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0076/2019

Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.07.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 09.07.2019, TOP 2.6

Anlage 13 - Auszug FA 08.07.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 10 - Auszug BV Innenstadt 27.06.2019

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Anlage 12 - Auszug StEA 04.07.2019

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Anlage 7 - Prüfbericht von 14

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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Anlage 11 - Stellungnahme zum BV 1- Beschluss und Hinweis StEA

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Anlage 1 - Gesamtlageplan

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Anlage 2 - Zonierung

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Anlage 8 - Stellungnahme zum Prüfbericht 14

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Anlage 3 - Visualisierung Verlängerung Rampen zur Straße Am Leystapel-Heumarkt

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Anlage 5 - Geländer Leystapel Animation

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Anlage 6 - Geländer Leystapel Plan

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Anlage 4 - Bauabschnitte-Gesamtplan

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Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Anlage 13 - Auszug FA 08.07.2019

2300 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 09.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 08.07.2019  
öffentlich 
10.3 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächt i-
gungen 
0076/2019 
 
 
Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses):  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer-
promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbei-
teten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungs-
handbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten be-
laufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
 Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von 
mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist 
dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zu-
ständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. 
 
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu.  
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergelän-
der zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 
6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti-

gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah-
res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer 
Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der 
Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

14749 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
66 
Vorlagen-Nummer 
 0076/2019 
Freigabedatum 
 23.04.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade und die Erneuerung 
des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von 
Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1) unter Vollsperrung 
von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
 
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen und einem Baum in der 
Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwi-
schen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneuern. 
Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 
2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.100.000 € zulas-
ten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € 
zulasten des Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade 
von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Fi-
nanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
 
 
 
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rat 21.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.088.220,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 32.000,- € StEB 
   % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   503.755,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                 81.764,40 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die linksrheinische Uferpromenade ist gemäß des Gestaltungshandbuches als Raum mit internatio-
naler Bedeutung eingestuft. Durch den Gestaltungsbeschluss vom 04.12.2012 sind die Vorgaben des 
Gestaltungshandbuches für den Bedeutungsraum Internationale Zone berücksichtigt.  
 
Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 04.12.2012 unter TOP 4.1 beschlossen (s. Vorlagen-
Nr.: 4711/2009): 
1. „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die Sanierung 
des Rheinboulevards zwischen Deutzer Brücke und Malakoffturm zu erstellen und die Finanzie-
rung für die Sanierung mittels Natursteinplatten sicherzustellen.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sträucher zwischen der Brücke zum Maritim-Hotel und der 
Deutzer Brücke zu entfernen, die Rampenwand des Rheinufertunnels im Stile der vorhandenen 
Hochwasserschutzmauer zu verblenden und diesen Raum als Ruhezone mit zusätzlichen Bän-
ken umzugestalten. 
3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für die Teilfläche des Flurstücks 138, auf der der 
Eigentümer Außengastronomie eingerichtet hat, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zu-
rückgenommen werden kann. 
4. Die Verwaltung wird gebeten, die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen: 
4.1 Die Verwendung des Materials "Basaltlava" wird - insbesondere vor dem Hintergrund der Nach-
haltigkeit - begrüßt sowie zur Ausführung empfohlen.  
4.2 Es soll geprüft werden, den Blaustein unter der Deutzer Brücke gleichermaßen zu ersetzen. 
4.3 Es wird empfohlen, eine Musterfläche (Material, Verlegeart …) anzulegen. 
4.4 Vor dem Hintergrund perspektivisch möglicher abgängiger Bäume sollen Überlegungen zu Er-
satzstandorten (Neubepflanzung) bereits heute in der Planung betrachtet und vorgeschlagen 
werden. 
4.5 Die Integration des Bereichs um den Malakoffturm in die Planung soll geprüft werden.

3 
4.6 Das vorgeschlagene Gestaltungsprinzip soll perspektivisch auch bei weiterführenden Planun-
gen im Bereich des Rheinufers Berücksichtigung finden.“ 
 
Gemäß des Beschlusspunktes 1 ist in der Ausführungsplanung der Gedanke der Zonierung in Ver-
weilzone (rheinseitig), Transitzone und Ruhezone durch unterschiedliche Formatgrößen der Basaltla-
vaplatten (gemäß 4.1 Gestaltungsbeschluss) in der Örtlichkeit ablesbar. In der Anhörung nach Behin-
dertengleichstellungsgesetz am 13.03.2018 wurde die Anregung nach einer taktilen Längsführung vor 
der Ruhezone eingebracht und von der Verwaltung in die Planung aufgenommen (siehe Anlage 2). 
 
Die Fuß- und Radwegrampe zur Straße Am Leystapel/Heumarkt wird barrierefrei umgestaltet. Hierfür 
muss die Rampe verlängert werden. An beiden Seiten der Rampenzugänge werden Basaltlavablöcke 
angesetzt (siehe Anlage 3). Diese Basaltlavablöcke werden auch zur Einfassung der höher stehen-
den Bäume verwendet.   
 
Als Bank wird in der Ruhezone der barrierefreie Banktyp Colonia 3 eingebaut. Die Mülleimer werden 
entsprechend dem Gestaltungshandbuch vorgesehen. 
 
Auf Grundlage des Beschlusspunktes 2 wird zwischen der Deutzer Brücke und der Fußgängerbrücke 
zum Maritim der in Hochbeeten stehende Bewuchs entfernt. Die gewonnene Fläche wird der Ruhe-
zone zugeschlagen. Nach der Entfernung wird die Ansicht auf die Tunnelrampenwand zum Rhein-
ufertunnel frei sein. Deshalb wird die Tunnelrampenwand mit Natursteinen (sogenannte Verblender), 
im Format, Verband und Farbe der Hochwasserschutzwand, aufgewertet.  
Ein Baum, der mittig in der Transitzone steht, verursacht massive Plattenanhebungen. Die Bereiche 
der Wurzelhochwüchse müssten als ungebundene Wegedecke hergestellt werden. Da hierdurch die 
Transitzone massiv eingeschränkt wird, soll der Baum im Zuge der Bauarbeiten gefällt werden. Ein 
Baum kann südlich der Maritim Brücke neugepflanzt werden. Der Antrag auf Genehmigung zu Fäl-
lung wurde eingereicht. Sobald die politische Zustimmung vorliegt, wird die Fällgenehmigung erteilt. 
 
