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V/0522/2018

Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen

Vorlagen 04.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 13.09.2018, TOP 7.1

AnlageB - Übersichtsplan Promenadenquerungen

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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AnlageB - Übersichtsplan Promenadenquerungen

1134 Zeichen

Durchgängigkeit des Radverkehrs auf der Promenade: 
Zweistufiges Konzept zur Bevorrechtigung bzw. zu alternativen 
Führungsformen an den bislang untergeordneten Querungsstellen
10 1
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9
Querungsstellen und ihre 
besonderen Herausforderungen:
1 Am Kreuztor - Hohe Geschwindigkeit 
   Radverkehr durch topografische
   Gegebenheiten
2 Kanalstraße - Hohe Geschwindigkeit 
   Radverkehr durch topografische
   Gegebenheiten
3 Hörstertor - Naheliegender 
   Knotenpunkt Gartenstraße
4 Salzstraße - Herstellung der Einheit 
   von Bau und Betrieb sowie radiale 
   Fußgängerströme
5 Windthorststraße - ÖPNV und radiale
   Fußgängerströme zwischen HBF 
   und Innenstadt 
6 Ludgeristraße - Naheliegender 
   Kreisverkehr Ludgeriplatz
7 Aegidiistraße - Hohe Geschwindigkeit 
   Radverkehr durch topografische
   Gegebenheiten
8 Am Stadtgraben - Kreuzung 
   Bundesstraße
9 Gerichtsstraße - Verschwenkung 
   Promenadenführung
 
grün: erste Stufe (bauliche Maßnahmen in 2019)  
: zweite Stufe (konzeptioneller Ansatz aufgrund der blau
Komplexität der Rahmenbedingungen)
Anlage B zur Vorlage V/0522/2018
10 Neutor - Kreuzung Bundesstraße

Beschlussvorlage

6644 Zeichen

V/0522/2018 
V/0522/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzept zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an den Promenadenquerungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Radverkehr auf der Promenade durchgängig er zu führen 
und hierfür ein Querungskonzept unter Beachtung gesamtverkehrlicher und stadtgestalter i-
scher Belange zu erarbeiten. 
 
2. Beginnend im Jahr 2019 sollen für die vier Querungen Am Kreuztor , Kanalstraße, Hörstertor 
und Salzstraße bauliche Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Promenade umgesetzt werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Planung der insgesamt zehn Promenadenquerungen bis zur HOAI -Leistungsphase 3 (En t-
wurfsplanung) einschließlich der Darstellung von Varianten sind Kosten in Höhe von 300.000 Euro 
anzusetzen. Diese sind wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4248 Masterplan „Mobilität 2035+“    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2018 300.000  
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
04.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Oeinck 
Telefon: 492-6162 
OeinckP@stadt-muenster.de

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V/0522/2018 
Promenade, Mauritztor 
Für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen an den Querungen Am Kreuztor, Kanalstraße, 
Hörstertor und Salzstraße sind Kosten in Höhe von 600.000 Euro zu veranschlagen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4257 Promenadenquerungen    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2019 600.000  
 
Die zur Finanzierung der baulichen Maßnahmen an den o. g. Querungsstellen erforderlichen Ermäch-
tigungen werden in den Haushaltsplan -Entwurf 2019 bei der o. g. Investitionsmaßnahme aufgenom-
men. Dabei handelt es sich um eine Verlagerung aus dem Mobilitätsfonds für eine nachhaltige Mobili-
tätsinfrastruktur – Masterplan Mobilität. 
 
 
Begründung: 
 
Die Promenade als autofreier, rund 4,5 Kilometer langer Vertei-
lerring um die Innenstadt, ist für die Radverkehrsabwicklung in 
Münster von zentraler Bedeutung und findet sowohl bundesweit 
als auch international große Beachtung. An Spitzentagen wer-
den in Höhe Mauritztor 23.000 Radfahrende gezählt. Damit zählt 
der Abschnitt Mauritztor zu den am höchst frequentierten Rad-
verkehrsanlagen Münsters.  
 
Die Verkehrsbedeutung der Promenade wird künftig noch  spürbar zunehmen, da  sie den Aus-
gangs- bzw. Endpunkt aller 13 Velorouten bildet, die Münsters Innenstadt mit den Außenstadtteilen 
und den Umlandgemeinden verbinden werden. 
 
Bislang ist die Promenade an nahezu allen Querungsstellen untergeordnet geführt. Das Beispiel 
Mauritztor zeigt, dass auch alternative, hier kreuzungsfreie Führungsformen zur sicheren und  
gleichsam zügigeren Durchbindung möglich sind. Unter Berücksichtigung gesamtverkehrlicher und 
stadtgestalterischer Belange sollen daher für jede Querungssituation Konzeptplanungen mit der 
Zielsetzung einer möglichst durchgehenden Führung des Radverkehrs auf der Promenade erarbei-
tet  werden. Hierdurch sollen die Fahrzeitverluste für Radfahrende deutlich reduziert werden. 
 
Aufgrund der unterschiedlichen verkehrlichen Charakteristik und Bedeutung sowie differenten Her-
ausforderungen an den Querungsstellen der Promenade mit den kreuzenden Radialstraßen sind 
keine Einheitslösungen möglich. Um dem Radverkehr auf der Promenade perspektivisch die Priori-
tät einzuräumen, die er faktisch bereits hat, bedarf es individueller und kreativer Lösungen, die nicht 
zuletzt auch den querenden Fußverkehr berücksichtigen.   
 
