0747/2019
Bericht des Jobcenter Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 06.03.2019 0747/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Bericht des Jobcenter Köln Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren auf Wunsch des Jobcenter Köln den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage 1: Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018 Anlage 2: Ergebnismonitoring Januar 2019 Gez. Dr. Rau
TOP 8.1 Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Mit Stand 21.02.2019 konnten bereits 168 Beschäftigungsverhältnisse über §16i SGB II gefördert werden. Incl. der im Antragsverfahren befindlichen Förderanfragen werden es zum 01.03.2019 knapp 200 geförderte Beschäftigungsverhältnisse sein. Um der großen Anzahl an konkreten aber auch bislang nur angedachten Beschäftigungsmöglichkeiten über §16i SGB II schnellstmöglich Rechnung tragen zu können, plant das Jobcenter Köln, das Team MitArbeit nach Karneval temporär zu verstärken. Insgesamt 7 IFK’s aus den Geschäftsbereichen sollen bei der Stellenbesetzung und der Antragsbearbeitung unterstützen. Das zweite Team zur Durchführung des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coachings hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen. Um alle freien Stellen für die beschäftigungsbegleitenden Coaches zu besetzen, finden derzeit noch interne und externe Auswahlrunden statt. Die Bestellung der Vergabemaßnahmen über den §45 SGB III wurde an gestoßen, nach erfolgtem Zuschlag ist ein Start der Maßnahmen ab dem 13.05.2019 geplant. Überblick über den Passiv-Aktiv-Transfer (PAT): Der Grundgedanke des Passiv -Aktiv-Transfers ist, dass für passive Leistungen veranschlagte Mittel (also für Arbeitslosengeld II einschließlich der Kosten der Unterkunft und Heizung), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, nicht an den Gesamthaushalt zurückfließen, sondern zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Wenn ein Jobcenter eine Förderung nach § 16i SGB II bewilligt, kann das Jobcenter die durch diese konkrete Förderung eingesparten Bundesmittel für passive Leistungen zusätzlich zur Finanzierung dieser konkreten Förderung einsetzen (so genannter „PAT - Anteil“). Dies entlastet – gegenüber einer Situation ohne die Möglichkeit, Mittel über einen Passiv-Aktiv-Transfer zu aktivieren – den Eingliederungstitel. Der PAT-Anteil kann nur bei der Bewilligung geltend gemacht werden, nachträglich ist dies nicht möglich. Der PAT -Anteil wird pauschaliert nach Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft veranschlagt. Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.03.2019 2 Pauschalen: • Bei Bedarfsgemeinschaften mit einem Erwachsenen ohne Kinder sind pauschal 500 Euro monatlich über den Passiv-Aktiv-Transfer aktivierbar. • Bei Bedarfsgemeinschaften mit einem Erwachsenen und mindestens einem Kind sind pauschal 600 Euro monatlich über den Passiv-Aktiv-Transfer aktivierbar. • In allen anderen Fällen sind pauschal 700 Euro monatlich über den Passiv -Aktiv- Transfer aktivierbar. Ist der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Erstbewilligung geringer ist als monatlich 1.000 Euro, dann ist nur die halbe Pauschale zu verwenden. Das Jobcenter Köln hat sich zur Aufgabe gesetzt, in allen Förderfällen den PAT-Anteil zu nutzen, um somit weitere Fördermöglichkeiten über den §16i SGB II zu schaffen. In einer ersten bundesweiten Auswertung liegt das Jobcenter Köln hier auf einem Spitzenplatz. 