AN/0964/2018
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage /Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag (SPD BV1)
8723 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Adrian Kasnitz, Deine Freunde Thomas Geffe, GUT Wählergruppe in der Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 13.06.2018 AN/0964/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Gemeinsamer Änderungsantrag zu r Vorlage / Bürgereingabe gem. 24 § GO NRW, betreffend "Soziale Erhaltungssatzung/Milieuschutz nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch" Jetzt Verdrängungsprozesse stoppen: Soziale Erhaltungssatzungen für inne nstädtische Stadtviertel Köln, 08.06.2018 Es wird beantragt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. für die Eingabe und unterstützt die Anregungen zur Aufste llung einer Erhaltungssatzung für das Rathenauviertel. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet um den Rathenauplatz. Ei ne entsprechende Vorlage ist den entsprechenden politischen Gremien bis zum 4. Quartal 2018 vorzulegen 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, Parameter, die als Ind i- katoren für Verdrängungseffekte (Verdrängungspotenzial und Verdrän gungsdruck) - 2 - herangezogen werden, für die einzelnen Stadtbezirke zu spezifizieren und an deren j e- weilige Sozialstruktur anzupassen. 3. Mit Hilfe solcher für die Stadtbezirke angepasster Untersuchungsparameter sollen neben dem Rathenauviertel weitere innenstädtische Viertel verstärkt und zeitnah in den Blick genommen werden. Dazu zählen Deutz, das Pantaleonsviertel, Stadtgartenviertel, Eigelsteinviertel, Georgsviertel, Griechenmarktviertel und das Mauritiusviertel. Nach Anpassung der Parameter ist ein Zeitp lan mit Prioritätenliste festzulegen, aus der hervorgeht, wann welches Viertel mit einer entsprechenden Erhaltungssatzung rechnen kann bzw. die Umsetzung erfolgt. 4. Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, sie im Schutz der innenstädtischen Viertel zu unterstützen und durch die entsprechende politische B e- schlussfassung die personellen und finanziellen Ressourcen – ggf. auch unter Hinzuzi e- hung externer Fachbüros – bereitzustellen, die für die zeitnahe Einrichtung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich sind. Begründung 1. Für Verdrängungsprozesse in innenstädtischen Vierteln gibt es deutliche Hinweise, wie einschlägige soziologische Untersuchungen beispielsweise zu Deutz belegen. Diese Untersuchungsergebnisse decken m it der Wahrnehmung der Menschen, die in solchen betroffenen Vierteln leben und sich bewegen. So können Bürgerinitiativen und Stadtteilkonferenzen an vielen Stellen nachvollziehen, wo Menschen aufgrund angekündigter Sanierungen ihre Wohnungen verlassen müss en, wo ihnen möglicherweise sogar Abstandszahlungen angeboten werden, wo Wohnungen aufwendig saniert und dann als teure Eigentumswohnungen verkauft werden. Aus diesem Grund hatte die Bezirksvertretung Innenstadt bereits am 11.07.2013 ei n- stimmig die Verwaltung aufgefordert darzulegen, wie Erhaltungssatzungen etwa für das Eigelstein-, Rathenau -, Mauritius -, Griechenmarkt - und Georgsviertel realisiert werden können (AN/0858/2013). 2. Nach Mitteilung der Verwaltung vom 15.03.2018 (0763/2018) bereitet sie de rzeit eine Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel vor, dessen Aufstellungsb e- schluss für dieses Gebiet am 09.02.2017 gefasst wurde. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes diene auch der Sammlung von Erfahrungen zum personellen Aufwand des Verfahrens. Ebenfalls teilt die Verwaltung mit, dass weitere Soziale Erhaltungssatzungen derzeit nicht vorbereitet würden, da erst Erfahrungen aus der Bearbeitung des Severinsviertels gesammelt werden sollen und vorgesehen sei, zunächst die bestehende Sozia le Erha l- tungssatzung Stegerwald-Siedlung zu evaluieren. - 3 - Mit anderen Worten: Die Verwaltung beabsichtigt erst dann weitere Viertel verstärkt in den Blick zu nehmen, wenn erste Erfahrungen mit dem Severinsviertel vorliegen. Ein solches schrittweises Vorgehen bedeutet aber, dass in anderen Quartieren die Verdrä n- gungsprozesse mitunter weiter fortschreiten. Ehe für diese Viertel eine Erhaltungssa t- zung in Erwägung gezogen wird, kann es für sie schon zu spät sein. 3. Ferner teilt die Verwaltung