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0218/2019

Führung von Vormundschaften in Köln

Mitteilung Ausschuss 23.01.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.02.2019, TOP 8.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5710 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  23.01.2019 
 0218/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.02.2019 
 
Führung von Vormundschaften in Köln 
 
Der starke Zuzug von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in 2015 ff machte es  
erforderlich, das bestehende Angebot von Amts- und Vereinsvormündern auszubauen. 
Darüber hinaus mussten Erfahrungen mit der gesetzlich geforderten Fallobergrenze von 
maximal 50 Mündeln pro Vormund gesammelt und ausgewertet werden.  
 
Der Sachstand in diesem Arbeitsbereich stellt sich zum Jahreswechsel 2018/2019 so dar,dass 
ein differenziertes Angebot vorgehalten wird um für die Kinder und Jugendlichen jeweils 
einen passenden und geeigneten Vormund/Pfleger gegenüber dem Familiengericht vorschlagen und 
einsetzen zu können. 
 
Grundsätzlich wird dem ehrenamtlichen Vormund per Gesetz der Vorrang vor allen anderen Vormün-
dern eingeräumt. Im Rahmen der §§1791 a Abs. 1 S. 2 sowie 1791 B Abs. 1 S. 1 BGB ist ein Vereins- 
oder Amtsvormund nur dann als Vormund einzusetzen, wenn keine geeignete Person vorhanden ist, 
die die Vormundschaft ehrenamtlich übernehmen kann. 
Bei bestehender Amts- oder Vereinsvormundschaft hat das Familiengericht das Jugendamt oder der 
Verein als Vormund entsprechend § 1887 BGB zu entlassen, sobald eine andere geeignete Person 
zur Übernahme der Vormundschaft vorhanden ist und dies dem Wohl des Mündels des Mündels ent-
spricht.  
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln hat sich dafür eingesetzt, die Vormundschaf-
ten auf 4 gesetzlich vorgesehene Säulen aufzubauen: 
 Amtsvormundschaft als eigenständiges Sachgebiet in der Abteilung Päd. und Soziale Diens-
te des Jugendamtes 
 Vertragliche Vereinbarung seit 2012 mit Trägern von Vereinsvormundschaften mit dem Ziel 
der vorrangigen Vermittlung von Vormundschaften an Vereinsvormünder 
Derzeitige Vertragspartner sind SKF Köln e.V. und Auf Achse 
 
 Seit 2015 Gewinnung, Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern für 
UMA in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern, aktuell SKF Köln e.V. und Auf Achse 
 
 Vernetzung und Inanspruchnahme der in Köln tätigen freiberuflich tätigen Berufsvormünder 
seit 2016 
 
 
 
Mit diesem Angebot setzt das Amt für Kinder, Jugend und Familie des gesetzlichen Auftrag ent-
sprechend § 53 SGB VIII um, wonach das Jugendamt dem Familiengericht Personen oder Verei-
ne vorzuschlagen hat, die sich im Einzelfall als Pfleger oder Vormund eignen und kommt dem An-
spruch auf Beratung und Unterstützung der jeweiligen Vormünder und Pfleger nach.

2 
 
 
 
Ehrenamtliche 
Einzelvormünder 
für umA 
Vereins-
vormundschaften 
Berufsvormünder/Freiberufler Amtsvormundschaft 
 7 Vereinsvormün-
der 
14 Berufsvormünder 23 Stellen  
21 Fälle 223 Fälle 176 Fälle 654 Fälle 
Stand 31.12.2018 
 
 
 
Der aktuelle Stand stellt sich wie folgt dar: 
 
Ehrenamtliche Vormünder 
Die Gewinnung, Schulung und Beratung der ehrenamtlichen Vormünder erfolgt in Kooperation mit Auf 
Achse und dem SkF Köln e.V. Aktuell ist eine Fachkraft aus dem Bereich der Amtsvormundschaft mit 
einem Stellenanteil von 0,5 als Koordinator eingesetzt. Der Koordinator führt  zunächst alle Vormund-
schaften für UMA im Tandem mit einem ehrenamtlichen Interessierten. Ziel ist es, dass der ehrenamt-
liche Interessierte die Vormundschaft übernimmt. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass dies 
nicht passt, wird die Vormundschaft durch einen Amtsvormund weitergeführt. Die Pilotphase läuft gut 
an. 
Der Erhalt und Ausbau des Programms zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormündern wird durch 
Landesmittel gefördert. 
Damit werden insgesamt jeweils 0,5 Stellen je Verein finanziert. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 25 
%. Dieser Eigenanteil erfolgt durch den Einsatz der städtischen Fachkraft als Koordinator mit einem 
Zeitanteil von 0,5 Stellen. Bewilligungszeitraum ist 15.12.2018 bis 14.12.2019 
 
Vereinsvormünder 
Ab Januar 2019 werden durch die in Köln eingesetzten Vereinsvormünder des SkF und von Auf Ach-
se Vormundschaften berufsmäßig mit einer Quote von 1 : 30 geführt (Vormund/Mündel). Die Abrech-
nung der Kosten erfolgt über das Familiengericht. Zur Deckung der Rest- und Overheadkosten wird 
eine Fallpauschale in Höhe von 100,00 € pro Fall um Monat aus kommunalen Mitteln gewährt. Halb-
jährlich finden Austauschgespräche der Koordinatoren der Vereine und des Jugendamtes gemeinsam 
mit dem Familiengericht statt.  
 
 
Berufsvormünder 
Aktuell sind in Köln 14 freiberuflich tätige Berufsvormünder vernetzt. Diese entscheiden eigenestän-
dig, wie viele Vormundschaften sie führen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über das Familienge-
richt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln bietet einen sog. Qualitätszirkel an. In 
diesem Rahmen findet im 6 Wochenrhythmus ein Austauschgespräch statt. Diese Gespräche werden 
z.T. als Thementage angeboten. Zu den Thementagen werden bedarfsorientiert Referenten eingela-
den. Zwei Mal jährlich findet ein Austausch mit einer Vertreterin des Familiengerichtes statt.  
 
Amtsvormundschaft 
Im Bereich der Amtsvormundschaft hat sich in der Fallbemessung eine Veränderung ergeben. Durch 
das Familiengericht wurde dargelegt, dass anhand der zunächst festgelegten Bemessung der Fall-
zahl 40 je vollzeitbeschäftigten Vormund, die Aufgabenerledigung nicht zu bewerkstelligen sei. Es 
erfolgten übermäßige viele Beschwerden durch das Familiengericht, insbesondere zur Frage der Ein-
haltung der Kontakte. Aufgrund dessen wurde eine Überprüfung der Fallzahl durchgeführt. Im Ergeb-
nis wurde eine Fallzahl von 30,5 Fällen/Amtsvormund festgeschrieben, die seit Anfang 2019 prakti-
ziert wird. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

05.02.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0218/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2019
Erstellt
17.01.2019 09:53