2. Haushalt 2019 Mit der Eingliederungsmittel-Verordnung 2019 wurden am 10.12.2018 die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jobcenter Köln bekannt gegeben. Demnach stehen dem Jobcenter Köln 2019 erheblich mehr Haushaltsmittel als im Vorjahr zur Verfügung. Die Zuteilung von Eingliederungsleistungen beträgt rund 95,73 Mio. EUR. Dies sind 16,76 Mio. EUR mehr als 2018. Für das Verwaltungskostenbudget wurden rund 99,01 Mio. EUR zugeteilt. Dies sind 11,9 Mio. EUR mehr als 2018. Im ersten Planungsstand beträgt der Umschichtungsbetrag aus dem Verwaltungskostenbudget ca. 13,45 Mio. EUR und konnte im Vergleich zum Vorjahr um rund 5,4 Mio. EUR gesenkt werden. Aufgrund der höheren Zuteilung und Reduzierung der Umschichtung steigt der Eingliederungstitel 2019 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 21,92 Mio. EUR auf 83,53 Mio. EUR. Das Verwaltungskostenbudget 2019 des Jobcenter Köln beträgt im ersten Planungsstand 133,1 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies rund 6,7 Mio. EUR mehr. 3. Einrichtung eines Qualitäts- und Risikomanagements im Jobcenter Köln Für das Jobcenter Köln als einem Unternehmen der Daseinsvorsorge ist die Qualität der zentrale Erfolgsfaktor. Denn die Qualität der Prozesse und der internen und externen Dienstleistungen wirkt sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar auf die Ergebnisse und die Kostenstruktur aus. Um Synergieeffekte entstehen zu lassen sowie die Prozesse effektiver und effizienter zu gestalten, wurden die bisher separaten Bereiche Fachunterstützung (aus der Abteilung Zentrale Dienste), Datenqualitätsmanagement (aus der Abteilung Finanzen und Controlling) und Kundenreaktionsmanagem ent (aus dem Büro der Geschäftsführung) 3 zum Qualitäts- und Risikomanagement (QRM) zusammengefügt. Für ein ganzheitliches, wirkungsvolles und logisch miteinander verknüpftes QRM wurden spezielle QRM-Stellen ergänzt. Somit kann das Jobcenter Köln dem Anspruc h aller Beteiligten, eine qualitativ hochwertige Bearbeitung der Vorgänge unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, gerecht werden. Zum Ende des Jahres 2019 soll eine Evaluation des Qualitäts- und Risikomanagements erfolgen, anhand dessen die Erfahrun gswerte ausgewertet und für eine weitere Optimierung genutzt werden. Langfristig soll sich ein lernendes System etablieren, aus dem heraus Risiken frühzeitig erkannt, bewertet, priorisiert und bestenfalls schon im Vorfeld minimiert werden können, was sich insgesamt positiv auf den Umfang und die Häufigkeit dafür erforderlicher Prüfungen auswirken soll. Zudem sollen jobcenterweite Optimierungen ein- und durchgeführt, die Nachhaltigkeit von Prozessen gestärkt sowie das Wissensmanagement weiter professionalisiert werden. Ziel ist dabei immer ein Höchstmaß an qualitativ hochwertiger Arbeit unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens. 4. Sachstand Kölner Bildungsmodell (Evaluation) Die Idee für das Kölner Bildungsmodell wurde 2012 im Kommunalen Bündnis für Arbeit entwickelt und wird seit 2014 operativ umgesetzt. Das Modell wird fortlaufend weiterentwickelt und stellt mittlerweile einen festen Bestandteil im Produktportfolio des Jobcenter Köln dar. Bildungsträger wie die Handwerkskammer zu Köln, das Kolping Bildungswerk sowie das Zentrum für Bildung und Beruf bieten Zielberufe als Hochbaufacharbeiter/in Metallbauer/ -in, Tischler/ -in, Koch/ Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe, Verkäufer/-in, Fachlagerist/-in sowie Maschinen- und Anlagenführer/in an. Zielgruppe sind SGB II sowie SGB III Empfänger/ -innen zwischen 25 und 35 Jahren. Voraussetzungen zur Aufnahme in das Kölner Bildungsmodell sind mindestens ein Hauptschulabschluss sowie spürbare Motivation, einen