0076/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Anlage 13 - Auszug FA 08.07.2019
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.07.2019 öffentlich 10.3 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächt i- gungen 0076/2019 Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer- promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbei- teten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungs- handbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten be- laufen sich auf rd. 4.088.220 €. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zu- ständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. 2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergelän- der zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti- gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah- res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66 Vorlagen-Nummer 0076/2019 Freigabedatum 23.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1) unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen und einem Baum in der Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwi- schen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.100.000 € zulas- ten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 Rat 21.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 4.088.220,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 32.000,- € StEB % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 503.755,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 81.764,40 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die linksrheinische Uferpromenade ist gemäß des Gestaltungshandbuches als Raum mit internatio- naler Bedeutung eingestuft. Durch den Gestaltungsbeschluss vom 04.12.2012 sind die Vorgaben des Gestaltungshandbuches für den Bedeutungsraum Internationale Zone berücksichtigt. Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 04.12.2012 unter TOP 4.1 beschlossen (s. Vorlagen- Nr.: 4711/2009): 1. „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Sanierung des Rheinboulevards zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm zu erstellen und die Finanzie- rung für die Sanierung mittels Natursteinplatten sicherzustellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sträucher zwischen der Brücke zum Maritim-Hotel und der Deutzer Brücke zu entfernen, die Rampenwand des Rheinufertunnels im Stile der vorhandenen Hochwasserschutzmauer zu verblenden und diesen Raum als Ruhezone mit zusätzlichen Bän- ken umzugestalten. 3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für die Teilfläche des Flurstücks 138, auf der der Eigentümer Außengastronomie eingerichtet hat, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zu- rückgenommen werden kann. 4. Die Verwaltung wird gebeten, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen: 4.1 Die Verwendung des Materials "Basaltlava" wird - insbesondere vor dem Hintergrund der Nach- haltigkeit - begrüßt sowie zur Ausführung empfohlen. 4.2 Es soll geprüft werden, den Blaustein unter der Deutzer Brücke gleichermaßen zu ersetzen. 4.3 Es wird empfohlen, eine Musterfläche (Material, Verlegeart …) anzulegen. 4.4 Vor dem Hintergrund perspektivisch möglicher abgängiger Bäume sollen Überlegungen zu Er- satzstandorten (Neubepflanzung) bereits heute in der Planung betrachtet und vorgeschlagen werden. 4.5 Die Integration des Bereichs um den Malakoffturm in die Planung soll geprüft werden. 3 4.6 Das vorgeschlagene Gestaltungsprinzip soll perspektivisch auch bei weiterführenden Planun- gen im Bereich des Rheinufers Berücksichtigung finden.“ Gemäß des Beschlusspunktes 1 ist in der Ausführungsplanung der Gedanke der Zonierung in Ver- weilzone (rheinseitig), Transitzone und Ruhezone durch unterschiedliche Formatgrößen der Basaltla- vaplatten (gemäß 4.1 Gestaltungsbeschluss) in der Örtlichkeit ablesbar. In der Anhörung nach Behin- dertengleichstellungsgesetz am 13.03.2018 wurde die Anregung nach einer taktilen Längsführung vor der Ruhezone eingebracht und von der Verwaltung in die Planung aufgenommen (siehe Anlage 2). Die Fuß- und Radwegrampe zur Straße Am Leystapel/Heumarkt wird barrierefrei umgestaltet. Hierfür muss die Rampe verlängert werden. An beiden Seiten der Rampenzugänge werden Basaltlavablöcke angesetzt (siehe Anlage 3). Diese Basaltlavablöcke werden auch zur Einfassung der höher stehen- den Bäume verwendet. Als Bank wird in der Ruhezone der barrierefreie Banktyp Colonia 3 eingebaut. Die Mülleimer werden entsprechend dem Gestaltungshandbuch vorgesehen. Auf Grundlage des Beschlusspunktes 2 wird zwischen der Deutzer Brücke und der Fußgängerbrücke zum Maritim der in Hochbeeten stehende Bewuchs entfernt. Die gewonnene Fläche wird der Ruhe- zone zugeschlagen. Nach der Entfernung wird die Ansicht auf die Tunnelrampenwand zum Rhein- ufertunnel frei sein. Deshalb wird die Tunnelrampenwand mit Natursteinen (sogenannte Verblender), im Format, Verband und Farbe der Hochwasserschutzwand, aufgewertet. Ein Baum, der mittig in der Transitzone steht, verursacht massive Plattenanhebungen. Die Bereiche der Wurzelhochwüchse müssten als ungebundene Wegedecke hergestellt werden. Da hierdurch die Transitzone massiv eingeschränkt wird, soll der Baum im Zuge der Bauarbeiten gefällt werden. Ein Baum kann südlich der Maritim Brücke neugepflanzt werden. Der Antrag auf Genehmigung zu Fäl- lung wurde eingereicht. Sobald die politische Zustimmung vorliegt, wird die Fällgenehmigung erteilt. Gemäß den Erläuterungen zum Gestaltungsbeschluss werden die notwendigen Einfassungen der Baumscheiben ebenerdig ausgeführt, so dass ein barrierefreies Begehen der Baumscheiben