V/0215/2015
Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit
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Beschlussvorlage
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V/0215/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit für die frühzeitige Bürgerinformation im Rahmen des Verfahrens zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Beratungsfolge 30.04.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt die „Kon- zeption der Öffentlichkei tsarbeit für die frühzeitige Bürgerinformation“ (s. Begründung) im Rahmen des Verfahrens zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster (zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ) zur Kenntnis und b e- auftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung dieser frühzeitigen Bürge r- information. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Vorlage 0215/2015 entstehen der Stadt Münster Kosten für die beteiligten Gutachter und ggf. die Veranstaltungsdurchführung, die im Rahme n des derzeit zur Verfügung stehenden Bu d- gets des Amtes Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung gedeckt werden können. Begründung: Mit Beschluss zur Vorlage V/0017/2015/1 „65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ – Beschluss zur Au f- stellung – hat der Rat in seiner Sitzung am 25.03.2015 u. a. die Verwaltung beauftragt, dem Pla- nungsausschuss bis zur nächsten Sitzung ein Konzept für eine frühzeitige und umfassende Info r- mation und Beteiligung der Öffentlichkeit vorzulegen. Zu dem o. g. Beschlusspunkt „Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit für die frühzeitige Bürgerinfo r- mation“ hatte die Verwaltung in der Ergänzungsvorlage V/0017/2015/1. Erg. bereits folgende Au s- sagen getroffen: Vorlagen-Nr.: V/0215/2015 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 61 11 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Datum: 01.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0215/2015 „Die erste Beteiligungsstufe (die sogenannte frühzeitige Bürgerinformation) sollte zeitlich a l- lerdings erst stattfinden, nachdem die Auswirkungsanalyse auf das Landschaftsbild … era r- beitet worden ist, … Im Rahmen dieser Veranstaltung soll umfassen d über die rechtlichen und planerischen Hi n- tergründe sowie die Auswirkungen informiert werden und der erforderliche Raum für Nac h- fragen und Anmerkungen gegeben werden. Neben der Verwaltung sollen daher insbesonde- re der Gutachter, der die Potenzialflächenan alyse im Auftrag der Stadtwerke e rstellt hat, der Artenschutzgutachter sowie der Gutachter, der die ggf. zu erarbeitenden Visualisierungen erstellt, ihre Ergebnisse vorstellen und für die Diskussion bereitstehen. Weitere Details zu Ort, Zeitraum, Moderati on etc. müssen noch geklärt werden und werden zur nächsten Sitzung des ASSVW am 30.04.2015 vorgelegt.“ Konzeption der Öffentlichkeitsbeteiligung Vor diesem Hintergrund legt die Verwaltung mit dieser Vorlage eine „Konzeption der Öffentlic h- keitsbeteiligung für die frühzeitige Bürgerinformation “ im Rahmen des Verfahrens zur „65. Ände- rung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ vor. Auf dieser Grundlage soll die bevorstehende frühzeitige Bürge rbeteili- gung organisatorisch und inhaltlich vorbereitet werden. Veranstaltungsort Die frühzeitige Bürgerinformation soll in Form einer öffentlichen Informationsveranstaltung an g e- eigneter, zentral gelegener Stelle in der Stadt Münster erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen dieser Veranstaltung umfassend über die rechtlichen und planerischen Hintergründe sowie die Auswirkungen der Planung informiert werden. Die Verwaltung schlägt als dafür geeigneten Veranstaltungsort die Mehrzweckhalle im Gebäude der Hauptverwaltung der Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1 , vor. Dieser Ort ist zentral gelegen und gleichermaßen gut mit ÖPNV, Kfz und Fahrrad erreichbar. Die Mehrzweckhalle hat sich z. B. bei den Veranstaltungen zur Durchführung des H afenforums für ein außergewöhnlich großes Publikumsinteresse als gut geeignet erwiesen. Datum der zentralen Veranstaltung Voraussetzung für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerinformation ist das Vorliegen der E r- gebnisse der Visualisierungsanalyse der vom Rat am 25.03.2015 beschlossenen potenziellen Windenergiestandorte. Die Visualisierungsanalyse wurde unmittelbar nach Beschluss des Rates zur Vorlage V/0017/2015/1 beauftragt. Diese Visualisierung soll auf der Grundl age von aktuellen