AN/2262/2022
Änderungsantrag zu TOP 2.1 – „Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern (AN/2047/2022)“
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
3752 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/2262/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.12.2022 Änderungsantrag zu TOP 2.1 – „Gender Planning – Gemeinsames Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern (AN/2047/2022)„ Sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 „Gender Planning – Gemeinsa- mes Hearing des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses und des Aus- schusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern (AN/2047/2022)“ auf die Tages- ordnung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 5. Dezember 2022 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. einen gemeinsamen Workshop unter Beteiligung des Verkehrsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses, des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern und Hinzuziehung des Finanzausschusses, sowie des Amtes für Stadt- entwicklung und Statistik zu „Gender Planning“ abzuhalten. Hierbei sind Erfahrungen anderer Städte einzubeziehen, um aus dem Workshop konkrete Kriterien für jede Planung zu gewinnen. 2. ein kompaktes, überschaubares Pilotprojekt zu starten, das die unterschiedlichen Be- - 2 - dürfnisse am öffentlichen Freiraum (bspw. Nutzung von Grünflächen, Sport- und Spieleinrichtungen, aber auch Wegebeziehungen und Zonierung des Verkehrsraums) darstellt und Lösungen anbietet. Hier kann auch ein bereits begonnenes Projekt ggf. nachjustiert werden, um den Beispielcharakter zu thematisieren. 3. die Erhebung der geschlechterdifferenzierten Daten und ihre Auswertung so aufzu- stellen, dass im Rahmen des „Gender Budgeting“ hierfür Ressourcen umgeschichtet und bereitgestellt werden. 4. aufgrund der Bedeutung als Querschnittsaufgabe in allen politischen und sozialen Handlungsfeldern eine Stabstelle einzurichten. Begründung: Gender Planning im Sinne einer gendersensiblen Verfahrensweise bei Planung und Umset- zung von stadtentwicklungspolitischen Zielen ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die auf allen Handlungsfeldern und –ebenen zu berücksichtigen ist. Um das Zusammenwirken und die Wirksamkeit von Entscheidungen zu erkennen, ist eine gute Datengrundlage erfor- derlich, die genderdifferenziert erhoben und ausgewertet ist. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik verfügt über einen großen Datenfundus, der bereits zu Fragestellungen z. B. Einwohner*innenentwicklung, Bildung und Jugend geschlechterdifferenziert ausgewertet ist. Es ist daher zu überprüfen, welche Datenlage für weitere Bereiche auch mit den anderen Trägern wie z. B. KVB für den öffentlichen Raum vorliegt, und was neu oder nacherhoben werden muss. Soll gendersensible Planung Wirksamkeit für die gesamte stadtentwicklungspolitischen Ziele entfalten, dann ist dies als Querschnittsaufgabe in Form einer Stabstelle an oberster Stelle einzurichten, um die Anforderungen ressortübergreifend zusammenführen zu können. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90 / Die Grünen CDU -Fraktionsgeschäftsfüh rer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2262/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 01.12.2022
- Erstellt
- 01.12.2022 10:30