Gemäß den Erläuterungen zum Gestaltungsbeschluss werden die notwendigen Einfassungen der 
Baumscheiben ebenerdig ausgeführt, so dass ein barrierefreies Begehen der Baumscheiben möglich 
ist. 
 
Die in Beschlusspunkt 3 angeregte Entwidmung hat die Verwaltung mit folgendem Ergebnis geprüft: 
Für das Flurstück 138 gilt der Bebauungsplan Nr. 68430/02 vom 05.08.2002, der die Fläche als öf-
fentliche Verkehrsfläche ausweist. Eine Entwidmung ist nur nach Aufhebung bzw. Teilaufhebung des 
vorgenannten Bebauungsplanes möglich. Die Verwaltung sieht von der Aufhebung bzw. Teilaufhe-
bung des Bebauungsplanes ab.  
 
Der Beschlusspunkt 4.2 des Gestaltungsbeschlusses (nördlich der Deutzer Brücke) wird im Zuge der 
Sanierung der Kragplatte, unter Beachtung des Urheberrechts in diesem Bereich, berücksichtigt. 
 
Gemäß Gestaltungsbeschlusspunkt 4.3 werden vor der Ausschreibung Musterflächen erstellt. Die 
Verwaltung wird zur Bemusterung einladen. 
 
In der Ruhezone (s. Gestaltungsbeschlusspunkt 4.4) vor der Hochwasserschutzwand kann perspekti-
visch eine Baumallee gepflanzt werden.  
 
Für die Umgestaltung des Bereiches um das Tauzieher-Denkmal (s. TOP 4.5 des Gestaltungsbe-
schlusses) hat die Verwaltung Gespräche mit der Imhoff Stiftung geführt. Diese beabsichtigt, im Zuge 
der Umgestaltung des Bereiches vor dem Schokoladenmuseum auch den Bereich des Denkmals zu 
überplanen. Es ist angedacht, dass es eine Kooperation zwischen Imhoff Stiftung und der Verwaltung 
für den Bereich des Tauzieher-Denkmals geben soll. Bis zu dessen Umgestaltung wird die Verwal-
tung den Bereich des Asphalts durch 40/40 iger Gehwegplatten, die im Umfeld schon vorhanden sind, 
ersetzen. Hierdurch erhält der Tauzieher-Denkmalplatz ein einheitliches Erscheinungsbild. Der nicht 
barrierefreie Gehweg bis zum Beginn der Hochwasserschutzmauer des Rheinauhafens wird ebenfalls 
durch barrierefreies Pflaster, welches vor der Drehbrücke verwendet wird, umgepflastert.

4 
Bei den weiteren Planungen entlang des Rheinufers wird der Gestaltungsbeschlusspunkt 4.6 berück-
sichtigt. 
 
Bauzeitliche Verkehrsführung 
Mit dem Baustellenmanagement und den Flusskreuzfahrt-Reedereien ist abgestimmt, dass die Um-
setzung der Maßnahmen unter Vollsperrung in Teilabschnitten erfolgt (s. Anlage 4). In einer Baupha-
se werden die Straßenbauarbeiten und die Geländererneuerung durchgeführt. In den Bauphasen 1a 
und 1b wird der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr durch den Maritim-Tunnel geführt. Für den zu 
Fuß Gehenden wird die Route unmittelbar am Maritim Hotel baulich verbessert. In der Bauphase 2 
wird der vorhandene straßenbegleitende Radweg in Fahrtrichtung Norden zwischen Heumarkt und 
Malakoffturm zu Lasten der Fahrbahnbreiten der Rheinuferstraße (Am Leystapel) verbreitert und in 
einen Zweirichtungsgeh- und -radweg umgestaltet. Zusätzlich zu den vorgenannten Umleitungsmaß-
nahmen werden großräumige Umleitungshinweise für zu Fuß Gehende und Radfahrende aufgestellt. 
 
Durch das Arbeiten unter Vollsperrung in Teilabschnitten kann die Bauzeit auf ca. 21 Monate redu-
ziert werden, da die Baufirma auf diese Weise mehr Bauleistung generieren kann. Bei Arbeiten unter 
Aufrechterhaltung des Fuß- und Radverkehrs durch das Baufeld würde sich die Bauleistung, bedingt 
durch die kleinen Baufelder, erheblich reduzieren. Dieses führt zu einer Verlängerung der Bauzeit mit 
gleichzeitiger Erhöhung des Personalkostenanteils.  
 
 
Geländererneuerung 
Im Rahmen der Arbeiten zur Sanierung der Uferpromenade soll das vorhandene Geländer ebenfalls 
erneuert werden. 
Das vorhandene Aluminiumgeländer ist mehr als 40 Jahre alt und hat eine Höhe von 1,00 m. Diese 
Höhe entspricht nicht mehr den Forderungen heutiger Regelwerke. Diese geben für diesen Bereich 
des Rheinufers eine Höhe von 1,30 m vor.  
Aufgrund des Alters und des Materials ist das Geländer sehr wartungsanfällig. Da nicht genormte 
Querschnitte verbaut wurden, sind die Reparaturen zudem sehr kostenintensiv. 
Die Gestaltung des neuen Geländers wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtraumanagement 
und dem Gestaltungsbeirat erarbeitet. Eine Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur ge-
planten Gestaltung liegt vor (s. Vorlagen-Nr.: 0148/2018). Eine Animation (s. Anlage 5) und ein Plan 
mit Ansichten (s. Anlage 6) zur neuen Geländerkonstruktion sind beigefügt. 
 
