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2874/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung von Tempo 30 im Bereich vor der städtischen Kindertagesstätte Aachener Str. 1114 in 50858 Köln Weiden“, Aktenzeichen 37/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 26.01.2026, TOP 5.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1805 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2874/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung von Tempo 30 im Bereich vor der 
städtischen Kindertagesstätte Aachener Str. 1114 in 50858 Köln Weiden„, Aktenzeichen 
37/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch 
aus den vorgenannten Gründen gegen die Herabsetzung der Geschwindigkeit in dem ge-
nannten Bereich aus. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In den Verwaltungsvorschriften zur StVO steht u.a.: 
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an 
Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schu-
len, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten-und Pflegeheimen 
oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrich-
tungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrich-
tungen starker Ziel-und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden 
ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstra-
ßen“. 
Bei der vorgenannten Kindertagesstätte liegt der Eingang nicht direkt an der Straße. Der Zu-
gang zur Kita ist durch einen Zaun, einen Innenhof und ein Tor vom öffentlichen Straßenland 
abgegrenzt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 2 Eingabe

3644 Zeichen

Von:
An:
Betreff:
Datum:
Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) auf Einrichtung von Tempo 30 im Bereich vor der städtischen Kindertagesstätte 
Aachener Str. 1114 in 50858 Köln Weiden. 
Zur Begründung:
Ich habe diesen Antrag bereits am 19.01.25 bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt und 
daraufhin am 03.02 folgende ablehnende E-Mail eines namenlosen Mitarbeiters erhalten:
"Sehr geehrter Herr             ,
Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet.
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung besagen, dass man die 
Geschwindigkeit vor einer Kita auf 30 km/h reduzieren kann, wenn der Eingang der Kita 
unmittelbar an der Straße gelegen ist.
Im vorliegenden Fall ist dies nicht der Fall, da zwischen Fahrbahn und Eingang zum 
Kitagebäude ein Gehweg und eine Fläche liegen, die als Parkplatz genutzt wird. Zudem 
gibt es einen Zaun, der die Kinder daran hindert auf diese Fläche zu gelangen.
Aus diesem Grund ist es uns leider nicht möglich die Geschwindigkeit hier 
herabzusetzen."
Daraufhin habe ich mich in die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung 
eingelesen und zu meiner Verwunderung festgestellt, das die Begründung der Ablehnung, 
"wenn der Eingang der Kita unmittelbar an der Straße gelegen ist", gar nicht in den 
Verwaltungsvorschriften drin steht. Die Straßenverkehrsbehörde scheint hier offensichtlich 
Ihre eigenen Verwaltungsvorschriften nicht zu kennen.
In den Verwaltungsvorschriften steht nämlich folgendes:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich 
von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, 
allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte 
Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 
km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße 
verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all 
seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem 
Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch 
Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt 
insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie 
auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)."
Zusammengefasst ist also die Geschwindigkeit im Bereich von an Straßen gelegenen 
Kindergärten in der Regel auf Tempo 30 zu beschränken, soweit die Einrichtungen über 
einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich starker Ziel-und 
Quellverkehr vorhanden ist. 
Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundesstraße).

Alle diese Voraussetzungen sind bei der Kita Aachener Str 1114 vollumfänglich erfüllt. 
Direkter Zugang zur Aachener Str?  Ja.
Es ist zudem auch der einzige Zugang zur Einrichtung. 
Starker Ziel-und Quellverkehr?  Ja.
Bring-und Abholverkehr.
Insbesondere auf Bundesstraßen? Ja.
Die Aachener Str. ist die Bundesstraße B55.
Da ich auf meine vermehrten Rückfragen mit der Bitte um Erläuterung dieser 
offensichtlich falschen ablehnenden Begründung seit nun über 7 Wochen keinerlei 
Antwort der Straßenverkehrsbehörde erhalten habe, 
stelle ich somit den Antrag hier an dieser Stelle bei Ihnen. 
Ich bitte Sie um Bestätigung des Antragseingangs und würde mich freuen, 
wenn Sie mich über das weitere Prozedere informieren würden. 
Vielen Dank und noch einen schönen Tag. 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

970 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Entscheidung bewegt sich als Geschäft der laufenden Verwaltung innerhalb der engen gesetzlichen 
Vorgaben des Bundesverordnungsgebers. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2874/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.11.2025
Erstellt
29.09.2025 09:07