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1333/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Friedhofssatzung der Stadt Köln“

Beschlussvorlage Ausschuss 09.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 12.06.2023, TOP 2.1

Anlage 1 Eingabe Hundeverbot auf dem Friedhof

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe Hundeverbot auf dem Friedhof

2967 Zeichen

1
Litterscheidt, Aaron Jakob
Von: 67-Friedhofsverwaltung
Gesendet: Dienstag, 25. April 2023 09:37
An: 67-Friedhofsverwaltung
Betreff: WG: Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24. 
April 2014
Von:  
Gesendet: Montag, 27. März 2023 11:58 
An: oberbuergermeisterin@stadt-koel.de 
Cc: SPD-Fraktion, NN <NN.SPD-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; buero@gruenekoeln.de; info@christian-joisten.de; 
partei@cdu-koeln.de; Petelkau, Bernd <Bernd.Petelkau@STADT-KOELN.DE>; CDU-Fraktion Poststelle <CDU-
FraktionPoststelle@STADT-KOELN.DE>; christine.martin@stadt-koeln.de; Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-
KOELN.DE>; ub.koeln@spd.de; Express <post@express.de> 
Betreff: Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24. April 2014 
 
Bezug: 
1. Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24. April 2014 
2. Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 von Juni 2019 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Reker, 
Sehr geehrte Damen, 
Sehr geehrte Herren, 
 
mit großem Interesse habe ich vor einiger Zeit die o.a. Dokumentation "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" 
(Bezug 2.) gelesen. 
  
Wie ja auch dort eindeutig festgestellt wurde hat sich die Bestattungs- und Friedhofskultur in den letzten Jahren 
erheblich verändert. 
  
Auf den Friedhöfen gibt es ja auch in der Zeit seit dem Erscheinen der Dokumetation zum Teil erhebliche 
Veränderungen. 
  
Auch die einheitlichen Öffnungszeiten empfinde ich als sehr positiv. 
  
Was ich nach wie vor in keinster Weise verstehen kann, ist der absolute Verbot von Hunden auf den Friedhöfen. 
So ist es meiner Frau und mir nicht möglich gemeinsam das Grab ihrer Mutter/meiner Schwiegermutter zu 
besuchen, da unser Hund uns nicht begleiten darf. 
  
Gerade ältere Menschen, die ihren Partner verloren haben, haben somit überhaupt nicht die Möglichkeit das Grab 
ihres verstorbenen Partners aufzusuchen, wenn sie ihren Hund nicht alleine zu Hause lassen wollen oder 
sogar können. 
  
Seit Erscheinen der Dokumentation, die diese Problematik auch aufgegriffen hat, hat sich diesbezüglich nichts 
geändert.  
  
Der in § 6 (2) h) der Friedhofssatzung der Stadt Köln (Bezug 1.) festgelegte Verbot ("Auf den Friedhöfen ist 
insbesondere nicht gestattet: Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehindertenbegleithunde 
mitzuführen,") von Tieren aller Art und nicht nur von Hunden (außer Blinden- und 
Schwerbehindertenbegleithunden) ist m.E. absolut nicht mehr zeitgemäß. 
  
Daher beantrage ich den § 6 (2) h) wie folgt zu ändern: 
"Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: Tiere, ausgenommen Blinden-, Schwerbehindertenbegleit- 
und kurz angeleinte Hunde, mitzuführen,". 
  
Lassen Sie mich bitte wissen, wo und wie ich den o.a. Antrag ggf. einreichen muss, falls er in dieser Form nicht 
ausreichend oder formentsprechend ist. 
  
Die in Kopie beteiligten Personen/Ansprechstellen bitte ich um förmliche Unterstützung meines Antrages.

2
Vielen Dank im Voraus! 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

3605 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
52/23 B 
Vorlagen-Nummer 
 1333/2023 
Freigabedatum 09.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Friedhofssatzung der Stadt Köln„ 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er lehnt den Wunsch ab, das Mitfüh-
ren von Hunden auf Friedhöfen zuzulassen und bestätigt die Regelung der Friedhofssatzung 
der Stadt Köln vom 16.12.2022, nach der das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen nicht er-
laubt ist. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Vorweg wird darauf hingewiesen, dass bereits mit einer Beschlussvorlage aus dem Jahr 2018 
(Vorlagennummer 0391/2018) der Wunsch, Hunde auf den Friedhöfen zu erlauben, abgelehnt 
wurde. 
 
Mit der aktuellen Eingabe wird aufgeführt, dass ein Hundeverbot auf den städtischen Friedhö-
fen nicht mehr zeitgemäß ist und den Bedürfnissen der Kölner Bürger*innen nicht gerecht 
wird. Daher sollte eine Änderung der Friedhofssatzung dahingehend erfolgen, dass „kurz an-
geleinte Hunde“ auf den Friedhöfen mitgeführt werden dürfen. Dabei wird auf die Dokumenta-
tion zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 
2025“ verwiesen, die diese Problematik aufgreift.  
 
Die im Jahr 2019 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung hat allen Kölner Bürger*innen die 
Möglichkeit gegeben, bei der zukünftigen Gestaltung und Nutzung der Kölner Friedhöfe mit-
zuwirken. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Konzept Kulturraum Kölner 
Friedhöfe 2025 übernommen. Dem Konzept hat der Ausschuss Umwelt und Grün des Rates 
der Stadt Köln am 28.11.2019 einstimmig zugestimmt. 
 
Insbesondere das Thema „Hunde auf dem Friedhof“ wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung viel und lebhaft diskutiert. Die zahlreichen Meinungen, Impulse und Vorschläge ha-
ben deutlich gezeigt, dass es der Wunsch der Kölner Bürger*innen ist, den Friedhof als be-
sonderen Ort der Ruhe, der Trauerbewältigung und der Erholung zu erhalten. Dabei hat sich 
herauskristallisiert, dass eine Vielzahl der Kölner Bürger*innen keine Hunde auf den Friedhö-
fen möchten. Aus den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus zahlreichen Einzel-
beschwerden, die bei der Friedhofsverwaltung zu Verstößen gegen das Hundeverbot einge-
gangen sind, geht hervor, dass viele Bürger*innen Angst vor Hunden auf dem Friedhof haben, 
eine Verunreinigung der Gräber sowie der Gesamtanlage durch Hundekot und Störungen 
durch Hundegebell befürchten. Zudem ist die Kontrolle einer Anleinpflicht oder die Ahndung 
bei nicht entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich.  
 
Durch die einschränkenden Nutzungsbedingungen (u.a. Verbot von Sport, Lärm, Hunden) 
konnten sich die Kölner Friedhöfe darüber hinaus zu besonderen Lebensräumen für Vögel 
und (Klein-)Säugetiere (z. B. den Gartenschläfer) entwickeln. 
 
Daher hat die Friedhofsverwaltung, auch um den besonderen Anspruch an die städtischen 
Friedhöfe gerecht zu werden, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen ent-
sprechend der aktuellen Regelung der Friedhofssatzung vom 16.12.2022 weiterhin untersagt.  
 
Vor diesem Hintergrund kann dem Begehren des Petenten nicht entsprochen werden.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1333/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.05.2023
Erstellt
20.04.2023 13:50