Prüfbemerkungen des RPA 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Maßnahme mit Schreiben vom 30.01.2019 (s. Anlage 7) zur 
Kenntnis genommen. Gemäß der Erwiderung zum Prüfbericht (s. Anlage 8) widerspricht die Verwal-
tung der Kürzung der Punkte „Unvorhergesehenes“ und „Aufschlag wegen überhitztem Markt“. Trotz 
aktueller Marktanalyse bei Erstellung der Kostenanschläge zeigen die durchgeführten Submissionen, 
dass die Baupreise immer noch überproportional  steigen. Die Verwaltung hält einen Aufschlag von 
25 % für marktgerecht. Weiterhin besteht durch den Aufschlag die Möglichkeit, einen Mehrkostenbe-
schluss im Vergabeverfahren zu vermeiden. 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 4.591.975 €. Diese setzen sich zusammen 
aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 4.088.220 € für die Umgestaltung der linksrheinischen 
Uferpromenade sowie aus konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 503.755 € für die Geländer-
sanierung.  
Die investiven Kosten setzen sich zusammen aus Baukosten in Höhe von 3.820.614 € und Baune-
benkosten in Höhe von 267.606 €. Für die Wiederherstellung des Bereiches um die Hochwasser-
schutzmauer werden seitens der Stadtentwässerungsbetriebe Köln 32.000 € an die Stadt Köln erstat-
tet. Die konsumtiven Kosten beinhalten Baukosten in Höhe von 433.755 €, Kosten für Musterstücke in 
Höhe von 7.983 € sowie Planungskosten und Kosten für sicherheitstechnische Gutachten in Höhe 
von 62.017 €. 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im 
Haushaltsjahr 2019 inklusive Mittelfristplanung bis 2022 bei Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rhein-
boulevard - Sanierung (Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen in Höhe von 2.570.000 € veranschlagt. Zudem stehen Verpflichtungsermächtigungen in

5 
Höhe von insgesamt 1.970.000 € zur Verfügung, davon 1.100.000 € im Haushaltsjahr 2020 und 
870.100 € im Haushaltsjahr 2021. Noch fehlende Auszahlungsermächtigungen werden im Rahmen 
des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2020/2021 berücksichtigt.  
 
Im gleichen Teilergebnisplan ist im Hpl. 2019 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem 
Haushaltsjahr 2020 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen 
für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 81.764,40 € berücksichtigt. 
 
Die erforderlichen konsumtiven Mittel, für die Geländererneuerung, in Höhe von rund 503.755 € sind 
im Hpl. 2019 inklusive der Finanzplanung 2020 bis 2022 im Teilergebnisplan 1202,  Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, berücksichtigt. 
 
Die beiden Baumaßnahmen sollen losweise in einer gemeinsamen Ausschreibung veröffentlicht wer-
den. Angestrebt ist der Baubeginn im 1. Quartal 2020. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Die Baumaßnahme Am Leystapel zwischen Schokomuseum und Deutzer Brücke muss zwingend vor 
der geplanten Sanierung der Kragplatte rund um das Pegelhäuschen fertiggestellt sein, da beide 
Maßnahmen aus logistischen und aus touristischen Gründen nicht gleichzeitig stattfinden können. 
Dazu muss dieses Jahr die Auftragserteilung an die ausführende Baufirma abgeschlossen sein, damit 
diese Maßnahme mit knapp 2 Jahren Bauzeit die dringend erforderliche Sanierungsmaßnahme des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mit ebenfalls ca. 2 Jahren Bauzeit nicht verzögert. Um 
die Auswirkungen auf den Tourismus zu minimieren und an der jeweiligen Baustellenbereichen vor-
beiführen zu können, muss der geplante zeitliche Ablauf zwingend eingehalten werden. 
 
 
 
Anlagen: 
1. Gesamtlageplan 
2. Zonierung 
3. Visualisierung Verlängerung Rampen zur Straße Am Leystapel-Heumarkt 
4. Bauabschnitte Gesamtplan 
5. Geländer Leystapel Animation 
6. Geländer Leystapel Plan 
7. Prüfbericht von 14 
8. Stellungnahme zum Prüfbericht 14

Anlage 10 - Auszug BV Innenstadt 27.06.2019

2868 Zeichen

1 
 
Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll de r Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 27.06.2019  
öffentlich 
3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungs ermächti-
gungen 
0076/2019 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromena-
de von Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1) un-
ter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 
4.088.220 €. 
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen in der Transitzone 
zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu mit folgenden 
Maßgaben: 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten 
und mit einer ungebundenen Wegedecke zu umsäumen.  
b. Nach der Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 
vom 11.06.2015 zu befolgen. 
c. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird die Verwaltung die Bezirksver-
tretung Innenstadt zu einem Ortstermin einladen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergelän-
der zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 
6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah-
res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer 
Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der

Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
5.  
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
3.2.1 Änderungsantrag Grüne zu Baubeschluss für die Umgestaltung der 
linksrheinischen Uferpromenade 
AN/0655/2019 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beschließt, die Ziffer 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung wie 
folgt zu ändern:  
  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten und mit 
einer ungebundenen Wegedecke zu umsäumen.  
2. Nach der Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 vom 
11.06.2015 zu befolgen. 
3. Für die gesamte Situation erbitten wir einen Ortstermin. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von SPD, CDU.

Anlage 12 - Auszug StEA 04.07.2019

3526 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 05.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 04.07.2019  
öffentlich 
6.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungse rmächti-
gungen 
0076/2019 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen 
AN/1017/2019 
 
Auf Antrag der FDP-Fraktion lässt Vorsitzender Kienitz über jeden Punkt des Ände-
rungsantrages einzeln abstimmen. 
 
Der Beschlusstext wird folgendermaßen geändert/ergänzt:  
 
Punkt 1. des Beschlusstextes: 
 
Die Textpassage: „gemäß der beigefügten Planung (Anlage 1)“ wird gestrichen 
 
und durch folgende Formulierung ersetzt: 
 
„entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus 
dem Gestaltungshandbuch“  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt.