möglich ist. Die in Beschlusspunkt 3 angeregte Entwidmung hat die Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: Für das Flurstück 138 gilt der Bebauungsplan Nr. 68430/02 vom 05.08.2002, der die Fläche als öf- fentliche Verkehrsfläche ausweist. Eine Entwidmung ist nur nach Aufhebung bzw. Teilaufhebung des vorgenannten Bebauungsplanes möglich. Die Verwaltung sieht von der Aufhebung bzw. Teilaufhe- bung des Bebauungsplanes ab. Der Beschlusspunkt 4.2 des Gestaltungsbeschlusses (nördlich der Deutzer Brücke) wird im Zuge der Sanierung der Kragplatte, unter Beachtung des Urheberrechts in diesem Bereich, berücksichtigt. Gemäß Gestaltungsbeschlusspunkt 4.3 werden vor der Ausschreibung Musterflächen erstellt. Die Verwaltung wird zur Bemusterung einladen. In der Ruhezone (s. Gestaltungsbeschlusspunkt 4.4) vor der Hochwasserschutzwand kann perspekti- visch eine Baumallee gepflanzt werden. Für die Umgestaltung des Bereiches um das Tauzieher-Denkmal (s. TOP 4.5 des Gestaltungsbe- schlusses) hat die Verwaltung Gespräche mit der Imhoff Stiftung geführt. Diese beabsichtigt, im Zuge der Umgestaltung des Bereiches vor dem Schokoladenmuseum auch den Bereich des Denkmals zu überplanen. Es ist angedacht, dass es eine Kooperation zwischen Imhoff Stiftung und der Verwaltung für den Bereich des Tauzieher-Denkmals geben soll. Bis zu dessen Umgestaltung wird die Verwal- tung den Bereich des Asphalts durch 40/40 iger Gehwegplatten, die im Umfeld schon vorhanden sind, ersetzen. Hierdurch erhält der Tauzieher-Denkmalplatz ein einheitliches Erscheinungsbild. Der nicht barrierefreie Gehweg bis zum Beginn der Hochwasserschutzmauer des Rheinauhafens wird ebenfalls durch barrierefreies Pflaster, welches vor der Drehbrücke verwendet wird, umgepflastert. 4 Bei den weiteren Planungen entlang des Rheinufers wird der Gestaltungsbeschlusspunkt 4.6 berück- sichtigt. Bauzeitliche Verkehrsführung Mit dem Baustellenmanagement und den Flusskreuzfahrt-Reedereien ist abgestimmt, dass die Um- setzung der Maßnahmen unter Vollsperrung in Teilabschnitten erfolgt (s. Anlage 4). In einer Baupha- se werden die Straßenbauarbeiten und die Geländererneuerung durchgeführt. In den Bauphasen 1a und 1b wird der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr durch den Maritim-Tunnel geführt. Für den zu Fuß Gehenden wird die Route unmittelbar am Maritim Hotel baulich verbessert. In der Bauphase 2 wird der vorhandene straßenbegleitende Radweg in Fahrtrichtung Norden zwischen Heumarkt und Malakoffturm zu Lasten der Fahrbahnbreiten der Rheinuferstraße (Am Leystapel) verbreitert und in einen Zweirichtungsgeh- und -radweg umgestaltet. Zusätzlich zu den vorgenannten Umleitungsmaß- nahmen werden großräumige Umleitungshinweise für zu Fuß Gehende und Radfahrende aufgestellt. Durch das Arbeiten unter Vollsperrung in Teilabschnitten kann die Bauzeit auf ca. 21 Monate redu- ziert werden, da die Baufirma auf diese Weise mehr Bauleistung generieren kann. Bei Arbeiten unter Aufrechterhaltung des Fuß- und Radverkehrs durch das Baufeld würde sich die Bauleistung, bedingt durch die kleinen Baufelder, erheblich reduzieren. Dieses führt zu einer Verlängerung der Bauzeit mit gleichzeitiger Erhöhung des Personalkostenanteils. Geländererneuerung Im Rahmen der Arbeiten zur Sanierung der Uferpromenade soll das vorhandene Geländer ebenfalls erneuert werden. Das vorhandene Aluminiumgeländer ist mehr als 40 Jahre alt und hat eine Höhe von 1,00 m. Diese Höhe entspricht nicht mehr den Forderungen heutiger Regelwerke. Diese geben für diesen Bereich des Rheinufers eine Höhe von 1,30 m vor. Aufgrund des Alters und des Materials ist das Geländer sehr wartungsanfällig. Da nicht genormte Querschnitte verbaut wurden, sind die Reparaturen zudem sehr kostenintensiv. Die Gestaltung des neuen Geländers wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtraumanagement und dem Gestaltungsbeirat erarbeitet. Eine Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur ge- planten Gestaltung liegt vor (s. Vorlagen-Nr.: 0148/2018). Eine Animation (s. Anlage 5) und ein Plan mit Ansichten (s. Anlage 6) zur neuen Geländerkonstruktion sind beigefügt. Prüfbemerkungen des RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat die Maßnahme mit Schreiben vom 30.01.2019 (s. Anlage 7) zur Kenntnis genommen. Gemäß der Erwiderung zum Prüfbericht (s. Anlage 8) widerspricht die Verwal- tung der Kürzung der Punkte „Unvorhergesehenes“ und „Aufschlag wegen überhitztem Markt“. Trotz aktueller Marktanalyse bei Erstellung der Kostenanschläge zeigen die durchgeführten Submissionen, dass die Baupreise immer noch überproportional steigen. Die Verwaltung hält einen Aufschlag von 25 % für marktgerecht. Weiterhin besteht durch den Aufschlag die Möglichkeit, einen Mehrkostenbe- schluss im Vergabeverfahren zu vermeiden. