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2901/2018

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück betreffend "Vergünstigungen bei der Verbraucherberatung für Köln-Pass Inhaber/innen"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 31.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 11.1.14

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Ansehen

Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

690 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V 
 
Vorlagen-Nummer  31.08.2018 
 2901/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück betreffend "Vergünstigungen 
bei der Verbraucherberatung für Köln-Pass Inhaber/innen" 
Zur Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Dr. Mück aus der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 17.05.2018 legt die Verwaltung die Antwort der Verbraucherzentrale 
Nordrhein-Westfalen vor. 
 
Anlage Stellungnahme Verbraucherzentrale NRW 
 
 
Gez. Dr. Klein i.V. für Dr. Rau

Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW

3812 Zeichen

Anfrage des Ausschusses Soziales und Senioren der Stadt Köln 
Hintergrund:
Bezug zur mündlichen Anfrage von Dr. Dr. Mück aus der Niederschrift der Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren vom 17.05.2018.
Antwort der Verbraucherzentrale NRW
Für die Bewerbung der vielfältigen Beratungsangebote, die die Verbraucherzentrale NRW in den 
61 örtlichen Beratungsstellen für die Bürgerinnen und Bürger vorhält, werden ortsbezogene Flyer 
erstellt - mit einer Preisliste als Einleger. Unsere Verbraucherarbeit wird vor allem durch das Land 
NRW sowie durch die Städte und Kreise finanziert. Daneben ist die Verbraucherzentrale vor Ort 
auf Einnahmen durch Beratungsentgelte und den Verkauf von Ratgebern angewiesen. Diese 
Einnahmen sind bei den Vertragsabschlüssen mit der Kommune entsprechend in der 
Finanzierungsvereinbarung kalkuliert worden.
In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Befreiung von der Entgeltpflicht erfolgen, denn es gilt 
der Grundsatz, dass die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW vor Ort niederschwellig 
erreichbar sein müssen. Ratsuchende, die sich die Inanspruchnahme der entgeltpflichtigen 
Beratungsangebote der Verbraucherzentrale NRW aufgrund einer wirtschaftlichen Benach-
teiligung nicht leisten können, erhalten diese grundsätzlich engelt-befreit. Ausnahmen sind 
Beratungen zur Geldanlage, zur Altersvorsorge und zur Immobilienfinanzierung.
In Gesprächen mit Kooperationspartnern und Multiplikatoren wird diese Möglichkeit zur entgelt-
befreiten Beratung aktiv angesprochen, damit Ratsuchende im Bedarfsfall entsprechend in die 
Beratungsstelle der Verbraucherzentrale verwiesen werden.
Im direkten Ratsuchenden-Gespräch wird die Entgeltfrage verbraucherfreundlich und situations-
bezogen sowie zugleich nicht stigmatisierend seitens unserer Mitarbeiter integriert. Bei 
schriftlichen Terminreservierungen werden die Formulierungen entsprechend kommuniziert.
Eine offensive Bewerbung der Entgeltbefreiung mit einem gesonderten Hinweis im (analogen und 
digitalen) Preisaushang und Preisblatt erfolgt seitens der Verbraucherzentrale nicht. Vor dem 
Hintergrund der i.d. R. multiplen Problemlagen einkommensschwacher Haushalte erfordern die 
Beratungsgespräche einen höheren zeitlichen Aufwand. Mit den derzeitigen vertraglich 
festgelegten finanziellen und personellen Ressourcen ist eine offensive Ausrichtung auf eine 
kostenlose Beratung nicht zu leisten. Bei einer weiteren Ausrichtung der sozial-orientierten 
Verbraucherarbeit müsste unter strategischen Gesichtspunkten mit der Stadt Köln neu diskutiert 
und verhandelt werden.
Da für Köln-Pass Inhaber die Beratung in der Verbraucherzentrale zu den meisten Beratungs-
angeboten entgelt-befreit ist, könnte die Stadt Köln ihrerseits dies bei den Vergünstigungen für den 
Köln-Pass auf ihrer Homepage ergänzen.
Seit September 2015 bietet die Verbraucherzentrale NRW in Köln neben der Beratung in der 
Innenstadt auch ein aufsuchendes Angebot an.
Mit Mitteln des Landes NRW und der Stadt Köln (seit 2017) hat die Verbraucherzentrale NRW die 
Möglichkeit, in strukturell benachteiligten Stadtteilen kostenlose Verbraucherberatung anzubieten 
und sog. "verletzliche" Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in ihrem Lebensumfeld zu 
unterstützen. Mit der aufsuchenden Verbraucherarbeit in den drei Sozialräumen

Chorweiler/Seeberg-Nord/Blumenberg, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhenberg/Vingst erproben 
wir einen neuen Ansatz und bieten Bürgerinnen und Bürger, die den Weg in eine Beratungsstelle 
der Verbraucherzentrale aus Unkenntnis, finanziellen, physischen oder sozialen Gründen nicht 
selbst finden, vor Ort direkt eine wöchentliche Verbraucherberatung an. Dieses Angebot ist 
kostenlos und wird auch entsprechend so beworben.
Ansprechpartnerin: Beate Fackeldey
Bereich Verbraucherberatung - Regionalleitung

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2901/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
31.08.2018
Erstellt
30.08.2018 13:47