0465/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Neue Langgasse autofrei umgestalten, Aktenzeichen 206/2023
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.
Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petenten
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Von: > Gesendet: Montag, 24. März 2025 10:32 An: bezirksbuergermeiset.hubke@stadt-koel.de Betreff: Aktenzeichen 2026/23 B / Neue Langgasse Guten Tag Herr Hubke, ich wollte gerne nochmals anfragen, ob es einen neuen Stand für die Anfrage aus November 2023 gibt? *** Eine Anmerkung: Es muss je nicht die komplette Straße für den Autoverkehr gesperrt werden, wie in der Präsentation dargestellt. Wenn die Parkplätze entfallen könnten oder die Parkplätze zeitlich befristet nur für Lieferfahrzeuge sind, wäre das schon ein Fortschritt. Gruß
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0465/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Neue Langgasse autofrei umgestalten, Aktenzeichen 206/2023 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, den Vorschlag des Petenten zu prüfen und der Bezirksvertre- tung das Prüfergebnis vorzulegen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt mit seiner Eingabe nach §24 Gemeindeordnung NRW vom 31.03.2023 vor, die Neue Langgasse autofrei umzugestalten und führt als Beispiel die bereits autofreie Ehrenstraße an. Auf Anlage 2 wird verwiesen. Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt bislang nicht vor. Anlagen
Anlage 2 Eingabe
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Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Ludwigstr. 8 50667 Köln Vorschlag für eine autofreie »Neue Langgasse« Sehr geehrter Herr Hupke, 31.03.2023 als Anwohner der Kölner Innenstadt bin ich zu Gast beim Restaurant »Da Me« in der Neuen Langgasse. Was mir aufgefallen ist, sind die stellenweise chaotischen Verkehrsverhältnisse, da die Einbahnstraßen-Regelung von Autofahrern leider nicht erkannt und eingehalten wird. Auch ist es für Außengastronomie störend, dass die Gäste die Abgase der an- und abfahrenden Fahrzeuge einatmen müssen. Stellenweise stehen die Autos längere Zeit mit laufenden Motoren, ohne dass die Fahrer den Wunsch haben wegzufahren. Aus diesen Grunde habe ich mit den Betreibern der Geschäfte gesprochen und wir möchten darum bitten zu prüfen, ob die Neue Langgasse ähnlich der Ehrenstraße autofrei gestaltet werden könnte. Dies hätte für die Fußgänger deutliche Vorteile, auch könnte die Gasse mit der Fußgängerzone der Breitestraße verbunden werden. Die freiwerden Parkflächen könnten mit Pflanzen verschönert und damit auch optisch aufgewertet werden. Der vorhandene Schilderwald wäre dann nicht mehr notwendig. Damit sie sehen können, dass auch andere Mitmenschen diesen Vorschlag begrüßen, habe ich ein Unterschriften-Sammlung durchgeführt und als Anlage im Original mit beigefügt. Mit freundlichem Gruß Vorschlag zur Umgestaltung der Neue Langgasse Köln Autofreie Zone zwischen Breite Straße und Krebsgasse Integration mit der Fußgängerzone Breite Straße Ersteller: März 2023 Ansicht von der Breite Straße Ansicht von der Krebsgasse Vorteile der Umgestaltung: • Es entsteht ein verkehrsberuhigter Bereich für Fußgänger • Die Besucher der Restaurants REWE und Da Mé hätten einen höherwertigen Außensitz, • Keine Fahrzeuge können von der Krebsgasse mehr aus in die Neue Langgasse fahren, • Fahrzeuge die aus der Richtung Neven-DuMont-Str. (Einbahnstraße!) fahren wollen, werden gehindert, • Die Einbahnstraßenschilder können damit entfallen, • Das Falschabbiegen aus der Neue Langgasse in die Breite Straße wird verhindert • Die Außengastronomie wird nicht durch Abgase und parkende Fahrzeuge und Verkehrslärm gestört, • Die Neue Langgasse könnte mit Pflanzen oder Bäumen ein freundlicheres Erscheinungsbild haben, • Die Fußgängerzone im Bereich Breite Straße hätte keinen Querverkehr mehr, • Geringere Unfallwahrscheinlichkeit, da die Fußgängerzone nun kreuzungsfrei ist. Nachteile der Umgestaltung: • Wegfall der Einnahmen für die 10 Parkplätze, • Fahrzeuge aus Richtung Krebsgasse mit Ziel Neven Dumont Straße müssten über Glockengasse – Schwertnergasse – Appellhofplatz ausweichen Ausweichmöglichkeit für den Verkehr Aus Richtung Krebsgasse: Glockengasse Schwerdnergasse Auf der Ruhr Röhrergasse Kupfergasse
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0465/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 16:30