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AN/1219/2017

Bürgerzentrum im Stadtbezirk Rodenkirchen; Antrag der SPD Fraktion

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 04.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.10.2017, TOP 8.1.5

Sachstandsbericht BV (1) 2023

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Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV (1) 2023

4994 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1219/2017
Stand: 17.05.2023 
Sachstandsbericht  
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.10.2017 
 
8.1.5 Bürgerzentrum im Stadtbezirk Rodenkirchen;  
 Antrag der SPD Fraktion 
AN/1219/2017 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Änderungsbeschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung, ein Konzept eines Bürgerzent-
rums vorzustellen. Dieses Konzept soll potenzielle Standorte beinhalten, verschiedene Ziel-
gruppen – so auch Senioren – und eine Kostenkalkulation. 
 
Sachstand Dezember 2018 durch das Bürgeramt Rodenkirchen: 
 
Die Errichtung von Bürgerzentren als öffentliche Einrichtungen liegt in der Zuständigkeit des 
Rates, § 41 Abs. 1 S. 2 lit. m) GO NRW. Bei der Errichtung ist der Ausschuss für Soziales und 
Senioren vorberatend zu beteiligen und die Bezirksvertretung anzuhören. Die Planung städti-
scher Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren hat der Rat dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren übertragen, § 17 Abs. 1 Ziffer 1 ZustO. 
Die Verwaltung legt den Beschluss entsprechend als Anregung aus. Da Mittel für eine Mach-
barkeitsstudie bzw. die Finanzierung eines Bürgerzentrums nicht zur Verfügung stehen und 
kein Planungsbeschluss von Rat und Fachausschuss vorliegt, wird das Anliegen nicht weiter-
verfolgt. 
Der Beschluss ist erledigt. 
Die SPD-Fraktion gibt zu bedenken, dass ein Bürgerzentrum für den Stadtbezirk Rodenkir-
chen nach wie vor erstrebenswert ist. Für einen Stadtteil mit über 100 000 Einwohnern stellt 
dies eine absolute Notwendigkeit dar. In anderen Stadtteilen Kölns gibt es diese seit Jahren. 
Deshalb sollte weiterhin – unabhängig der Zuständigkeiten - geprüft werden, ob  eine Reali-
sierung möglich ist. 
 
Der Beschluss ist somit noch nicht erledigt.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 21.08.2022 des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren: 
Im Rahmen des vom Land NRW geförderten Integrierten Handlungskonzepts „Starke Veedel - 
Starkes Köln" hatte die Verwaltung die Absicht, im Sozialraum Rondorf/Meschenich eine Bür-
gerbegegnungsstätte zu planen und zu realisieren. Die Realisierung einer Bürgerbegeg-
nungsstätte war konkret im Stadtteil Meschenich beabsichtigt. Die Realisierung scheiterte 
bisher an der Eignung von Grundstücken sowie der fehlenden Finanzierung. 
Bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück sind die baurechtlichen und planerischen 
Aspekte einzubeziehen. Darüber hinaus ist die Finanzierung (Realisierung durch Verwaltung 
oder Investor) zu prüfen und sicherzustellen.  
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung ist weiterhin auf der Suche nach geeigneten Grundstücken, deren Eignung 
aus baurechtlicher und planerischer Sicht zu prüfen ist. Hierbei wird die Verwaltung auch die 
Möglichkeit eines Investorenmodells in Betracht ziehen.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ende erstes Quartal 2023 
 
 
 
 
 
Sachstand 17.05.2023 des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren: 
Da es an einem geeigneten Standort mangelt, kann eine „große“ Bürgerbegegnungsstätte 
bisher nicht realisiert werden.  
 
Die Verwaltung fördert über das Förderprogramm Dritte Orte eine „kleine“ Bürgerbegeg-
nungsstätte durch die finanzielle Unterstützung des Vereins „Jugendhilfe Köln e. V.“ in Köln-
Meschenich für das Projekt „Nachbarschaftsbrücke“.  
 