Punkt 1. wird wie folgt ergänzt: 
 
Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindes-
tens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementspre-
chend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüs-
sen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die FDP-Fraktion – zugestimmt. 
 
 
Punkt 2. des Beschlusstextes: 
 
Der Text wird wie folgt geändert: 
 
Der Rat stimmt der Fällung von Hecken und elf strauchartigen Bäumen zu. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden B e-
schlusses: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer-
promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbei-
teten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Gestaltungs-
handbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Kosten b e-
laufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
 Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von 
mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist 
dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen sind den zu-
ständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kenntnis zu geben. 
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das 
Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten 
Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € 
brutto. 
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah-
res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer 
Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der 
Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der FDP-Fraktion – zugestimmt.

Anlage 14 - Auszug Verkehrsausschuss 09.07.2019

2483 Zeichen

Anlage 14 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 09.07.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 48. Sitzung/10. Sondersitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 09.07.2019  
öffentlich 
2.6 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungs ermächti-
gungen 
0076/2019 
 
 
1. Beschluss (vgl. Ziff. 2 des Verwaltungsvorschlages) 
 
Der Rat stimmt der Fällung von einem Baum in der Transitzone zwischen Deutzer 
Brücke und Fußgängerbrücke zum Maritim-Hotel zu.  
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 
 
2. Beschluss (entsprechend der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsaus-
schusses): 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen 
Uferpromenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der 
überarbeiteten Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem 
Gestaltungshandbuch unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzufüh-
ren. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
2. Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite 
von mindestens 5 m zu planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinufer-
straße ist dementsprechend anzupassen. Die überarbeiteten Planungen 
sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur Kennt-
nis zu geben.

3. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das 
Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefüg-
ten Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 
503.755,00 € brutto. 
5. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 s o-
wie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des 
Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, 
Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanie-
rung.(Deutzer Brücke bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 - Prüfbericht von 14

8 Zeichen

Anlage 7

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

2110 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66 
66 
 
Vorlagen-Nummer 
0076/2019
Stand: 26.07.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade und die 
Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis Malakoffturm sowie Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschluss: 
 
1.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von 
Deutzer Brücke bis Malakoffturm entsprechend der überarbeiteten Planung unter Berücksich-
tigung der Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch  unter Vollsperrung von Teilabschnitten 
durchzuführen. Die Kosten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
       Für die Bauzeit ist für den Fuß- und Radweg (gegenläufig) eine Breite von mindestens 5 m zu 
planen. Die Verkehrsführung auf der Rheinuferstraße ist dementsprechend anzupassen. Die 
überarbeiteten Planungen sind den zuständigen Ausschüssen nach den Sommerferien zur 
Kenntnis zu geben. 
2.     Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen zu. 
3.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das Ufergeländer zwi-
schen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Planung (Anlage 6) zu erneu-
ern. Die Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € brutto. 
4.     Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushalts-
jahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.100.000 € 
zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 
870.100 € zulasten des Haushaltsjahres 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer-
promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke 
bis Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde von August 2021 bis November 2022 umgesetzt. 
Nächste Schritte:

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 11 - Stellungnahme zum BV 1- Beschluss und Hinweis StEA

5593 Zeichen

Seite 1 
      Anlage 11 
 
Beschlussvorlage Nr. 0076/2019 – Umgestaltung der lrh. Uferpromenade von Deutzer 
Brücke bis Malakoffturm 
1.) Stellungnahme zum Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom  
 27.06.2019, TOP 3.2 und 
 
2.) Stellungnahme zur mündlichen Anmerkung von RM De Bellis-Olinger zur 
Verschiebung der Beschlussvorlage in der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 15.05.2019 
 
1a.) „Die Verwaltung wird beauftragt, den Baum in der Transitzone zu erhalten und mit 
einer wassergebundenen Wegedecke zu umsäumen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wie auf dem Bild zu erkennen ist, haben die Wurzeln in Richtung Ufermauer zu 
Anhebungen geführt, so dass die Platten entfernt wurden und dieser Bereich aus 
Verkehrssicherungsgründen mit Asphalt ausgefüllt wurde. 
Bei der Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade werden die 
Baumscheiben auf die vorhandene Wurzelsituation angepasst und wenn notwendig 
vergrößert. Die Standardgröße der Baumscheibe wird zu jeder Seite des Baums 
mindestens 2,0 m betragen. 
Die Plattierung der Verweilzone am Ufergelände muss beim Erhalt des Baumes 
unterbrochen und als wassergebundene Decke ausgeführt werden, da durch die 
oberflächennahen Wurzeln der Einbau von Platten nicht möglich ist. Die 
Wurzelanhebungen 
Wurzelanhebungen

Seite 2 
Baumscheibe muss auch in westlicher Richtung verbreitert werden, so dass die 
befestigte Transitzone von 5,0 m erheblich eingeschränkt wird.

Seite 3 
Beim Erhalt des Baumes wird sich die wassergebundene Decke über fast die 
gesamte Breite der Transitzone erstrecken. Bei Schlechtwetterperioden oder Frost-
Tauwechseln werden sich durch die stetige Befahrung mit Fahrrädern Spurrillen 
einstellen. Aus Verkehrssicherungsgründen wird die Unterhaltung der 
wassergebundenen Decke hohe personelle Aufwendungen des städtischen Bauhofs 
nach sich ziehen. Weiterhin wird auf der Uferpromenade eine Engstelle entstehen, da 
bei vorbeschriebenen Wetterereignissen die zu Fuß Gehenden und die 
Radfahrenden über die befestigte Restbreite ausweichen werden. Die 
verkehrssichere Unterhaltung dieser Fläche kann nur mit zusätzlichen konsumtiven 
Finanzmitteln sichergestellt werden.   
 
Die Verwaltung sieht die Entfernung des Baumes weiterhin als erforderlich an.   
 