Berufsabschluss zu erlangen. In folgenden Schritten führt das Kölner Bildungsmodell zum Berufsabschluss: Die Qualifizierung beginnt mit einem zweiwöchigen Profiling sowie einer anschließenden vierwöchigen Eignungsfeststellung im Zielberuf , die durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) gefördert werden. Im Anschluss folgen die modularen Qualifizierungsbausteine und durch eine Externenprüfung kann der Abschluss erlangt werden. Über alle Phasen hinweg findet ein begleitendes Coac hing der zu Qualifizierenden statt. Seit Umsetzung des Kölner Bildungsmodell haben 102 Kundinnen und Kunden einen Berufsabschluss erlangt (Stand 18.01.2019) Besetzung 2018 und Planung 2019: In 2018 sind insgesamt 202 Menschen in die AVGS geförderte Potent ialanalyse und Eignungsfeststellung eingemündet. In ein Qualifizierungsmodul sind 320 Kundinnen und Kunden in 2018 eingemündet. Eintritte 2018 Potentialanalyse Eignungsfeststellung FBW HWK 106 22 90 Diakonie 68 131 Kolping 6 99 Gesamt 106 96 320 4 Geplant sind für 2019 insgesamt zehn Starttermine für die Potentialanalyse bei der Handwerkskammer, 156 Aktivierungs - und Vermittlungsgutscheine für Eintritte in die Profilingphase sowie 170 Bildungsgutscheine für Eintritte in die Qualifizierungsphase. Neuzertifizierung: Die Bildungsträger Kolping Bildungswerk und Diakonie Michaelshoven haben im Jahr 2018 ihre Qualifizierungsangebote für das Kölner Bildungsmodells neu zertifiziert. Das begleitende Coaching konnte im Rahmen der Neuzertifizierung bei allen Qualifizierungsbausteinen der beiden Bildungsträger in den FbW Kostensatz mit eingepreist werden. Eine parallele Förderung des Coachings über 16f SGB II ist bei den Bildungsträgern Kolping und Diakonie fortan nicht mehr notwendig. Evaluation: Die im Janu ar 2017 in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung initialisierte und von Interval durchgeführte Evaluation den Kölner Bildungsmodells ist abgeschlossen. Am 04.02.2019 fand im Rathaus der Stadt Köln die Abschlussveranstaltung dazu statt. Wesentliche Ergebnisse der Evaluation: Das Kölner Bildungsmodell zeigt, dass auch langzeitarbeitslose Personen mit geringen schulischen Basisqualifikationen mit Qualifizierungsmodulen beruflich qualifiziert und in sehr vielen Fällen sogar bis zum vollständigen Berufsabschluss geführt werden können. Die Teilnehmenden profitieren von der besonderen Unterstützung der Anleitenden und Coaches, der längeren Lernzeit sowie den begleiteten betrieblichen Praxisphasen. Als hilfreich erweisen sich die Kompetenzfeststellungen nach den einzelnen Qualifizierungsmodulen, da durch sie Prüfungsängste abgebaut und Misserfolgserfahrungen überschrieben werden können. Die im Vergleich zu anderen FbW -Maßnahmen längere Lernzeit ist für nahezu 100 Prozent der Teilnehmenden unerlässlich, da sie systematisches Lernen nicht (mehr) gewohnt sind und die Maßnahme oftmals die erste berufliche Ausbildung darstellt. Das Kölner Bildungsmodell kann – wenn gewisse Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt sind – anderen Regionen zur Skalierung empfohlen werden, jedoch nur dann, wenn unverkürzte Maßnahmen angeboten werden können. An die Bundesagentur für Arbeit wird die Empfehlung ausgesprochen, die Eignung ihrer Konstruktionsprinzipien für Qualifizierungsmodule im Hinblick auf die Verkürzungspflicht (§ 180 Abs. 4 Satz 1 SGB III) für den Kundenkreis des SGB II zu prüfen. Eine weitere Empfehlung ist eine Anpassung der Bundes-Durchschnittskostensätze (B- DKS) für Maßnahmen, in denen ein begleitendes Coaching erforderlich ist. Somit würde eine erfolgreiche Implementierung von modularen Nachqualifizierungssystemen wie dem Kölner Bildungsmodell deutlich erleichtert werden. 5. Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements (KRM) des Jobcenter Köln 2018 Im vergangenen Jahr wurden im Kundenreaktionsmanagement insgesamt 2.163 Anliegen thematisiert. Das Aufkommen hat sich damit gegenüber 2017 (2.270) geringfügig verringert. 5 Kundinnen und Kunden haben sich mit 1.297 Anliegen unmittelbar- sowie in 866 Fällen über Dritte an das Kundenreaktionsmanagement gewandt. Bei diesen Dritten handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen, Betreuungsbüros, Sozialdiensten und Einrichtunge n des Betreuten Wohnens. Auch Verwandte und Bekannte, Behörden, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden sich im Auftrag von Kundinnen und Kunden an das Kundenreaktionsmanagement. Der Anteil der Anfragen durch Dritte ist im Vergleich zu 2017 mit 40 % unverändert. Für ehrenamtlich Tätige und Willkommensinitiativen als auch für professionelle Stellen wie Beratungsstellen, das Auszugsmanagement der Stadt Köln und Wohnheimleitungen war das Kundenreaktionsmanagement ein wichtiger Ansprechpartner. Die Anliegen der Kundinnen und Kunden beinhalteten weiterhin zu einem überwiegenden Anteil (56 %) leistungsrechtliche Themen. Bei Integrationsthemen betrug der Anteil 9,8 %. In beiden Themenbereichen waren hauptsächlich lange Bearbeitungszeiten sowie die Ablehnung einer Leistung und die Verständlichkeit von Bescheiden der Grund für die Anfragen. Mitarbeiterbezogene Beschwerden betrafen als unfreundlich oder unhöflich wahrgenommenes Verhalten sowie eine unzureichende Beratung. Neben der Klärung organisatorischer Frag estellungen wie Erreichbarkeit und Terminvergabe hat das Kundenreaktionsmanagement Auskünfte über Verfahren und rechtliche Zusammenhänge sowie datenschutzrechtliche Aspekte gegeben und Beratungen durchgeführt. Dadurch ermöglichte die Tätigkeit des Kundenreaktionsmanagements den Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln unter anderem auch eine Klärung ihrer Anliegen, ohne dass diese aufwendige Widerspruchs - oder Klageverfahren betreiben mussten. Der überwiegende Anteil der 2.163 Anliegen wurde durch Vermittl ung, Auskünfte, Moderation und Beratung erledigt. 327 Beschwerden waren unbegründet und wurden zurückgewiesen. Die positiven Rückmeldungen betrafen hauptsächlich die Beratungsqualität. Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen dar. Kundinnen und Kunden haben sich mit ihren Anliegen an die Petitionsausschüsse, Ministerien, die Bundesagentur für Arbeit oder die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln gewandt. Zudem erhielt das Kundenreaktionsmanagement Hinweise von Dritten a uf Leistungsmissbrauch oder Unterstützungsbedarfe von Kundinnen und Kunden. Detaillierte Angaben können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. Das Kundenreaktionsmanagement gehört zu den Stabsstellen der Geschäftsführung. Durch einen regelmäßigen Jour Fixe mit der Geschäftsführung wird sichergestellt, dass fortlaufend zu den Beschwerdegründen berichtet und Lösungen erarbeitet werden. Diese betreffen sowohl organisatorische Fragestellungen als auch Themen der Beratung und der finanziellen Unterstützung. Ergänzend zur Klärung von Anliegen im Einzelfall organisierte das Kundenreaktionsmanagement den Erfahrungsaustausch mit den Vertreterinnen und 6 Vertretern der SGB II -Beratungsstellen. Dieser findet zweimal jährlich statt und ermöglicht Gespräche über grundsätzliche Fragestellungen. Weiterhin ist das Kundenreaktionsmanagement im Rahmen mehrerer Veranstaltungen mit den Mitarbeitenden des Jobcenter s in einen Austausch zu den Themen Beschwerdebearbeitung und Qualitätssicherung im Jobcenter Köln getreten. 6. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Januar 2019 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Januar 2019 (Anlage 2) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2019 ein. gez. Jung Anlagen: 1. Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018 2. Ergebnismonitoring Januar 2019