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 4.591.975 €. Diese setzen sich zusammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 4.088.220 € für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade sowie aus konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 503.755 € für die Geländer- sanierung. Die investiven Kosten setzen sich zusammen aus Baukosten in Höhe von 3.820.614 € und Baune- benkosten in Höhe von 267.606 €. Für die Wiederherstellung des Bereiches um die Hochwasser- schutzmauer werden seitens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln 32.000 € an die Stadt Köln erstat- tet. Die konsumtiven Kosten beinhalten Baukosten in Höhe von 433.755 €, Kosten für Musterstücke in Höhe von 7.983 € sowie Planungskosten und Kosten für sicherheitstechnische Gutachten in Höhe von 62.017 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsjahr 2019 inklusive Mittelfristplanung bis 2022 bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rhein- boulevard - Sanierung (Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen in Höhe von 2.570.000 € veranschlagt. Zudem stehen Verpflichtungsermächtigungen in 5 Höhe von insgesamt 1.970.000 € zur Verfügung, davon 1.100.000 € im Haushaltsjahr 2020 und 870.100 € im Haushaltsjahr 2021. Noch fehlende Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2020/2021 berücksichtigt. Im gleichen Teilergebnisplan ist im Hpl. 2019 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 81.764,40 € berücksichtigt. Die erforderlichen konsumtiven Mittel, für die Geländererneuerung, in Höhe von rund 503.755 € sind im Hpl. 2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt. Die beiden Baumaßnahmen sollen losweise in einer gemeinsamen Ausschreibung veröffentlicht wer- den. Angestrebt ist der Baubeginn im 1. Quartal 2020. Dringlichkeitsbegründung: Die Baumaßnahme Am Leystapel zwischen Schokomuseum und Deutzer Brücke muss zwingend vor der geplanten Sanierung der Kragplatte rund um das Pegelhäuschen fertiggestellt sein, da beide Maßnahmen aus logistischen und aus touristischen Gründen nicht gleichzeitig stattfinden können. Dazu muss dieses Jahr die Auftragserteilung an die ausführende Baufirma abgeschlossen sein, damit diese Maßnahme mit knapp 2 Jahren Bauzeit die dringend erforderliche Sanierungsmaßnahme des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mit ebenfalls ca. 2 Jahren Bauzeit nicht verzögert. Um die Auswirkungen auf den Tourismus zu minimieren und an der jeweiligen Baustellenbereichen vor- beiführen zu können, muss der geplante zeitliche Ablauf zwingend eingehalten werden. Anlagen: 1. Gesamtlageplan 2. Zonierung 3. Visualisierung Verlängerung Rampen zur Straße Am Leystapel-Heumarkt 4. Bauabschnitte Gesamtplan 5. Geländer Leystapel Animation 6. Geländer Leystapel Plan 7. Prüfbericht von 14 8. Stellungnahme zum Prüfbericht 14
Anlage 10 - Auszug BV Innenstadt 27.06.2019
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1 Anlage 10 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll de r Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 27.06.2019 öffentlich 3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungs ermächti- gungen 0076/2019 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromena- de von Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1) un- ter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen in der Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu mit folgenden Maßgaben: a. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten und mit einer ungebundenen Wegedecke zu umsäumen. b. Nach der Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 vom 11.06.2015 zu befolgen. c. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird die Verwaltung die Bezirksver- tretung Innenstadt zu einem Ortstermin einladen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergelän- der zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti- gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah- res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 5. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3.2.1 Änderungsantrag Grüne zu Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade AN/0655/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung wie folgt zu ändern: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten und mit einer ungebundenen Wegedecke zu umsäumen. 2. Nach der Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 vom 11.06.2015 zu befolgen. 3. Für die gesamte Situation erbitten wir einen Ortstermin. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von SPD, CDU.
Anlage 12 - Auszug StEA 04.07.2019
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Anlage 12 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 05.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.07.2019 öffentlich 6.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungse rmächti- gungen 0076/2019 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1017/2019 Auf Antrag der FDP-Fraktion lässt Vorsitzender Kienitz über jeden Punkt des Ände- rungsantrages einzeln abstimmen. Der Beschlusstext wird folgendermaßen geändert/ergänzt: Punkt 1. des Beschlusstextes: Die Textpassage: „gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1)“ wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: „entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt. Punkt 1. wird wie folgt ergänzt: Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindes- tens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementspre- chend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüs- sen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die FDP-Fraktion – zugestimmt. Punkt 2. des Beschlusstextes: Der Text wird wie folgt geändert: Der Rat stimmt der Fällung von Hecken und elf strauchartigen Bäumen zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden B e- schlusses: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer- promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbei- teten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungs- handbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten b e- laufen sich auf rd. 4.088.220 €. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zu- ständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. 2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti- gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah- res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt.