Fotos erfolgen. Aktuell k ann davon ausg egangen werden, dass die Ergebnisse Ende Mai 2015 vorliegen werden. Vor diesem Hintergrund strebt die Verwaltung einen Termin für die zentrale Bür- gerinformation im Zeitraum Anfang Juni 2015 an (voraussichtlich 2. oder 3. Juni). Die Informationsveranstaltung soll um 18.00 Uhr beginnen. Als Zeitrahmen wird von etwa 3 Stu n- den ausgegangen, damit der erforderliche Raum für Nachfragen, Stellungnahmen und Anmerkun- gen durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Die Moderation der Veranstaltung sollte nach Auffassung der Verwaltung die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) übernehmen. Vorbereitung und Einladung Im Zusammenhang mit der Einladung werden zur allgemeinen Information und Vorbereitung die Grundlagen (Vorlage V/0017/2015 sowie insbesondere die Karte 4 (Abschichtung)) und der Vo r- entwurf zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung sowohl im Kundenzentrum Planen und Bauen des Stadthauses 3 als auch in den B ezirksverwaltungen ausgehängt. Im Internet sind die Unterlagen zur Vorlage bereits auf der Homepage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einzusehen. - 3 - V/0215/2015 Inhalte der Bürgerinformation Die Veranstaltung soll in mehrere Informationsbl öcke gegliedert verlaufen, so dass zwischenzei t- lich immer wieder die Möglichkeit für Nachfragen, Stellungnahmen und Anmerkungen durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben sein wird. Folgende Informationsblöcke sind vorgesehen: Infoblock 1 Allgemeine Informationen wie rechtlicher Rahmen, Vorgeschichte etc. zum Verfahren der 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster (Vortrag durch die Verwaltung) Aufgabenstellung, Aufbau und Ergebnisse des Gutachtens „Ermittlung der Flächenpotenz i- ale für die Windenergienutzung im Stadtgebiet Münster“ (Erläuterungen der Gutachterin Fa. enveco GmbH, Münster) anschl. Zeit für Fragen und Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger Infoblock 2 Durchführung und Ergebnisse der Artenschutzprüfung (Vortrag des Gut achters Dr. Denz, Wachtberg) Zwischenstand der Umweltprüfung (Erläuterungen durch die Verwaltung) anschl. Zeit für Fragen und Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger Infoblock 3 Detailbetrachtung einzelner Potenzialräume mit Visualisierungen (Simulation der Errichtung von Windenergieanlagen an ausgesuchten, realistischen Standorten für Windenergieanl a- gen) anschl. (abschließende) Zeit für Fragen und Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger Abschluss der Veranstaltung Ausblick, Informationen zum weiteren Planverfahren (Erläuterungen durch die Verwaltung) Ergänzende dezentrale Vor-Ort-Informationsveranstaltungen Ergänzend soll in den beiden Haupt-Konzentrationsräumen für zusätzliche Windenergieanlagen, d. h. im Nordwesten und im Südwesten des Stadtgebietes Münster, sowie im östlichen Stadtgebiet je eine Vor-Ort-Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Dabei sollen je Termin an verschi e- denen exemplarischen Stationen im angemessenen zeitlichen Abstand (je nach Standort ca. 30 - 60 Minuten pro Standort) die Ergebnisse der Visualisierung vor Ort präsentiert und diskutiert we r- den können. Terminvorschläge für die Vor-Ort-Informationsveranstaltungen sollen drei Tage in der 25. Kalenderwoche (15.-19.06.2015), jeweils 17.00 – 20.00 Uhr, sein. Tre ffpunkte und Zeitpunkte dieser drei Termine werden rechtzeitig über die Pressemedien bekannt gegeben und sollen im zeitlichen Zusammenhang nach der zentralen Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster erfolgen. Die Ergebnisse de r Visualisierung sollen vorab sowohl im Inte r- net als auch im Kundenzentrum Planen und Bauen im Stadthaus 3 eingesehen werden können. Die Bezirksvertretungen werden in angemessener Weise in das Verfahren einbezogen. Ausblick Nach der zentralen Bürgerinfo rmationsveranstaltung soll die Frist zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen durch die Bürgerinnen und Bürger noch ca. 3 -4 Wochen andauern, damit auch - 4 - V/0215/2015 Erkenntnisse aus den Vor-Ort-Informationsveranstaltungen noch in die Stellungnahmen einfließen können. Die Offenlage der Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur erneuten Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen durch die Bürgerinnen und Bürger wird dann voraussichtlich Anfang 2016 stattfinden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0215/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37