4382/2019
Siebzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 3633/2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2741 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4382/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.01.2020 Siebzehnter Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 3633/2019 Frau Hölzing hat folgende Nachfragen: Zu Anlage 2: 1. Wie kommt für Bilderstöckchen für die Basis von 36 Monaten eine Versorgungsquote von 102% zustande und auf der Basis von 39 Monaten eine Versorgungsquote von 94%? 2. Welche konkreten Auswirkungen hat das? Für welchen Zeitraum gibt es dann eine niedrigere Versorgung und wie wird diese überbrückt? Zu Anlage 4: 1. Welche Gründe gibt es dafür, dass die Inbetriebnahme der Kita KitaMare gGmbH auf einen spä- teren Zeitraum verschoben wurde? Antwort der Verwaltung: Zu Anlage 2, Frage 1: Die Versorgungsquote auf Basis von 36 Monaten wird lediglich nachrichtlich genannt, weil es die Al- tersgruppe mit Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz darstellt, sie spielt aber weder in der Berechnung des Bedarfes noch in der Darstellung der Versorgungsquote eine Rolle. Die Basis für die Berechnung der Versorgungsquoten und des Ausbaubedarfs sind immer 39 Altersmonate. Die Altersgruppe der Kinder Ü3 umfasst die Jahrgänge von 3 bis unter 6 Jahren, also 3 Al tersjahr- gänge (12 Altersmonate pro Jahrgang = gesamt 36 Altersmonate). Es wechselt aber nicht jedes Kind in die Schule, sobald es das 6. Lebensjahr vollendet hat. Um allen Kindern, auch denen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, einen Betreuungsplatz bis zum Wechsel in die Schule zu bieten, werden daher in der Berechnung des Versorgungsbedarfes Ü3 in der Bedarfsplanung nicht 3, sondern 3,25 Jahrgänge zugrunde gelegt (= 39 Altersmonate). Ebenso werden in der Berechnung der Verso r- gungsquote 3,25 Jahrgänge zugrunde gelegt. Damit ist die Versorgungsquote auf Basis von 39 A l- tersmonaten natürlich niedriger als die auf Basis von 36 Monaten, spiegelt aber die Realität genauer ab. Dies gilt für alle Stadtteile, nicht nur für Bilderstöckchen. Zu Anlage 2, Frage 2: Das heißt, es gibt keine höheren oder niedrigeren Versorgungsquoten aufgrund einer unterschiedl i- chen Berechnung von 36 oder 39 Altersmonaten, sondern: Die Berechnung des Versorgungsbedar- fes auf Grundlage von 39 Altersmonaten für die Kinder von 3 bis unter 6 Jahren zeigt, welcher Aus- 2 baubedarf besteht und wo zusätzliche Betreuungsplätze realisiert werden müssen. Zu Anlage 4, Frage 1: Im Baugenehmigungsverfahren für die Kita Longericher Hauptstraße 73-75 ist es zu Verzögerungen gekommen. Es musste eine neue Variante der Verkehrsplanung vorgelegt werden. Die Erteilung der Baugenehmigung wird nunmehr erwartet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Longericher Hauptstraße 73
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Details
- Aktenzeichen
- 4382/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.12.2019
- Erstellt
- 16.12.2019 15:59