1b.) „Nach Umgestaltung ist das Logistik-Konzept aus dem AN/1009/2015 vom 
11.06.2015 zu befolgen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der vorgenannte Beschluss der BV 1 lautet: „Die Verwaltung wird beauftragt, in 
Absprache mit den beteiligten Akteuren (z.B. AWB, KD, Kölntourist, 
Flusskreuzfahrtreedereien, etc.) für das Rheinufer ein Logistikkonzept hinsichtlich der 
Warenanlieferung, der Abfallentsorgung und der Zugänglichkeit für Reisebusse zu 
erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Abstimmung vorzulegen. Hierbei ist 
insbesondere die Be- und Entladung von der Wasserseite zu untersuchen.“ 
 
Die Verwaltung hat im Frühjahr 2018 die Uferpromenade von Malkoffturm bis 
Fischmarkt für den Zuliefer- und Entsorgungsverkehr gesperrt. In diesem Bereich 
wurden Ladezonen eingerichtet. Die Überwachung des Verbots bzw. die Kontrolle 
der Sondererlaubnis zur Befahrung der Uferpromenade wird im Rahmen der 
personellen Ressourcen durch den Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung 
gewährleistet. 
 
Seit Sommer 2018 führt die Verwaltung die „Akteurskonferenz linksrheinische 
Anlegestellen“ auch unter Beteiligung der Politik durch. 
 
Ein Arbeitskreis (AK) beschäftigt sich mit der Logistik. Im Rahmen des AK wird auch 
die wasserseitige Belieferung und Entsorgung mit den Reedern besprochen. Es ist 
Ziel der Verwaltung, dass die Ver- und Entsorgung wasserseitig erfolgt. Eine sofortige 
Umsetzung ist nicht möglich, da für eine wasserseitige Ver- und Entsorgung z. B. 
neue Schiffstypen entwickelt werden müssen, die u. a. auch den Anforderungen der 
Arbeitssicherheit genügen müssen.  
 
1c.) „Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird die Verwaltung die Bezirksvertretung 
Innenstadt zu einem Ortstermin einladen.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Ortstermin mit der Bezirksvertretung Innenstadt hat am 01.07.2019 
stattgefunden. Die anwesenden Vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt und 
verschiedener Ratsgremien haben sich nachdrücklich für den Erhalt des Baumes 
ausgesprochen.

Seite 4 
 
2.) „RM Frau De Bellis-Ohlinger merkt an, dass die Planung nicht dem aktuellen 
Gestaltungshandbuch entspricht und daraufhin harmonisiert werden sollte.“ 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zur Erstellung des Gestaltungsbeschlusses (s. Vorlagen-Nr. 4711/2009) wurde der 
Arbeitskreis Rhein, unter dem Vorsitz von Professor Prinz, einberufen. Neben der 
Verwaltung waren auch die Politik bzw. Sachkundige Einwohner aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss beteiligt. 
 
Ein Ergebnis des AK war die Aufteilung der Fläche in Nutzungszonen, der 
sogenannten Zonierung, die auch Eingang in das Gestaltungshandbuch gefunden hat 
und in der Planung der Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade 
berücksichtigt wurde. Weiterhin wurde im Gestaltungsbeschluss (s. Vorlagen-Nr. 
4711/2009) in Anlage 5.3 die unterschiedlichen Gestaltungszonen entlang des 
Rheinufers thematisiert.  
 
 
 
Die Planung erfüllt die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs zur Qualität (s. Seite 
23), indem eine „klare, reduzierte Formansprache“ gewählt wurde, und „langlebige, 
bewährte und unterhaltungsfreundliche Materialien“ (Basaltlavaplatten) 
vorgeschlagen werden.

Seite 5 
 
Die Planung ist mit dem Stadtraummanagement abgestimmt und erfüllt die 
grundsätzlichen Vorgaben des Gestaltungshandbuches.

