0358/2017
Externe Beratungskosten der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/110 Vorlagen-Nummer 0358/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 13.02.2017 Externe Beratungskosten der Stadt Köln Externe Beratungskosten der Stadt Köln Zur Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland zur Sitzung des Finanzausschusses am 19.12.2016 – AN/1896/2016 – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. In welchem Umfang hat die Stadt Köln in diesem Jahr (2016) sowie in den Jahren 2013, 2014 und 2015 externe Berater beauftragt? Bitte nennen Sie hierzu die Zahl der Aufträge, deren fi- nanziellen Umfang, Auftraggeber (städtische Bereiche, z.B. Dezernate und Ämter) sowie die jeweiligen Auftragnehmer. Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln vom 10.05.2016 (AN/0846/2016), die der Rat am 17.11.2016 zur Kenntnis genommen hat (3764/2016), verwiesen. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=586659&type=do& 2. Wie erfolgt das Leistungscontrolling von Projekten mit externen Beratern durch die Stadt Köln und wie oft wurde die ursprüngliche Auftragssumme aufgrund von Minderleistungen bei Pro- jektabschluss gemindert? Bitte schlüsseln Sie auf in jeweiliges Projekt, Auftragnehmer und Gründe. Die Verwaltung prüft, inwiefern das Leistungscontrolling von Projekten mit externen Beratern mit in das in der Vorlage 3764/2016 angekündigte Konzept zur Verbesserung der Bereitstel- lung von Gutachten im Rahmen Open Government aufgenommen werden kann. 3. Wie viele Beratungsaufträge wurden ohne Ausschreibung vergeben? Bitte nennen Sie die Gründe und Aufträge einschließlich Auftragnehmer. Die Vergabe von Beratungsaufträgen ohne eine erforderliche Beteiligung des Vergabesamtes erfolgt dezentral durch die Dienststellen. Eine zentrale Erfassung dieser Vergaben ist nicht vorgesehen. 4. Wie stellen Sie sicher, dass externe Berater nicht reguläre städtische Arbeitsstellen und Res- sourcen verdrängen? Vor der Beauftragung von externen Beratern erfolgt eine Prüfung durch die Dienststellen, so- weit erforderlich unter Beteiligung des Amtes für Personal, Organisation und Innovation sowie des Rechnungsprüfungsamtes, ob die Leistung nicht kostengünstiger durch städtische Res- sourcen erbracht werden kann. 2 5. Welche ehemaligen Führungskräfte (ehemalige Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeord- nete, Amtsleiter, andere ehemalige Amtsträger der Stadt und Vorstän- de/Geschäftsführer/Aufsichtsräte/Beiräte städtischer Unternehmen) und ehemalige Mitglieder des Rates der Stadt Köln haben in den genannten Jahren Beratungsaufträge erhalten? Die Frage bezieht sich gleichermaßen auf Unternehmen, an denen genannte Personen möglich- erweise beteiligt sind. Bitte nennen Sie die Personen und ggf. das Unternehmen, Auftragsum- fang einschließlich des Preises sowie die Bewertung der erbrachten Leistung. Die Vergabe von Beratungsaufträgen erfolgt unabhängig von der Person des Auftragnehmers. Soweit es sich bei den Auftragnehmern um ehemalige Beschäftigte der Stadt Köln handelt, haben diese ggf. eine Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen. Hierzu kann auf die Beant- wortung der Anfrage der Piratengruppe im Rat vom 07.12.2016 – AN/2067/2016 – verwiesen werden, die dem AVR am 06.02.2016 vorgelegt wurde (0307/2017). https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=598224&type=do& Die Mitglieder des Rates haben nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Köln Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit dies für die Ausübung ihrer Tätigkeit von Bedeutung sein kann. Dazu gehören auch Beraterverträge. Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 der Hauptsatzung sind nach Ablauf der Wahlperiode oder beim vorzeitigen Ausscheiden die gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen und die Löschung dem be- troffenen Mitglied mitzuteilen. Weitere Informationen über die Beratungsverträge mit ehemali- gen Mitgliedern des Rates werden nicht vorgehalten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0358/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27