0218/2019
Führung von Vormundschaften in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 23.01.2019 0218/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 Führung von Vormundschaften in Köln Der starke Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in 2015 ff machte es erforderlich, das bestehende Angebot von Amts- und Vereinsvormündern auszubauen. Darüber hinaus mussten Erfahrungen mit der gesetzlich geforderten Fallobergrenze von maximal 50 Mündeln pro Vormund gesammelt und ausgewertet werden. Der Sachstand in diesem Arbeitsbereich stellt sich zum Jahreswechsel 2018/2019 so dar,dass ein differenziertes Angebot vorgehalten wird um für die Kinder und Jugendlichen jeweils einen passenden und geeigneten Vormund/Pfleger gegenüber dem Familiengericht vorschlagen und einsetzen zu können. Grundsätzlich wird dem ehrenamtlichen Vormund per Gesetz der Vorrang vor allen anderen Vormün- dern eingeräumt. Im Rahmen der §§1791 a Abs. 1 S. 2 sowie 1791 B Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Vereins- oder Amtsvormund nur dann als Vormund einzusetzen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist, die die Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen kann. Bei bestehender Amts- oder Vereinsvormundschaft hat das Familiengericht das Jugendamt oder der Verein als Vormund entsprechend § 1887 BGB zu entlassen, sobald eine andere geeignete Person zur Übernahme der Vormundschaft vorhanden ist und dies dem Wohl des Mündels des Mündels ent- spricht. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln hat sich dafür eingesetzt, die Vormundschaf- ten auf 4 gesetzlich vorgesehene Säulen aufzubauen: Amtsvormundschaft als eigenständiges Sachgebiet in der Abteilung Päd. und Soziale Diens- te des Jugendamtes Vertragliche Vereinbarung seit 2012 mit Trägern von Vereinsvormundschaften mit dem Ziel der vorrangigen Vermittlung von Vormundschaften an Vereinsvormünder Derzeitige Vertragspartner sind SKF Köln e.V. und Auf Achse Seit 2015 Gewinnung, Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern für UMA in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern, aktuell SKF Köln e.V. und Auf Achse Vernetzung und Inanspruchnahme der in Köln tätigen freiberuflich tätigen Berufsvormünder seit 2016 Mit diesem Angebot setzt das Amt für Kinder, Jugend und Familie des gesetzlichen Auftrag ent- sprechend § 53 SGB VIII um, wonach das Jugendamt dem Familiengericht Personen oder Verei- ne vorzuschlagen hat, die sich im Einzelfall als Pfleger oder Vormund eignen und kommt dem An- spruch auf Beratung und Unterstützung der jeweiligen Vormünder und Pfleger nach. 2 Ehrenamtliche Einzelvormünder für umA Vereins- vormundschaften Berufsvormünder/Freiberufler Amtsvormundschaft 7 Vereinsvormün- der 14 Berufsvormünder 23 Stellen 21 Fälle 223 Fälle 176 Fälle 654 Fälle Stand 31.12.2018 Der aktuelle Stand stellt sich wie folgt dar: Ehrenamtliche Vormünder Die Gewinnung, Schulung und Beratung der ehrenamtlichen Vormünder erfolgt in Kooperation mit Auf Achse und dem SkF Köln e.V. Aktuell ist eine Fachkraft aus dem Bereich der Amtsvormundschaft mit einem Stellenanteil von 0,5 als Koordinator eingesetzt. Der Koordinator führt zunächst alle Vormund- schaften für UMA im Tandem mit einem ehrenamtlichen Interessierten. Ziel ist es, dass der ehrenamt- liche Interessierte die Vormundschaft übernimmt. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass dies nicht passt, wird die Vormundschaft durch einen Amtsvormund weitergeführt. Die Pilotphase läuft gut an. Der Erhalt und Ausbau des Programms zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern wird durch Landesmittel gefördert. Damit werden insgesamt jeweils 0,5 Stellen je Verein finanziert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 25 %. Dieser Eigenanteil erfolgt durch den Einsatz der städtischen Fachkraft als Koordinator mit einem Zeitanteil von 0,5 Stellen. Bewilligungszeitraum ist 15.12.2018 bis 14.12.2019 Vereinsvormünder Ab Januar 2019 werden durch die in Köln eingesetzten Vereinsvormünder des SkF und von Auf Ach- se Vormundschaften berufsmäßig mit einer Quote von 1 : 30 geführt (Vormund/Mündel). Die Abrech- nung der Kosten erfolgt über das Familiengericht. Zur Deckung der Rest- und Overheadkosten wird eine Fallpauschale in Höhe von 100,00 € pro Fall um Monat aus kommunalen Mitteln gewährt. Halb- jährlich finden Austauschgespräche der Koordinatoren der Vereine und des Jugendamtes gemeinsam mit dem Familiengericht statt. Berufsvormünder Aktuell sind in Köln 14 freiberuflich tätige Berufsvormünder vernetzt. Diese entscheiden eigenestän- dig, wie viele Vormundschaften sie führen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über das Familienge- richt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln bietet einen sog. Qualitätszirkel an. In diesem Rahmen findet im 6 Wochenrhythmus ein Austauschgespräch statt. Diese Gespräche werden z.T. als Thementage angeboten. Zu den Thementagen werden bedarfsorientiert Referenten eingela- den. Zwei Mal jährlich findet ein Austausch mit einer Vertreterin des Familiengerichtes statt. Amtsvormundschaft Im Bereich der Amtsvormundschaft hat sich in der Fallbemessung eine Veränderung ergeben. Durch das Familiengericht wurde dargelegt, dass anhand der zunächst festgelegten Bemessung der Fall- zahl 40 je vollzeitbeschäftigten Vormund, die Aufgabenerledigung nicht zu bewerkstelligen sei. Es erfolgten übermäßige viele Beschwerden durch das Familiengericht, insbesondere zur Frage der Ein- haltung der Kontakte. Aufgrund dessen wurde eine Überprüfung der Fallzahl durchgeführt. Im Ergeb- nis wurde eine Fallzahl von 30,5 Fällen/Amtsvormund festgeschrieben, die seit Anfang 2019 prakti- ziert wird. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0218/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 17.01.2019 09:53