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AN/0964/2018

Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage /Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz

Gem. Änderungsantrag BV1 (SPD) 13.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 4.1.1

Gem. Änderungsantrag (SPD BV1)

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Gem. Änderungsantrag (SPD BV1)

8723 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Fraktion Die Linke 
Adrian Kasnitz, Deine Freunde 
Thomas Geffe, GUT Wählergruppe 
in der Bezirksvertretung Innenstadt 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.06.2018 
 
AN/0964/2018 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag zu r Vorlage / Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, 
betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
Baugesetzbuch"  
Jetzt Verdrängungsprozesse stoppen: Soziale Erhaltungssatzungen für inne nstädtische 
Stadtviertel 
 
Köln, 08.06.2018 
Es wird beantragt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Bürgergemeinschaft 
Rathenauplatz e.V. für die Eingabe und unterstützt die Anregungen zur Aufste llung einer 
Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer 
Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für 
das Gebiet um den Rathenauplatz. Ei ne entsprechende Vorlage ist den entsprechenden 
politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorzulegen 
 
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, Parameter, die als Ind i-
katoren für Verdrängungseffekte (Verdrängungspotenzial und Verdrän gungsdruck)

- 2 - 
 
herangezogen werden, für die einzelnen Stadtbezirke zu spezifizieren und an deren j e-
weilige Sozialstruktur anzupassen. 
 
3. Mit Hilfe solcher für die Stadtbezirke angepasster Untersuchungsparameter sollen 
neben dem Rathenauviertel weitere innenstädtische Viertel verstärkt und zeitnah in den 
Blick genommen werden. Dazu zählen Deutz, das Pantaleonsviertel, Stadtgartenviertel, 
Eigelsteinviertel, Georgsviertel, Griechenmarktviertel und das Mauritiusviertel.  
Nach Anpassung der Parameter ist ein Zeitp lan mit Prioritätenliste festzulegen, aus der 
hervorgeht, wann welches Viertel mit einer entsprechenden Erhaltungssatzung rechnen 
kann bzw. die Umsetzung erfolgt. 
 
4. Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der 
innenstädtischen Viertel zu unterstützen und durch die entsprechende politische B e-
schlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuzi e-
hung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer 
Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. 
 
Begründung 
1. Für Verdrängungsprozesse in innenstädtischen Vierteln gibt es deutliche Hinweise, 
wie einschlägige soziologische Untersuchungen beispielsweise zu Deutz belegen. Diese 
Untersuchungsergebnisse decken m it der Wahrnehmung der Menschen, die in solchen 
betroffenen Vierteln leben und sich bewegen. 
So können Bürgerinitiativen und Stadtteilkonferenzen an vielen Stellen nachvollziehen, 
wo Menschen aufgrund angekündigter Sanierungen ihre Wohnungen verlassen müss en, 
wo ihnen möglicherweise sogar Abstandszahlungen angeboten werden, wo Wohnungen 
aufwendig saniert und dann als teure Eigentumswohnungen verkauft werden.  
Aus diesem Grund hatte die Bezirksvertretung Innenstadt bereits am 11.07.2013 ei n-
stimmig die Verwaltung aufgefordert darzulegen, wie Erhaltungssatzungen etwa für das 
Eigelstein-, Rathenau -, Mauritius -, Griechenmarkt - und Georgsviertel realisiert werden 
können (AN/0858/2013). 
 
2.  Nach Mitteilung  der Verwaltung vom 15.03.2018 (0763/2018) bereitet sie de rzeit 
eine Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel vor, dessen Aufstellungsb e-
schluss für dieses Gebiet am 09.02.2017 gefasst wurde. Der Einsatz des städtebaulichen 
Instrumentes diene auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen Aufwand des 
Verfahrens. 
Ebenfalls teilt die Verwaltung mit, dass weitere Soziale Erhaltungssatzungen derzeit 
nicht vorbereitet würden, da erst Erfahrungen aus der Bearbeitung des Severinsviertels 
gesammelt werden sollen und vorgesehen sei, zunächst die bestehende Sozia le Erha l-
tungssatzung Stegerwald-Siedlung zu evaluieren.

- 3 - 
 
Mit anderen Worten: Die Verwaltung beabsichtigt erst dann weitere Viertel verstärkt in 
den Blick zu nehmen, wenn erste Erfahrungen mit dem Severinsviertel vorliegen. Ein 
solches schrittweises Vorgehen  bedeutet aber, dass in anderen Quartieren die Verdrä n-
gungsprozesse mitunter weiter fortschreiten.  Ehe für diese Viertel eine Erhaltungssa t-
zung in Erwägung gezogen wird, kann es für sie schon zu spät sein. 
 
