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2009/0481

Benennung der Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 15.10.2009

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2009/0481

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2009/0481

3010 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0481  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Benennung der Aufsichtsratsmitgl ieder der Klinikum Darmstadt GmbH 
 
Vorlage vom: 15.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Oberbürgermeister lässt sich gemäß § 125 Abs. 1 HGO von Frau Stadträtin 
Monika Lehr vertreten. Stadtrat Dr. Dierk Molter ist nach dem Gesellschaftsvertrag als 
zuständiger Dezernent Mitglied des Aufsichtsrates. 
 
2. Der Magistrat bestimmt vier Personen, die in den Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH 
entsandt werden. 
 
3. Als sachkundige Personen werden der Gesellschafterversammlung der Klinikum Darmstadt 
GmbH zur Wahl in den Aufsichtrat vorgeschlagen: 
 
Dr. Harald Wirth, Heidelberger Landstr. 178, Darmstadt 
Dr. Wolfgang Wein, Große Bac hgasse 7, Darmstadt 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15. Oktober 2009 
 
 
 
 
Begründung:
 
 
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30. 06. 2009 der 
Rechtsformänderung des Klinikums Darmstadt und damit der Gründung der Klinikum Darmstadt 
GmbH zugestimmt hat, steht die Bildung des in § 9 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen 
Aufsichtsrates, bestehend aus zwölf Mitgliedern, an. 
 
Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört dem Aufsichtsrat der für 
das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an. 
 
Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit Arbeitnehmern, 
die gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind bzw. übergangsweise 
vom Betriebsrat vorgeschlagen werden, besetzt. 
 
Vier weitere Mitglieder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und zwei 
sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt. 
 
Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die vier zu entsendenden Personen gemäß § 55 
HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. 
 
Ferner hat er zwei sachkundige Personen mit einfacher Stimmenmehrheit zu bestimmen. 
Vorgeschlagen werden zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung Herr Dr. Harald Wirth 
und Herr Dr. Wolfgang Wein. Einzelheiten zur Person sind der in der Anlage beigefügten Curricula 
Vitae zu entnehmen. 
 
 
 
Darmstadt, den 15. Oktober 2009 
10 do-pf 
 
 
 
Der Dezernent 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

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Orte (1)

  • Heidelberger Landstraße 178

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0481
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00