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0465/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Neue Langgasse autofrei umgestalten, Aktenzeichen 206/2023

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 4.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petenten

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

794 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm 
stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner 
der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den 
Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.

Anlage 3 weiteres Schreiben vom Petenten

568 Zeichen

Von:  >  
Gesendet: Montag, 24. März 2025 10:32 
An: bezirksbuergermeiset.hubke@stadt-koel.de 
Betreff: Aktenzeichen 2026/23 B / Neue Langgasse 
  
Guten Tag Herr Hubke, 
  
ich wollte gerne nochmals anfragen, ob es einen neuen Stand für die Anfrage aus November 
2023 gibt? 
 
*** 
 
Eine Anmerkung:  
Es muss je nicht die komplette Straße für den Autoverkehr gesperrt werden, wie in der 
Präsentation dargestellt. 
 
Wenn die Parkplätze entfallen könnten oder die Parkplätze zeitlich befristet nur für 
Lieferfahrzeuge sind, wäre das schon ein Fortschritt. 
 
 
Gruß

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0465/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Neue Langgasse autofrei umgestalten, 
Aktenzeichen 206/2023  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den Vorschlag des Petenten zu prüfen und der Bezirksvertre-
tung das Prüfergebnis vorzulegen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent schlägt mit seiner Eingabe nach §24 Gemeindeordnung NRW vom 31.03.2023 
vor, die Neue Langgasse autofrei umzugestalten und führt als Beispiel die bereits autofreie 
Ehrenstraße an. 
Auf Anlage 2 wird verwiesen. 
 
Eine Stellungnahme der Fachverwaltung liegt bislang nicht vor. 
 
Anlagen

Anlage 2 Eingabe

2787 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
Vorschlag für eine autofreie »Neue Langgasse« 
Sehr geehrter Herr Hupke, 
31.03.2023 
als Anwohner der Kölner Innenstadt bin ich zu Gast beim Restaurant »Da Me« in der Neuen 
Langgasse. Was mir aufgefallen ist, sind die stellenweise chaotischen Verkehrsverhältnisse, 
da die Einbahnstraßen-Regelung von Autofahrern leider nicht erkannt und eingehalten wird. 
Auch ist es für Außengastronomie störend, dass die Gäste die Abgase der an- und 
abfahrenden Fahrzeuge einatmen müssen. Stellenweise stehen die Autos längere Zeit mit 
laufenden Motoren, ohne dass die Fahrer den Wunsch haben wegzufahren. 
Aus diesen Grunde habe ich mit den Betreibern der Geschäfte gesprochen und wir möchten 
darum bitten zu prüfen, ob die Neue Langgasse ähnlich der Ehrenstraße autofrei gestaltet 
werden könnte. 
Dies hätte für die Fußgänger deutliche Vorteile, auch könnte die Gasse mit der 
Fußgängerzone der Breitestraße verbunden werden. Die freiwerden Parkflächen könnten mit 
Pflanzen verschönert und damit auch optisch aufgewertet werden. Der vorhandene 
Schilderwald wäre dann nicht mehr notwendig. 
Damit sie sehen können, dass auch andere Mitmenschen diesen Vorschlag begrüßen, habe 
ich ein Unterschriften-Sammlung durchgeführt und als Anlage im Original mit beigefügt. 
Mit freundlichem Gruß

Vorschlag zur Umgestaltung 
der 
Neue Langgasse Köln
Autofreie Zone
zwischen Breite Straße und Krebsgasse 
Integration mit der Fußgängerzone Breite 
Straße
Ersteller: 
März 2023

Ansicht von der Breite Straße Ansicht von der  Krebsgasse

Vorteile der Umgestaltung: 
• Es entsteht ein verkehrsberuhigter Bereich für Fußgänger 
• Die Besucher der Restaurants REWE und Da Mé hätten einen höherwertigen Außensitz, 
• Keine Fahrzeuge können von der Krebsgasse mehr aus in die Neue Langgasse fahren, 
• Fahrzeuge die aus der Richtung Neven-DuMont-Str. (Einbahnstraße!) fahren wollen, werden gehindert, 
• Die Einbahnstraßenschilder können damit entfallen, 
• Das Falschabbiegen aus der Neue Langgasse in die Breite Straße wird verhindert 
• Die Außengastronomie wird nicht durch Abgase und parkende Fahrzeuge und Verkehrslärm gestört, 
• Die Neue Langgasse könnte mit Pflanzen oder Bäumen ein freundlicheres Erscheinungsbild haben, 
• Die Fußgängerzone im Bereich Breite Straße hätte keinen Querverkehr mehr, 
• Geringere Unfallwahrscheinlichkeit, da die Fußgängerzone nun kreuzungsfrei ist. 
Nachteile der Umgestaltung: 
• Wegfall der Einnahmen für die 10 Parkplätze, 
• Fahrzeuge aus Richtung Krebsgasse mit Ziel Neven Dumont Straße müssten über Glockengasse –
Schwertnergasse – Appellhofplatz ausweichen

Ausweichmöglichkeit für den Verkehr 
Aus Richtung Krebsgasse: 
Glockengasse 
Schwerdnergasse 
Auf der Ruhr 
Röhrergasse 
Kupfergasse

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0465/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.02.2026
Erstellt
17.02.2026 16:30