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2972/2020

Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.4.3

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage - Mitteilung Wahlergebnis für Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

8587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2972/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/ 
Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitnehmermitbestimmung 
in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in 
den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Herrn Hartmut Steffens 
Herrn Thomas Stiefelhagen 
Frau Beate Hane-Knoll 
Frau Heike Wolf 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be-
schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß-
geblich war. 
 
II. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in Auf-
sichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf 
seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Alternativer Beschluss: 
I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitnehmermitbestimmung 
in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in 
den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
________________________ 
________________________ 
________________________ 
________________________ 
(zu entnehmen aus Vorschlagsliste lt. Begründung)  
Rat 10.12.2020

2 
 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be-
schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß-
geblich war. 
 
II. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsgremien an, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hin-
zuwirken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Die 
Kliniken Köln verfügen über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar-
beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel 
der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be-
achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit 
im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer-
vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi-
ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommu-
nal beherrschten Gesellschaften um.  
Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln regelt in § 9 die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie 
folgt:  
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister bzw. die 
Oberbürgermeisterin oder der/die von ihm bzw. ihr vorgeschlagene Bedienstete, sieben weitere 
vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter an. Die Arbeitneh-
mervertreter werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der 
Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für 
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvAr-
WahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Mindestens zwei der für Arbeitnehmer/innen be-
stimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt 
werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind. 
(2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Arbeitnehmer-
vertreter/innen sind an dessen Weisungen gebunden.“ 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat der Kliniken Köln zu 
entsenden Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen. Die Bestellung bedarf eines Beschlus-
ses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindes-
tens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, 
mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuwei-
sen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlags-
liste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die 
Arbeitnehmervertreter vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt.  
 
Der Wahlvorstand der Wahl der Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen für den Aufsichts-
rat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 09.10.2020 das Ergebnis der Wahl der

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Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertrete-
rinnen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der 
Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das 
Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmer-
vertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von 
Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
Vorgeschlagen wurden: 
Hartmut Steffens 507 Stimmen 
Thomas Stiefelhagen 401 Stimmen 
Beate Hane-Knoll 297 Stimmen 
Heike Wolf 290 Stimmen 
Stefanie Neumann 276 Stimmen 
Valentin Pilz 248 Stimmen 
Oliver Graetz 241 Stimmen 
Kolle, Daniel 211 Stimmen 
 
Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln sieht keine Entsendung von Ersatzvertretern/ Ersatzvertre-
terinnen bzw. Stellvertretern/ Stellvertreterinnen für die Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertrete-
rinnen vor. 
Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich der Ar-
beitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt 
Köln mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in 
den Aufsichtsrat beginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf 
der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. 
Aufsichtsratsmitglieder können vom Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert 
ein/eine vom Rat bestellter/bestellte Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterin, der/die als Ar-
beitnehmer/ Arbeitnehmerin im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft im Unter-
nehmen, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im 
fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für abberufene oder aus 
sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertre-
terinnen gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
Anlage 
Vorschlagsliste für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen (Schreiben 
des Betriebswahlvorstandes der Kliniken Köln vom 09.10.2020)

Anlage - Mitteilung Wahlergebnis für Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat

1471 Zeichen

Wahlvorstand der Wahl der Arbeitnehmer- N] N] stellv. Vorsitzende: Heike Wolf
Vertreter/-innen für den Aufsichtsrat Tel.: 0221-8907-13615

Haus 24c c/o Betriebsrat N Email: wolfhe@kliniken-koeln.de
Ostmerheimer Straße 200 6

51109 Köln

Köln, den 09.10.2020

Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

Frau Reker

Arbeitnehmervertreterwahl für den Aufsichtsrat der Kliniken Köln 2020

Sehr geehrter Frau Reker,

bei den Kliniken der Stadt Köln haben die Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen
für die Vorschlagsliste für den Aufsichtsrat der Kliniken vom 06.10. bis 08.10.2020
stattgefunden. Die Vorschlagsliste wurde der Geschäftsführung am 09.10.2020
übersandt. Der Rat der Stadt Köln wird voraussichtlich in seiner Sitzung am
19.11.2020 die vier Arbeitnehmervertreter/-innen für den Aufsichtsrat bestellen.

Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter/-innen endet mit der Amtszeit des Rates der
Stadt Köln, d.h. im Herbst 2025. Für die dann folgende Amtszeit muss eine neue
Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter/-innen gewählt werden.

Anbei ist die Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter/-innen gelistet nach der auf
sie entfallenen Stimmenzahl.

Mit freundlichen Grüßen

aktmut A N Heik&Wolf

orsitzender Wahlvorstand) (stellv. Vorsitzende)

Ergebnis der Stimmenauszählung der Wahl am
09.10.2020 12:00 Uhr

Steffens, Hartmut 507
Stiefelhagen, Thomas 401
Hane-Knoll, Beate 297
Wolf, Heike 290
Neumann, Stefanie 276
Pilz, Valentin 248
Graetz, Oliver 241
Kolle, Daniel 211

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ostmerheimer Straße 200
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
2972/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
09.10.2020 15:28