1254/2023
Rückbau des Messebrunnens am Charles-de-Gaulle-Platz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich lediglich um den Abriss des Messerbrunnens. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 1254/2023 Freigabedatum 03.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Rückbau des Messebrunnens am Charles-de-Gaulle-Platz Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt den Rückbau des maroden Messebrunnens am Charles-de-Gaulle-Platz zwecks Übergabe einer geräumten Fläche im Rahmen eines Tausch- und Gestattungsvertrags zwischen der Stadt Köln und dem Landschaftsverban d Rheinland (LVR) zugunsten der Herstellung von Stellplätzen durch den LVR. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.05.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 94.800,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss 2890/2014 verzichtete die Bezirksvertretung Innenstadt auf die Sanierung des maroden Messebrunnens am Charles-de-Gaulle Platz und forderte die Verwaltung zudem auf, die in der Planskizze aufgeführten 17 zusätzlichen Parkplätze vor dem Eingang der Rheinhal- len herzustellen. Im Gegenzug sollten die zwischen Kennedyufer und Promenadenweg für die Mitarbeiter des Landschaftsverband Rheinland (LVR) bereitgestellten Parkplätze freigeräumt und vor weiterem Beparken geschützt werden. Diese Flächen werden dann zur Gestaltung des Projekts Rheinboulevard nutzbar gemacht. Im Vorlauf diskutierte Überlegungen nach Rückbau des maroden Brunnens dort platzartige Aufenthaltsbereiche zu schaffen, wurden verworfen. Die Attraktivität zwischen beiderseits an- grenzenden KFZ-Stellplätzen wurde als negativ eingeschätzt. Die nördlich der Hohenzollernbrücke gelegene Schotterfläche sollte dem LVR gem. Tausch- vertrag 2441/2015 S nebst dazugehörigem Gestattungsvertrag vom 17.11.2015, mittels Ein- tragung einer Dienstbarkeit, dauerhaft als Ersatzparkplatz zur Verfügung gestellt werden. Da diese Fläche jedoch für die Fortführung des Rheinboulevards nach Norden in den Rheinpark erforderlich ist, wurde mit dem LVR einvernehmlich die Übertragung einer vergrößerten Park- fläche im Bereich des Messebrunnens am Charles-Gaulle-Platzes in dessen Eigentum ver- einbart. 3 Nach letzter Abstimmung ist man zwischen der Stadt Köln und dem LVR darüber einig gewor- den, dass die Verwaltung als Vorleistung lediglich die Reste des Messebrunnens zurückbaut und danach die Fläche zur Herstellung des Parkplatzes an den LVR übergibt, der diesen ei- genständig baut. Nach erfolgtem Beschluss durch den Ausschuss für Kunst und Kultur kann die Ausschreibung zum Rückbau des Brunnens veröffentlicht werden. Danach kann voraus- sichtlich im zweiten Halbjahr 2023 der Rückbau des Messebrunnens und die Übergabe des provisorisch befestigten Baustellenbereiches zur Bauausführung der Stellplätze an den LVR erfolgen. Die zur Finanzierung des Brunnenrückbaus benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teiler- gebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Der Messebrunnen befindet sich nicht im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Auch im Anlagevermögen der Kernverwaltung ist kein Restbuchwert feststellbar. Der Vermögensab- gang verursacht somit keine weiteren haushaltsmäßigen Auswirkungen, zumal Abgänge von Vermögensgegenständen sich nach den Buchungsbestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht unmittelbar ergebniswirksam auswirken, sondern mit der allgemei- nen Rücklage zu verrechnen sind. Eine Belastung der allgemeinen Rücklage ist mangels Restbuchwert nicht notwendig. Anlage: - Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2 bis 4 Fotos Bestand Reste des Messebrunnens 13.09.2022 © Stadt Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1254/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.05.2023
- Erstellt
- 14.04.2023 12:18