Anlage 2 zum Bericht des JC Köln Ergebnismonitoring Januar 2019
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Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 14.03.2019 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2019 Ergebnismonitoring Januar 2019 N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2019\07_Monitoring\2019-01\2019-01 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 25.550 25.420 -130 -0,5% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 25.549,7 51.959,6 78.627,8 105.313,3 132.137,2 158.746,7 185.274,0 211.581,0 237.633,0 263.684,1 289.677,4 315.608,8 Ist 2019 25.419,9 - - - - - - - - - - - Ist 2018 26.513,4 53.049,4 79.650,4 106.164,4 132.558,4 158.953,7 185.253,7 211.441,7 237.487,9 263.373,5 288.960,9 313.726,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Januar 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 1,0% 0,9% -0,09%-Pkte -8,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 1,0% 2,5% 4,3% 6,3% 8,1% 10,3% 12,4% 14,7% 17,8% 20,3% 22,3% 24,7% Ist 2019 0,9% Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 16,1% 19,1% 21,4% 23,2% 24,3% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2019 735 - - - - - - - - - - - Ist 2018 1.433 3.014 4.652 6.268 7.902 9.461 11.173 13.372 15.861 17.798 19.205 20.021 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Januar 2019 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 57.942 58.049 107 0,2% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 57.942 58.397 58.614 58.730 58.891 58.994 59.067 59.109 59.152 59.223 59.314 59.408 Ist 2019 58.049 - - - - - - - - - - - Ist 2018 57.101 57.177 57.207 57.228 57.291 57.357 57.420 57.454 57.511 57.579 57.649 57.678 Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 29.343,53 29.659,47 315,9 1,1% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 29.343,5 58.444,1 88.470,0 118.858,0 149.015,2 179.730,0 209.968,1 240.213,1 270.101,1 300.699,4 331.543,8 361.983,5 Ist 2019 29.659,5 - - - - - - - - - - - Ist 2018 28.346,5 56.458,3 85.464,0 114.819,6 143.952,2 173.623,3 202.834,1 232.051,4 260.923,9 290.482,6 320.279,0 349.684,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Januar 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2019 - - - - - - - - - - - - Ist 2018 161 355 554 774 971 1.173 1.384 1.589 1.845 2.079 2.287 2.444 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Januar 2019 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2019 Ist 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 35 24 11 - -31,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 35 83 128 167 204 237 279 338 388 431 468 492 Ist 2019 24 - - - - - - - - - - - Ist 2018 34 82 126 164 201 233 275 333 382 424 461 484 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen Januar 2019 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 81596 Zielmonitoring Jobcenter Köln Hinweise zu Integration schwerbehinderter Menschen Januar 2019 Ziele des Jobcenter Köln - Integration schwerbehinderter Menschen Hier: Änderung der Messgröße Stand 12.02.2019 Seit dem Jahr 2017 ist die Integration schwerbehinderter Menschen jährlicher Bestandteil der Zielvereinbarung des Jobcenter Köln mit seinen Trägern. Änderung der Messgröße in 2019 Bei diesen Integrationen handelt es sich nach der bisherigen Messung um - Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) und - Integrationen in Selbstständigkeit. Für das Jahr 2019 steht eine verbesserte Messung zur Verfügung. Damit können nicht nur die og. Integrationen abgebildet werden, sondern zusätzlich auch die Integrationen in voll qualifizierende berufliche Ausbildung. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen leider nicht möglich. Das Jobcenter Köln wird die geänderte Messgröße ab dem Jahr 2019 in allen relevanten Berichten berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass dadurch keine unmittelbare Vergleichbarkeit mehr mit bisherigen Berichtsexemplaren aus Vorjahren vorhanden ist. Die Ergebnisse / Zeitreihen aus den Vorjahren werden aber in den kommenden Berichten auf die neue Messlogik angepasst. Auswirkungen der Änderung am Beispiel 2018 Bisherige Darstellung: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit 318 Darstellung ab 2019: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, in Selbstständigkeit und in voll qualifizierende berufliche Ausbildung 484 Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 59.786 Ist 2018 60.977 60.941 60.967 60.876 60.788 60.647 60.474 60.230 60.021 59.837 59.579 59.554 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 Ist 2018 120.697 120.780 120.820 120.664 120.536 120.417 120.135 119.624 119.234 118.982 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 114.951 Ist 2018 116.771 116.819 116.909 116.726 116.620 116.548 116.202 115.583 115.246 114.975 114.549 114.609 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 81.913 Ist 2018 83.287 83.303 83.456 83.341 83.250 83.152 82.932 82.430 82.094 81.799 81.453 81.482 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2019 Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,0% 12,9% 12,9% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 32.398 Ist 2018 34.786 34.552 34.092 34.119 33.738 33.382 33.076 33.372 32.228 31.559 31.985 31.648 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2019 29.659,47 - - - - - - - - - - - Ist 2018 28.346,52 56.458,31 85.464,04 114.819,58 143.952,16 173.623,30 202.834,08 232.051,39 260.923,91 290.482,59 320.279,01 349.684,42 Ist / Ist-Vergleich 4,6% - - - - - - - - - - - Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 9 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Januar 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 10
Anlage 1 zum Bericht des JC Köln Jahresbericht des Kundenreaktionsmanagements 2018
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 14.03.2019 Standorte 1.763 Bundesagentur für Arbeit Nürnberg 40 Kundinnen/Kunden 1.297 Leistungsteams 1.279 Regionaldirektion der Bundesagentur in NRW 11 Beratungsstellen/Ambul. Betreuung/Sozialdienste 292 Integrationsteams 284 Bundesagentur Köln 20 Behörden/Organisationen 81 Orientierungsservice 150 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 14 sonst. Dritte/Arbeitgeber/ Arbeitsvermittler/Presse 196 Eingangszonen 31 Petitionsausschuss Bund 3 politische Gremien 1 Bedarfsfeststellungsdienst 10 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW 4 Rechtsanwält/innen 131 Sonstige (z.B. Bereichsleitung) 9 Petitionsausschuss Land 2 gesetzl. Betreuer/innen 36 Reso-Dienste 31 Bundespräsident 0 Vermieter/innen 30 Joboffensive 29 Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 20 Verwandte/Bekannte 99 Integration Point 15 Geschäftsführung