Der Verein Jugendhilfe Köln e.V. nutzt bereits seit Januar 2023 die Räumlichkeiten der ehe-
maligen evangelischen Thomaskirche in Köln-Meschenich, um das Projekt „Nachbarschafts-
brücke“ durchführen. Die „Nachbarschaftsbrücke“ ist ein niederschwelliger, frei zugänglicher 
Treffpunkt mit einem kleinen (nicht kommerziellen) Cafébereich und einer guten technischen 
Ausstattung. Es bildet einen Anziehungspunkt für Menschen, die Begegnungen suchen, Kul-
tur und Bildung konsumieren und/oder selbst aktiv mitgestalten möchten. Neben dem Ju-
gendhilfe Köln e.V. werden hier auch andere Vereine und soziale Organisationen die Möglich-
keit haben, eigene Angebote anzubieten. Die „Nachbarschaftsbrücke“ spricht alle Bewoh-
ner*innengruppen an und möchte ebenfalls eine Verbindung zwischen Alt-Meschenich und 
dem sogenannten „Kölnberg“ sein. 
 
Im Dezember 2022 wurde nach entsprechender politischer Beschlussfassung von der Verwal-
tung eine einmalige Projektförderung in Höhe von 22.500 € an den Verein Jugendhilfe e. V.

3 
 
Köln für das oben genannte Projekt „Nachbarschaftsbrücke“ bewilligt.  
 
 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung ist nach wie vor auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück, dessen 
Eignung aus baurechtlicher und planerischer Sicht zu prüfen ist. Finanzielle Mittel stehen hier-
für jedoch nicht zur Verfügung. Daher wird die Verwaltung auch die Möglichkeit eines Investo-
renmodells in Betracht ziehen.  
 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ein neuer Sachstandsbericht wird erst dann gefertigt, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2277 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1219/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
 
 
Bürgerzentrum im Stadtbezirk Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 18.09.2017 zu setzen: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt,  
 
die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtbezirk Rodenkirchen ein Bürg erzentrum 
einzurichten. 
 
Begründung 
 
Es gibt in Köln 4 Bürgerhäuser bzw. zentren in städtischer Verwaltung. Diese sind in Kalk, 
in der Innenstadt, in Chorweiler und in Deutz.

- 2 - 
 
Darüber hinaus gibt es noch 10 weitere Bürgerhäuser bzw Bürgerzentren in freier 
Trägerschaft. Diese sind das Bürgerzentrum Alte Feuerwache , Bürgerschaftshaus 
Bocklemünd/Mengenich, Bürgerzentrum Ehrenfeld , Bürgerzentrum Eng elshof, 
Bürgerzentrum Nippes , MüTZe - Mülheimer Selbsthilfe Teestube e. V. , Kulturbunker 
Mülheim, Quäker Nachbarschaftsheim , Bürgerzentrum Finkenberg , Bürgerzentrum Vingst 
"Et Sozi". 
Laut Internetseite der Stadt erfüllen diese Zentren folgenden Zweck: 
 
Die Bürgerhäuser und Bürgerzentren bieten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, kulturelle 
Programme und soziale Dienstleistungen an, wie etwa Beratung, Bildung und 
berufsbezogene Programme. 
Die Aktivitäten der Bürgerhäuser und Bürgerzentren zielen unter anderem auf die 
Förderung der Eigeninitiati ve, der Selbsthilfe von Einzelnen und Gruppen sowie die 
Bearbeitung von wichtigen Fragen im Rahmen der Stadtteilarbeit. 
Die Angebote richten sich grundsätzlich an alle Alters - und Bevölkerungsgruppen im 
Stadtteil. Neben den speziellen Angeboten für Kinder,  Jugendliche, Erwachsene und 
Senioren werden Projekte der generationsübergreifenden und interkulturellen Arbeit initiiert. 
 
Ein solches Angebot ist in Rodenkirchen nicht vorhanden und seit Jahren gefordert. Daher 
wird die Verwaltung gebeten, ein solches Bürgerzentrum zu errichten. 
 
Dr. Jörg Klusemann     Elke Bussmann

Beratungsverlauf (1)

16.10.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/1219/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
04.09.2017
Erstellt
04.09.2017 11:30