3. Ferner teilt die Verwaltung mit, dass die Meth odik der Voruntersuchung zur Identif i-
kation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen von der Verwa l-
tung weiterentwickelt wurde. Aufgrund dieser Weiterentwicklung und der hierfür z. T. 
noch laufenden Datenprüfungen und Datenaufbereitung en sowie der angestrebten D a-
tenvergleichbarkeit sei eine Darstellung der Voruntersuchung nach der Sommerpause 
vorgesehen. Bestandteil dieser soll zudem ein Verfahrensvorschlag der Verwaltung zum 
weiteren Vorgehen sein (0763/2018). 
Schon jetzt ist aber abzusehen, dass auf der Grundlage der von der Verwaltung herang e-
zogenen Parameter für die Identifizierung von Verdachtsgebieten  (vgl. das sogenannte 
„Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer Erha l-
tungssatzungen“) kaum weite re Viertel in der Innenstadt zukünftig unter den Schutz 
einer Sozialen Erhaltungssatzung fallen werden. 
- Betrachtet man beispielsweise Veränderungen im Anteil der Haushalte ab 4 Pe r-
sonen, so ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt mit deutlichem Abstand  der 
Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an Einpersonenhaushalten ist (67,2 %). In 
keinem Stadtbezirk gibt es so viele Ein - bis Zweizimmerwohnungen. Entspr e-
chend werden Veränderungen im Bereich der Haushalte ab 4 Personen eine eher 
untergeordnete Rolle spielen. 
- Nimmt man Veränderungen der Einwohner*innen unter 18 Jahren in den Blick, 
ist in Rechnung zu stellen, dass in keinem Stadtbezirk der Anteil der Haushalte 
mit Kindern geringer ausfällt als in der Innenstadt (9,7 %). In ähnlicher Weise ist 
der Anteil d er Personen über 60 Jahren im stadtweiten Vergleich eher unte r-
durchschnittlich. 
- Der Stadtbezirk Innenstadt gehört zu den Stadtbezirken mit eher kleinen Bevö l-
kerungsgruppen von SGB II- und SGB XII-Empfängern. 
- Nur im Stadtbezirk Lindenthal gibt es eine gerin gere Quote wohnungsgeldbewi l-
ligter Haushalte (8,4 %) als der Innenstadt (11,3 %). Und nirgends gibt es wen i-
ger wohngeldbewilligte Wohnfläche als in der Innenstadt.  
- Aber: Kein Stadtbezirk musste seit 2000 einen so deutlichen Rückgang an gefö r-
derten Mietwoh nungen verzeichnen wie die Innenstadt: 4.337 geförderte Wo h-
nungen im Jahr 2000 stehen 1.904 geförderte Wohnungen im Jahr 2016 gege n-
über (das entspricht 43,9 % im Vergleich zum Bestand des Jahres 2000). 
(vgl. Statistisches Jahrbuch 2017) 
 
Diese Beispiele ma chen deutlich: Zur Identifizierung von Verdachtsgebieten bedarf es 
dringend solcher Indikatoren, die der spezifischen Sozialstruktur der einzelnen Stadtb e-
zirke und Stadtteile gerecht werden. Auch in Stadtbezirken mit einem geringeren Anteil 
an SGB II - und SGB XII -Empfängern oder Wohngeldberechtigten kann es zu Verdrä n-

- 4 - 
 
gungsprozessen kommen – nur bewegen sie sich die Veränderungsprozesse auf einem 
anderen Niveau. Die Methodik zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass S o-
zialer Erhaltungssatzungen muss entsprechend überprüft und angepasst werden. 
 
4. Wo sich Menschen ihre angestammten Viertel nicht mehr leisten können, wo sich Viel-
falt unserer innenstädtischen Viertel in eine soziale Monokultur wandelt, kann dies den 
sozialen Zusammenhalt und Frieden g efährden. Die Bezirksvertretung Innenstadt setzt 
sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, die Lebenskultur in den Kölner Veedeln zu b e-
wahren und die gewachsenen Milieus zu schützen. Dazu muss der Milieuschutz mithilfe 
von Sozialen Erhaltungssatzungen ausgeweitet werden.  
Die Bezirksvertretung Innenstadt will Milieuschutzsatzungen für weitere innenstädt i-
sche Viertel, damit Menschen nicht wegen steigender Mieten ihre Wohnungen verlassen 
müssen. Die Innenstadt braucht dieses Mittel, um Luxussanierungen und die Um wand-
lung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Mietsteigerungen zu begren-
zen. 
 
Gez. 
Dr. Regina Börschel Antje Kosubek Ralph Uerlich Michael Scheffer 
SPD-Fraktion Fraktion Die Grü-
nen 
CDU-Fraktion Fraktion Die Linke 
 
Adrian Kasnitz Thomas Geffe 
Deine Freunde GUT Wählergruppe

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rathenauplatz
  • Eigelstein

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Details

Aktenzeichen
AN/0964/2018
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (SPD)
Datum
13.06.2018
Erstellt
13.06.2018 13:49