2972/2020
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2972/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Bestellung von Arbeitnehmervertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Herrn Hartmut Steffens Herrn Thomas Stiefelhagen Frau Beate Hane-Knoll Frau Heike Wolf Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be- schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß- geblich war. II. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in Auf- sichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Alternativer Beschluss: I. Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108a GO NRW – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten – folgende Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH: ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ (zu entnehmen aus Vorschlagsliste lt. Begründung) Rat 10.12.2020 2 Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat durch den Rat benannt werden. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der Be- schäftigteneigenschaft, sofern diese gemäß § 108a Abs. 2 GO NRW für die Entsendung maß- geblich war. II. Der Rat weist die von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter/-innen in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hin- zuwirken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Die Kliniken Köln verfügen über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar- beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be- achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer- vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi- ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommu- nal beherrschten Gesellschaften um. Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln regelt in § 9 die Zusammensetzung des Aufsichtsrates wie folgt: „(1) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihm bzw. ihr vorgeschlagene Bedienstete, sieben weitere vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter an. Die Arbeitneh- mervertreter werden nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvAr- WahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt. Mindestens zwei der für Arbeitnehmer/innen be- stimmten Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind. (2) Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder einschließlich der Arbeitnehmer- vertreter/innen sind an dessen Weisungen gebunden.“ Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat der Kliniken Köln zu entsenden Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen. Die Bestellung bedarf eines Beschlus- ses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindes- tens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuwei- sen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlags- liste wählen. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeitnehmervertreter vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Wahlvorstand der Wahl der Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen für den Aufsichts- rat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH hat mit Schreiben vom 09.10.2020 das Ergebnis der Wahl der 4 Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertrete- rinnen für den Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmer- vertretern/ Arbeitnehmervertreterinnen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Vorgeschlagen wurden: Hartmut Steffens 507 Stimmen Thomas Stiefelhagen 401 Stimmen Beate Hane-Knoll 297 Stimmen Heike Wolf 290 Stimmen Stefanie Neumann 276 Stimmen Valentin Pilz 248 Stimmen Oliver Graetz 241 Stimmen Kolle, Daniel 211 Stimmen Der Gesellschaftsvertrag der Kliniken Köln sieht keine Entsendung von Ersatzvertretern/ Ersatzvertre- terinnen bzw. Stellvertretern/ Stellvertreterinnen für die Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertrete- rinnen vor. Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich der Ar- beitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt Köln mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat beginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. Aufsichtsratsmitglieder können vom Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein/eine vom Rat bestellter/bestellte Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterin, der/die als Ar- beitnehmer/ Arbeitnehmerin im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft im Unter- nehmen, muss der Rat ihn/sie entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW aus seinem/ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für abberufene oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertre- terinnen gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Anlage Vorschlagsliste für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen (Schreiben des Betriebswahlvorstandes der Kliniken Köln vom 09.10.2020)
Anlage - Mitteilung Wahlergebnis für Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat
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Wahlvorstand der Wahl der Arbeitnehmer- N] N] stellv. Vorsitzende: Heike Wolf Vertreter/-innen für den Aufsichtsrat Tel.: 0221-8907-13615 Haus 24c c/o Betriebsrat N Email: wolfhe@kliniken-koeln.de Ostmerheimer Straße 200 6 51109 Köln Köln, den 09.10.2020 Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Reker Arbeitnehmervertreterwahl für den Aufsichtsrat der Kliniken Köln 2020 Sehr geehrter Frau Reker, bei den Kliniken der Stadt Köln haben die Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen für die Vorschlagsliste für den Aufsichtsrat der Kliniken vom 06.10. bis 08.10.2020 stattgefunden. Die Vorschlagsliste wurde der Geschäftsführung am 09.10.2020 übersandt. Der Rat der Stadt Köln wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 19.11.2020 die vier Arbeitnehmervertreter/-innen für den Aufsichtsrat bestellen. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter/-innen endet mit der Amtszeit des Rates der Stadt Köln, d.h. im Herbst 2025. Für die dann folgende Amtszeit muss eine neue Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter/-innen gewählt werden. Anbei ist die Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertreter/-innen gelistet nach der auf sie entfallenen Stimmenzahl. Mit freundlichen Grüßen aktmut A N Heik&Wolf orsitzender Wahlvorstand) (stellv. Vorsitzende) Ergebnis der Stimmenauszählung der Wahl am 09.10.2020 12:00 Uhr Steffens, Hartmut 507 Stiefelhagen, Thomas 401 Hane-Knoll, Beate 297 Wolf, Heike 290 Neumann, Stefanie 276 Pilz, Valentin 248 Graetz, Oliver 241 Kolle, Daniel 211
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Ostmerheimer Straße 200
- Straße 20
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Details
- Aktenzeichen
- 2972/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 09.10.2020 15:28