Anlage 14 - Auszug Verkehrsausschuss 09.07.2019
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Anlage 14 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 09.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung/10. Sondersitzung des Verkehrsausschusses vom 09.07.2019 öffentlich 2.6 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungs ermächti- gungen 0076/2019 1. Beschluss (vgl. Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlages) Der Rat stimmt der Fällung von einem Baum in der Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 2. Beschluss (entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsaus- schusses): 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzufüh- ren. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 2. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinufer- straße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kennt- nis zu geben. 3. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefüg- ten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 5. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungser- mächtigung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 s o- wie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanie- rung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7 - Prüfbericht von 14
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Anlage 7
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66
66
Vorlagen-Nummer
0076/2019
Stand: 26.07.2023
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade und die
Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen
Beschluss:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von
Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksich-
tigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten
durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €.
Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu
planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die
überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur
Kenntnis zu geben.
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwi-
schen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneu-
ern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto.
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushalts-
jahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.100.000 €
zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
870.100 € zulasten des Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer-
promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege,
Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke
bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde von August 2021 bis November 2022 umgesetzt.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 11 - Stellungnahme zum BV 1- Beschluss und Hinweis StEA
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Seite 1
Anlage 11
Beschlussvorlage Nr. 0076/2019 – Umgestaltung der lrh. Uferpromenade von Deutzer
Brücke bis Malakoffturm
1.) Stellungnahme zum Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom
27.06.2019, TOP 3.2 und
2.) Stellungnahme zur mündlichen Anmerkung von RM De Bellis-Olinger zur
Verschiebung der Beschlussvorlage in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 15.05.2019
1a.) „Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten und mit
einer wassergebundenen Wegedecke zu umsäumen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie auf dem Bild zu erkennen ist, haben die Wurzeln in Richtung Ufermauer zu
Anhebungen geführt, so dass die Platten entfernt wurden und dieser Bereich aus
Verkehrssicherungsgründen mit Asphalt ausgefüllt wurde.
Bei der Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade werden die
Baumscheiben auf die vorhandene Wurzelsituation angepasst und wenn notwendig
vergrößert. Die Standardgröße der Baumscheibe wird zu jeder Seite des Baums
mindestens 2,0 m betragen.
Die Plattierung der Verweilzone am Ufergelände muss beim Erhalt des Baumes
unterbrochen und als wassergebundene Decke ausgeführt werden, da durch die
oberflächennahen Wurzeln der Einbau von Platten nicht möglich ist. Die
Wurzelanhebungen
Wurzelanhebungen
Seite 2
Baumscheibe muss auch in westlicher Richtung verbreitert werden, so dass die
befestigte Transitzone von 5,0 m erheblich eingeschränkt wird.
Seite 3
Beim Erhalt des Baumes wird sich die wassergebundene Decke über fast die
gesamte Breite der Transitzone erstrecken. Bei Schlechtwetterperioden oder Frost-
Tauwechseln werden sich durch die stetige Befahrung mit Fahrrädern Spurrillen
einstellen. Aus Verkehrssicherungsgründen wird die Unterhaltung der
wassergebundenen Decke hohe personelle Aufwendungen des städtischen Bauhofs
nach sich ziehen. Weiterhin wird auf der Uferpromenade eine Engstelle entstehen, da
bei vorbeschriebenen Wetterereignissen die zu Fuß Gehenden und die
Radfahrenden über die befestigte Restbreite ausweichen werden. Die
verkehrssichere Unterhaltung dieser Fläche kann nur mit zusätzlichen konsumtiven
Finanzmitteln sichergestellt werden.
Die Verwaltung sieht die Entfernung des Baumes weiterhin als erforderlich an.
1b.) „Nach Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 vom
11.06.2015 zu befolgen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorgenannte Beschluss der BV 1 lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, in
Absprache mit den beteiligten Akteuren (z.B. AWB, KD, Kölntourist,
Flusskreuzfahrtreedereien, etc.) für das Rheinufer ein Logistikkonzept hinsichtlich der
Warenanlieferung, der Abfallentsorgung und der Zugänglichkeit für Reisebusse zu
erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorzulegen. Hierbei ist
insbesondere die Be- und Entladung von der Wasserseite zu untersuchen.“
Die Verwaltung hat im Frühjahr 2018 die Uferpromenade von Malkoffturm bis
Fischmarkt für den Zuliefer- und Entsorgungsverkehr gesperrt. In diesem Bereich
wurden Ladezonen eingerichtet. Die Überwachung des Verbots bzw. die Kontrolle
der Sondererlaubnis zur Befahrung der Uferpromenade wird im Rahmen der
personellen Ressourcen durch den Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung
gewährleistet.
Seit Sommer 2018 führt die Verwaltung die „Akteurskonferenz linksrheinische
Anlegestellen“ auch unter Beteiligung der Politik durch.
