AN/1260/2022
Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Änderungsantrag nach § 13
5643 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.06.2022 AN/1260/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.32 „Regionalplanneuauf- stellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln“ in die Tagesordnung aufzunehmen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln befindet sich seit über fünf Jahren in einem Dialog- prozess mit der Landesplanungsbehörde, welche Flächen die Stadt für ihre Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten benötigt. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Regionalplan liegen nun die Ergebnisse dieses Dialogs vor, welche für Köln bis schätzungsweise zur Mitte des 21. Jahrhunderts bestimmend sein werden. 1) Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass der Verwaltungsvorschlag nur rund ein Viertel des Wohnungsbedarfes und weniger als die Hälfte des Bedarfes an Gewerbe- und Industrieflä- chen der kommenden Jahrzehnte erfüllt. Dieses Ergebnis ist als mangelhaft anzusehen. 2) Der Rat der Stadt Köln stellt weiter fest, dass aufgrund der seit 2015 fehlenden politischen Strategie für die wachsende Stadt eine Verschärfung der sozialen Spaltung in Köln mit Ob- dachlosigkeit und vermehrter Armut zu erwarten ist. Er stellt ferner fest, dass die kürzlich verabschiedete Stadtstrategie als gescheitert anzusehen ist, wenn diese keinen Plan für die Bewältigung des Wohnungsmangels auf anderem Weg als neue Flächenausweisungen er- kennen lässt. - 2 - 3) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Politik der mangelhaften Bereitstellung von Flächen im Stadtgebiet von Köln, durch welche die Kölner Politik eine ökologisch schädliche Zersied- lung und erhöhte Flächeninanspruchnahme im Kölner Umland wissentlich in Kauf genom- men und befördert hat, zu beenden. Sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen As- pekten (Verkehrs- und soziale Infrastruktur wie Schulen etc.) wäre es sinnvoll, neue Sied- lungsgebiete im verdichteten Raum auszuweisen und nicht in naturnahen ländlichen Berei- chen mit geringer Verdichtung. Die städtische Stellungnahme zum Regionalplan ist um die- sen Aspekt zu ergänzen. 4) Der Rat der Stadt Köln beauftragt entsprechend die Verwaltung, eine um zusätzliche ASB- und GIB- Flächen aus den Beschlüssen der Bezirksvertretungen ergänzte Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss abzugeben. Eine Betrachtung der von den Bezirksvertretungen gestrichenen oder reduzierten Flächen erfolgt hingegen falls politisch erforderlich und mehr- heitsfähig im weiteren Verfahren und soll nicht Bestandteil der Stellungnahme zum Aufstel- lungsbeschluss sein. 5) Der Rat der Stadt Köln fordert die Verwaltung auf, die vor kurzem verabschiedete Stadt- strategie dahingehend zu überarbeiten, dass unverzüglich geeignete Wege für eine Behe- bung des Mangels aufgezeigt werden. Der Mangel an Flächen insbesondere für bezahlbaren Wohnraum ist für den sozialen Zusammenhalt in der Stadt und die Erhaltung des Lebens- standards der Bevölkerung als sehr kritisch anzusehen. Seitens der Verwaltung soll daher, unter Angabe konkreter Mengengerüste jeweils auf jeden Stadtbezirk heruntergebrochen, aufgezeigt werden, wie durch neue Aufsiedlungen sowie durch Konkretisierung möglicher Verdichtungen im Bestand entsprechend des „als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie“ be- zeichneten „Köln Katalog“ eine Deckung des Bedarfes bis 2045 erfolgen kann. 6) Bisher mindergenutzte ASB- und GIB-Gebiete im Stadtgebiet sollen identifiziert werden, um sie in einen Status höherer Flächenausnutzung entsprechend des „Köln Katalogs“ zu überführen. Die Verwaltung wird dazu beauftragt, je Stadtbezirk mindestens ein geeignetes Modellprojekt den politischen Gremien vorzuschlagen, welches bis zum Ende des Jahrzehn- tes umgesetzt werden soll. Diese Modellprojekte „Köln2030“ sollen in bestehenden Versiege- lungsbereichen mit erheblicher Mindernutzung, beispielsweise in Gewerbegebieten mit star- ker Einzelhandelsansiedlung, die Entwicklung neuer gemischter Stadtteile planerisch ansto- ßen. Die Projekte sollen mit der geplanten Internationalen Bau- und Technologieausstellung vernetzt werden. 7) Sollte sich in den kommenden Jahrzehnten zeigen, dass die Bevölkerungsentwicklung anders verläuft als statistisch derzeit angenommen, behält sich der Rat der Stadt Köln vor, nicht benötigte, aber im Regionalplan ausgewiesene GIB und ASB, nicht in eine Bauleitpla- nung zu überführen. Eine Priorisierung erfolgt anhand ökologischer Kriterien. Begründung: Der Mangel an Flächen insbesondere für bezahlbaren Wohnraum und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze ist für den sozialen Zusammenhalt in der Stadt, die Erhaltung des Lebensstan- - 3 - dards der Bevölkerung und die weitere wirtschaftliche Entwicklung als sehr kritisch anzuse- hen. Einer Positionierung in dieser Frage hat sich das sogenannte Gestaltungsbündnisses aus CDU/GRÜN et. al. schon vor der letzten Kommunalwahl verweigert, da es nicht über eine gemeinsame Strategie verfügt. Die damit verbundene ökologische Kölner Kirchturmpoli- tik muss beendet werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1260/2022
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 17.06.2022
- Erstellt
- 17.06.2022 14:31