mit, dass die Meth odik der Voruntersuchung zur Identif i- kation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen von der Verwa l- tung weiterentwickelt wurde. Aufgrund dieser Weiterentwicklung und der hierfür z. T. noch laufenden Datenprüfungen und Datenaufbereitung en sowie der angestrebten D a- tenvergleichbarkeit sei eine Darstellung der Voruntersuchung nach der Sommerpause vorgesehen. Bestandteil dieser soll zudem ein Verfahrensvorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen sein (0763/2018). Schon jetzt ist aber abzusehen, dass auf der Grundlage der von der Verwaltung herang e- zogenen Parameter für die Identifizierung von Verdachtsgebieten (vgl. das sogenannte „Indikatorenset zur Identifizierung von Verdachtsgebieten zum Einsatz Sozialer Erha l- tungssatzungen“) kaum weite re Viertel in der Innenstadt zukünftig unter den Schutz einer Sozialen Erhaltungssatzung fallen werden. - Betrachtet man beispielsweise Veränderungen im Anteil der Haushalte ab 4 Pe r- sonen, so ist zu berücksichtigen, dass die Innenstadt mit deutlichem Abstand der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an Einpersonenhaushalten ist (67,2 %). In keinem Stadtbezirk gibt es so viele Ein - bis Zweizimmerwohnungen. Entspr e- chend werden Veränderungen im Bereich der Haushalte ab 4 Personen eine eher untergeordnete Rolle spielen. - Nimmt man Veränderungen der Einwohner*innen unter 18 Jahren in den Blick, ist in Rechnung zu stellen, dass in keinem Stadtbezirk der Anteil der Haushalte mit Kindern geringer ausfällt als in der Innenstadt (9,7 %). In ähnlicher Weise ist der Anteil d er Personen über 60 Jahren im stadtweiten Vergleich eher unte r- durchschnittlich. - Der Stadtbezirk Innenstadt gehört zu den Stadtbezirken mit eher kleinen Bevö l- kerungsgruppen von SGB II- und SGB XII-Empfängern. - Nur im Stadtbezirk Lindenthal gibt es eine gerin gere Quote wohnungsgeldbewi l- ligter Haushalte (8,4 %) als der Innenstadt (11,3 %). Und nirgends gibt es wen i- ger wohngeldbewilligte Wohnfläche als in der Innenstadt. - Aber: Kein Stadtbezirk musste seit 2000 einen so deutlichen Rückgang an gefö r- derten Mietwoh nungen verzeichnen wie die Innenstadt: 4.337 geförderte Wo h- nungen im Jahr 2000 stehen 1.904 geförderte Wohnungen im Jahr 2016 gege n- über (das entspricht 43,9 % im Vergleich zum Bestand des Jahres 2000). (vgl. Statistisches Jahrbuch 2017) Diese Beispiele ma chen deutlich: Zur Identifizierung von Verdachtsgebieten bedarf es dringend solcher Indikatoren, die der spezifischen Sozialstruktur der einzelnen Stadtb e- zirke und Stadtteile gerecht werden. Auch in Stadtbezirken mit einem geringeren Anteil an SGB II - und SGB XII -Empfängern oder Wohngeldberechtigten kann es zu Verdrä n- - 4 - gungsprozessen kommen – nur bewegen sie sich die Veränderungsprozesse auf einem anderen Niveau. Die Methodik zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass S o- zialer Erhaltungssatzungen muss entsprechend überprüft und angepasst werden. 4. Wo sich Menschen ihre angestammten Viertel nicht mehr leisten können, wo sich Viel- falt unserer innenstädtischen Viertel in eine soziale Monokultur wandelt, kann dies den sozialen Zusammenhalt und Frieden g efährden. Die Bezirksvertretung Innenstadt setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, die Lebenskultur in den Kölner Veedeln zu b e- wahren und die gewachsenen Milieus zu schützen. Dazu muss der Milieuschutz mithilfe von Sozialen Erhaltungssatzungen ausgeweitet werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt will Milieuschutzsatzungen für weitere innenstädt i- sche Viertel, damit Menschen nicht wegen steigender Mieten ihre Wohnungen verlassen müssen. Die Innenstadt braucht dieses Mittel, um Luxussanierungen und die Um wand- lung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern und Mietsteigerungen zu begren- zen. Gez. Dr. Regina Börschel Antje Kosubek Ralph Uerlich Michael Scheffer SPD-Fraktion Fraktion Die Grü- nen CDU-Fraktion Fraktion Die Linke Adrian Kasnitz Thomas Geffe Deine Freunde GUT Wählergruppe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rathenauplatz
- Eigelstein
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0964/2018
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV1 (SPD)
- Datum
- 13.06.2018
- Erstellt
- 13.06.2018 13:49