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0358/2017

Externe Beratungskosten der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.02.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.02.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/110 
 
Vorlagen-Nummer 
 0358/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.02.2017 
 
Externe Beratungskosten der Stadt Köln 
Externe Beratungskosten der Stadt Köln 
Zur Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland zur Sitzung des Finanzausschusses am 
19.12.2016 – AN/1896/2016 – nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
1. In welchem Umfang hat die Stadt Köln in diesem Jahr (2016) sowie in den Jahren 2013, 2014 
und 2015 externe Berater beauftragt? Bitte nennen Sie hierzu die Zahl der Aufträge, deren fi-
nanziellen Umfang, Auftraggeber (städtische Bereiche, z.B. Dezernate und Ämter) sowie die 
jeweiligen Auftragnehmer.  
 
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln vom 
10.05.2016 (AN/0846/2016), die der Rat am 17.11.2016 zur Kenntnis genommen hat 
(3764/2016), verwiesen. 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=586659&type=do& 
 
2. Wie erfolgt das Leistungscontrolling von Projekten mit externen Beratern durch die Stadt Köln 
und wie oft wurde die ursprüngliche Auftragssumme aufgrund von Minderleistungen bei Pro-
jektabschluss gemindert? Bitte schlüsseln Sie auf in jeweiliges Projekt, Auftragnehmer und 
Gründe. 
 
Die Verwaltung prüft, inwiefern das Leistungscontrolling von Projekten mit externen Beratern 
mit in das in der Vorlage 3764/2016 angekündigte Konzept zur Verbesserung der Bereitstel-
lung von Gutachten im Rahmen Open Government aufgenommen werden kann. 
 
3. Wie viele Beratungsaufträge wurden ohne Ausschreibung vergeben? Bitte nennen Sie die 
Gründe und Aufträge einschließlich Auftragnehmer. 
 
Die Vergabe von Beratungsaufträgen ohne eine erforderliche Beteiligung des Vergabesamtes 
erfolgt dezentral durch die Dienststellen. Eine zentrale Erfassung dieser Vergaben ist nicht 
vorgesehen. 
 
4. Wie stellen Sie sicher, dass externe Berater nicht reguläre städtische Arbeitsstellen und Res-
sourcen verdrängen? 
 
Vor der Beauftragung von externen Beratern erfolgt eine Prüfung durch die Dienststellen, so-
weit erforderlich unter Beteiligung des Amtes für Personal, Organisation und Innovation sowie 
des Rechnungsprüfungsamtes, ob die Leistung nicht kostengünstiger durch städtische Res-
sourcen erbracht werden kann.

2 
 
 
5. Welche ehemaligen Führungskräfte (ehemalige Oberbürgermeister, Bürgermeister, Beigeord-
nete, Amtsleiter, andere ehemalige Amtsträger der Stadt  und Vorstän-
de/Geschäftsführer/Aufsichtsräte/Beiräte städtischer Unternehmen) und ehemalige Mitglieder 
des Rates der Stadt Köln haben in den genannten Jahren Beratungsaufträge erhalten? Die 
Frage bezieht sich gleichermaßen auf Unternehmen, an denen genannte Personen möglich-
erweise beteiligt sind. Bitte nennen Sie die Personen und ggf. das Unternehmen, Auftragsum-
fang einschließlich des Preises sowie die Bewertung der erbrachten Leistung. 
 
Die Vergabe von Beratungsaufträgen erfolgt unabhängig von der Person des Auftragnehmers. 
Soweit es sich bei den Auftragnehmern um ehemalige Beschäftigte der Stadt Köln handelt, 
haben diese ggf. eine Nebentätigkeitsgenehmigung einzuholen. Hierzu kann auf die Beant-
wortung der Anfrage der Piratengruppe im Rat vom 07.12.2016 – AN/2067/2016 – verwiesen 
werden, die dem AVR am 06.02.2016 vorgelegt wurde (0307/2017). 
 
https://buergerinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/getfile.asp?id=598224&type=do& 
 
 
Die Mitglieder des Rates haben nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Köln Auskunft über ihre 
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit dies für die Ausübung ihrer 
Tätigkeit von Bedeutung sein kann. Dazu gehören auch Beraterverträge. Nach § 6 Abs. 3 Satz 
3  der Hauptsatzung sind nach Ablauf der Wahlperiode oder beim vorzeitigen Ausscheiden die 
gespeicherten Daten der ausgeschiedenen Mitglieder zu löschen und die Löschung dem be-
troffenen Mitglied mitzuteilen. Weitere Informationen über die Beratungsverträge mit ehemali-
gen Mitgliedern des Rates werden nicht vorgehalten.

Beratungsverlauf (1)

13.02.2017 Finanzausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0358/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27