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AN/1833/2023

Änderungsantrag zu TOP 3.1: Mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern Verwendung der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 zugesetzten Mittel Änderungsantrag zu TOP 3.1: Mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern Ver

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt) 16.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 16.10.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

2818 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Helge Schlieben 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.10.2023 
 
AN/1833/2023 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.10.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1: Mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern 
Verwendung der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 
zugesetzten Mittel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schlieben,  
 
die oben genannten Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1 auf die 
Tagesordnung der Sondersitzung des Schulausschusses am 16.10.2023 zu setzen: 
 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt als Fachausschuss, die im Rahmen des 
politischen Veränderungsnachweises 2023/2024 zugesetzten Mittel von 25.000 € pro Haus-
haltsjahr, welche gemäß Haushaltsbeschluss vom 10.11.2022 im Teilplan 0301-Schulträger-
aufgaben für die Verbesserung der mentalen Gesundheit von Schüler*innen verortet wurden, 
für die finanzielle Stärkung der Bezirksschüler*innenvertretung zwecks Erbringung von Ange-
boten zur Stärkung der mentalen Gesundheit von Schüler*innen in Köln einzusetzen. Die in 
der Begründung der Vorlage genannten Workshops sollen in den Schulen in Form von AGs 
oder im Klassenverbund stattfinden. Sie sollen an Schulen in allen Stadtteilen angeboten 
werden und nicht an externe Jugendberatungsstellen ausgelagert werden. Neben der von 
der Verwaltung aufgeführten Berwerbungsform soll auch im Infobrief des Amtes für Schulent-
wicklung über das Projekt und die Zugänge dazu informiert werden. Aus den Mitteln kann 
auch der Einsatz einer fachlich versierten Honorarkraft für den Zeitraum der Projektphase er-
möglicht werden. Diese soll die ganzjährige kontinuierliche Arbeit der ansonsten ehrenamt-
lich tätigen gewählten Vertreter*innen der Schüler*innen gewährleisten. So kann sicherge-
stellt werden, dass unabhängig von Wahlzyklen im Schuljahr, ganzjährig Overhead- und kon-
zeptionelle Tätigkeiten zur Umsetzung der Projekte sichergestellt werden. 
 
Begründung: 
 
Das Ziel des Ursprungsantrags war, allen Schülerinnen und Schülern schnell und direkt die

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Möglichkeit zu psychischer Unterstützung zukommen zu lassen – dies ist am niedrigschwel-
ligsten direkt über die Schulen möglich. Daher möchten wir das Angebot nicht wieder an ex-
terne Jugendberatungsstellen auslagern.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
Gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Geschäftsführer Volt-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

16.10.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1833/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)
Datum
16.10.2023
Erstellt
16.10.2023 11:53