Ein Arbeitskreis (AK) beschäftigt sich mit der Logistik. Im Rahmen des AK wird auch
die wasserseitige Belieferung und Entsorgung mit den Reedern besprochen. Es ist
Ziel der Verwaltung, dass die Ver- und Entsorgung wasserseitig erfolgt. Eine sofortige
Umsetzung ist nicht möglich, da für eine wasserseitige Ver- und Entsorgung z. B.
neue Schiffstypen entwickelt werden müssen, die u. a. auch den Anforderungen der
Arbeitssicherheit genügen müssen.
1c.) „Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird die Verwaltung die Bezirksvertretung
Innenstadt zu einem Ortstermin einladen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt hat am 01.07.2019
stattgefunden. Die anwesenden Vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt und
verschiedener Ratsgremien haben sich nachdrücklich für den Erhalt des Baumes
ausgesprochen.
Seite 4
2.) „RM Frau De Bellis-Ohlinger merkt an, dass die Planung nicht dem aktuellen
Gestaltungshandbuch entspricht und daraufhin harmonisiert werden sollte.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Erstellung des Gestaltungsbeschlusses (s. Vorlagen-Nr. 4711/2009) wurde der
Arbeitskreis Rhein, unter dem Vorsitz von Professor Prinz, einberufen. Neben der
Verwaltung waren auch die Politik bzw. Sachkundige Einwohner aus dem
Stadtentwicklungsausschuss beteiligt.
Ein Ergebnis des AK war die Aufteilung der Fläche in Nutzungszonen, der
sogenannten Zonierung, die auch Eingang in das Gestaltungshandbuch gefunden hat
und in der Planung der Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade
berücksichtigt wurde. Weiterhin wurde im Gestaltungsbeschluss (s. Vorlagen-Nr.
4711/2009) in Anlage 5.3 die unterschiedlichen Gestaltungszonen entlang des
Rheinufers thematisiert.
Die Planung erfüllt die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs zur Qualität (s. Seite
23), indem eine „klare, reduzierte Formansprache“ gewählt wurde, und „langlebige,
bewährte und unterhaltungsfreundliche Materialien“ (Basaltlavaplatten)
vorgeschlagen werden.
Seite 5
Die Planung ist mit dem Stadtraummanagement abgestimmt und erfüllt die
grundsätzlichen Vorgaben des Gestaltungshandbuches.
Anlage 1 - Gesamtlageplan
5321 Zeichen
3.00 4.554.550.206.554.204.604.953.255.153.60 223355 113322 223311 2233 Basalt-Kopfsteinpflaster, Bestandca. 15/15, Halbsteinverband Ausbauende vorhandenerPlattenbelag alte Hafenmauer alte Hafenmauer Schokoladen-museum 340 Stat. 350 360 370 380 390 Stat. 400 ca. 2 % Ausbauende AbsenkerBasaltlava22-30x15x100 s. Detail 1 3 s. Detail 1 3s. Detail 1 3s. Detail 1 3 s. Detail 1 5s. Detail 1 5s. Detail 1 5s. Detail 1 2 s. Details 2 1 +2 + 3 s. Detail 5 2 JHVlJWHV*UDXZDFNHSIODVWHUca. 10/10, Halbsteinverbands. Detail 1 3 44.40 44.20 44.00 44.3044.20 44.30 44.50 44.40ca. 2 %44.10 Grauwackepflaster Bestandmobile Hochwasserschutzwandmobile Hochwasserschutzwand 44.50 s. Detail 1 5 JHVlJWHV*UDXZDFNHSIODVWHUca. 10/10, Halbsteinverband, neu 33 33 33 Platten 40/40/8, grau, neu Platten 40/40/8, grau,Bestand Ausbauende 2.00 7.85 1.60 3.106.75 1.506.759.00 3.853.85 9.55 3.8017.809.407.15 2233 55 1166 332266 55 66 vorh. Unterflurcontainer ca. 3 % Zugang B B' 240 Stat. 250 260 270 280 290 310 320 330 340230 Stat. 300 ca. 3 % s. Detail 1 3 s. Detail 1 3 s. Detail 1 3 s. Detail 1 3s. Detail 1 2s. Details 2 4 s. Details 2 1 +2 + 3 s. Detail 1 2 s. Detail 5 2 s. Detail 5 2 s. Detail 1 3 s. Details3 + 4 3s. Details3 + 4 3 s. Details 2 1 +2 + 3s. Details 2 1 +2 + 3 43.70 43.60 43.90 43.8043.50 43.40 44.00 43.90 43.90 OKM 44.35 43.60 43.70 ca. 2 %44.10 V'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHU33 1.50 4.35 4.35 1.50 1.50~7.8549.25 