteams 284 Bundesagentur Köln 20 Behörden/Organisationen 81
Orientierungsservice 150 Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales 14 sonst. Dritte/Arbeitgeber/
Arbeitsvermittler/Presse 196
Eingangszonen 31 Petitionsausschuss Bund 3 politische Gremien 1
Bedarfsfeststellungsdienst 10 Ministerium für Arbeit, 
Integration und Soziales NRW 4 Rechtsanwält/innen 131
Sonstige (z.B. Bereichsleitung) 9 Petitionsausschuss Land 2 gesetzl. Betreuer/innen 36
Reso-Dienste 31 Bundespräsident 0 Vermieter/innen 30
Joboffensive 29
Oberbürgermeisterin der  
Stadt Köln 20 Verwandte/Bekannte 99
Integration Point 15 Geschäftsführung Jobcenter 209 Gesamt 2.163
Widerspruchsstelle 69 Kundenreaktionsmanagement 1.813
Bildung und Teilhabe 0 Sonstige 27
Unterhaltsheranziehung 10 Gesamt 2.163 persönlich 102
Servicecenter 28 schriftlich 1.268
ohne Standort / ohne BG 218 telefonisch 793
2.163 davon Fachbeschwerden    36 Gesamt 2.163
Anfragende
Kontaktart
Dienstaufsichtsbeschwerden     61
Gesamt 
Kundenreaktionsmanagement im Jobcenter Köln Bericht 2018
Verteilung der Anliegen im Jobcenter Köln Adressaten
1

Miet/Wohnfragen 329
andere leistungsrechtl.Themen einschl. BUT 880
Gesamt 1.209
kompletter  Leistungsanspruch 433 Lange Bearbeitungszeit 452
individuelle Bedarfe 27 Lange Bearbeitungszeit Widerspruch 85
Miethöhe 89 Ablehnung einer Leistung 195
Nebenkostenabrechnung 49 Umfang der Leistung 130
Notwendigkeit Umzug 54 ausgebliebene Zahlung 56
Umzugskosten 29 fehlender oder fehlerhafter Bescheid 89
Mietschulden 39 Ausdrucksweise/schriftliche Formulierung 12
Wohnungseinrichtung 46 Verständlichkeit von Bescheiden 234
Einkommensanrechnung 142 Ablehnung einer Forderung des Jobcenter 69
Rückforderungen 159 Dauer der Anweisung und Zahlungsform 26
Anfragen zum Krankenversucherungsschutz 34 Unterlagen mehrfach angefordert 36
Erstausstattung Baby 11 verschwundene Unterlagen 36
Integration 211 Gesamt 1.420
Vermittlungsbudget 22
Vermittlungsgespräch 9
Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW) 32
Sanktionen 29 1.420
Grund der Anfrage bei Leistungs- und 
Integrationsthemen 
Schwerpunkte Integrationsthemen  
Sachthemen
Häufigste leistungsrechtliche Themen
2

Allgemeine Themen
positive Rückmeldung 23
Rahmenbedingungen/Öffnungszeiten 20 Vermittlung 685
Erreichbarkeit Mitarbeiter/innen 76 Auskunft/Information 421
Terminvergabe 37 Beratung 150
unklare Zuständigkeit 17 Moderation 63
Verbindlichkeit von Zusagen 30 Weiterleitung an 
Standorte 385
Unfreundlichkeit Mitarbeiter/innen 157 sonstiges 103
Beratungsqualität 53 Zurückweisung 327
Hinweis auf Leistungsmissbrauch 46 Am 09.01.19 noch offen 29
Anfragen/Allgemeine Themen/Rechtliche 
Auskünfte/Datenschutz/Vollmacht 284
Gesamt 2.163
Gesamt 743
Sachthemen (siehe vorherige Seite) 1.420
Erledigungsarten 
In 203 Fällen wurden 
Entschuldigungen ausgesprochen
Zusätzlich wurden im Rahmen der Amtshilfe 717 Anfragen zu Krankenversicherungsschutz über 
Sozialgesetzbuch II beantwortet
3

Erläuterungen der Erledigungsarten
Vermittlung
das Anliegen wird mit den zuständigen Teams erläutert, das weitere 
Vorgehen abgestimmt, die Kundinnen und Kunden informiert und 
damit die  Erledigung des Anliegens vermittelt
Auskunft / 
Information
Bescheide, Entscheidungen und Abläufe werden erklärt, in eine 
verständliche Sprache übersetzt. Erteilung von allgemeinen oder 
spezifischen Auskünften 
Beratung Kundinnen, Kunden oder Dritte erhalten detaillierte Informationen 
und Anregungen
Moderation
erfolgt bei komplexen Fragestellungen, wenn unterschiedliche 
Bereiche beteiligt sind und/oder die Situation auf beiden Seiten 
verfahren ist
Weiterleitung ausschließliche Weitergabe an zuständige Stellen
Sonstiges
beinhalten unter anderem die bereits erfolgte Erledigung durch den 
Standort, Recherchen aufgrund von Presseanfragen und Anliegen, 
auf die Kunden und Kundinnen trotz Nachfrage des 
Kundenreaktionsmanagements nicht zurückgekommen sind
Zurückweisung
Anliegen sind unberechtigt, zum Beispiel ist die Forderung nicht 
berechtigt. Auch eine Vorsprache  unter Umgehung der Hierarchie 
kann zu einer Zurückweisung führen
Erledigung Erledigung kann auch Zurückweisung bedeuten
4

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0747/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2019
Erstellt
01.03.2019 07:38