V/0522/2018
Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen
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AnlageB - Übersichtsplan Promenadenquerungen
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Durchgängigkeit des Radverkehrs auf der Promenade: Zweistufiges Konzept zur Bevorrechtigung bzw. zu alternativen Führungsformen an den bislang untergeordneten Querungsstellen 10 1 2 3 4 5 6 78 9 Querungsstellen und ihre besonderen Herausforderungen: 1 Am Kreuztor - Hohe Geschwindigkeit Radverkehr durch topografische Gegebenheiten 2 Kanalstraße - Hohe Geschwindigkeit Radverkehr durch topografische Gegebenheiten 3 Hörstertor - Naheliegender Knotenpunkt Gartenstraße 4 Salzstraße - Herstellung der Einheit von Bau und Betrieb sowie radiale Fußgängerströme 5 Windthorststraße - ÖPNV und radiale Fußgängerströme zwischen HBF und Innenstadt 6 Ludgeristraße - Naheliegender Kreisverkehr Ludgeriplatz 7 Aegidiistraße - Hohe Geschwindigkeit Radverkehr durch topografische Gegebenheiten 8 Am Stadtgraben - Kreuzung Bundesstraße 9 Gerichtsstraße - Verschwenkung Promenadenführung grün: erste Stufe (bauliche Maßnahmen in 2019) : zweite Stufe (konzeptioneller Ansatz aufgrund der blau Komplexität der Rahmenbedingungen) Anlage B zur Vorlage V/0522/2018 10 Neutor - Kreuzung Bundesstraße
Beschlussvorlage
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V/0522/2018 V/0522/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Radverkehr auf der Promenade durchgängig er zu führen und hierfür ein Querungskonzept unter Beachtung gesamtverkehrlicher und stadtgestalter i- scher Belange zu erarbeiten. 2. Beginnend im Jahr 2019 sollen für die vier Querungen Am Kreuztor , Kanalstraße, Hörstertor und Salzstraße bauliche Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Promenade umgesetzt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Planung der insgesamt zehn Promenadenquerungen bis zur HOAI -Leistungsphase 3 (En t- wurfsplanung) einschließlich der Darstellung von Varianten sind Kosten in Höhe von 300.000 Euro anzusetzen. Diese sind wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4248 Masterplan „Mobilität 2035+“ Auszahlungen für Baumaßnahmen 2018 300.000 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 04.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6162 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0522/2018 Promenade, Mauritztor Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen an den Querungen Am Kreuztor, Kanalstraße, Hörstertor und Salzstraße sind Kosten in Höhe von 600.000 Euro zu veranschlagen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4257 Promenadenquerungen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2019 600.000 Die zur Finanzierung der baulichen Maßnahmen an den o. g. Querungsstellen erforderlichen Ermäch- tigungen werden in den Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o. g. Investitionsmaßnahme aufgenom- men. Dabei handelt es sich um eine Verlagerung aus dem Mobilitätsfonds für eine nachhaltige Mobili- tätsinfrastruktur – Masterplan Mobilität. Begründung: Die Promenade als autofreier, rund 4,5 Kilometer langer Vertei- lerring um die Innenstadt, ist für die Radverkehrsabwicklung in Münster von zentraler Bedeutung und findet sowohl bundesweit als auch international große Beachtung. An Spitzentagen wer- den in Höhe Mauritztor 23.000 Radfahrende gezählt. Damit zählt der Abschnitt Mauritztor zu den am höchst frequentierten Rad- verkehrsanlagen Münsters. Die Verkehrsbedeutung der Promenade wird künftig noch spürbar zunehmen, da sie den Aus- gangs- bzw. Endpunkt aller 13 Velorouten bildet, die Münsters Innenstadt mit den Außenstadtteilen und den Umlandgemeinden verbinden werden. Bislang ist die Promenade an nahezu allen Querungsstellen untergeordnet geführt. Das Beispiel Mauritztor zeigt, dass auch alternative, hier kreuzungsfreie Führungsformen zur sicheren und gleichsam zügigeren Durchbindung möglich sind. Unter Berücksichtigung gesamtverkehrlicher und stadtgestalterischer Belange sollen daher für jede Querungssituation Konzeptplanungen mit der Zielsetzung einer möglichst durchgehenden Führung des Radverkehrs auf der Promenade erarbei- tet werden. Hierdurch sollen die Fahrzeitverluste für Radfahrende deutlich reduziert werden. Aufgrund der unterschiedlichen verkehrlichen Charakteristik und Bedeutung sowie differenten Her- ausforderungen an den Querungsstellen der Promenade mit den kreuzenden Radialstraßen sind keine Einheitslösungen möglich. Um dem Radverkehr auf der Promenade perspektivisch die Priori- tät einzuräumen, die er faktisch bereits hat, bedarf es individueller und kreativer Lösungen, die nicht zuletzt auch den querenden Fußverkehr berücksichtigen. Es gilt daher, für jede Querung eine passgenaue und nachvollziehbare Planung