3696/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rondorfer Hauptstraße 10 (Az.: 02-1600-145/18)
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Anlage 1 - Eingabe
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Geschäftsführung Ausschuss Anregungen und Beschwerden Herrn Horst Thelen Rathaus Spanischer Bau 50667 Köln Köln, 16. August 2018 Sehr geehrter Herr Thelen, sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der nicht eingehalten Geschwindigkeit von 30 km/h des durchfahrenden Bus/LKW- und Autoverkehrs habe ich mich heute dazu entschlossen Ihnen zu schreiben. Seit 7 Jahren wohnen ich auf der Rondorfer Hauptstraße und habe auch schon versucht über die Bezirksverwaltun g mehrfach eine Geschwindigkeitskontrolle der durchfahrenden Autos anzuregen, Fehlanzeige. Die Stadt Köln ist wohl nur im Besitz eine s mobilen Gerätes im Be- zirk Rodenkirchen. Dazu kommt noch, dass der Straßenbelag / Pflastersteine einen seh r er- höhten Geräuschpegel verursacht , dass beim Öffnen der Eingangst üre im Geschäftsbereich Rondorfer Hauptstsr. 10 noch nicht einmal mehr sein eigenes Wort durch die Lautstärke zu verstehen ist. Außerdem ist eine derartige Erschütterung im Haus festzustellen, was einfach nicht mehr hinnehmbar ist. Eine seh r große Gefah r besteht darin, dass der Bürgersteig vor der Geschäftseinheit so schmal ist, dass eine Mutter mit Kinderwagen nur vorsichtig entlang fahren kann, kaum Platz ist und direkt an der Bordsteinkante geht, sollte dann aber ein Bus oder LKW um die Kurve kommen , muss man aufpassen , dass man nich t vom Spiegel der Busse - der in Kopfhöhe ist - getroffen wird. Das Gleiche gilt jedoch auch, wenn man aus der Geschäftseinheit heraus kommt. Man muss immer vorsichtig um die Ecke schauen, bevor man aus dem Büro geht, denn LKWs und Bus- se kommen relativ schne ll und nah am Bürgersteig/Bordsteinkante vorbei gefahren, was ei- nem sowieso immer ein großen Schrecken versetzt. Das Anliegen der Hausgemeinschaft ist, dass hier sehr dringend zur Straßenüberquerung ein Zebrastreifen angebracht wird um gleichzeitig die enorme Geschwindigke it des Durchgangs- verkehrs zu drosseln um dann gefahren los die Straße überqueren zu können. Die Sicherheit der Bürger sollte die obe rste Priorität der Stadt Köln haben, diese Sicherhe it ist hie r nicht mehr gewährleistet. Nebenbei möchte ich darauf aufmerksam machen , dass nachts auf der Rondorfer Hauptstr. Autos mit sicher 80 km/h durchrasen. Insgesamt muss ich sagen, ist die Lebensqualität in Rondorf seh r eingeschränkt. Geschweige von dem erhöhten Verkehrsau f- kommen der Autofahrer zum St. Georg Internat. Be i diesem Geräuschpegel durch den sehr lauten Asphalt/Straßenpflaster und die Massen Durchfahrt in Ron dorf muss ich a ls Bürgerin hier dringend um Überprüfung und Korrektur der Missstände bitten. Sicherlich würde sich dort ein Blitzanlage mal richtig rechnen und zum Einsatz kommen. In Erwartung einer Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen gez.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3696/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Rondorfer Hauptstraße 10 (Az.: 02-1600-145/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Eingabe. Im Hinblick auf die in der Begründung angegebenen Ausführungen sieht die Bezirksvertretung Rodenkirchen keinen konkreten Handlungsbedarf das Anliegen der Petentin weiter zu verfolgen. Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 2 Begründung: Die Petentin beantragt die Einrichtung eines Zebrastreifens und bittet um eine Überprüfung des Ge- räuschpegels sowie der Erschütterung durch die Pflastersteine. Außerdem bittet sie um eine Ge- schwindigkeitsüberprüfung (Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: An der Rondorfer Haupstr. 10 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h und ist anhand der Be- schilderung für jeden Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erkennen. Aus technischen und verkehrsrechtlichen Gründen ist es auf der Rondorfer Hauptstraße nicht möglich mobile Radarmessungen durchzuführen. Aufgrund nicht gradliniger Verkehrs- und Fahrbahnführung sind hier keine hinreichend geraden Radarmessstrecken zu erzielen. Radarmessungen sind an dieser Örtlichkeit deshalb als ungültig anzusehen und werden daher seitens der Gerichte nicht anerkannt. Eine stattgefundene Verkehrszählung ist mittlerweile ausgewertet. Die erforderlichen Mindestkennzahlen nach Fußgänger/h und Kfz/h nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen werden nicht annähernd erreicht. Dem vorgeschlagen Fußgängerüberweg bzw. einer Lichtsignalanlage zur Reduzierung der Ge- schwindigkeit kann daher nicht zugestimmt werden. Der Petentin wurde dies vorab telefonisch mitgeteilt. Abschließend fand hierzu ein gemeinsamer Ortstermin am 28.05.2019 statt. Hierbei wurde augenscheinlich festgestellt, dass einige Verkehrsteilnehmende schneller als mit Tem- po-30 km/h den o. g. Streckenabschnitt befahren. Eine Gefährdungssituation für zu Fuß Gehende unmittelbar hinter dem Kurvenbereich auf dem beengten Gehweg kann nicht ausgeschlossen wer- den. Verkehrstechnische Maßnahmen können anhand der Örtlichkeiten nicht getroffen werden. Die Petentin ist vor 7 Jahren zugezogen. Bei Erwerb der Immobilie befand sich bereits dort ein Pflasterstein-Belag mit den damit ggf. verbundenen Geräuschen. Maßnahmen gegen den Geräuschpegel sind von der Verwaltung nicht geplant. Anlage: 1. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Rondorfer Hauptstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- 3696/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 09.11.2018 06:25