1333/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Friedhofssatzung der Stadt Köln“
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Anlage 1 Eingabe Hundeverbot auf dem Friedhof
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Litterscheidt, Aaron Jakob
Von: 67-Friedhofsverwaltung
Gesendet: Dienstag, 25. April 2023 09:37
An: 67-Friedhofsverwaltung
Betreff: WG: Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.
April 2014
Von:
Gesendet: Montag, 27. März 2023 11:58
An: oberbuergermeisterin@stadt-koel.de
Cc: SPD-Fraktion, NN <NN.SPD-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; buero@gruenekoeln.de; info@christian-joisten.de;
partei@cdu-koeln.de; Petelkau, Bernd <Bernd.Petelkau@STADT-KOELN.DE>; CDU-Fraktion Poststelle <CDU-
FraktionPoststelle@STADT-KOELN.DE>; christine.martin@stadt-koeln.de; Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-
KOELN.DE>; ub.koeln@spd.de; Express <post@express.de>
Betreff: Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24. April 2014
Bezug:
1. Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24. April 2014
2. Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 von Juni 2019
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Sehr geehrte Frau Reker,
Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,
mit großem Interesse habe ich vor einiger Zeit die o.a. Dokumentation "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025"
(Bezug 2.) gelesen.
Wie ja auch dort eindeutig festgestellt wurde hat sich die Bestattungs- und Friedhofskultur in den letzten Jahren
erheblich verändert.
Auf den Friedhöfen gibt es ja auch in der Zeit seit dem Erscheinen der Dokumetation zum Teil erhebliche
Veränderungen.
Auch die einheitlichen Öffnungszeiten empfinde ich als sehr positiv.
Was ich nach wie vor in keinster Weise verstehen kann, ist der absolute Verbot von Hunden auf den Friedhöfen.
So ist es meiner Frau und mir nicht möglich gemeinsam das Grab ihrer Mutter/meiner Schwiegermutter zu
besuchen, da unser Hund uns nicht begleiten darf.
Gerade ältere Menschen, die ihren Partner verloren haben, haben somit überhaupt nicht die Möglichkeit das Grab
ihres verstorbenen Partners aufzusuchen, wenn sie ihren Hund nicht alleine zu Hause lassen wollen oder
sogar können.
Seit Erscheinen der Dokumentation, die diese Problematik auch aufgegriffen hat, hat sich diesbezüglich nichts
geändert.
Der in § 6 (2) h) der Friedhofssatzung der Stadt Köln (Bezug 1.) festgelegte Verbot ("Auf den Friedhöfen ist
insbesondere nicht gestattet: Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehindertenbegleithunde
mitzuführen,") von Tieren aller Art und nicht nur von Hunden (außer Blinden- und
Schwerbehindertenbegleithunden) ist m.E. absolut nicht mehr zeitgemäß.
Daher beantrage ich den § 6 (2) h) wie folgt zu ändern:
"Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet: Tiere, ausgenommen Blinden-, Schwerbehindertenbegleit-
und kurz angeleinte Hunde, mitzuführen,".
Lassen Sie mich bitte wissen, wo und wie ich den o.a. Antrag ggf. einreichen muss, falls er in dieser Form nicht
ausreichend oder formentsprechend ist.
Die in Kopie beteiligten Personen/Ansprechstellen bitte ich um förmliche Unterstützung meines Antrages.
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Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 52/23 B Vorlagen-Nummer 1333/2023 Freigabedatum 09.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Friedhofssatzung der Stadt Köln„ Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er lehnt den Wunsch ab, das Mitfüh- ren von Hunden auf Friedhöfen zuzulassen und bestätigt die Regelung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 16.12.2022, nach der das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen nicht er- laubt ist. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Stellungnahme der Verwaltung: Vorweg wird darauf hingewiesen, dass bereits mit einer Beschlussvorlage aus dem Jahr 2018 (Vorlagennummer 0391/2018) der Wunsch, Hunde auf den Friedhöfen zu erlauben, abgelehnt wurde. Mit der aktuellen Eingabe wird aufgeführt, dass ein Hundeverbot auf den städtischen Friedhö- fen nicht mehr zeitgemäß ist und den Bedürfnissen der Kölner Bürger*innen nicht gerecht wird. Daher sollte eine Änderung der Friedhofssatzung dahingehend erfolgen, dass „kurz an- geleinte Hunde“ auf den Friedhöfen mitgeführt werden dürfen. Dabei wird auf die Dokumenta- tion zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ verwiesen, die diese Problematik aufgreift. Die im Jahr 2019 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung hat allen Kölner Bürger*innen die Möglichkeit gegeben, bei der zukünftigen Gestaltung und Nutzung der Kölner Friedhöfe mit- zuwirken. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden im Konzept Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 übernommen. Dem Konzept hat der Ausschuss Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln am 28.11.2019 einstimmig zugestimmt. Insbesondere das Thema „Hunde auf dem Friedhof“ wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbe- teiligung viel und lebhaft diskutiert. Die zahlreichen Meinungen, Impulse und Vorschläge ha- ben deutlich gezeigt, dass es der Wunsch der Kölner Bürger*innen ist, den Friedhof als be- sonderen Ort der Ruhe, der Trauerbewältigung und der Erholung zu erhalten. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass eine Vielzahl der Kölner Bürger*innen keine Hunde auf den Friedhö- fen möchten. Aus den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus zahlreichen Einzel- beschwerden, die bei der Friedhofsverwaltung zu Verstößen gegen das Hundeverbot einge- gangen sind, geht hervor, dass viele Bürger*innen Angst vor Hunden auf dem Friedhof haben, eine Verunreinigung der Gräber sowie der Gesamtanlage durch Hundekot und Störungen durch Hundegebell befürchten. Zudem ist die Kontrolle einer Anleinpflicht oder die Ahndung bei nicht entfernten Kothaufen über die weitläufigen Friedhofsflächen nicht möglich. Durch die einschränkenden Nutzungsbedingungen (u.a. Verbot von Sport, Lärm, Hunden) konnten sich die Kölner Friedhöfe darüber hinaus zu besonderen Lebensräumen für Vögel und (Klein-)Säugetiere (z. B. den Gartenschläfer) entwickeln. Daher hat die Friedhofsverwaltung, auch um den besonderen Anspruch an die städtischen Friedhöfe gerecht zu werden, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen ent- sprechend der aktuellen Regelung der Friedhofssatzung vom 16.12.2022 weiterhin untersagt. Vor diesem Hintergrund kann dem Begehren des Petenten nicht entsprochen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1333/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.05.2023
- Erstellt
- 20.04.2023 13:50