zu entwickeln und anschließend baulich umzusetzen. Die mögliche Palette an Lösungen reicht von „einfachen“ Auf- pflasterungen mit Beschilderungen/Markierungen bis hin zu kostenaufwendigen Ingenieurbauwe- - 3 - V/0522/2018 ken. Eine bloße Umkehrung der geltenden Vorfahrtsregeln ist allein aus Verkehrssicherheitsgründen nicht umsetzbar, würde aber auch zu massiven, nicht vertretbaren Störungen z. B. des Busverkehrs an der Windthorststraße führen. Um den Radverkehr auf der Promenade deutlich zügiger, sicherer, durchgängiger und komfortabler führen zu können, empfiehlt die Verwaltung, auch als Ergebnis einer Bereisung mit dem Allgemei- nen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Münsterland e. V., ein zweistufiges Verfahren: Zunächst sollen zeitnah Entwurfsplanungen für die vier Querungsstellen Am Kreuztor, an der Kanalstraße, am Hörstertor und an der Salzstraße (siehe Anlage B) erstellt werden, damit beginnend im Jahr 2019 bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, die eine plangleiche Bevorrechtigung der Promenade gegenüber den Radialstraßen zulassen. Die übrigen sechs Querungsstellen (siehe Anlage B), an denen die Promenade derzeit un- tergeordnet geführt wird, erfordern aufgrund ihrer Komplexität eine grundsätzlich- konzeptionelle, gesamtverkehrliche Betrachtung. Im Rahmen des Konzepts sollen ausdrück- lich auch planfreie Lösungsvarianten aufgezeigt sowie eine Maßnahmenpriorisierung erar- beitet werden. Hierbei sollte wiederum die Querungssituation Ludergistraße gesondert betrachtet werden, da diese nicht losgelöst vom unmittelbar benachbarten Ludgeriplatz bearbeitet werden kann und damit eine herausragend komplexe verkehrliche und städtebauliche Situation darstellt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Erarbeitung des Konzeptes zu den Promenadenquerungen extern zu vergeben. Die zuständigen politischen Gremien (Bezirksvertretung, Ausschüsse) werden im weiteren Bearbe i- tungsprozess selbstverständlich eng eingebunden. Dies schließt ausdrücklich auch die Präsentation erster Konzeptideen ein. Das Querungsstellenkonzept ist Bestandteil des Masterplans Mobilität 2035+ und setzt den beschlos- senen Haushaltsbegleitantrag „Mobilitätsfond für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur – „Master- plan Mobilität“ zeitnah umsetzen“ hinsichtlich der Vorrang-Maßnahme „Stärkung des Radverkehrs“ in diesem Punkt um. Die Erarbeitung erfolgt damit zeitlich unabhängig vom Masterplanprozess, steht aber im inhaltlichen Einklang mit diesem Verfahren. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage B – Übersichtsplan Promenadenquerungen
Anlage A
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Anlage A zur V/0522/2018 Kurzüberblick Die Promenade als autofreier, rund 4,5 Kilometer langer Verteilerring um die Innenstadt, ist für die Radverkehrsabwicklung in Münster von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung gesamtver- kehrlicher und stadtgestalterischer Belange sollen daher für jede Querungssituation Konzeptpla- nungen mit der Zielsetzung einer möglichst durchgehenden Führung des Radverkehrs auf der Promenade erarbeitet werden. Hierdurch sollen die Fahrzeitverluste für Radfahrende deutlich reduziert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit den Entwurfs-/Konzeptplanungen soll der Radverkehr auf der Promenade deutlich zügiger, sicherer, durchgängiger und komfortabler geführt werden. Dazu empfiehlt die Verwaltung ein zweistufiges Verfahren: 1) Zunächst sollen zeitnah Entwurfsplanungen für die vier Querungsstellen Am Kreuztor, an der Kanalstraße, am Hörstertor und an der Salzstraße erstellt werden, damit beginnend im Jahr 2019 bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, die eine plangleiche Bevor- rechtigung der Promenade gegenüber den Radialstraßen zulassen. 2) Die übrigen sechs Querungsstellen, an denen die Promenade derzeit untergeordnet ge- führt wird, erfordern aufgrund ihrer Komplexität eine grundsätzlich-konzeptionelle, ge- samtverkehrliche Betrachtung. Im Rahmen des Konzepts sollen ausdrücklich auch plan- freie Lösungsvarianten aufgezeigt sowie eine Maßnahmenpriorisierung erarbeitet werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 900.000 € zu kalkulieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthema Klimaschutz ist durch eine Konzeption zur Bevorrechtigung der Prome- nade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundlicher Mobilität.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Kanalstraße
- Salzstraße
- Windthorststraße
- Ludgeristraße
- Aegidiistraße
- Gerichtsstraße
- Ludgeriplatz 7
- Am Kreuztor
- Am Stadtgraben
- Gartenstraße 4
- Promenade
- Mauritztor 23
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0522/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37