4.050.008.054.852.904.15 15.5015.506.759.005555 66 66Abfall-Container alte Hafenmauer s. Detail Plattenverlegemuster ca. 3 %ca. 4.5 % 120 140 Stat. 150 160 170 180 190 Stat. 200 210 220 130 230 ca. 5 % s. Detail 1 2 s. Detail 1 3s. Detail 1 3 s. Detail 1 3 s. Detail 5 2 s. Details3 + 4 3 s. Details 2 1 +2 + 3s. Details 2 1 +2 + 3 43.60 43.50 43.85 43.20 43.7043.80 43.3043.4043.5043.6043.7043.80 43.20 43.30 43.40 43.50OKM 43.85 43.20 43.10 43.40s. Detail 1 3 4.352.60 1.50 ~7.85 4.90 4.001.506.75 8.755.305.70 4.207.95 0.504.55 4455 666666 DII ca. 4.5 % Ersatzpflanzung ca. 3.5 %Stat. 0 10 20 30 40 Stat. 50 60 70 80 90 Stat. 100 110 ca. 5 % A' A s. Details 2 4 + 5 s. Detail 1 3 CC' Baubeginn Belgischer Granit, ca. 10/10, Kreuzverband,Bestand (zur Zeit asphaltiert) s. Details 2 4 + 5s. Details 2 4 + 5 s. Detail 1 2 s. Detail 1 2 s. Detail 5 2 s. Details3 + 4 343.10 43.20 43.30 43.40 43.85 43.00 43.30 43.20 43.40 43.6043.7043.80 43.40OKM 43.75OKM 43.75 43.50 43.50 OKM 43.85 43.5743.5343.5343.60 43.5043.6043.55 43.5843.5443.57 OKM 43.75 OKM 43.75OKM 43.75 43.57 s. Details 2 1 +2 + 3s. Details 2 1 +2 + 3s. Details 2 1 +2 + 3 43.20 43.10 s. Detail 1 2 s. Details 2 4 + 5s. Detail 1 3 TunnelrampeAnpassungsbereich,Aufnahme der Fehlstellen 45.17 V'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHU 43.3343.3643.6543.7543.7543.3343.65 43.9043.75 43.75ca. 2.5 %ca. 2.5 % ca. 2.5 % 43.80 43.80 43.7043.70 43.20 290 T?SURMHNWH??SOlQH?BDXVIKUXQJVSODQXQJ?QHXHDXVIKUXQJ?BDDBJHVDPWODJHSOlQHGZJ Anmerkungen:$OOH0DHXQG$QJDEHQVLQGDXIGHU%DXVWHOOH]XSUIHQ8QVWLPPLJNHLWHQVLQGYRU$UEHLWVEHJLQQPLWGHU%DXOHLWXQJ]XNOlUHQ Maritim R H E I N .|OQ'HXW]HU%UFNHSchokoladenmuseum 'UHKEUFNH Maritim R H E I N .|OQ'HXW]HU%UFNHSchokoladenmuseum 'UHKEUFNH 200 Amtsleiter (66)Datum 6WUDHQQDPH0DVVQDKPHBezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661)Gruppenleiter (661/2)PlannummerEDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum MassstabGezeichnet/Datum 1: bQGHUXQJHQBearb.Gez.Gepr.Geneh.Datum $PWIU6WUDHQVerkehrstechnik Pos. DC hEHUVLFKWVSODQ BA Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:Auditor/in:Datum:NHN9HUPHVVXQJVWHFKQLVFKH*UXQGODJHLP+|KHQV\VWHPKoordinatensystem:*DX.UJHUNN UTM/ETSR85 Bezirksingenieur (661/2) erstelltst 20.01.16 21.01.2019508_An_BA-a InnenstadthEHUVLFKWVSODQ$XVIKUXQJVSODQXQJst/20.01.2016st/20.01.20168IHUJHVWDOWXQJ'HXW]HU%UFNH'UHKEUFNH Blattschnitt st Blattschnitt Blattschnitt BlattschnittBlattschnitt Blattschnitt 0 10 20 mim Original M 1:2005 15 gez. Harzendorf,24.08.2016gez. Stolte-Neumann,15.08.2016JH]*|GGHU]09.08.2016 vorhandeneHWS-Mauer YRUK*HOlQGHUvorh. Ufermauervorh. Zaun MalakoffturmSchacht aufnehmen undYHUIOOHQvorh. StrahlerBelag Rechtwinkligzur Ufermauer! JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen! Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJ Lampe versetzen JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!*HOlQGHUvorh. Ufermauer ]XVlW]OLFKH%DVDOWPDXHUEO|FNH(4,50x0,88x0,55) ]XVlW]OLFKH%DVDOWPDXHUEO|FNH(3,25x0,88x0,55)Belag Rechtwinkligzur Ufermauer! Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJJHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen! JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen! *HOlQGHUvorh. Ufermauer *HOlQGHUvorh. Ufermauer Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJJHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen! JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen! vorhandeneHWS-Mauer vorhandeneHWS-Mauer vorhandeneHWS-MauerTunnelmauer verblenden(s. Detail 1 4 ) ANLAGE 1 Belag Rechtwinkligzur Ufermauer! Belag Rechtwinkligzur Ufermauer!