Es gilt daher, für jede Querung eine passgenaue und nachvollziehbare Planung zu entwickeln und 
anschließend baulich umzusetzen. Die mögliche Palette an Lösungen reicht von „einfachen“ Auf-
pflasterungen mit Beschilderungen/Markierungen bis hin zu kostenaufwendigen Ingenieurbauwe-

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V/0522/2018 
ken. Eine bloße Umkehrung der geltenden Vorfahrtsregeln ist allein aus Verkehrssicherheitsgründen 
nicht umsetzbar, würde aber auch zu massiven, nicht vertretbaren Störungen z. B. des Busverkehrs 
an der Windthorststraße führen. 
 
Um den Radverkehr auf der Promenade deutlich zügiger, sicherer, durchgängiger und komfortabler 
führen zu können, empfiehlt die Verwaltung, auch als Ergebnis einer Bereisung mit dem Allgemei-
nen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Münsterland e. V., ein zweistufiges Verfahren:  
 Zunächst sollen zeitnah Entwurfsplanungen für die vier Querungsstellen Am Kreuztor, an der 
Kanalstraße, am Hörstertor und an der Salzstraße (siehe Anlage B) erstellt werden, damit 
beginnend im Jahr 2019 bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, die eine plangleiche 
Bevorrechtigung der Promenade gegenüber den Radialstraßen zulassen.  
 Die übrigen sechs Querungsstellen (siehe Anlage B), an denen die Promenade derzeit un-
tergeordnet geführt wird, erfordern aufgrund ihrer Komplexität eine grundsätzlich-
konzeptionelle, gesamtverkehrliche Betrachtung. Im Rahmen des Konzepts sollen ausdrück-
lich auch planfreie Lösungsvarianten aufgezeigt sowie eine Maßnahmenpriorisierung erar-
beitet werden. 
Hierbei sollte wiederum die Querungssituation Ludergistraße gesondert betrachtet werden, 
da diese nicht losgelöst vom unmittelbar benachbarten Ludgeriplatz bearbeitet werden kann 
und damit eine herausragend komplexe verkehrliche und städtebauliche Situation darstellt. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, die Erarbeitung des Konzeptes zu den Promenadenquerungen extern zu 
vergeben. 
 
Die zuständigen politischen Gremien (Bezirksvertretung, Ausschüsse) werden im weiteren Bearbe i-
tungsprozess selbstverständlich eng eingebunden. Dies schließt ausdrücklich auch die Präsentation 
erster Konzeptideen ein. 
 
Das Querungsstellenkonzept ist Bestandteil des Masterplans Mobilität 2035+ und setzt den beschlos-
senen Haushaltsbegleitantrag „Mobilitätsfond für eine nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur – „Master-
plan Mobilität“ zeitnah umsetzen“ hinsichtlich der Vorrang-Maßnahme „Stärkung des Radverkehrs“ in 
diesem Punkt um. Die Erarbeitung erfolgt damit zeitlich unabhängig vom Masterplanprozess, steht 
aber im inhaltlichen Einklang mit diesem Verfahren. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage B – Übersichtsplan Promenadenquerungen

Anlage A

2569 Zeichen

Anlage A zur V/0522/2018 
Kurzüberblick 
Die Promenade als autofreier, rund 4,5 Kilometer langer Verteilerring um die Innenstadt, ist für die 
Radverkehrsabwicklung in Münster von zentraler Bedeutung. Unter Berücksichtigung gesamtver-
kehrlicher und stadtgestalterischer Belange sollen daher für jede Querungssituation Konzeptpla-
nungen mit der Zielsetzung einer möglichst durchgehenden Führung des Radverkehrs auf der 
Promenade erarbeitet  werden. Hierdurch sollen die Fahrzeitverluste für Radfahrende deutlich 
reduziert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit den Entwurfs-/Konzeptplanungen soll der Radverkehr auf der Promenade deutlich zügiger, 
sicherer, durchgängiger und komfortabler geführt werden. Dazu empfiehlt die Verwaltung ein 
zweistufiges Verfahren: 
1) Zunächst sollen zeitnah Entwurfsplanungen für die vier Querungsstellen Am Kreuztor, an 
der Kanalstraße, am Hörstertor und an der Salzstraße erstellt werden, damit beginnend 
im Jahr 2019 bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, die eine plangleiche Bevor-
rechtigung der Promenade gegenüber den Radialstraßen zulassen.  
2) Die übrigen sechs Querungsstellen, an denen die Promenade derzeit untergeordnet ge-
führt wird, erfordern aufgrund ihrer Komplexität eine grundsätzlich-konzeptionelle, ge-
samtverkehrliche Betrachtung. Im Rahmen des Konzepts sollen ausdrücklich auch plan-
freie Lösungsvarianten aufgezeigt sowie eine Maßnahmenpriorisierung erarbeitet werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von rd. 900.000 € zu kalkulieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nord-
rhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Querschnittsthema Klimaschutz ist durch eine Konzeption zur Bevorrechtigung der Prome-
nade maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung 
von klimafreundlicher Mobilität.

Beratungsverlauf (2)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Kanalstraße
  • Salzstraße
  • Windthorststraße
  • Ludgeristraße
  • Aegidiistraße
  • Gerichtsstraße
  • Ludgeriplatz 7
  • Am Kreuztor
  • Am Stadtgraben
  • Gartenstraße 4
  • Promenade
  • Mauritztor 23
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0522/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37