Anlage 1 - Gesamtlageplan

5321 Zeichen

3.00 4.554.550.206.554.204.604.953.255.153.60
223355
113322 223311
2233
Basalt-Kopfsteinpflaster, Bestandca. 15/15, Halbsteinverband
Ausbauende
vorhandenerPlattenbelag
alte Hafenmauer
alte Hafenmauer
Schokoladen-museum
340 Stat. 350 360 370 380 390 Stat. 400
ca. 2 %
Ausbauende
AbsenkerBasaltlava22-30x15x100
s. Detail 1  3 s. Detail 1  3s. Detail 1  3s. Detail 1  3
s. Detail 1  5s. Detail 1  5s. Detail 1  5s. Detail 1  2
s. Details 2  1  +2 + 3
s. Detail 5  2
JHVlJWHV*UDXZDFNHSIODVWHUca. 10/10, Halbsteinverbands. Detail 1  3
44.40
44.20
44.00 44.3044.20
44.30
44.50 44.40ca. 2 %44.10
Grauwackepflaster Bestandmobile Hochwasserschutzwandmobile Hochwasserschutzwand
44.50
s. Detail 1  5
JHVlJWHV*UDXZDFNHSIODVWHUca. 10/10, Halbsteinverband, neu
33 33 33 Platten 40/40/8, grau, neu
Platten 40/40/8, grau,Bestand
Ausbauende
2.00
7.85
1.60 3.106.75
1.506.759.00 3.853.85 9.55 3.8017.809.407.15 2233 55
1166 332266
55
66 vorh. Unterflurcontainer
ca. 3 %
Zugang
B
B'
240 Stat. 250 260
270
280
290 310 320 330 340230 Stat. 300
ca. 3 %
s. Detail 1  3 s. Detail 1  3 s. Detail 1  3 s. Detail 1  3s. Detail 1  2s. Details 2  4
s. Details 2  1  +2 + 3
s. Detail 1  2
s. Detail 5  2 s. Detail 5  2
s. Detail 1  3
s. Details3 + 4  3s. Details3 + 4  3
s. Details 2  1  +2 + 3s. Details 2  1  +2 + 3 43.70
43.60
43.90
43.8043.50
43.40
44.00
43.90
43.90
OKM 44.35
43.60 43.70
ca. 2 %44.10
V'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHU33
1.50
4.35 4.35
1.50 1.50~7.8549.25 4.050.008.054.852.904.15 15.5015.506.759.005555
66 66Abfall-Container
alte Hafenmauer
s. Detail Plattenverlegemuster
ca. 3 %ca. 4.5 %
120 140 Stat. 150 160 170 180 190 Stat. 200 210 220
130
230
ca. 5 %
s. Detail 1  2
s. Detail 1  3s. Detail 1  3
s. Detail 1  3
s. Detail 5  2 s. Details3 + 4  3
s. Details 2  1  +2 + 3s. Details 2  1  +2 + 3 43.60
43.50
43.85
43.20
43.7043.80
43.3043.4043.5043.6043.7043.80
43.20
43.30
43.40
43.50OKM 43.85
43.20
43.10 43.40s. Detail 1  3
4.352.60
1.50
~7.85 4.90 4.001.506.75 8.755.305.70
4.207.95
0.504.55
4455 666666 DII
ca. 4.5 % Ersatzpflanzung
ca. 3.5 %Stat. 0 10 20 30 40 Stat. 50 60 70 80 90 Stat. 100 110
ca. 5 %
A' A
s. Details 2  4 + 5
s. Detail 1  3
CC'
Baubeginn
Belgischer Granit, ca. 10/10, Kreuzverband,Bestand (zur Zeit asphaltiert)
s. Details 2  4 + 5s. Details 2  4 + 5
s. Detail 1  2
s. Detail 1  2
s. Detail 5  2
s. Details3 + 4  343.10
43.20
43.30
43.40
43.85
43.00
43.30
43.20
43.40 43.6043.7043.80
43.40OKM 43.75OKM 43.75
43.50 43.50
OKM 43.85
43.5743.5343.5343.60
43.5043.6043.55
43.5843.5443.57
OKM 43.75 OKM 43.75OKM 43.75
43.57
s. Details 2  1  +2 + 3s. Details 2  1  +2 + 3s. Details 2  1  +2 + 3
43.20
43.10
s. Detail 1  2 s. Details 2  4 + 5s. Detail 1  3
TunnelrampeAnpassungsbereich,Aufnahme der Fehlstellen
45.17
V'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHUV'HWDLO%DVDOWEO|FNHYHUOHJHPXVWHU
43.3343.3643.6543.7543.7543.3343.65
43.9043.75 43.75ca. 2.5 %ca. 2.5 %
ca. 2.5 %
43.80 43.80
43.7043.70
43.20
290
T?SURMHNWH??SOlQH?BDXVIKUXQJVSODQXQJ?QHXHDXVIKUXQJ?BDDBJHVDPWODJHSOlQHGZJ
Anmerkungen:$OOH0D‰HXQG$QJDEHQVLQGDXIGHU%DXVWHOOH]XSUIHQ8QVWLPPLJNHLWHQVLQGYRU$UEHLWVEHJLQQPLWGHU%DXOHLWXQJ]XNOlUHQ
Maritim
R H E I N .|OQ'HXW]HU%UFNHSchokoladenmuseum
'UHKEUFNH
Maritim
R H E I N .|OQ'HXW]HU%UFNHSchokoladenmuseum
'UHKEUFNH
200
Amtsleiter (66)Datum
6WUD‰HQQDPH0DVVQDKPHBezirk/Stadtteil
Abteilungsleiterin (661)Gruppenleiter (661/2)PlannummerEDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
MassstabGezeichnet/Datum
1:
bQGHUXQJHQBearb.Gez.Gepr.Geneh.Datum
$PWIU6WUD‰HQVerkehrstechnik
Pos.
DC
hEHUVLFKWVSODQ
BA
Sicherheitsaudit vom:Sitzung/Gremium:Auditor/in:Datum:NHN9HUPHVVXQJVWHFKQLVFKH*UXQGODJHLP+|KHQV\VWHPKoordinatensystem:*DX‰.UJHUNN UTM/ETSR85
Bezirksingenieur (661/2)
erstelltst 20.01.16
21.01.2019508_An_BA-a
InnenstadthEHUVLFKWVSODQ$XVIKUXQJVSODQXQJst/20.01.2016st/20.01.20168IHUJHVWDOWXQJ'HXW]HU%UFNH'UHKEUFNH
Blattschnitt
st
Blattschnitt
Blattschnitt
BlattschnittBlattschnitt
Blattschnitt
0 10 20 mim Original M 1:2005 15 gez. Harzendorf,24.08.2016gez. Stolte-Neumann,15.08.2016JH]*|GGHU]09.08.2016
vorhandeneHWS-Mauer
YRUK*HOlQGHUvorh. Ufermauervorh. Zaun MalakoffturmSchacht aufnehmen undYHUIOOHQvorh. StrahlerBelag Rechtwinkligzur Ufermauer!
ƒ
JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!
Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJ
Lampe versetzen
JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!*HOlQGHUvorh. Ufermauer
]XVlW]OLFKH%DVDOWPDXHUEO|FNH(4,50x0,88x0,55)
]XVlW]OLFKH%DVDOWPDXHUEO|FNH(3,25x0,88x0,55)Belag Rechtwinkligzur Ufermauer!
ƒ
Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJJHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!
JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!
*HOlQGHUvorh. Ufermauer
*HOlQGHUvorh. Ufermauer Landstrom-Elemente der Rheinenergiezur Versorgung der Flusskreuzfahrtschiffe,PLW8P]lXQXQJJHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!
JHQDXH/lQJHder Baumscheibe anFugenmuster anpassen!
vorhandeneHWS-Mauer
vorhandeneHWS-Mauer
vorhandeneHWS-MauerTunnelmauer verblenden(s. Detail 1  4  )
ANLAGE 1
Belag Rechtwinkligzur Ufermauer!
ƒ
Belag Rechtwinkligzur Ufermauer!
ƒ