Anlage 2 - Zonierung
47 Zeichen
Rhein Verweilzone Transitzone Ruhezone Anlage 2
Anlage 8 - Stellungnahme zum Prüfbericht 14
8 Zeichen
Anlage 8
Anlage 3 - Visualisierung Verlängerung Rampen zur Straße Am Leystapel-Heumarkt
81 Zeichen
Anlage 3 Visualisierung der Verlängerung Rampe zur Straße Am Leystapel / Heumarkt
Anlage 5 - Geländer Leystapel Animation
38 Zeichen
Anlage 5 Bildverfasser Werk3;Hr. Grobe
Anlage 6 - Geländer Leystapel Plan
2729 Zeichen
A
$
150
1200
150 150 150 150 150 150 150
01
13
37
120
55
Ca.30
130
PPOFLKWH:HLWH)OOVWlEH
5528
hEHUVWDQGPP
55623
Vorderkante
Ufermauerabdeckplatte
50100
55
100 50 100 50 100 50 100 50 100 50 100 50
1057
20
Div. Breiten
20
(Basaltlava)
Natursteinpflaster
(Basaltlava)
65
A
A
11
12
13
12
13
01
Div. Breiten
20
A
Zugangsbereich
Treppenabgang
Natursteinpflaster
(Basaltlava)
AVorderkante
Ufermauerabdeckplatte
Treppenanlage
~115
JJIOV$EVWXU]EJHO
40 20
50
~902
~1017
~90
(UJlQ]XQJ%DVDOWODYD
JURIRUPDWLJ
70
40
03
04
03
0405
06
11
12
13
12
13
02
01
A
$
150150150150150
1154
~90108 150 55
01 01 02
13
05
115
4070
110
63
JJIOV$EVWXU]EJHO
Ca.30
130
(UJlQ]XQJ%DVDOWODYD
JURIRUPDW
~173
63
=cXZ_jkX_c^\ce[\i
Regelelement L=1,50m
=cXZ_jkX_c^\ce[\i
GXjkZb[`m%Ce^\e
=cXZ_jkX_c^\ce[\i
Innenecke L=0,50x0,50m
=cXZ_jkX_c^\ce[\i
8l\e\Zb\C4'",'o'",'d
01
02
03
04
05
06
10 =cXZ_jkX_c^ce[\i
Toranlage
8Yjklij`Z_\ile^&9^\c
Pflaster
Basaltlava 50/31/12 cm
Pflaster
Basaltlava 22/10/12 cm
Cl]\i
Basaltlava 41,5/20/12 cm
L]\idXl\i9XjXckYcZb\
11
12
13
=cXZ_jkX_c^\ce[\i"]\l\im\iq`ebkle[]XiYY\jZ_`Z_k\k=XiY\;9.'*
=cXZ_jkX_cJ*,,AIJk,)#*Å<E(''),
$XIVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU1:50
$QVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU1:505HJHOGHWDLO8IHUPDXHUJHOlQGHU1:25
$XIVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU7UHSSHQDEJDQJ1:50
$QVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU7UHSSHQDEJDQJ1:505HJHOGHWDLO8IHUPDXHUJHOlQGHU7UHSSHQDEJDQJ1:25
$OOH0DHVLQGYRU2UWDXILKUH5LFKWLJNHLW]XEHUSUIHQ8QNODUKHLWHQVLQGPLWGHU
%DXEHUZDFKXQJYRU2UWDE]XVWLPPHQ=XU%DXDXVIKUXQJIUHPGHU)DFKSODQXQJHQ
PVVHQGLHMHZHLOLJHQDNWXHOOHQ$XVIKUXQJVSOlQHGHU)DFKSODQHUYHUZHQGHWZHUGHQ
Freigabe:
Planinhalt
*HSUIW5037HDPOHLWXQJ
Datum
Datum / Unterschrift
:HLWHUJDEHVRZLH9HUYLHOIlOWLJXQJGLHVHU8QWHUODJH9HUZHUWXQJXQG0LWWHLOXQJ,KUHV,QKDOWVLVWQLFKWJHVWDWWHWVRZHLWQLFKWDXVGUFNOLFK]XJHVWDQGHQ
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz . Alle Rechte vorbehalten.
Index BemerkungDatumName
Plannummer
Leistungsphase 0DVWDE
IndexFormat
+|KHQEH]XJ
bearbeitet
3ODQlQGHUXQJVOLVWH
x 700 594
Druckdatum 04.08.2017
.??*HOlQGHU5KHLQXIHU.|OQ?/3+?B3ODQZHUNB(QWZXUI?B3OlQHB$NWXHOO?BBUGBGZJ
*HSUIW5033URMHNWOHLWXQJ
Projekt
Bauherr
Baubereich
([WHUQH3OlQH
Amtlicher Vermessungsplan
Architekt
PlanstandVerfasserPlannummer
6WDGW.|OQ'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQ
$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
692/2 - Bauwerksunterhaltung
:LOO\%UDQGW3ODW].|OQ
*HOlQGHU5KHLQXIHU.|OQ
5HJHOGHWDLO*HOlQGHUYHUODXI
Entwurfsplanung
0DODNRIIWXUP'HXW]HU%UFNH
16-410_3_rd_01
01.08.2017
1 : 50/25
-
JC / MT
NHN
Bonn, den Bonn, den
05.01.19826WDGW.|OQn. a.
n. a.n. a. n. a.
Fachplanungn. a.Smeets LA n. a.
