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2096/2020

Kosten der Eigenleistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - mündliche Anfrage von RM Henk-Hollstein im Bauausschuss am 04.05.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 01.12.2020

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 25.01.2021, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5238 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  15.10.2020 
 2096/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 25.01.2021 
 
Kosten der Eigenleistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln - mündliche Anfrage von RM 
Henk-Hollstein im Bauausschuss am 04.05.2020 
Im Zusammenhang mit der Vorlage 0267/2020 (TOP 5.4) fragte RM Henk-Hollstein in der Sitzung 
vom 4. Mai nach den Kosten der Eigenleistung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Abrechnung von Leistungen der Gebäudewirtschaft (GW) gegenüber der Kulturverwaltung / 
Kernverwaltung 
 
Gemäß § 10 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind sämtliche 
Lieferungen, Leistungen und Darlehen, auch im Verhältnis zwischen Eigenbetrieb und Gemeinde, 
einem anderen Eigenbetrieb der Gemeinde oder einer Gesellschaft, an der die Gemeinde beteiligt ist, 
angemessen zu vergüten.  
 
Hierin unterscheidet sie sich von klassischen Verwaltungsämtern, bei denen gleichwohl ähnliche  
Kosten anfallen, jedoch nicht explizit ausgewiesen werden. Im Ergebnis läuft es allerdings auf eine 
stadtinterne monetäre Leistungsverrechnung hinaus. Ziel ist es, durch eine verursachergerechte Ab-
rechnung die entsprechenden Teilpläne des Kernhaushaltes zu belasten. Nur so kann ein Überblick 
über die Verwendung der Haushaltsmittel des Kernhaushalts in den einzelnen Teilplänen hergestellt 
werden. Über die Verwendung von Überschüssen entscheidet der Rat. Verluste werden durch den 
Kernhaushalt ausgeglichen.  
 
Systematisch lassen sich im Zusammenhang mit Baubetreuungsleistungen folgende Teilbereiche 
unterscheiden: 
 
 
1. Haushandwerker 
 
Haushandwerker (HHW) bilden das Pendant zur Werkstatt der GW, sind aber, was die Objektzuord-
nung betrifft, weitaus stärker mit bestimmten Häusern verbunden. Sie sitzen grundsätzlich vor Ort und 
erledigen die dort anfallenden Aufgaben. 
Der Kulturverwaltung werden die für die einzelnen Häuser oder Objekte angefallen Stunden zum 
Vollkostenstundensatz (VKS) in Rechnung gestellt.  
 
 
2. Kleininstandhaltung 
 
Unter Kleininstandhaltung sind im Zusammenhang mit Objekten der Kulturverwaltung bauliche  
Betreuungsleistungen der GW mit einem voraussichtlichen Volumen von bis zu 25.000 Euro (Bau)

2 
 
beziehungsweise 5.000 Euro (Technik) zu verstehen. Bis zu diesen Wertgrenzen greift die Honorie-
rung nach dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Hono-
rarordnung e.V. (AHO) beziehungsweise der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 
noch nicht. Vielmehr wird auf die Fremdkosten der GW ein fester Zuschlag erhoben. Abrechnungs-
technisch ergeben sich bei einer Servicetätigkeit für Kulturbauten keine Besonderheiten zum bisher 
praktizierten Verfahren.  
 
 
3. Geplante Bauunterhaltung  
 
Abweichend zur Kleininstandhaltung bemisst sich das Betreuungshonorar der GW bei Bauunterhal-
tungsmaßnahmen, die die unter 2. genannten Wertgrenzen überschreiten, nach den Regelungen der 
AHO/HOAI. Die erwirtschafteten und abzurechnenden Honorare werden auf der Grundlage entspre-
chender Leistungsrückmeldungen über den SAP-Honorar-Rechner ermittelt. Abrechnungstechnisch 
ergeben sich bei einer Servicetätigkeit für Kulturbauten auch im Bereich der größeren Bauunterhal-
tung keine Neuerungen zum bisher praktizierten Verfahren.  
 
Mit der Abrechnung der Eigenleistung entsprechend AHO/HOAI werden neben den einem Projekt 
unmittelbar zuzuordnenden Kosten die Gemeinkosten gedeckt. Durch den in den Sätzen der AHO 
und der HOAI enthaltenen Unternehmerlohn wird der sogenannte Kommunalaufwand gedeckt (zum 
Beispiel Erstellung von Ratsvorlagen, Ausschuss und Bezirksvertretungs-Vorlagen, Bürgerbeteili-
gung, Bedienung des bei öffentlichen Bauvorhaben stark ausgeprägten öffentlichen Interesses und so 
weiter). Auch, wenn die Kernverwaltung die Aufgaben der Gebäudewirtschaft selbst wahrnimmt, fal-
len diese Kosten an. Sie finden sich dann im Haushalt an unterschiedlichen Stellen (zum Beispiel in 
den Ansätzen für Personal, Betriebsaufwand uund so weiter) wieder und sind in der Gesamtheit nur 
über eine projektbasierte Kostenrechnung einem konkreten Projekt zuzuordnen. Durch projektbezo-
gene Abrechnung der Gebäudewirtschaft mit der Kernverwaltung wird der Eigenaufwand sofort er-
kennbar. 
 
 
4. Großprojekte  
 
2016 wurde von der GW ein neues Verfahren für Großbauvorhaben eingeführt und insbesondere im 
Bereich der Feuerwehr und dem Flüchtlingsbau angewandt. Wesentliche Zielsetzung war, mit Mitteln 
der Auftraggeber-Dienststelle zu arbeiten und zugleich über ein SAP-gestütztes Projektcontrolling zu 
verfügen. Nach wie vor schwierig ist die Festlegung, wann ein Neubau beziehungsweise eine Gene-
ralsanierung ein Großprojekt darstellt, sodass der Einzelfall geprüft werden muss und es so zu einer 
unterschiedlichen Handhabung kommen kann. Die von der GW betreuten Großprojekte im Kulturbe-
reich könnten zukünftig auch nach diesem bekannten Verfahren abgewickelt und abgerechnet wer-
den. Aktuell jedoch werden Großprojekte der Kulturbauten noch über Einzelfakturen auf Basis 
AHO/HOAI abgerechnet. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

25.01.2021 Bauausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2096/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
01.12.2020
Erstellt
10.07.2020 09:23