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2684/2018

Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene

Beschlussvorlage Ausschuss 24.08.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 24.09.2018, TOP 12.16

2684-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2684-2018 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen Teil 1

1869 Zeichen

2684/2018 - Anlage Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene 
Projektträger 
Institution Sparte Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Zuschuss
1 Popkultur e.V. Popmusik 3. Ausbaustufe Proberäume 
Dellbrücker Straße 
Der Popkultur e.V. beantragt eine Förderung für die Beteiligung an 
den Ausbaukosten für die 3. Ausbaustufe des Proberaumzentrums 
Dellbrücker Straße. Es ist vorgesehen die Gesamtmaßnahme in 
zwei Ausbauphasen aufzuteilen und bis zu 16 Proberäume 
herzustellen. Daher wird eine Bezuschussung für 2018 und 2019 
von jeweils 40.000 Euro vorgeschlagen. 
 40.000 in 2018                     
40.000 in 2019 
2 ON - Neue Musik    
Köln e.V. Musik Ausbau Proberäume für 
Ensembles Neuer Musik 
Der Ausbau von Proberäumen ist an verschiedenen Standorten 
geplant (Quartier am Hafen, Alte Feuerwache). Ziel ist die 
akustische Abschirmung der Räume in gemischt genutzten 
Immobilien. 
30.000 
3 Theater Klingelpütz Theater Austausch Klimaanlage 
Der Austausch des Altgerätes ist erforderlich, da das hierfür 
notwendige Kältemittel nicht mehr verwendet werden darf. Daher 
sind auch keine Reparaturen mehr möglich, so dass ein Austausch 
unvermeidlich ist. 
7.300 
4 Theater im Bauturm Theater 
Bestuhlung des Theatersaals 
und Baumaßnahme im 
Garderobenbereich 
In 2018 ist eine neue Bestuhlung des Theatersaals mit 122 
Stühlen                                       vorgesehen. Die bisherige 
Bestuhlung ist seit langem im Einsatz und entspricht nicht mehr 
dem Sicherheits- bzw. dem allgemeinen Standard. 
14.700 
5 TanzFaktur Tanz Lüftungstechnische/klimatische 
Einrichtungen 
Lüftungstechnische/klimatische Einrichtungen inklusive 
Vorarbeiten für die geplante Herstellung der Barrierferieheit, die 
beim Einbau der Belüftung bereits Berücksichtigung finden 
können.  
100.000 
Summe Bezuschussung 2018 192.000

Beschlussvorlage Ausschuss

4068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2684/2018 
Freigabedatum 
24.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Bezuschussung von Maßnahmen zu „Bau- und Infrastrukturbei-
hilfen für die freie Szene“ bis zu der maximal genannten Fördersumme gemäß der beigefügten Anla-
ge. Die Mittel in Höhe von bis zu 192.000 Euro stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen vorbehaltlich der haushaltrechtlichen Voraussetzungen zur 
Verfügung. 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
Für die verbleibenden Mittel in Höhe von 108.000 Euro wird eine gesonderte Beschlussvorlage ein-
gebracht. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt.  
 
Mit Beschlussvorlage 1234/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus-
sung vom Finanzausschuss beschlossen. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zuset-
zungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe 
durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. 
 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische 
Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und 
Art der Maßnahme vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst. 
 
Inhaltliche Kriterien 
1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver-
sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So-
fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen 
baulichen Maßnahmen besteht.  
2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung 
(z.B. mobile Tribüneneinbauten) 
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 
 
 
Am 06.02.2018 wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht, zwischenzeitlich ist im Internet das Förder-
instrument ausgeschrieben sowie ein Merkblatt hinterlegt. Anträge können für eine Bewilligung bis 
zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden.  
 
 
Entsprechend diesem Vorgehen schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschus-
sung von Projekten bis maximal 192.000 Euro des Gesamtbudgets vor. Die vorgeschlagenen Projek-
te entsprechen den Kriterien und haben eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie Finanzie-
rungsplanung nachgewiesen. 
 
Die Entscheidung zur Bezuschussung weiterer Projekte in Höhe der verbleibenden 108.00 Euro wird 
nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 30.09.2018 mit gesonderter Beschlussvorlage erfolgen.  
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

11.09.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2684/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.08.2018
Erstellt
14.08.2018 10:35