Anlage 6
Anlage 4 - Bauabschnitte-Gesamtplan
1793 Zeichen
P P P 27 50 2.50 2.50 50 3.55 Beginn Hochwasserschutzmauer Fläche für mobile Hochwasserschutzwand vorh. Gehweg, Platten 40/40 grau vorh. Radweg, Platten 30/15 rot vorh. Natursteinpflaster vorh. Touristenbushalt Pfosten mit Kette vorh. delta h = 5 cm vorh. taktile Elemente vorh. Radweg, Platten 30/15 rot X S 3,0/3,0 vorh. Natursteingroßpflaster vorh. Fahrradständer vorh. Natursteingroßpflaster 16t X Lieferfahrzeuge werktags von 8-11h zum Be- und Entladen 16t X X vorh. VZ 262-16 vorh. VZ 265 vorh. VZ 1000-21 vorh. VZ 242.1 vorh. VZ 1022-10 mit Zusatzschild gepl. VZ 262-4 4t 4t gepl. VZ 262-4 vorh. VZ 262-16 vorh. VZ 242.1 vorh. VZ 1022-10 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 17 18 16 19 20 21 22 23 24 25 26 27 wassergebundene Decke ertüchtigen Teil - Vollsperrung 1a 1b X Verkehrsführung Fußgänger Verkehrsführung Radfahrer transportable Schutzeinrichtung T3 W1 Fußgänger Radfahrer Fußgänger X transportable Schutzeinrichtung T3 W1 An lage 4 a - Radfahrstreifen Maritimtunnel übernommen X X X X Gelbmarkierung S 3/3 Gelbmarkierung S 3/3 Gelbmarkierung S 3/3 Gelbmarkierung S 3/3 Bushaltestelle gemeinsamer Zweirichtungs Geh- und Radweg Teil - Vollsperrung Ladezone Ladezone Unter Verkehr 2b 2a AA B B Uferpromenadeauf Kragarm demontierbar vorh.Radfahrschutzstreifen VZ 237 VZ 1012-31 VZ 237 - neu über Bestandszeichen VZ 283-30 anbringen Beginn Blockmarkierung 0,5/0,2 auf Höhe Fahrstreifenbegrenzung Maßnahme: M 1: Geplant: D atum: Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer: x Gezeichnet: 500 1 -RHEIN.dpn 1226 mm 4 47 mm Erfen,Graf,Gödderz 13.11.2017 Erfen 24.01.2019 1-Rheinboulevard-iks- 1 90124-Bauschnitte-Gesamtplan Sanierung iks Rheinuferpromenade,alle Bauabschnitte Verkehrsführung Füßganger und Radfahrer während Bauzeit
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 4.7 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome- nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächt i- gungen hier: Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung (Deut- zer Brücke bis Malakoffturm) 0076/2019 RM Götz teilt mit, dass die CDU-Fraktion von diese Planungen nicht in Gänze über- zeugt sei. Das Gestaltungshandbuch von 2014/2015 zeige klare Vorstellungen über die Gestaltung der Rheinuferpromenade auf, die der vorliegende Baubeschluss nicht aufnehme. So werde beispielsweise der Bewegungsbereich für die zu Fuß Gehen- den und Radfahrenden ständig verschwenkt und reduziert. Da die Grundkonzeptio- nen des Gestaltungshandbuches nicht eingehalten werden, schlage er daher vor, die Vorlage auch im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten. Zeitlich verschlage dies nichts. SE Vietzke widerspricht Herrn Götz und weist darauf hin, dass die vorliegende Ge- staltung bzw. Planung viel höherwertiger sei als die Festlegungen im Gestaltungs- handbuch. Die Verschwenkungen der Transitzone seien den dort vorhandenen Baumbeeten geschuldet. Jedoch möchte er darauf hinweisen, dass die seiner zeitige Planung eine ruhige und einheitliche Gestaltung zur Zielsetzung hatte, d.h. im We- sentlichen Grauwacke und Basalt. In der vorliegenden Planung seien nun aber die taktilen Elemente aus Granit gewählt. Dies sei ihm unbegreiflich und er rege nach- drücklich an, frühzeitig einen Bemusterungstermin mit dem Gestaltungsbeirat durc h- zuführen. RM Sterck bittet – auch vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien - um nähere Erläuterung zur zeitlichen Schiene dieser Maßnahme und wie es Rich- tung Norden weiter gehen werde. 2 BG Blome räumt ein, dass es in der Tat vom Planungs- bis zum Baubeschluss viel zu lange gedauert habe und sie bestrebt sei, bei künftigen Maßnahmen den Projekt- plan einzuhalten. Im vorliegenden Fall möchte sie jedoch noch darauf hinweisen, dass die vorhandene Kragplatte nicht saniert werden könne sondern vielmehr neu gebaut werden müsse. An Herr Götz gerichtet betont sie zudem, dass die vorliegen- de Planung dezidiert mit dem Stadtraummanagement abgestimmt sei. Einer Bemus- terung stehe sicherlich nichts entgegen. Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, fügt ergän- zend hinzu, dass die reine Bauzeit ca. 21 Monate betragen werde, voraussichtlicher Baubeginn Ende 2019. 1. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss wird in die Beratungsfolge aufgenommen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion 2. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer- promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Pla- nung (Anlage 1) unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Ko s- ten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen und einem Baum in der Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti- gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah- res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0076/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 08.01.2019 11:14