Jobcenter 209 Gesamt 2.163 Widerspruchsstelle 69 Kundenreaktionsmanagement 1.813 Bildung und Teilhabe 0 Sonstige 27 Unterhaltsheranziehung 10 Gesamt 2.163 persönlich 102 Servicecenter 28 schriftlich 1.268 ohne Standort / ohne BG 218 telefonisch 793 2.163 davon Fachbeschwerden 36 Gesamt 2.163 Anfragende Kontaktart Dienstaufsichtsbeschwerden 61 Gesamt Kundenreaktionsmanagement im Jobcenter Köln Bericht 2018 Verteilung der Anliegen im Jobcenter Köln Adressaten 1 Miet/Wohnfragen 329 andere leistungsrechtl.Themen einschl. BUT 880 Gesamt 1.209 kompletter Leistungsanspruch 433 Lange Bearbeitungszeit 452 individuelle Bedarfe 27 Lange Bearbeitungszeit Widerspruch 85 Miethöhe 89 Ablehnung einer Leistung 195 Nebenkostenabrechnung 49 Umfang der Leistung 130 Notwendigkeit Umzug 54 ausgebliebene Zahlung 56 Umzugskosten 29 fehlender oder fehlerhafter Bescheid 89 Mietschulden 39 Ausdrucksweise/schriftliche Formulierung 12 Wohnungseinrichtung 46 Verständlichkeit von Bescheiden 234 Einkommensanrechnung 142 Ablehnung einer Forderung des Jobcenter 69 Rückforderungen 159 Dauer der Anweisung und Zahlungsform 26 Anfragen zum Krankenversucherungsschutz 34 Unterlagen mehrfach angefordert 36 Erstausstattung Baby 11 verschwundene Unterlagen 36 Integration 211 Gesamt 1.420 Vermittlungsbudget 22 Vermittlungsgespräch 9 Förderung beruflicher Weiterbildung (FBW) 32 Sanktionen 29 1.420 Grund der Anfrage bei Leistungs- und Integrationsthemen Schwerpunkte Integrationsthemen Sachthemen Häufigste leistungsrechtliche Themen 2 Allgemeine Themen positive Rückmeldung 23 Rahmenbedingungen/Öffnungszeiten 20 Vermittlung 685 Erreichbarkeit Mitarbeiter/innen 76 Auskunft/Information 421 Terminvergabe 37 Beratung 150 unklare Zuständigkeit 17 Moderation 63 Verbindlichkeit von Zusagen 30 Weiterleitung an Standorte 385 Unfreundlichkeit Mitarbeiter/innen 157 sonstiges 103 Beratungsqualität 53 Zurückweisung 327 Hinweis auf Leistungsmissbrauch 46 Am 09.01.19 noch offen 29 Anfragen/Allgemeine Themen/Rechtliche Auskünfte/Datenschutz/Vollmacht 284 Gesamt 2.163 Gesamt 743 Sachthemen (siehe vorherige Seite) 1.420 Erledigungsarten In 203 Fällen wurden Entschuldigungen ausgesprochen Zusätzlich wurden im Rahmen der Amtshilfe 717 Anfragen zu Krankenversicherungsschutz über Sozialgesetzbuch II beantwortet 3 Erläuterungen der Erledigungsarten Vermittlung das Anliegen wird mit den zuständigen Teams erläutert, das weitere Vorgehen abgestimmt, die Kundinnen und Kunden informiert und damit die Erledigung des Anliegens vermittelt Auskunft / Information Bescheide, Entscheidungen und Abläufe werden erklärt, in eine verständliche Sprache übersetzt. Erteilung von allgemeinen oder spezifischen Auskünften Beratung Kundinnen, Kunden oder Dritte erhalten detaillierte Informationen und Anregungen Moderation erfolgt bei komplexen Fragestellungen, wenn unterschiedliche Bereiche beteiligt sind und/oder die Situation auf beiden Seiten verfahren ist Weiterleitung ausschließliche Weitergabe an zuständige Stellen Sonstiges beinhalten unter anderem die bereits erfolgte Erledigung durch den Standort, Recherchen aufgrund von Presseanfragen und Anliegen, auf die Kunden und Kundinnen trotz Nachfrage des Kundenreaktionsmanagements nicht zurückgekommen sind Zurückweisung Anliegen sind unberechtigt, zum Beispiel ist die Forderung nicht berechtigt. Auch eine Vorsprache unter Umgehung der Hierarchie kann zu einer Zurückweisung führen Erledigung Erledigung kann auch Zurückweisung bedeuten 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0747/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 01.03.2019 07:38