Anlage 2 - Zonierung

47 Zeichen

Rhein
Verweilzone
Transitzone
Ruhezone
Anlage 2

Anlage 8 - Stellungnahme zum Prüfbericht 14

8 Zeichen

Anlage 8

Anlage 3 - Visualisierung Verlängerung Rampen zur Straße Am Leystapel-Heumarkt

81 Zeichen

Anlage 3
Visualisierung der Verlängerung Rampe zur Straße Am Leystapel / Heumarkt

Anlage 5 - Geländer Leystapel Animation

38 Zeichen

Anlage 5
Bildverfasser Werk3;Hr. Grobe

Anlage 6 - Geländer Leystapel Plan

2729 Zeichen

A
$
150
1200
150 150 150 150 150 150 150
01
13
37
120
55
Ca.30
130
PPOFLKWH:HLWH)OOVWlEH
5528
hEHUVWDQGPP
55623
Vorderkante
Ufermauerabdeckplatte
50100
55
100 50 100 50 100 50 100 50 100 50 100 50
1057
20
Div. Breiten
20
(Basaltlava)
Natursteinpflaster
(Basaltlava)
65
A
A
11
12
13
12
13
01
Div. Breiten
20
A
Zugangsbereich
Treppenabgang
Natursteinpflaster
(Basaltlava)
AVorderkante
Ufermauerabdeckplatte
Treppenanlage
~115
JJIOV$EVWXU]EJHO
40 20
50
~902
~1017
~90
(UJlQ]XQJ%DVDOWODYD
JUR‰IRUPDWLJ
70
40
03
04
03
0405
06
11
12
13
12
13
02
01
A
$
150150150150150
1154
~90108 150 55
01 01 02
13
05
115
4070
110
63
JJIOV$EVWXU]EJHO
Ca.30
130
(UJlQ]XQJ%DVDOWODYD
JUR‰IRUPDW
~173
63
=cXZ_jkX_c^\c€e[\i
Regelelement L=1,50m
=cXZ_jkX_c^\c€e[\i
GXjk•Zb[`m%C€e^\e
=cXZ_jkX_c^\c€e[\i
Innenecke L=0,50x0,50m
=cXZ_jkX_c^\c€e[\i
8l\e\Zb\C4'",'o'",'d
01
02
03
04
05
06
10 =cXZ_jkX_c^c€e[\i
Toranlage
8Yjklij`Z_\ile^&9•^\c
Pflaster
Basaltlava 50/31/12 cm
Pflaster
Basaltlava 22/10/12 cm
C€l]\i
Basaltlava 41,5/20/12 cm
L]\idXl\i9XjXckYcZb\
11
12
13
=cXZ_jkX_c^\c€e[\i"]\l\im\iq`ebkle[]XiYY\jZ_`Z_k\k=XiY\;9.'*
=cXZ_jkX_cJ*,,AIJk,)#*Å<E(''),
$XIVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU1:50
$QVLFKW8IHUPDXHUJHOlQGHU1:505HJHOGHWDLO8IHUPDXHUJHOlQGHU1:25
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%DXEHUZDFKXQJYRU2UWDE]XVWLPPHQ=XU%DXDXVIKUXQJIUHPGHU)DFKSODQXQJHQ
PVVHQGLHMHZHLOLJHQDNWXHOOHQ$XVIKUXQJVSOlQHGHU)DFKSODQHUYHUZHQGHWZHUGHQ
Freigabe: 
Planinhalt
*HSUIW5037HDPOHLWXQJ
Datum
Datum / Unterschrift
:HLWHUJDEHVRZLH9HUYLHOIlOWLJXQJGLHVHU8QWHUODJH9HUZHUWXQJXQG0LWWHLOXQJ,KUHV,QKDOWVLVWQLFKWJHVWDWWHWVRZHLWQLFKWDXVGUFNOLFK]XJHVWDQGHQ
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz . Alle Rechte vorbehalten.
Index BemerkungDatumName
Plannummer  
Leistungsphase 0D‰VWDE
IndexFormat
+|KHQEH]XJ
bearbeitet
3ODQlQGHUXQJVOLVWH
x 700 594
Druckdatum 04.08.2017
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*HSUIW5033URMHNWOHLWXQJ
Projekt
Bauherr
Baubereich
([WHUQH3OlQH
Amtlicher Vermessungsplan
Architekt
PlanstandVerfasserPlannummer
6WDGW.|OQ'LH2EHUEUJHUPHLVWHULQ
$PWIU%UFNHQ7XQQHOXQG6WDGWEDKQEDX
692/2 - Bauwerksunterhaltung
:LOO\%UDQGW3ODW].|OQ
*HOlQGHU5KHLQXIHU.|OQ
5HJHOGHWDLO*HOlQGHUYHUODXI
Entwurfsplanung
0DODNRIIWXUP'HXW]HU%UFNH
16-410_3_rd_01
01.08.2017
1 : 50/25
-
JC / MT
NHN
Bonn, den Bonn, den
05.01.19826WDGW.|OQn. a.
n. a.n. a. n. a.
Fachplanungn. a.Smeets LA n. a.
Anlage 6

