2684/2018
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene
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2684-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 1
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2684/2018 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene Projektträger Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss 1 Popkultur e.V. Popmusik 3. Ausbaustufe Proberäume Dellbrücker Straße Der Popkultur e.V. beantragt eine Förderung für die Beteiligung an den Ausbaukosten für die 3. Ausbaustufe des Proberaumzentrums Dellbrücker Straße. Es ist vorgesehen die Gesamtmaßnahme in zwei Ausbauphasen aufzuteilen und bis zu 16 Proberäume herzustellen. Daher wird eine Bezuschussung für 2018 und 2019 von jeweils 40.000 Euro vorgeschlagen. 40.000 in 2018 40.000 in 2019 2 ON - Neue Musik Köln e.V. Musik Ausbau Proberäume für Ensembles Neuer Musik Der Ausbau von Proberäumen ist an verschiedenen Standorten geplant (Quartier am Hafen, Alte Feuerwache). Ziel ist die akustische Abschirmung der Räume in gemischt genutzten Immobilien. 30.000 3 Theater Klingelpütz Theater Austausch Klimaanlage Der Austausch des Altgerätes ist erforderlich, da das hierfür notwendige Kältemittel nicht mehr verwendet werden darf. Daher sind auch keine Reparaturen mehr möglich, so dass ein Austausch unvermeidlich ist. 7.300 4 Theater im Bauturm Theater Bestuhlung des Theatersaals und Baumaßnahme im Garderobenbereich In 2018 ist eine neue Bestuhlung des Theatersaals mit 122 Stühlen vorgesehen. Die bisherige Bestuhlung ist seit langem im Einsatz und entspricht nicht mehr dem Sicherheits- bzw. dem allgemeinen Standard. 14.700 5 TanzFaktur Tanz Lüftungstechnische/klimatische Einrichtungen Lüftungstechnische/klimatische Einrichtungen inklusive Vorarbeiten für die geplante Herstellung der Barrierferieheit, die beim Einbau der Belüftung bereits Berücksichtigung finden können. 100.000 Summe Bezuschussung 2018 192.000
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2684/2018 Freigabedatum 24.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei- hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla- ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 192.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur Verfügung. Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 108.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein- gebracht. Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zuset- zungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien 1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver- sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So- fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. 2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Am 06.02.2018 wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, zwischenzeitlich ist im Internet das Förder- instrument ausgeschrieben sowie ein Merkblatt hinterlegt. Anträge können für eine Bewilligung bis zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Entsprechend diesem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschus- sung von Projekten bis maximal 192.000 Euro des Gesamtbudgets vor. Die vorgeschlagenen Projek- te entsprechen den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Finanzie- rungsplanung nachgewiesen. Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 108.00 Euro wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 30.09.2018 mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2684/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.08.2018
- Erstellt
- 14.08.2018 10:35