2009/0481
Benennung der Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum Darmstadt GmbH
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2009/0481
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.10.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0481 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Benennung der Aufsichtsratsmitgl ieder der Klinikum Darmstadt GmbH Vorlage vom: 15.10.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister lässt sich gemäß § 125 Abs. 1 HGO von Frau Stadträtin Monika Lehr vertreten. Stadtrat Dr. Dierk Molter ist nach dem Gesellschaftsvertrag als zuständiger Dezernent Mitglied des Aufsichtsrates. 2. Der Magistrat bestimmt vier Personen, die in den Aufsichtsrat der Klinikum Darmstadt GmbH entsandt werden. 3. Als sachkundige Personen werden der Gesellschafterversammlung der Klinikum Darmstadt GmbH zur Wahl in den Aufsichtrat vorgeschlagen: Dr. Harald Wirth, Heidelberger Landstr. 178, Darmstadt Dr. Wolfgang Wein, Große Bac hgasse 7, Darmstadt Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15. Oktober 2009 Begründung: Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30. 06. 2009 der Rechtsformänderung des Klinikums Darmstadt und damit der Gründung der Klinikum Darmstadt GmbH zugestimmt hat, steht die Bildung des in § 9 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen Aufsichtsrates, bestehend aus zwölf Mitgliedern, an. Kraft Amtes gehören dem Aufsichtsrat der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats an. Weiterhin gehört dem Aufsichtsrat der für das Klinikum zuständige Dezernent kraft Amtes an. Ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat wird gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages mit Arbeitnehmern, die gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes zu wählen sind bzw. übergangsweise vom Betriebsrat vorgeschlagen werden, besetzt. Vier weitere Mitglieder werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt und zwei sachkundige Personen auf Vorschlag der Stadt von der Gesellschafterversammlung bestellt. Der nach § 125 HGO zuständige Magistrat hat die vier zu entsendenden Personen gemäß § 55 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Ferner hat er zwei sachkundige Personen mit einfacher Stimmenmehrheit zu bestimmen. Vorgeschlagen werden zur Bestellung durch die Gesellschafterversammlung Herr Dr. Harald Wirth und Herr Dr. Wolfgang Wein. Einzelheiten zur Person sind der in der Anlage beigefügten Curricula Vitae zu entnehmen. Darmstadt, den 15. Oktober 2009 10 do-pf Der Dezernent Walter Hoffmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Heidelberger Landstraße 178
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0481
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00