Anlage 4 - Bauabschnitte-Gesamtplan

1793 Zeichen

P
P
P
27
50
2.50
2.50
50
3.55
Beginn
Hochwasserschutzmauer
Fläche für mobile Hochwasserschutzwand
vorh. Gehweg, Platten 40/40 grau
vorh. Radweg, Platten 30/15 rot
vorh. Natursteinpflaster vorh. Touristenbushalt
Pfosten mit Kette
vorh. delta h = 5 cm
vorh. taktile
Elemente
vorh. Radweg, Platten 30/15 rot
X
S 3,0/3,0
vorh. Natursteingroßpflaster
vorh. Fahrradständer
vorh. Natursteingroßpflaster
16t
X
Lieferfahrzeuge
werktags von 8-11h
zum Be- und Entladen
16t
X
X
vorh. VZ 262-16
vorh. VZ 265
vorh. VZ 1000-21
vorh. VZ 242.1
vorh. VZ 1022-10
mit Zusatzschild
gepl. VZ 262-4
4t
4t
gepl. VZ 262-4
vorh. VZ 262-16
vorh. VZ 242.1
vorh. VZ 1022-10
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
17
18
16
19
20
21
22
23
24
25
26
27
wassergebundene
Decke ertüchtigen
Teil - Vollsperrung
1a
1b
X
Verkehrsführung Fußgänger
Verkehrsführung Radfahrer
transportable Schutzeinrichtung T3 W1
Fußgänger
Radfahrer
Fußgänger
X
transportable Schutzeinrichtung T3 W1
An
lage 4
a - Radfahrstreifen Maritimtunnel übernommen
X X
X
X
Gelbmarkierung S 3/3
Gelbmarkierung S 3/3
Gelbmarkierung S 3/3
Gelbmarkierung S 3/3
Bushaltestelle
gemeinsamer Zweirichtungs Geh- und Radweg
Teil - Vollsperrung
Ladezone
Ladezone
Unter Verkehr
2b
2a
AA
B B
Uferpromenadeauf Kragarm
demontierbar
vorh.Radfahrschutzstreifen
VZ 237
VZ 1012-31
VZ 237 - neu
über Bestandszeichen
VZ 283-30 anbringen
Beginn Blockmarkierung 0,5/0,2
auf Höhe Fahrstreifenbegrenzung
Maßnahme:   M  1:
Geplant:
D
atum:
Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer:
x
Gezeichnet:
500
1
-RHEIN.dpn 1226 mm 4 47 mm
Erfen,Graf,Gödderz
13.11.2017
Erfen 24.01.2019
1-Rheinboulevard-iks-
1
90124-Bauschnitte-Gesamtplan
Sanierung iks Rheinuferpromenade,alle Bauabschnitte
Verkehrsführung Füßganger und Radfahrer während Bauzeit

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

4370 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
4.7 Baubeschluss für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferprome-
nade und die Erneuerung des Ufergeländers von Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächt i-
gungen  
hier: Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung (Deut-
zer Brücke bis Malakoffturm) 
0076/2019 
RM Götz teilt mit, dass die CDU-Fraktion von diese Planungen nicht in Gänze über-
zeugt sei. Das Gestaltungshandbuch von 2014/2015 zeige klare Vorstellungen über 
die Gestaltung der Rheinuferpromenade auf, die der vorliegende Baubeschluss nicht 
aufnehme. So werde beispielsweise der Bewegungsbereich für die zu Fuß Gehen-
den und Radfahrenden ständig verschwenkt und reduziert. Da die Grundkonzeptio-
nen des Gestaltungshandbuches nicht eingehalten werden, schlage er daher vor, die 
Vorlage auch im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten. Zeitlich verschlage dies 
nichts.  
 
SE Vietzke widerspricht Herrn Götz und weist darauf hin, dass die vorliegende Ge-
staltung bzw. Planung viel höherwertiger sei als die Festlegungen im Gestaltungs-
handbuch. Die Verschwenkungen der Transitzone seien den dort vorhandenen 
Baumbeeten geschuldet. Jedoch möchte er darauf hinweisen, dass die seiner zeitige 
Planung eine ruhige und einheitliche Gestaltung zur Zielsetzung hatte, d.h. im We-
sentlichen Grauwacke und Basalt. In der vorliegenden Planung seien nun aber die 
taktilen Elemente aus Granit gewählt. Dies sei ihm unbegreiflich und er rege nach-
drücklich an, frühzeitig einen Bemusterungstermin mit dem Gestaltungsbeirat durc h-
zuführen.  
 
RM Sterck bittet – auch vor dem Hintergrund der Berichterstattung in den Medien - 
um nähere Erläuterung zur zeitlichen Schiene dieser Maßnahme und wie es Rich-
tung Norden weiter gehen werde.

2 
 
BG Blome räumt ein, dass es in der Tat vom Planungs- bis zum Baubeschluss viel 
zu lange gedauert habe und sie bestrebt sei, bei künftigen Maßnahmen den Projekt-
plan einzuhalten. Im vorliegenden Fall möchte sie jedoch noch darauf hinweisen, 
dass die vorhandene Kragplatte nicht saniert werden könne sondern vielmehr neu 
gebaut werden müsse. An Herr Götz gerichtet betont sie zudem, dass die vorliegen-
de Planung dezidiert mit dem Stadtraummanagement abgestimmt sei. Einer Bemus-
terung stehe sicherlich nichts entgegen. 
 
Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, fügt ergän-
zend hinzu, dass die reine Bauzeit ca. 21 Monate betragen werde, voraussichtlicher 
Baubeginn Ende 2019.  
 
1. Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss wird in die Beratungsfolge aufgenommen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion 
 
2. Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung der linksrheinischen Ufer-
promenade von Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten Pla-
nung (Anlage 1) unter Vollsperrung von Teilabschnitten durchzuführen. Die Ko s-
ten belaufen sich auf rd. 4.088.220 €. 
 
2. Der Rat stimmt der Fällung von Hecken, elf strauchartigen Bäumen und einem 
Baum in der Transitzone zwischen Deutzer Brücke und Fußgängerbrücke zum 
Maritim-Hotel zu.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Straßenbaumaßnahme das 
Ufergeländer zwischen Deutzer Brücke bis Malakoffturm gemäß der beigefügten 
Planung (Anlage 6) zu erneuern. Die  Kosten belaufen sich auf rd. 503.755,00 € 
brutto. 
4. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für 
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 160.000 €, einer Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 1.100.000 € zulasten des Haushaltsjahres 2020 sowie einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 870.100 € zulasten des Haushaltsjah-
res 2021 für die Umgestaltung der linksrheinischen Uferpromenade von Deutzer 
Brücke bis Malakoffturm im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der 
Finanzstelle 6601-1201-1-1049, Rheinboulevard - Sanierung.(Deutzer Brücke bis 
Malakoffturm), Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (6)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
21.05.2019 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
09.07.2019 Verkehrsausschuss
TOP 2.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0076/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.07.2019
Erstellt
08.01.2019 11:14